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   FG München, 11.10.2000 - 4 K 4704/97   

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https://dejure.org/2000,13441
FG München, 11.10.2000 - 4 K 4704/97 (https://dejure.org/2000,13441)
FG München, Entscheidung vom 11.10.2000 - 4 K 4704/97 (https://dejure.org/2000,13441)
FG München, Entscheidung vom 11. Oktober 2000 - 4 K 4704/97 (https://dejure.org/2000,13441)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schenkung eines Grundstücks unter Übernahme der dinglichen Belastung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Schenkung eines Grundstücks unter Übernahme der dinglichen Belastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zur Einordnung der Schenkung eines Grundstücks unter Übernahme einer dinglichen Belastung in Form von Grundschuld als Gegenleistung im Sinne des Schenkungsteuerrechts

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 31.05.1989 - III R 184/86

    Die Bestellung einer Grundschuld erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine

    Auszug aus FG München, 11.10.2000 - 4 K 4704/97
    Dies habe auch der BFH mit Urteil vom 31. Mai 1989 II R 184/86, BStBl II 1990, 355 bestätigt.

    Der Umstand, dass der Kläger wegen der vorhandenen Grundschulden seiner Mutter sein Grundstück nicht in vollem Umfang beleihen kann, stellt keine wertmindernde Tatsache dar, die der Übertragung des Eigentums am Grundstück gegenübergestellt werden kann, weil die Grundschulden nur ein dingliches Teilrecht betreffen (s. BFH-Urteil vom 31. Mai 1989 III R 184/86, BStBl II 1990, 355, 356).

  • BFH, 08.12.1993 - II R 61/89

    Schenkungssteuerrechtliche Relevanz der die Gegenleistung übersteigende Werte der

    Auszug aus FG München, 11.10.2000 - 4 K 4704/97
    Ergänzend ist auf folgendes hinzuweisen: Die Übernahme der Belastung des Grundstücks mit den Grundschulden stellt weder eine Gegenleistung i.S. des Schenkungsteuerrechts (s. BFH-Urteil vom 8. Dezember 1993 II R 61/89, BFH/NV 1994, 373) noch eine vom Steuerwert des Grundstücks abziehbare Auflage dar.
  • BFH, 07.06.1989 - II R 183/85

    Schenkungsteuerliche Bereicherung bei Schenkung unter Auflage

    Auszug aus FG München, 11.10.2000 - 4 K 4704/97
    Es handelt sich dabei nur um eine aufschiebend bedingte Last, die erst bei Eintritt der Bedingung (Verwertung des Sicherungsrechts) rückwirkend (s. BFH-Urteil vom 7. Juni 1989 II R 183/85, BStBl II 1989, 814 ) zu berücksichtigen ist (als Gegenleistung s. Troll, Erbschaftsteuergesetz , § 7 Tz. 157).
  • FG Hamburg, 07.04.2009 - 3 K 218/07

    Finanzgerichtsordnung/Schenkungsteuer/Bewertungsrecht: Zwischenurteil/

    a) Ohne dass eine Valutierung der Grundschuld behauptet wird oder ersichtlich ist, stellt deren Übernahme von vornherein keine Gegenleistung im Sinne des Schenkungsteuerrechts dar (vgl. FG München vom 11. Oktober 2000 4 K 4704/97, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 2001, 330).
  • FG Nürnberg, 26.04.2007 - 4 K 177/07

    Übertragung einer Eigentumswohnung als eine freigebige Zuwendung und Festsetzung

    Eine Gegenleistung oder sonstige schenkungsteuerlich zu berücksichtigende gegenwärtige Minderung des Erwerbs liegt auch nicht in der Übernahme der lediglich dinglichen Haftung für die auf der Eigentumswohnung lastenden Grundschulden, und zwar unabhängig davon, ob der Veräußerer und Inhaber der Grundpfandrechte diese durch Abtretung oder sonstige Übertragung auf einen Dritten verwertet oder nicht und wieweit die Grundpfandrechte dem Inhaber als Sicherung dienen (vgl. BFH-Entscheidungen vom 08.12.1993 II R 61/89, BFH/NV 1994, 373, 375, vom 26.01.2000 II B 88/99, BFH/NV 2000, 954, undvom 06.12.2000 II B 161/99, BFH/NV 2001, 781, Finanzgericht München vom 11.10.2000 4 K 4704/97, UVR 2001, 330; Gebel in Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG § 7 Tz. 157).
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