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   VG Neustadt, 26.01.2017 - 4 K 471/16.NW   

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https://dejure.org/2017,3828
VG Neustadt, 26.01.2017 - 4 K 471/16.NW (https://dejure.org/2017,3828)
VG Neustadt, Entscheidung vom 26.01.2017 - 4 K 471/16.NW (https://dejure.org/2017,3828)
VG Neustadt, Entscheidung vom 26. Januar 2017 - 4 K 471/16.NW (https://dejure.org/2017,3828)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 2 Abs 2 BauO RP, § 1 VwVfG RP, § 16 Abs 2 VwVG RP, § 32 VwVfG, § 51 Abs 1 VwVfG
    Beseitigung der Vollstreckbarkeit einer bestandskräftigen Beseitigungsverfügung; Gebäudeeigenschaft

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 1 S 472/16

    Datenlöschung im polizeilichen Auskunftssystem - Wiederaufgreifen des Verfahrens

    Auszug aus VG Neustadt, 26.01.2017 - 4 K 471/16
    Nicht erforderlich für den Fristbeginn ist eine rechtliche Einordnung als Wiederaufgreifensgrund (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30. November 2016 - 1 S 472/16 -, juris; Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 51 Rn. 47).

    Mit Blick darauf, dass zum einen der Betroffene mit seinem Antrag den Gegenstand des Wiederaufgreifensverfahrens dergestalt bestimmt, dass die zuständige Behörde ebenso wie gegebenenfalls nachfolgend das Gericht nicht befugt sind, andere als vom Antragsteller geltend gemachte Gründe ihrer Entscheidung über die Wiederaufnahme zu Grunde zu legen (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30. November 2016 - 1 S 472/16 -, juris), und zum anderen für jeden Wiederaufnahmegrund die Antragsfrist des § 51 Abs. 3 VwVfG gesondert läuft (vgl. Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 51 Rn. 139 m.w.N.), ist der antragstellende Betroffene gehalten, mit seinem Antrag - soll dieser geeignet sein, die Antragsfrist zu wahren - deutlich erkennbar zu machen, auf welchen der Wiederaufgreifensgründe des § 51 Abs. 1 VwVfG er sein Begehren stützt, d.h. beispielsweise ob von einer Änderung der Sach- oder Rechtslage (Nr. 1) oder dem Vorliegen neuer Beweismittel (Nr. 2) ausgeht.

    Dabei handelt die Behörde grundsätzlich ermessensfehlerfrei, wenn sie ein Wiederaufgreifen im Hinblick auf die rechtskräftige Bestätigung ihrer Entscheidung in dem früheren Verwaltungsverfahren und das Fehlen der Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen im engeren Sinne nach § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG ablehnt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30. November 2016 - 1 S 472/16 -, juris; Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 51 Rn. 51).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.1981 - 1 B 60/81

    Einwendungen gegen den titulierten Anspruch eines durch die Verwaltung

    Auszug aus VG Neustadt, 26.01.2017 - 4 K 471/16
    Deshalb hat sich der Betroffene, der nachträgliche Einwendungen gegen einen bestandskräftig gewordenen, zu vollstreckenden Verwaltungsakt erhebt, in entsprechender Anwendung des § 16 Abs. 2 LVwVG mit einem Antrag an die Behörde zu wenden, die Zwangsvollstreckung für unzulässig zu erklären (s. ausführlich dazu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Juli 2011 - 8 A 10394/11 -, NVwZ-RR 2012, 15 und Beschluss vom 17. November 1981 - 1 B 60/81 -, NJW 1982, 2276).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2016 - 1 A 10530/15

    Nachbarklage - zum Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten zur Beseitigung

    Auszug aus VG Neustadt, 26.01.2017 - 4 K 471/16
    Die vier im Gesetz genannten Begriffsmerkmale eines Gebäudes müssen kumulativ erfüllt sein (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Februar 2016 - 1 A 10530/15 -, NVwZ-RR 2016, 690 zur fehlenden Gebäudeeigenschaft eines Kinderspielturms mangels Überdeckung).
  • VG Cottbus, 13.12.2016 - 3 K 1455/14

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Auszug aus VG Neustadt, 26.01.2017 - 4 K 471/16
    Dieser muss groß genug sein, damit Menschen die Anlage in natürlicher, aufrechter Haltung betreten können (Jeromin in Jeromin, LBauO RhPf, 4. Auflage 2016, § 2 Rn. 36; VG Cottbus, Urteil vom 13. Dezember 2016 - 3 K 1455/14 -, juris; vgl. auch Bay. VGH, Urteil vom 9. März 1976 - 90 I 71 -, BayVBl 1977, 49 zur fehlenden Gebäudeeigenschaft eines Gärfutterbehälters).
  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 12.92

    Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils -

    Auszug aus VG Neustadt, 26.01.2017 - 4 K 471/16
    Der Gesetzgeber hat in Abwägung des Prinzips der materiellen Gerechtigkeit gegenüber dem formalen Prinzip der Bestands- bzw. Rechtskraft nur die in § 51 Abs. 1 Nrn. 1 - 3 VwVfG enumerativ aufgeführten Gründe als so gravierend und den Rechtsfrieden nachhaltig beeinträchtigend angesehen, dass er in diesen Fällen den Konflikt zugunsten des Prinzips der materiellen Gerechtigkeit gelöst und dem Betroffenen einen Anspruch auf neue Sachentscheidung zugestanden hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 2 C 12.92 -, NVwZ 1995, 388).
  • VGH Bayern, 03.04.2014 - 1 ZB 13.2536

    Art. 6 Abs. 1 Satz 3 BayBO regelt den unmittelbaren Anbau an die

    Auszug aus VG Neustadt, 26.01.2017 - 4 K 471/16
    Unabdingbare Voraussetzung für die selbständige Benutzbarkeit eines Gebäudes ist dessen Betretbarkeit mittels eigenen Zugangs (s. Bay. VGH, Beschluss vom 3. April 2014 - 1 ZB 13.2536 -, NVwZ-RR 2014, 631).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.07.2011 - 8 A 10394/11

    Einwendungen gegen eine Beseitigungsverfügung - zum Merkmal der dienenden

    Auszug aus VG Neustadt, 26.01.2017 - 4 K 471/16
    Deshalb hat sich der Betroffene, der nachträgliche Einwendungen gegen einen bestandskräftig gewordenen, zu vollstreckenden Verwaltungsakt erhebt, in entsprechender Anwendung des § 16 Abs. 2 LVwVG mit einem Antrag an die Behörde zu wenden, die Zwangsvollstreckung für unzulässig zu erklären (s. ausführlich dazu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Juli 2011 - 8 A 10394/11 -, NVwZ-RR 2012, 15 und Beschluss vom 17. November 1981 - 1 B 60/81 -, NJW 1982, 2276).
  • VGH Bayern, 26.09.1988 - 14 B 87.02669
    Auszug aus VG Neustadt, 26.01.2017 - 4 K 471/16
    Maßgeblich ist alleine die Möglichkeit der selbständigen Benutzung (Bay. VGH, Urteil vom 26. September 1988 - 14 B 87.02669 -, BayVBl 1989, 181).
  • VG Neustadt, 06.09.2013 - 4 K 460/13

    Gerichtliche Überprüfung einer Duldungsverfügung trotz Bestandskraft des

    Auszug aus VG Neustadt, 26.01.2017 - 4 K 471/16
    Dagegen erhoben die Eltern der Klägerin Klage, die von der erkennenden Kammer mit Urteil vom 6. September 2013 - 4 K 460/13.NW - abgewiesen wurde.
  • BVerwG, 11.08.1992 - 4 B 161.92

    Bauen ohne Baugenehmigung - Beseitigungsanordnung - Bauordnungsrechtliche

    Auszug aus VG Neustadt, 26.01.2017 - 4 K 471/16
    Nachträgliche Änderungen der Sach- und Rechtslage in Bezug auf eine bauordnungsrechtliche Beseitigungsanordnung sind gemäß § 1 Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz - LVwVfG - i.V.m. § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG in einem gesonderten Verwaltungsverfahren zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. August 1992 - 4 B 161/92 -, NVwZ 1993, 476).
  • BVerwG, 28.02.1997 - 1 C 29.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens

  • VG Cottbus, 09.08.2016 - 4 L 166/16

    Asylrecht: Eilverfahren; Verstreichen der Frist und Fehlerhaftigkeit der

    die aufschiebende Wirkung der am 06. April 2016 erhobenen Klage (VG 4 K 471/16.A) gegen den Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 17. Februar 2016 anzuordnen,.
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