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   FG Hessen, 24.04.2013 - 4 K 422/12   

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FG Hessen, 24.04.2013 - 4 K 422/12 (https://dejure.org/2013,9595)
FG Hessen, Entscheidung vom 24.04.2013 - 4 K 422/12 (https://dejure.org/2013,9595)
FG Hessen, Entscheidung vom 24. April 2013 - 4 K 422/12 (https://dejure.org/2013,9595)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufbewahrungspflicht von Aufzeichnungen eines Einzelhändlers nach § 147 Abs. 1 AO und Vorlagepflicht freiwillig und programmgesteuert gespeicherter Einzeldaten der Verkäufe i.R.e. Außenprüfung (hier: Betriebsprüfung einer Apotheke)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Umfang der Datenzugriffsrechte der Betriebsprüfung bei Einzelhändlern mit Barumsätzen über die Ladentheke

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zum Umfang der Datenzugriffsrechte der Betriebsprüfung bei Einzelhändlern mit Barumsätzen über die Ladentheke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Zugriff des Finanzamtes auf die Barverkaufsdaten einer Apotheke

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Zugriff des Finanzamtes auf Daten einer Apotheke

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zugriff des Finanzamtes auf Daten einer Apotheke

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Zum Zugriff des Finanzamtes auf Daten einer Apotheke

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zugriff des Finanzamtes auf Daten einer PC-Kasse in einer Apotheke

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Doch kein Zugriffsrecht des Fiskus?

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Zugriff auf Daten einer Apotheke

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Zum Zugriff des Finanzamtes auf Daten einer Apotheke

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Zugriff des Finanzamtes auf Daten einer Apotheke

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 1237
  • EFG 2013, 1186
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 24.06.2009 - VIII R 80/06

    Finanzamt kann Zugriff auf Daten von gesetzlich nicht vorgeschriebenen

    Auszug aus FG Hessen, 24.04.2013 - 4 K 422/12
    Hinsichtlich der Datei "VK Verkäufe" habe das FA kein Zugriffsrecht, da die Klägerin gesetzlich nicht verpflichtet sei, die Verkäufe einzeln aufzuzeichnen, es damit an einer Aufbewahrungspflicht i.S.d. § 147 Abs. 1 AO und folglich auch an einem Zugriffsrecht des FA auf die aufbewahrten Unterlagen bzw. Dateien nach § 147 Abs. 6 AO fehle (Verweis auf BFH vom 24.06.2009 - VIII R 80/06, BStBl. II 2010, 452 sowie Bellinger StBp 2011, 272 ff. u. 305 ff. und Mack Stbg. 2012, 116 ff.).

    Diese Befugnisse stehen der Finanzbehörde nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut der Vorschrift nur in Bezug auf Daten zu, die der Steuerpflichtige nach § 147 Abs. 1 AO aufzubewahren hat (BFH vom 24.06.2009 - VIII R 80/06, BStBl. II 2010, 452 unter II. 1. a. b. aa.).

    Die in § 147 Abs. 1 AO geregelten Aufbewahrungspflichten setzen wiederum eine gesetzliche Aufzeichnungspflicht des Steuerpflichtigen voraus und bestehen grundsätzlich nur im Umfang dieser Aufzeichnungspflicht (BFH vom 24.06.2009 - VIII R 80/06, BStBl. II 2010, 452 unter II. 1. a. b. cc.).

    tatsächlich getätigten Aufzeichnungen abhängen, was mit der abstrakt-generellen Intention der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und dem Regelungszweck des § 238 Abs. 1 Satz 2 HGB und des § 145 Abs. 1 Satz 2 AO und überdies auch mit den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des Vorrangs und Vorbehalts des Gesetzes (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) nicht zu vereinbaren wäre (vgl. BFH vom 24.06.2009 - VIII R 80/06, BStBl. II 2010, 452 unter II. 1. b. cc. unter Verweis auf das Volkszählungs-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, BVerfG vom 15.12.1983 - 1 BvR 209/83 u.a., BVerfGE 65, 1 unter C. II. 2. a.).

    Vielmehr ist § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO unter Berücksichtigung der generellen Akzessorietät der Aufbewahrungspflicht zu einer bestehenden gesetzlichen Aufzeichnungspflicht dahingehend einschränkend auszulegen, dass nur solche sonstigen (d.h. nicht unter § 147 Abs. 1 Nr. 1 bis 4a AO fallenden) Unterlagen oder Daten (etc.) aufbewahrt werden müssen, die zum Verständnis und zur Überprüfung der für die Besteuerung gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen im Einzelfall von Bedeutung sind (BFH vom 24.06.2009 - VIII R 80/06, BStBl. II 2010, 452 unter II. 1. b. cc.; BFH vom 14.12.2011 - XI R 5/10, BFH/NV 2012, 1921 unter II. 2. a. bb.).

    Soweit das FA der angeführten Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz etwas anderes entnimmt (FG Rheinland-Pfalz vom 13.03.2006 - 1 K 1743/05, EFG 2006, 1550), sind die dort zu Grunde gelegten Erwägungen jedenfalls durch die Entscheidung des BFH vom 24.06.2009 (VIII R 80/06, BStBl. II 2010, 452) überholt.

    Sofern das FA die Auffassung vertritt, dass es nach § 147 Abs. 6 AO zumindest die Herausgabe der nach der ApoBetrO und dem BtMG geführten Aufzeichnungen bzw. die Gewährung des Zugriffs auf die entsprechenden Daten verlangen könne, ist der Bescheid vom 28.10.2011 jedenfalls deshalb rechtswidrig und verletzt die Klägerin in ihren Rechten, da das FA sein dort formuliertes Vorlageersuchen nicht auf die entsprechenden Aufzeichnungen beschränkt, sondern vielmehr Zugriff auf die Daten zu sämtlichen "Verkäufen" und "Rechnungen" (d.h. Rechnungsverkäufen) verlangt hat (vgl. BFH vom 24.06.2009 - VIII R 80/06, BStBl. II 2010, 452 unter II. 1. c.).

    Denn § 200 Abs. 1 Satz 2 AO verweist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf § 147 Abs. 6 AO, weshalb die Pflichten der Klägerin nach § 200 Abs. 1 AO nicht weiter reichen können als ihre Pflichten nach § 147 Abs. 6 AO (BFH vom 24.06.2009 - VIII R 80/06, BStBl. II 2010, 452 unter II. 1. b. aa.).

    Der Umfang der gesetzlichen Aufzeichnungspflichten und die gesetzliche Reichweite der Datenzugriffsrechte der Betriebsprüfung sind durch die höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichend geklärt (BFH vom 24.06.2009 - VIII R 80/06, BStBl. II 2010).

  • BFH, 12.05.1966 - IV 472/60
    Auszug aus FG Hessen, 24.04.2013 - 4 K 422/12
    Soweit die ältere Rechtsprechung zur Situation vor der Einführung von PC-Kassen die Auffassung vertreten habe, dass der Einzelhandel nur aus Zumutbarkeitsgründen von der Einzelaufzeichnungspflicht befreit sei (BFH vom 12.05.1966 - IV 472/60, BStBl. III 1966, 372), sei diese Aussage durch die klaren Aussagen des BFH im Urteil vom 24.06.2009 überholt.

    Ferner ergebe sich die Verpflichtung zur Führung entsprechender Einzelaufzeichnungen für jedes Handelsunternehmen grundsätzlich auch aus § 238 Abs. 1 Satz 3 HGB und § 145 Abs. 1 Satz 2 AO (Verweis auf BFH vom 12.05.1966 - IV 472/60, BStBl. III 1966, 372).

    Zur Erfüllung des in diesen Vorschriften geregelten Gebotes der Gewährleistung der eindeutigen Identifizierbarkeit und Nachprüfbarkeit der einzelnen Handelsgeschäfte ist der Kaufmann ungeachtet der Eigenart seines Unternehmens zwar grundsätzlich verpflichtet, seine Kassenvorgänge (seien es Barausgaben oder Bareinnahmen) einzeln aufzuzeichnen (vgl. BFH vom 12.05.1966 - IV 472/60, BStBl. III 1966, 372 zur Herleitung dieses Gebotes aus den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung).

    Es entspricht jedoch der gefestigten und auch im "Computerzeitalter" aufrecht erhaltenen höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass die in § 238 Abs. 1 HGB und § 145 AO zum Ausdruck kommenden Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung derartige Einzelaufzeichnungen aus Zumutbarkeits- und Praktikabilitätsgründen regelmäßig nicht verlangen, wenn der Unternehmer gegen Barzahlung Waren von geringerem Wert an eine unbestimmte Vielzahl von Kunden im offenen Ladengeschäft verkauft (BFH vom 12.05.1966 - IV 472/60, BStBl. III 1966, 37; BFH vom 01.10.1969 - I R 73/66, BStBl. II 1970, 45; BFH vom 26.02.2004 - XI R 25/02, BStBl. II 2004, 599; BFH vom 07.02.2008 - X B 189/07, n. v. Juris; BFH vom 14.12.2011 - XI R 5/10, BFH/NV 2012, 1921 unter II. 1 a.).

  • FG Sachsen-Anhalt, 15.01.2013 - 1 V 580/12

    Umfang der zulässigen Datenzugriffsrechte nach § 147 Abs. 6 AO: Anforderung der

    Auszug aus FG Hessen, 24.04.2013 - 4 K 422/12
    Das FG Sachsen-Anhalt habe die Rechtsauffassung des FA bestätigt, wonach die Verkaufsdaten nach § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO aufzubewahren seien (Beschluss vom 15.01.2013 - 1 V 580/12, n. v., Kopie Bl. 110 ff. der Klageakte).

    Den neuerlichen Erwägungen des FG Sachsen-Anhalt im summarischen Aussetzungsverfahren (FG Sachsen-Anhalt vom 15.01.2013 - 1 V 580/12, n. v. ist mit den hier vertretenen Argumenten nicht zu folgen.

  • BFH, 01.10.1969 - I R 73/66

    Kasseneinnahme - Kassenausgabe - Geschäftskasse - Kassenbestandsaufnahmen -

    Auszug aus FG Hessen, 24.04.2013 - 4 K 422/12
    Es entspricht jedoch der gefestigten und auch im "Computerzeitalter" aufrecht erhaltenen höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass die in § 238 Abs. 1 HGB und § 145 AO zum Ausdruck kommenden Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung derartige Einzelaufzeichnungen aus Zumutbarkeits- und Praktikabilitätsgründen regelmäßig nicht verlangen, wenn der Unternehmer gegen Barzahlung Waren von geringerem Wert an eine unbestimmte Vielzahl von Kunden im offenen Ladengeschäft verkauft (BFH vom 12.05.1966 - IV 472/60, BStBl. III 1966, 37; BFH vom 01.10.1969 - I R 73/66, BStBl. II 1970, 45; BFH vom 26.02.2004 - XI R 25/02, BStBl. II 2004, 599; BFH vom 07.02.2008 - X B 189/07, n. v. Juris; BFH vom 14.12.2011 - XI R 5/10, BFH/NV 2012, 1921 unter II. 1 a.).

    Soweit hiernach auf Einzelaufzeichnungen verzichtet werden darf, sind die Tagessummen der Kasseneinnahmen und Kassenausgaben in Form von Kassenberichten oder mit Hilfe eines Kassenbuchs täglich festzuhalten (BFH vom 01.10.1969 - I R 73/66, BStBl. II 1970, 45; BFH vom 20.06.1985 - IV R 41/82, BFH/NV 1985, 12).

  • BFH, 14.12.2011 - XI R 5/10

    Zur Schätzungsbefugnis bei Buchführungsmängeln - Inhalt der Entscheidungsgründe

    Auszug aus FG Hessen, 24.04.2013 - 4 K 422/12
    Es entspricht jedoch der gefestigten und auch im "Computerzeitalter" aufrecht erhaltenen höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass die in § 238 Abs. 1 HGB und § 145 AO zum Ausdruck kommenden Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung derartige Einzelaufzeichnungen aus Zumutbarkeits- und Praktikabilitätsgründen regelmäßig nicht verlangen, wenn der Unternehmer gegen Barzahlung Waren von geringerem Wert an eine unbestimmte Vielzahl von Kunden im offenen Ladengeschäft verkauft (BFH vom 12.05.1966 - IV 472/60, BStBl. III 1966, 37; BFH vom 01.10.1969 - I R 73/66, BStBl. II 1970, 45; BFH vom 26.02.2004 - XI R 25/02, BStBl. II 2004, 599; BFH vom 07.02.2008 - X B 189/07, n. v. Juris; BFH vom 14.12.2011 - XI R 5/10, BFH/NV 2012, 1921 unter II. 1 a.).

    Vielmehr ist § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO unter Berücksichtigung der generellen Akzessorietät der Aufbewahrungspflicht zu einer bestehenden gesetzlichen Aufzeichnungspflicht dahingehend einschränkend auszulegen, dass nur solche sonstigen (d.h. nicht unter § 147 Abs. 1 Nr. 1 bis 4a AO fallenden) Unterlagen oder Daten (etc.) aufbewahrt werden müssen, die zum Verständnis und zur Überprüfung der für die Besteuerung gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen im Einzelfall von Bedeutung sind (BFH vom 24.06.2009 - VIII R 80/06, BStBl. II 2010, 452 unter II. 1. b. cc.; BFH vom 14.12.2011 - XI R 5/10, BFH/NV 2012, 1921 unter II. 2. a. bb.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2006 - 1 K 1743/05

    Umfang des Datenzugriffes im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen

    Auszug aus FG Hessen, 24.04.2013 - 4 K 422/12
    Selbst Kostenstellenrechnungen unterlägen dem Datenzugriff (Verweis auf FG Rheinland-Pfalz vom 13.06.2006 - 1 K 1743/06, EFG 2006, 1634).

    Soweit das FA der angeführten Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz etwas anderes entnimmt (FG Rheinland-Pfalz vom 13.03.2006 - 1 K 1743/05, EFG 2006, 1550), sind die dort zu Grunde gelegten Erwägungen jedenfalls durch die Entscheidung des BFH vom 24.06.2009 (VIII R 80/06, BStBl. II 2010, 452) überholt.

  • BFH, 02.02.1982 - VIII R 65/80

    Schätzungsmethode - Aufschlagschätzung - Aufbewahrungsfrist - Buchführung -

    Auszug aus FG Hessen, 24.04.2013 - 4 K 422/12
    Nicht ordnungsmäßige Kassenaufzeichnungen (z.B. Differenzen zwischen den Tagessummen laut Z-Bons und den Eintragungen im Kassenbuch, nicht zeitgerechte Führung des Kassenbuchs oder mangelnde Sturzfähigkeit der Kasse) lassen den Schluss zu, dass nicht alle Bareinnahmen verbucht worden sind (BFH vom 02.02.1982 - VIII R 65/80, BStBl. II 1982, 409) und berechtigen die Betriebsprüfung gegebenenfalls zu Zuschätzungen (vgl. bei mangelhaftem Kassenbuch z.B. FG Hamburg vom 04.12.1990 - II 104/88, EFG 1991, 507).
  • BFH, 07.07.1977 - IV R 205/72

    Ordnungsmäßigkeit der Buchführung - Buchführungsmangel - Beurteilung - Sachliches

    Auszug aus FG Hessen, 24.04.2013 - 4 K 422/12
    Die aus der Tageskasse ausgezählte Summe der Tagesein- und Ausgaben ist in das in Form aneinandergereihter Kassenberichte geführte Kassenbuch zu übertragen (BFH vom 07.07.1977 - IV R 205/72, BStBl. II 1978, 307; BFH vom 21.02.1990 - X R 54/87, BFH/NV 1990, 683).
  • BFH, 20.06.1985 - IV R 41/82

    Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Buchführung

    Auszug aus FG Hessen, 24.04.2013 - 4 K 422/12
    Soweit hiernach auf Einzelaufzeichnungen verzichtet werden darf, sind die Tagessummen der Kasseneinnahmen und Kassenausgaben in Form von Kassenberichten oder mit Hilfe eines Kassenbuchs täglich festzuhalten (BFH vom 01.10.1969 - I R 73/66, BStBl. II 1970, 45; BFH vom 20.06.1985 - IV R 41/82, BFH/NV 1985, 12).
  • BFH, 21.02.1990 - X R 54/87

    Rechtmäßige Schätzung der Einkommenssteuer - Fehlerhafte Barkassettenführung

    Auszug aus FG Hessen, 24.04.2013 - 4 K 422/12
    Die aus der Tageskasse ausgezählte Summe der Tagesein- und Ausgaben ist in das in Form aneinandergereihter Kassenberichte geführte Kassenbuch zu übertragen (BFH vom 07.07.1977 - IV R 205/72, BStBl. II 1978, 307; BFH vom 21.02.1990 - X R 54/87, BFH/NV 1990, 683).
  • BFH, 26.02.2004 - XI R 25/02

    Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei Überschussrechnung

  • BFH, 07.02.2008 - X B 189/07

    Einnahmen-Überschussrechnung: Aufbewahrung der Belege, Einzelaufzeichnung von

  • BFH, 08.04.2008 - VIII R 61/06

    Zulässigkeit einer Außenprüfung bei zur Verschwiegenheit verpflichteten und zur

  • BFH, 07.12.2010 - III B 199/09

    Sachlicher Umfang der Aufbewahrungspflicht nach § 147 Abs. 1 AO

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • FG Münster, 08.03.2006 - 1 K 2104/03

    Offenbare Unrichtigkeiten

  • BFH, 16.12.2014 - X R 42/13

    Möglichkeit des Zugriffs auf Kassendaten einer Apotheke im Rahmen einer

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 24. April 2013  4 K 422/12 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) war mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2013, 1186 veröffentlichten Gründen im Wesentlichen der Ansicht, das FA sei --insbesondere unter Berücksichtigung der Grundsätze des BFH-Urteils in BFHE 86, 118, BStBl III 1966, 371-- nicht berechtigt gewesen, Einsicht in die angeforderte Verkaufsdatei zu nehmen, da die Klägerin trotz ihrer Eigenschaft als Istkaufmann (§ 1 HGB) nicht verpflichtet gewesen sei, die von ihr getätigten Verkäufe im Einzelnen manuell oder auf einem Datenträger aufzuzeichnen.

  • FG Münster, 10.10.2013 - 2 K 4112/12

    Pflicht zur Vorlage elektronischer Aufzeichnungen über den Warenausgang einer

    Demgegenüber vertritt das Hessische Finanzgericht in seinem Urteil vom 24.04.2013 Az. 4 K 422/12, EFG 2013, 1186, Az. des BFH X B 80/13 die Auffassung, dass nach derzeitiger Gesetzeslage keine Verpflichtung besteht, dem Finanzamt Zugriff auf eine computergesteuert geführte Datei mit einzeln aufgezeichneten Barverkäufen zu gewähren, wenn die baren Tageseinnahmen ordnungsgemäß durch Tagesendsummenbons festgestellt sind.
  • FG Sachsen-Anhalt, 23.05.2013 - 1 K 396/12

    Rechtmäßigkeit der Datenanforderung im Rahmen der Betriebsprüfung: Vorlagepflicht

    Es ist kaum anzunehmen, dass der BFH zum Ausdruck habe bringen wollen, dass man gleichsam schematisch eine Pflicht zur Aufzeichnung verneint, allein weil ein Geschäft einem bestimmten Verkaufstypus unterfällt (Barverkäufe an im allgemeinen der Person nach nicht bekannte Kunden im offenen Ladengeschäft; so aber FG Hessisches Finanzgericht-Urteil vom 24. April 2013 4 K 422/12), unabhängig davon, ob es sich hier um eine Bäckerei mit Lebensmitteleinzelhandel, einen kleinen Taxibetrieb, einen Zeitungskiosk, einen Imbiss, allesamt Kleinst- und Kleinbetriebe, oder aber um ein Geschäft handelt, in dem - wie beim Kläger - jährliche Umsätze von 6, 4 bis 7, 7 Millionen ? gemacht werden, also um einen Großbetrieb.

    Im Hinblick auf die Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts vom 24. April 2013 (4 K 422/12) liegt nach Auffassung des Senats eine Divergenz vor.

  • BFH, 16.12.2014 - X R 47/13

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16. 12. 2014 X R 29/13 -

    Das Finanzgericht (FG) entschied --insbesondere unter Hinweis auf das Urteil des Hessischen FG vom 24. April 2013  4 K 422/12 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2013, 1186)-- durch das in EFG 2014, 91 veröffentlichte Urteil, die Hinzuschätzungen des FA seien rechtswidrig und deshalb rückgängig zu machen.
  • FG Münster, 07.11.2014 - 14 K 2901/13

    Datenträgerüberlassungsverlangen von Daten des Warenwirtschaftssystems einer

    Soweit sich der Beklagte auf die Ausführungen des FG Sachsen-Anhalt stütze, sei dem mit dem Urteil des Hessischen FG vom 24.04.2013 - 4 K 422/12 (EFG 2013, 1186) entgegenzuhalten, dass ein Datenzugriffsrecht auf freiwillig geführte Unterlagen nicht bestehe.

    Es ist umstritten, ob ein Datenzugriffsrecht auch auf solche Daten besteht, die --wie hier-- im Rahmen des Betriebs einer Apotheke freiwillig oder aus berufsrechtlichen Gründen geführten werden (für das Bestehen eines Datenzugriffsrechts: FG Sachsen-Anhalt in DStRE 2014, 230; a. A.: FG Münster in EFG 2014, 91; Hessisches FG in EFG 2013, 1186, Leitsatz 1).

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