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   FG Berlin-Brandenburg, 20.10.2017 - 4 K 4206/14   

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https://dejure.org/2017,47024
FG Berlin-Brandenburg, 20.10.2017 - 4 K 4206/14 (https://dejure.org/2017,47024)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.10.2017 - 4 K 4206/14 (https://dejure.org/2017,47024)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Oktober 2017 - 4 K 4206/14 (https://dejure.org/2017,47024)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 15 Abs 1 EStG 2002, § 4 Abs 3 EStG 2002, § 158 AO, § 147 Abs 1 Nr 1 AO, § 76 FGO
    Schätzungsbefugnis bei Mängeln in der elektronischen Kassenbuchführung - Aufklärung ungeklärter Kapitalzuführungen - Ladung eines im Ausland ansässigen Zeugen steht im Ermessen des Gerichts

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Gewerbesteuermessbetrag 2005 bis 2008

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen eines Restaurants wegen unterdrückter Stornobuchungen, unterbliebener Trennung der baren und unbaren Umsätze sowie erheblicher nicht aufgeklärter Kassenfehlbeträge - Beweislast bei Behauptung von durch Geldboten von einem Verwandten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 25.03.2015 - X R 20/13

    Anforderungen an die Schätzung mittels eines Zeitreihenvergleichs

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 20.10.2017 - 4 K 4206/14
    Der BFH hat in einer jüngsten Entscheidung vom 25.03.2015 (X R 20/13, BFHE 249, 390, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2015, 1739) zudem klargestellt, dass das Fehlen einer lückenlosen Dokumentation zur Kassenprogrammierung in seiner Auswirkung auf die Beurteilung einer formellen Ordnungsmäßigkeit und der Eröffnung der Schätzungsbefugnis dem Fehlen von Tagesendsummenbons bei einer Registrierkasse bzw. dem Fehlen täglicher Protokolle über das Auszählen einer offenen Ladenkasse gleichstehe, weil - so der BFH - elektronische Kassensysteme durch Umprogrammierung in nahezu beliebiger Weise manipulierbar seien.

    Zudem ist bedeutsam, dass der Kläger trotz Aufforderung des Prüfers keine Programmierungsprotokolle über die Einstellungen der Kasse hat vorlegen können, obgleich es sich um wesentliche Aufzeichnungserfordernisse i. S. des § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO handelt, die nach aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung bereits für sich genommen zur Vornahme von (Hinzu-)Schätzungen berechtigen (z. B. BFH-Urteil vom 25.03.2015 X R 20/13, BStBl II 2015, 743 sowie BMF-Schreiben vom 09.01.1996, BStBl I 1996, 34).

  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 20.10.2017 - 4 K 4206/14
    Gelingt ihm die Aufklärung nicht, so darf dies dahin gewürdigt werden, dass die ungeklärten Kapitalzuführungen auf nicht versteuerten Einnahmen beruhen, und zwar auch dann, wenn hinsichtlich der Quelle der fraglichen Mittel keine Aufzeichnungspflichten bestehen (vgl. grundlegend Urteil vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462; ausdrücklicher Anschluss durch BFH-Urteil vom 25. August 2009 I R 88-89/07, BFHE 226, 296, BFH/NV 2009, 2047).
  • FG Hessen, 24.02.2014 - 4 V 84/13

    Zulässigkeit einer Schätzung bei unvollständigen Aufzeichnungen und fehlenden

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 20.10.2017 - 4 K 4206/14
    Insoweit ist es nicht zu beanstanden, wenn für den Nachweis der vollständigen Erfassung aller Umsätze und Einnahmen das Zustandekommen der Summe eines jeden Tagesergebnisses durch Aufbewahrung angefallener Kassenstreifen, Kassenzettel und Bons oder die Einnahmen und Ausgaben eines Kassenberichts nachgewiesen werden (siehe hierzu zutreffend für ein "Asia-Restaurant" mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG: Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 24.02.2014 4 V 84/13, juris).
  • BFH, 13.03.2013 - X B 16/12

    Schätzungsbefugnis bei einer Einnahmen-Überschussrechnung, wenn der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 20.10.2017 - 4 K 4206/14
    Auch die Überschussrechnung setzt voraus, dass die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben durch Belege nachgewiesen werden (z. B. BFH-Urteile vom 15.04.1999 IV R 68/98, BFHE 188, 291, BStBl II 1999, 481 und vom 13.03.2013 X B 16/12, BFH/NV 2013, 902).
  • BFH, 14.12.2011 - XI R 5/10

    Zur Schätzungsbefugnis bei Buchführungsmängeln - Inhalt der Entscheidungsgründe

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 20.10.2017 - 4 K 4206/14
    Werden vorwiegend Bargeschäfte (wie hier) getätigt, können Mängel der Kassenführung aber der gesamten Buchführung die Ordnungswidrigkeit nehmen (z. B. BFH-Urteil vom 14.12.2011 XI R 5/10, HFR 2012, 1222, m.w.N.).
  • FG München, 29.10.2009 - 15 K 219/07

    Schätzung der Erlöse eines Restaurants und einer Bar durch Nachkalkulation

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 20.10.2017 - 4 K 4206/14
    Dies ist nur der Fall, wenn die Organisationsunterlagen aufbewahrt werden, um etwaige Manipulationen bei der Berechnung der ausgedruckten Beträge nachvollziehen zu können (FG München, Urteil vom 29.10.2009 15 K 219/07, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2011, 10).
  • FG Berlin-Brandenburg, 17.03.2009 - 6 K 4146/04

    Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung einer Sonderaktionen durchführenden

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 20.10.2017 - 4 K 4206/14
    Zudem sei das Vorhandensein von Z-Bons als Nachweis für die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung als ausreichend zu erachten (Hinweis auf das Urteil des Finanzgerichts [FG] Berlin-Brandenburg vom 17.03.2009 6 K 4146/04 B, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 2009, 1514).
  • BFH, 09.03.1967 - IV 184/63

    Grenze der Erhöhung von Umsätzen und Gewinnen im Wege der Schätzung wegen grober

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 20.10.2017 - 4 K 4206/14
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung sei der Beklagte sogar verpflichtet, an die obere Leistungsgrenze zu schätzen (BFH-Urteil vom 09.03.1967 IV 184/63, BStBl III 1967, 349).
  • BFH, 02.03.1982 - VIII R 225/80

    Zu den Anforderungen an die Schätzungsmethode der Geldverkehrsrechnung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 20.10.2017 - 4 K 4206/14
    Die Aufzeichnungsverpflichtung aus einem Steuergesetz wirkt aber, sofern dieses Gesetz keine Beschränkung auf seinen Geltungsbereich enthält oder sich eine Beschränkung aus der Natur der Sache nicht ergibt, unmittelbar auch für andere Steuergesetze, also auch für das EStG und GewStG (vgl. BFH Urteile vom 02.03.1982 VIII R 225/80, BFHE 136, 28, BStBl II 1984, 504; vom 26.02.2004 XI R 25/02, BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599).
  • BFH, 15.04.1999 - IV R 68/98

    Gewinnschätzung nach Richtsätzen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 20.10.2017 - 4 K 4206/14
    Auch die Überschussrechnung setzt voraus, dass die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben durch Belege nachgewiesen werden (z. B. BFH-Urteile vom 15.04.1999 IV R 68/98, BFHE 188, 291, BStBl II 1999, 481 und vom 13.03.2013 X B 16/12, BFH/NV 2013, 902).
  • BFH, 26.02.2004 - XI R 25/02

    Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei Überschussrechnung

  • FG Hamburg, 08.01.2018 - 2 V 144/17

    Aussetzung der Vollziehung: Ordnungsmäßigkeit der Buchführung bei der

    Überdies hat die Antragstellerin die vom Antragsgegner ermittelten Umprogrammierungen des Kassensystems nicht durch ausreichende Dokumentation nachgewiesen (vgl. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Oktober 2017 4 K 4206/14, juris).
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