Rechtsprechung
VG Stuttgart, 10.03.2008 - 4 K 4507/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Entscheidung über die Zulassung der Teilnahme an Markt
- openjur.de
Entscheidung über die Zulassung der Teilnahme an Markt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auswahlentscheidungen im Vergabeverfahren durch einen beauftragten Verwaltungshelfer; Zuständigkeit für Standplatzentscheidungen für einen festgesetzten Jahrmarkt
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewO § 69 § 70 Abs. 1, 3
Gewerbeordnungsrecht - Jahrmarkt; Marktzulassung; Veranstalter; Verwaltungshelfer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 10.03.2008 - 4 K 4507/07
- VGH Baden-Württemberg, 01.10.2009 - 6 S 99/09
- BVerwG, 25.06.2010 - 8 B 130.09
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Baden-Württemberg, 27.02.2006 - 6 S 1508/04
Fortsetzungsfeststellungsklage - Auswahlentscheidung bei der Vergabe eines …
Auszug aus VG Stuttgart, 10.03.2008 - 4 K 4507/07
Die Klage ist als Fortsetzungsfeststellungsklage unter dem Aspekt einer konkreten Wiederholungsgefahr nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO zulässig; dabei erscheint die Beschränkung des Begehrens auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Bescheide nach der Erledigung des Verpflichtungsbegehrens als sachdienlich (vgl. dazu auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 27.02.2006 - 6 S 1508/04 -, ESVGH 56, 169). - VGH Baden-Württemberg, 19.07.2001 - 14 S 1567/01
Zulassung eines Marktbeschickers zu einer Veranstaltung
Auszug aus VG Stuttgart, 10.03.2008 - 4 K 4507/07
Der Zulassungsanspruch nach § 70 GewO geht als bundesrechtliche Regelung insoweit den landesrechtlichen Bestimmungen über eine Zulassung zu gemeindlichen Einrichtungen vor (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 19.07.2001 - 14 S 1567/01 -, GewArch 2001, 420). - VG Stuttgart, 21.09.2006 - 4 K 1700/06
Veranstaltereigenschaft der Gemeinde bei Frühlingsfest im Fall der …
Auszug aus VG Stuttgart, 10.03.2008 - 4 K 4507/07
Die angegriffenen Bescheide sind - anders als im Verfahren 4 K 1700/06 (vgl. dazu Urt. der Kammer v. 21.09.2006) - nicht schon deshalb fehlerhaft, weil es an einer Veranstaltereigenschaft der Beklagten fehlen würde. - OVG Schleswig-Holstein, 15.03.2006 - 2 LB 9/05
Gebührenerhebung durch Stadtwerke
Auszug aus VG Stuttgart, 10.03.2008 - 4 K 4507/07
Ein Verwaltungshelfer ist zu einer Bescheidung aber selbst dann nicht befugt, wenn es sich um inhaltlich gebundene Entscheidungen handelt und enge organisatorische Absprachen mit dem Träger der öffentlichen Verwaltung bestehen (vgl. z. B. OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 15.03.2006 - 2 LB 9/05 -, juris).
- VGH Baden-Württemberg, 01.10.2009 - 6 S 99/09
Ausschlussentscheidung einer Gemeinde bei der Vergabe eines Stellplatzes für ein …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 10. März 2008 - 4 K 4507/07 - geändert.das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 10. März 2008 - 4 K 4507/07 - zu ändern und die Klage abzuweisen.
- VG Gießen, 03.11.2009 - 8 K 221/09
Gebührenbescheid
Die Beauftragung eines Verwaltungshelfers kann deshalb grundsätzlich nicht so weit gehen, im Namen der beauftragenden Behörde selbständig einen Verwaltungsakt zu erlassen (…OVG Schl.-Holst., U. v. 15.03.2006 - 2 LB 9/05 -, a.a.O.; VG Schl.-Holst., U. v. 17.01.2007 - 4 A 192/05 -, juris; VG Stuttgart, U. v. 10.03.2008 - 4 K 4507/07 -, BeckRS 2008, 35302).