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FG Niedersachsen, 26.10.2016 - 4 K 48/16 |
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Anwendung des gesonderten Steuertarifs nach § 32d Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG)
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EStG § 32d Abs. 1 S. 1
Anwendung des gesonderten Steuertarifs nach § 32d Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes ( EStG )
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 26.10.2016 - 4 K 48/16
- FG Niedersachsen, 26.10.2016 - 4 K 48/17
- BFH, 16.06.2020 - VIII R 5/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 29.04.2014 - VIII R 44/13
Anwendung des Abgeltungsteuersatzes bei Kapitalerträgen aus Darlehen zwischen …
Auszug aus FG Niedersachsen, 26.10.2016 - 4 K 48/16
a) Nach dem Wortsinn fallen unter den Begriff der "nahestehenden Person" zwar alle natürlichen und juristischen Personen, die zueinander in enger Beziehung stehen (grundlegend zur Gesamtthematik BFH-Urteil vom 29. April 2014, VIII R 44/13 , BStBl. II 2014, 992).Danach ist ein lediglich aus der Familienangehörigkeit oder Ehe abgeleitetes persönliches Interesse nicht ausreichend, um ein Näheverhältnis i.S. des § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG zu begründen (BFH-Urteil vom 29. April 2014, a.a.O).
- BFH, 16.06.2020 - VIII R 5/17
Anwendung des Abgeltungsteuersatzes bei der Darlehensgewährung an eine GmbH durch …
Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 26.10.2016 - 4 K 48/16 aufgehoben.Die Kläger beantragen sinngemäß, das Urteil des Niedersächsischen FG vom 13.03.2017 - 4 K 48/16 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid 2014 vom 15.06.2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 12.01.2016 dahingehend abzuändern, dass die Einkommensteuer auf den Betrag herabgesetzt wird, der sich ergibt, wenn die Einnahmen des Klägers aus Kapitalvermögen in Höhe von 3.909 EUR nicht der tariflichen Einkommensteuer, sondern dem gesonderten Steuersatz gemäß § 32d Abs. 1 EStG unterliegen.