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   FG Berlin-Brandenburg, 15.02.2018 - 4 K 4295/16   

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https://dejure.org/2018,7489
FG Berlin-Brandenburg, 15.02.2018 - 4 K 4295/16 (https://dejure.org/2018,7489)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.02.2018 - 4 K 4295/16 (https://dejure.org/2018,7489)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Februar 2018 - 4 K 4295/16 (https://dejure.org/2018,7489)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Anschaffungskosten des Grundstücks durch Übernahme dinglicher Belastungen - Nutzung durch Verwandte in gerader Linie ist keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i. S. v. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 27.06.2017 - IX R 37/16

    Nutzung zu eigenen Wohnzwecken - Begünstigung von Zweit- und Ferienwohnungen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.02.2018 - 4 K 4295/16
    nur zeitweilig nutzt, so dass auch Zweitwohnungen sowie nicht zur Vermietung bestimmte Ferienwohnungen und Wohnungen, die im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzt werden, unter die Ausschlusstatbestände des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG fallen (siehe BFH-Urteil vom 27.06.2017 IX R 37/16, BStBl II 2017, 1192).
  • FG München, 11.07.2017 - 12 K 796/14

    Berechnung des Zeitraums zwischen Anschaffung und Veräußerung einer

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.02.2018 - 4 K 4295/16
    35 Eine Nutzung zu "eigenen Wohnzwecken" ist bei § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG nach zutreffender höchstrichterlicher Rechtsprechung so zu verstehen wie in § 10e EStG und in § 4 des Eigenheimzulagengesetzes -EigZulG- (vgl. BFH-Urteil vom 18.01.2006 IX R 18/03, BFH/NV 2006, 936 m. w. N.; FG München, Urteil vom 11.07.2017 12 K 796/14, EFG 2017, 1795 m. Anmerkung Wackerbeck; Musil in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, 282. Lieferung 10.2017, § 23 Tz. 130).
  • FG Köln, 18.10.2016 - 8 K 3825/11

    Einkommensteuerpflichtiger Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft im

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.02.2018 - 4 K 4295/16
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verlängerung der Spekulationsfrist im Grundsatz nicht beanstandet, sie jedoch insoweit als verfassungswidrig angesehen, soweit in einem Veräußerungsgewinn Wertsteigerungen steuerlich erfasst werden, die bis zur Verkündung des StEntlG am 31.03.1999 entstanden sind und nach der zuvor geltenden Rechtslage bis zum Zeitpunkt der Verkündung steuerfrei realisiert worden sind oder steuerfrei hätten realisiert werden können (vgl. Finanzgericht [FG] Köln, Urteil vom 18.10.2016 8 K 3825/11, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 2017, 222 mit Verweis auf die Rechtsprechung des BVerfG, juris).
  • BFH, 29.03.2012 - II B 65/11

    Wirtschaftliches Eigentum des Inhabers eines dinglichen Wohnrechts

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.02.2018 - 4 K 4295/16
    Für den Ausschluss des Berechtigten reichen schuldrechtlich oder dinglich begründete Nutzungsrechte - hier das an die Mutter und deren Lebensgefährten geknüpfte lebenslange dingliche Wohnungsrecht an dem belasteten Streitgrundstück - nicht aus.  Aufgrund des Nutzungsrechts wird die Zeugin als dinglich Nutzungsberechtigte nicht in die Lage versetzt, ähnlich einem Eigentümer über die Substanz des Grundstücks zu verfügen (vgl. etwa für Nießbrauchs- und Wohnungsrecht BFH-Beschlüsse vom 20.12.2005 X B 128/05, Sammlung der Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2006, 704; vom 29.03.2012 II B 65/11, 2012, 1094, BFH/NV 2012, 1094; Ratschow in Klein, AO, 13. Aufl. 2016, § 39 Rz. 42 m. w.N.).
  • BFH, 14.11.1978 - VIII R 72/76

    Abtretung des Rückkaufsanspruchs ist Veräußerungsgewinn, der nicht der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.02.2018 - 4 K 4295/16
    Da der Begriff des WG i. S. des § 23 EStG wie im Sinne der Gewinnermittlungsvorschriften der §§ 4 ff. EStG verwendet wird (vgl. BFH-Urteil vom 14.11.1978 VIII R 72/76, BStBl II 1979, 298; Weber-Grellet in Schmidt, EStG,36. Aufl. 2017, § 23 Tz. 12) handelt es sich beiden Gebäuden um zwei getrennte - in unterschiedlichem Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehende - WG.
  • BFH, 15.04.2008 - IX B 159/07

    Gesamtergebnis des Verfahrens - Verfahrensmangel - Tatsachenwürdigung und

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.02.2018 - 4 K 4295/16
    Eigene Wohnzwecke setzen die persönliche Nutzung als rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer voraus (vgl. FG Münster, Urteil vom 18.06.2007 1 K 3749/05 E, EFG 2007, 1605 bestätigt durch BFH-Beschluss vom 15.04.2008 IX B 159/07, BFH/NV 2008, 1342; Trossen, jm 2015, S. 23 ff.).
  • BFH, 22.04.2008 - X B 19/07

    Nichtöffentliche Vereidigung eines ehrenamtlichen Richters und Unvollständigkeit

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.02.2018 - 4 K 4295/16
    Eigene Wohnzwecke setzen die persönliche Nutzung als rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer voraus (vgl. FG Münster, Urteil vom 18.06.2007 1 K 3749/05 E, EFG 2007, 1605 bestätigt durch BFH-Beschluss vom 15.04.2008 IX B 159/07, BFH/NV 2008, 1342; Trossen, jm 2015, S. 23 ff.).
  • FG Münster, 18.06.2007 - 1 K 3749/05

    Pflicht zur Versteuerung eines Gewinns aus einem privaten Veräußerungsgeschäft;

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.02.2018 - 4 K 4295/16
    Eigene Wohnzwecke setzen die persönliche Nutzung als rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer voraus (vgl. FG Münster, Urteil vom 18.06.2007 1 K 3749/05 E, EFG 2007, 1605 bestätigt durch BFH-Beschluss vom 15.04.2008 IX B 159/07, BFH/NV 2008, 1342; Trossen, jm 2015, S. 23 ff.).
  • BFH, 20.12.2005 - X B 128/05

    Wirtschaftliches Eigentum bei Vorbehaltsnießbrauch

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.02.2018 - 4 K 4295/16
    Für den Ausschluss des Berechtigten reichen schuldrechtlich oder dinglich begründete Nutzungsrechte - hier das an die Mutter und deren Lebensgefährten geknüpfte lebenslange dingliche Wohnungsrecht an dem belasteten Streitgrundstück - nicht aus.  Aufgrund des Nutzungsrechts wird die Zeugin als dinglich Nutzungsberechtigte nicht in die Lage versetzt, ähnlich einem Eigentümer über die Substanz des Grundstücks zu verfügen (vgl. etwa für Nießbrauchs- und Wohnungsrecht BFH-Beschlüsse vom 20.12.2005 X B 128/05, Sammlung der Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2006, 704; vom 29.03.2012 II B 65/11, 2012, 1094, BFH/NV 2012, 1094; Ratschow in Klein, AO, 13. Aufl. 2016, § 39 Rz. 42 m. w.N.).
  • BFH, 28.05.2002 - IX B 208/01

    EigZul; eigene Wohnzwecke i.S.v. § 4 EigZulG

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.02.2018 - 4 K 4295/16
    Danach dient eine Wohnung eigenen Wohnzwecken, wenn sie vom Steuerpflichtigen selbst tatsächlich und auf Dauer angelegt bewohnt wird (vgl. dazu eingehend Beschluss des BFH vom 28. Mai 2002 IX B 208/01, BFH/NV 2002, 1284, m.w.N. zur Rechtsprechung).
  • BFH, 18.01.2006 - IX R 18/03

    Privates Veräußerungsgeschäft - Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

  • BFH, 17.11.2004 - I R 96/02

    Übernahme bestehender dinglicher Belastungen keine Anschaffungskosten des

  • BFH, 26.01.1994 - X R 94/91

    Außergewöhnliche Belastung - Wohnung - Einkommensteuer - Kind - Selbständiger

  • BFH, 03.09.2019 - IX R 8/18

    Privates Veräußerungsgeschäft: Unentgeltlicher Erwerb bei Übertragung ohne

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 15.02.2018 - 4 K 4295/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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