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   VG Freiburg, 18.05.2004 - 4 K 414/02   

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VG Freiburg, 18.05.2004 - 4 K 414/02 (https://dejure.org/2004,19596)
VG Freiburg, Entscheidung vom 18.05.2004 - 4 K 414/02 (https://dejure.org/2004,19596)
VG Freiburg, Entscheidung vom 18. Mai 2004 - 4 K 414/02 (https://dejure.org/2004,19596)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 15.03

    Radweg-Benutzungspflicht; Klagebefugnis; unzulässige "Popularklage";

    Auszug aus VG Freiburg, 18.05.2004 - 4 K 414/02
    Die Kammer geht zugunsten des Klägers davon aus, dass er für die vorliegende Klage die Klagebefugnis besitzt, weil er von den von ihm angefochtenen Verkehrszeichen 274.1 und 274.2 über die zwei Tempo 30-Zonen auf der Großtalstraße in Freiburg-Kappel, die als Verwaltungsakte mit Dauerwirkung in der Form von Allgemeinverfügungen gemäß § 35 Satz 2 LVwVfG anzusehen sind (BVerwG, Urt. v. 21.08.2003, NJW 2004, 698 m.w.N.), möglicherweise in seinen Rechten verletzt wird (§ 42 Abs. 2 VwGO).

    Denn jede (frühere) Betroffenheit von einem belastenden Verkehrszeichen begründet eine mögliche Rechtsverletzung (hier in Form der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG; vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 21.08.2003, a.a.O.).

  • BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95

    Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens

    Auszug aus VG Freiburg, 18.05.2004 - 4 K 414/02
    Verkehrszeichen werden durch ihr Aufstellen, einer besonderen Form der öffentlichen Bekanntmachung von Verwaltungsakten im Sinne von § 41 Abs. 3 LVwVfG (analog), gegenüber jedermann nach § 43 LVwVfG wirksam, wenn die Möglichkeit zu ihrer Wahrnehmung besteht, ohne dass es darauf ankommt, ob der Betreffende sie (tatsächlich) wahrnimmt bzw. wahrgenommen hat (BVerwG, Urt. v. 11.12.1996, NJW 1997, 1021; Hess. VGH, Urt. v. 31.03.1999, NJW 1999, 2057; Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 6. Aufl. 2001, § 35 RdNrn. 243 ff.).
  • VGH Hessen, 31.03.1999 - 2 UE 2346/96

    Frist für die Anfechtung von Verkehrszeichen beginnt mit Aufstellung des

    Auszug aus VG Freiburg, 18.05.2004 - 4 K 414/02
    Verkehrszeichen werden durch ihr Aufstellen, einer besonderen Form der öffentlichen Bekanntmachung von Verwaltungsakten im Sinne von § 41 Abs. 3 LVwVfG (analog), gegenüber jedermann nach § 43 LVwVfG wirksam, wenn die Möglichkeit zu ihrer Wahrnehmung besteht, ohne dass es darauf ankommt, ob der Betreffende sie (tatsächlich) wahrnimmt bzw. wahrgenommen hat (BVerwG, Urt. v. 11.12.1996, NJW 1997, 1021; Hess. VGH, Urt. v. 31.03.1999, NJW 1999, 2057; Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 6. Aufl. 2001, § 35 RdNrn. 243 ff.).
  • BVerwG, 08.03.1983 - 1 C 34.80

    Rechtzeitigkeit des Widerspruchs - Widerspruchsfrist - Wiedereinsetzungsantrag -

    Auszug aus VG Freiburg, 18.05.2004 - 4 K 414/02
    Die Anfechtungsklage ist jedenfalls deshalb unzulässig, weil die vom Kläger angefochtenen Verkehrszeichen bereits seit langem bestandskräftig und damit unanfechtbar sind, da der Kläger die Frist für die Erhebung eines Widerspruchs gegen diese Verkehrszeichen versäumt hat (zur Unzulässigkeit [statt Unbegründetheit] der Klage bei verfristetem Widerspruch vgl. BVerwG, Urt. v. 13.02.1987, NVwZ 1988, 63, und v. 08.03.1983, NJW 1983, 1923; streitig, zum Meinungsstand s. Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, vor § 68 RdNr. 7 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2009 - 5 S 575/09

    Anspruch auf Wiederaufgreifen eines Verwaltungsverfahrens bei Verkehrsschildern

    Maßgebliche Rechtsgrundlage für dieses Begehren ist zunächst § 48 Abs. 1 Satz 1 LVwVfG (ebenso VG Freiburg, Urt. v. 18.05.2004 - 4 K 414/02 - a. A. Nieders. OVG, Urt. v. 05.12.2003 - 12 LA 467/03 -, VerkMitt 2004, Nr. 46; VG Freiburg, Urt. v. 15.03.2007 - 4 K 2130/05 -).
  • VG Freiburg, 15.03.2007 - 4 K 2130/05

    Streit um Radwegbenutzungspflicht

    Dies gilt dann, wenn für den Betroffenen die Möglichkeit zu ihrer Wahrnehmung bestand, ohne dass es darauf ankommt, ob er sie tatsächlich wahrgenommen hat ( BVerwG, Urteil vom 11.12.1996, NJW 1997, 1021; Hess. VGH, Urteil vom 31.03.1999, NJW 1999, 2057; Urteil der Kammer vom 18.05.2004 - 4 K 414/02 -, juris; Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 6. Aufl. 2001, § 35 RdNrn. 243 ff. ).

    Wegen der Unbegründetheit der Klage sieht die Kammer von weiteren Ausführungen zur Zulässigkeit der Klage ab ( stattdessen wird insoweit auf das Urteil der Kammer vom 18.05.2004, a.a.O., verwiesen, in dem unter Nr. 2.1 dargelegt ist, unter welchen Voraussetzungen Verpflichtungsklagen mit dem Ziel der Aufhebung von Verkehrszeichen zulässig sind; vgl. hierzu auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.05.1997, VBlBW 1998, 28 = NVwZ-RR 1998, 682 ).

    Da das aus dem Verkehrszeichen 241 folgende Gebot, den Radweg zu benutzen, zugleich das Verbot enthält, die Fahrbahn zu benutzen, ist ergänzend § 45 Abs. 9 Satz 1 und 2 StVO heranzuziehen ( soweit die Kammer im Urteil vom 18.05.2004, a.a.O., eine Überprüfung bestandskräftiger Verkehrszeichen anhand der §§ 48 ff. LVwVfG vorgenommen hat, hält sie daran mit Blick auf die [wohl als h. M. zu bezeichnende] Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, die § 45 StVO insoweit als lex specialis zu den §§ 48 ff. LVwVfG ansieht, nicht mehr fest; vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 26.10.2976, DÖV 1977, 105; Nieders.

  • VG Freiburg, 07.05.2007 - 4 K 925/06

    Sperrzeitverlängerung wegen Nachbarwiderspruch; Drittschutz bei Lärmimmissionen;

    Dabei war für die Beklagte bei der nach den §§ 22 Satz 2, 25 LVwVfG gebotenen wohlwollenden an dem Empfängerhorizont auszurichtenden Auslegung dieses "Widerspruchs" klar, dass der Kläger dieses Ziel mit allen ihm juristisch gegebenen Mitteln und eben nicht nur mit dem Mittel des (Anfechtungs-)Widerspruchs erreichen möchte ( zum Grundsatz der Meistbegünstigung bei der Auslegung von Anträgen und zum maßgeblichen Empfängerhorizont vgl. Urteil der Kammer vom 18.05.2004 - 4 K 414/02 - Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, 9. Aufl. 2005, § 22 RdNrn. 36 und 38 sowie § 25 RdNrn. 11 f.; Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 6. Aufl. 2001, § 22 RdNrn. 44 und 46 ff. sowie § 25 RdNrn. 30 und 34 ff.; speziell zu einem Fall wie dem vorliegenden vgl. Saarl. OVG, Urteil vom 29.08.2006 - 1 R 21 /06 - ).
  • VG Karlsruhe, 03.11.2008 - 2 K 4042/07
    Dabei hätte für die Beklagte bei der nach den §§ 22 Satz 2, 25 LVwVfG gebotenen wohlwollenden, an dem Empfängerhorizont auszurichtenden Auslegung des Widerspruchsschreibens des Klägers klar sein müssen, dass der Kläger dieses Ziel mit allen ihm juristisch gegebenen Mitteln und eben nicht nur mit dem Mittel des (Anfechtungs-)Widerspruchs erreichen möchte und dass er - gerade im Fall der Unzulässigkeit eines solchen (Anfechtungs-)Widerspruchs - auch wollte, dass die Beklagte die mit Verkehrszeichen 241 StVO angeordnete Pflicht, den Fahrradweg im Kreisel Durlacher Straße benutzen zu müssen (vgl. hierzu unten), durch einen eigenen Verwaltungsakt (nach den §§ 48 ff. LVwVfG) aufhebt (vgl. VG Freiburg, Urt. v. 18.05.2004 - 4 K 414/02 -, m.w.N.).
  • VG Freiburg, 30.06.2011 - 4 K 1073/10

    Rechtsnatur einer Wohnsitzauflage; Ermächtigung zum Erlass einer Wohnsitzauflage;

    Dass in diesem Schreiben das Wort Widerspruch nicht ausdrücklich vorkommt, ist unschädlich ( zur gebotenen wohlwollenden, am erkennbaren Willen des Betroffenen und nicht allein am Wortlaut zu orientierenden Auslegung von Anträgen und Erklärungen vgl. Urteil der Kammer vom 18.05.2004 - 4 K 414/02 -, juris, m.w.N.; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 11. Aufl. 2010, § 22 RdNrn. 36 und 38 m.w.N. ).
  • VG Freiburg, 25.06.2009 - 4 K 2207/07

    Kammerbeitrag eines approbierten Arztes und Zahnarztes

    Dass er seinen Antrag (höflichkeitshalber) in die Form einer Bitte gekleidet hat, ändert daran nichts ( zum Grundsatz der Meistbegünstigung bei der Auslegung von Anträgen vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl. 2008, § 22 RdNrn. 36 und 38 sowie § 25 RdNrn. 11 f.; Urteil der Kammer vom 18.05.2004 - 4 K 414/02 - m.w.N. ).
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