Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 08.02.2011 - 4 K 4080/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,19969
FG Baden-Württemberg, 08.02.2011 - 4 K 4080/09 (https://dejure.org/2011,19969)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.02.2011 - 4 K 4080/09 (https://dejure.org/2011,19969)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Februar 2011 - 4 K 4080/09 (https://dejure.org/2011,19969)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,19969) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erst mit der staatlichen Anerkennung erlangt eine Stiftung die Rechtsfähigkeit. Vorher ist diese nicht berechtigt, eine Spendenbescheinigung zu erteilen. Eine "Vorstiftung" ist nicht anzuerkennen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abzugsfähigkeit der Zuwendung in einen Vermögensstock als Spende; Inkraftreten einer Stiftung erst mit Bekanntgabe der Genehmigung durch die Stiftungsbehörde; Voraussetzungen für das Vorliegen einer rechtsfähigen oder einer nichtrechtsfähigen Stiftung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Anspruch auf Anerkennung der Zuwendung an die Stiftung als (Groß-)Spende, wenn weder eine rechtsfähige noch eine nichtrechtsfähige Stiftung und auch keine "Vorstiftung" vorliegt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Anspruch auf Anerkennung der Zuwendung an die Stiftung als (Groß-)Spende, wenn weder eine rechtsfähige noch eine nichtrechtsfähige Stiftung und auch keine "Vorstiftung" vorliegt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • FG Schleswig-Holstein, 04.06.2009 - 1 K 156/04

    Stiftung des privaten Rechts in Gründung ist kein begünstigter

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.02.2011 - 4 K 4080/09
    Es liege deshalb bis zu diesem Zeitpunkt noch keine abschließende Vermögenstrennung vor, so dass der erforderliche Ab- und Zufluss der Spende nicht bereits im Streitjahr erfolgt sein könne (Hermann-Heuer-Raupach EStG § 10b Rz 13; FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 04.06.2009 1 K 156/04, juris).

    Die Widerrufsoption gemäß § 81 Abs. 2 S.1 BGB bringe klar und deutlich zum Ausdruck, dass der Stifter bis zur staatlichen Genehmigung Herr des Stiftungsvorgangs bleibe, welchen er nach Belieben fördern oder auch scheitern lassen könne (FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 04.06.2009, a.a.O.).

    Insofern stehe der Sachverhalt im Gegensatz zu dem in der Einspruchsentscheidung zitierten Urteil des FG Schleswig-Holstein EFG 2009, 1486, bei dem die Satzung (11.02.1997) und der Kontoeröffnungsantrag (21.02.1997) erst im Jahr nach dem Zuwendungsjahr 1996 verabschiedet und unterzeichnet worden seien.

  • FG Köln, 12.05.1999 - 1 K 1996/97

    Einnahmen aus Kapitalvermögen; Zurechnung von Stiftungsvermögen und daraus

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.02.2011 - 4 K 4080/09
    Mit dem zulässigen Einspruch trug die Kl vor, die Anerkennung der Stiftung habe sich wegen starker Arbeitsbelastung des RP verzögert und verwies zur weiteren Begründung auf das Urteil des FG Köln vom 12.05.1999 1 K 1996/97, EFG 1999, 834.

    Auch unter Berücksichtigung des Urteils des FG Kölns vom 12.05.1999 (a.a.O.) ergebe sich kein anderes Ergebnis.

  • BFH, 28.04.1977 - IV R 163/75

    Sonderabschreibungen nach § 3 ZRFG bei der Anschaffung neu errichteter

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.02.2011 - 4 K 4080/09
    Somit bewirke die Nichterfüllung des Tatbestandes eine Ermessenssperre (vgl. BFH-Urteile vom 28.04.1977 IV R 163/75, BStBI II 1977, 553; vom 11.06.1997 X R 14/95, BStBI II 1997, 642; vom 14.06.2000 X R 56/98, BStBI II 2001, 60), weil es ein Tatbestandsermessen nicht gebe (Tipke/Kruse AO § 5 Rz 7 und 30).
  • BFH, 11.06.1997 - X R 14/95

    Isolierte Verspätungszuschlagsfestsetzung zulässig; mit dem Höchstbetrag von 10

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.02.2011 - 4 K 4080/09
    Somit bewirke die Nichterfüllung des Tatbestandes eine Ermessenssperre (vgl. BFH-Urteile vom 28.04.1977 IV R 163/75, BStBI II 1977, 553; vom 11.06.1997 X R 14/95, BStBI II 1997, 642; vom 14.06.2000 X R 56/98, BStBI II 2001, 60), weil es ein Tatbestandsermessen nicht gebe (Tipke/Kruse AO § 5 Rz 7 und 30).
  • BFH, 14.06.2000 - X R 56/98

    Festsetzung und Bemessung eines Verspätungszuschlags

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.02.2011 - 4 K 4080/09
    Somit bewirke die Nichterfüllung des Tatbestandes eine Ermessenssperre (vgl. BFH-Urteile vom 28.04.1977 IV R 163/75, BStBI II 1977, 553; vom 11.06.1997 X R 14/95, BStBI II 1997, 642; vom 14.06.2000 X R 56/98, BStBI II 2001, 60), weil es ein Tatbestandsermessen nicht gebe (Tipke/Kruse AO § 5 Rz 7 und 30).
  • BayObLG, 27.11.1990 - BReg. 1a Z 4/89

    Erbeinsetzung einer Stiftung und Testamentsvollstreckerzeugnis bei beschränktem

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.02.2011 - 4 K 4080/09
    Schließlich sei auch die Rückwirkungsfiktion im Todesfall (§ 84 BGB) der Sache nach ein Einzelfall der Anerkennung der Vorstiftung (vgl. BayObLG, NJW-RR 91, 523).
  • BFH, 17.09.2003 - I R 85/02

    Beginn der Steuerbefreiung einer gemeinnützigen Stiftung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.02.2011 - 4 K 4080/09
    Diese Auffassung entspricht auch der BFH-Rechtsprechung (Urteil vom 17.09.2003 I R 85/02, BStBI II 2005, 149, juris).
  • BFH, 08.11.1989 - I R 174/86

    "Vorgründungsgesellschaft" und "Vorgesellschaft" im Körperschaftsteuerrecht

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.02.2011 - 4 K 4080/09
    Zwar ist die Frage umstritten, ob eine Stiftung in Gründung entsprechend den Grundsätzen der Vorgesellschaft (vgl. dazu BFH-Urteil vom 08.11.1989 I R 174/86, BStBI II 1990, 91) bereits mit Abschluss des Stiftungsgeschäfts oder zum Zeitpunkt der Einreichung der Gründungsunterlagen bei der Genehmigungsbehörde identitätswahrend zur späteren rechtsfähigen Stiftung zur Entstehung gelangt.
  • BFH, 11.02.2015 - X R 36/11

    Spende an eine sog. Vorstiftung keine Sonderausgabe

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 8. Februar 2011  4 K 4080/09 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    (1) Die Rechtsprechung der Finanzgerichte geht --soweit ersichtlich-- übereinstimmend davon aus, dass eine Vorstiftung zivilrechtlich und damit auch steuerrechtlich nicht anzuerkennen ist (Urteile des FG Köln vom 12. Mai 1999  1 K 1996/97, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1999, 834; des Hessischen FG vom 17. September 2002  4 K 2859/02, EFG 2003, 569; des Schleswig-Holsteinischen FG vom 4. Juni 2009  1 K 156/04, EFG 2009, 1486, sowie das Urteil der Vorinstanz [des FG Baden-Württemberg vom 8. Februar 2011  4 K 4080/09, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2012, 537]).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht