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   FG Münster, 28.05.2010 - 4 K 420/09 E   

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https://dejure.org/2010,4863
FG Münster, 28.05.2010 - 4 K 420/09 E (https://dejure.org/2010,4863)
FG Münster, Entscheidung vom 28.05.2010 - 4 K 420/09 E (https://dejure.org/2010,4863)
FG Münster, Entscheidung vom 28. Mai 2010 - 4 K 420/09 E (https://dejure.org/2010,4863)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur Versorgungsanstalt der deutschen Bezirksschornsteinfegermeister unter Geltung des Alterseinkünftegesetzes; Zweiteilung der steuerlichen Anerkennung der Beitragsleistungen in der Erwerbsphase; Prinzip der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2
    Abziehbarkeit von Beiträgen zur Versorgungsanstalt der deutschen Bezirksschornsteinfeger (VdBS)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Sonderausgaben: - Abziehbarkeit von Beiträgen zur Versorgungsanstalt der deutschen Bezirksschornsteinfeger (VdBS)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Beiträge für Zusatzversorgung der Schornsteinfeger nur beschränkt steuerlich abziehbar

  • nrw.de PDF, S. 2 (Pressemitteilung)

    Beiträge für Zusatzversorgung der Schornsteinfeger nur begrenzt steuerlich abziehbar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zusatzversorgung der Schornsteinfeger

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zusatzversorgung von Schornsteinfegern nur beschränkt abziehbar

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Beiträge für Zusatzversorgung der Schornsteinfeger nur beschränkt steuerlich abziehbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Steuerrecht: Beiträge für Zusatzversorgung der Schornsteinfeger nur beschränkt steuerlich abziehbar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1990
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • Drs-Bund, 09.12.2003 - BT-Drs 15/2150
    Auszug aus FG Münster, 28.05.2010 - 4 K 420/09
    Zu berücksichtigen sei insbesondere, dass im ursprünglichen Entwurf des AltEinkG vom 09.12.2003 (BT-Drs. 15/2150) die Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen noch wie Beiträge an private Leibrentenversicherungen im Rahmen des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG aufgeführt worden seien.

    Für die Basisversorgung gilt seit dem Jahr 2005 das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung, d.h. eine (schrittweise) volle Versteuerung der Altersbezüge bei (ebenfalls schrittweiser) völliger Freistellung der entsprechenden Vorsorgeaufwendungen in der Erwerbsphase (vgl. hierzu BT-Drs. 15/2150, 22).

    Zudem hieß es im ursprünglichen Gesetzesentwurf vom 09.12.2003 noch, dass mit der Vorschrift des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG "laufende Beiträge zum Aufbau einer kapitalgedeckten Altersversorgung an berufsständische Versorgungseinrichtungen oder Versicherungsunternehmen ..." gefördert werden sollten (BT-Drs. 15/2150, 5).

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus FG Münster, 28.05.2010 - 4 K 420/09
    Hiernach darf er grundsätzlich generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten für Einzelfälle gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (BVerfG-Beschluss vom 21.06.2006 2 BvL 2/99, BVerfGE 116, 164, HFR 2006, 915).
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus FG Münster, 28.05.2010 - 4 K 420/09
    Im Zuge der Neuregelung der einkommensteuerlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen durch das AltEinkG vom 05.07.2004 (BGBl I 2004, 1427) erfolgte - unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in dessen Entscheidung vom 06.03.2002 (2 BvL 17/99, BVerfGE 105, 73, BStBl II 2002, 618) - eine Zweiteilung der Vorsorgeaufwendungen in solche für die Basisversorgung im Alter einerseits und sonstige Vorsorgeaufwendungen andererseits.
  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

    Auszug aus FG Münster, 28.05.2010 - 4 K 420/09
    Im Interesse der erforderlichen steuerlichen Lastengleichheit muss darauf abgezielt werden, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern, während die Besteuerung höherer Einkommen im Vergleich mit der Steuerbelastung niedriger Einkommen angemessen sein muss (vgl. BVerfG-Urteil vom 09.12.2008 2 BvL 1/07 u.a., BVerfGE 122, 210, BFH/NV 2009, 338).
  • BFH, 15.05.2013 - X R 18/10

    Beiträge zur Versorgungsanstalt der Bezirksschornsteinfegermeister (VdBS) -

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1990 veröffentlichten Urteil als unbegründet ab.
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