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   FG München, 21.02.2001 - 4 K 4920/97   

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https://dejure.org/2001,7211
FG München, 21.02.2001 - 4 K 4920/97 (https://dejure.org/2001,7211)
FG München, Entscheidung vom 21.02.2001 - 4 K 4920/97 (https://dejure.org/2001,7211)
FG München, Entscheidung vom 21. Februar 2001 - 4 K 4920/97 (https://dejure.org/2001,7211)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit der Ungleichbehandlung von Pflichtteilszahlungen des Erben bei der Schenkungsteuer und der Erbschaftsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung von Pflichteilszahlung auf Vorschenkungen; Verfassungsmäßigkeit der Ungleichbehandlung von Pflichtteilszahlungen des Erben bei der Schenkungs- und der Erbschaftsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anrechnung von Pflichteilszahlung auf Vorschenkungen - Verfassungsmäßigkeit der Ungleichbehandlung von Pflichtteilszahlungen des Erben bei der Schenkungs- und der Erbschaftsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 843
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 07.10.1998 - II R 52/96

    Pflichtteilsverbindlichkeit bei Erfüllungs Statt

    Auszug aus FG München, 21.02.2001 - 4 K 4920/97
    Darüber hinaus sei aufgrund der neuen BFH-Rspr. zur Abfindung von Pflichtteilsansprüchen (Urteil vom 07.10.1998 II R 52/96, BStBl II 1999, 23) stets der Pflichtteilsanspruch, auch wenn ein Nachlassgrundstück an Erfüllung statt übertragen werde in voller Höhe mit seinem Nennwert abziehbar und nicht nur anteilsmäßig nach den Regeln für eine gemischte Schenkung.

    Zwar verlor dieser Sachleistungsanspruch nicht seinen dinglichen Charakter dadurch, dass er durch Leistung in Geld gem. Art. 972 Abs. 2 Niederländisches BGB abgefunden wurde, weil nach der Entstehung des Steueranspruchs getroffene Erfüllungsabreden zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigtem nichts an der Rechtsnatur des des mit dem Erbfall entstanden Anspruchs ändern (s. BFH-Urteil vom 07.10.1998 II R 52/98, BStBl II 1999, 23).

  • BFH, 08.12.1993 - II R 61/89

    Schenkungssteuerrechtliche Relevanz der die Gegenleistung übersteigende Werte der

    Auszug aus FG München, 21.02.2001 - 4 K 4920/97
    Ähnlich wie bei der Schenkung eines dinglich belasteten Grundstücks ohne Übernahme der Valuta durch der Beschenkten die Verpflichtung zur Duldung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück keine Gegenleistung darstellt (s. BFH-Urteil vom 8. Dezember 1993 II R 61/89 BFH/NV 94, 373, 375), sondern nur eine aufschiebend bedingte Last, die erst bei späterer Inanspruchnahme als Gegenleistung gem. § 6 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 2 BewG zu berücksichtigen ist (s. Troll ErbStG § 7 Tz. 157), kann die Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung nur nach den Grundsätzen der gemischten Schenkung berücksichtigt werden.
  • BFH, 22.06.1994 - II R 1/92

    Steuerfreier "Rückerwerb" nach § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG nur bei Identität oder

    Auszug aus FG München, 21.02.2001 - 4 K 4920/97
    Im Gegensatz zu § 27, wo angesichts des Wortlauts "Vermögen" der BFH die Grundsätze der Surrogation für anwendbar hält (s. Meincke a.a.O. § 27 m. N. zur BFH-Rspr.), steht hier der Wortlaut wie im vergleichbaren Fall des § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG "Rückfall von Vermögensgegenständen" (wo der BFH mit Urteil vom 22.06.1994 II R 1/92, BStBl II 1994, 656 Surrogate nur anerkannte, wenn sie objektiv betrachtet art- und funktionsgleich sind (s.a. ErbStR A 45 Abs. 11 S. 3) einer Ausweitung der Vorschrift entgegen.
  • FG Nürnberg, 05.10.2000 - IV 47/00

    Schenkungsteuer: Zahlungen auf einen Pflichtteilsergänzungsanspruch

    Auszug aus FG München, 21.02.2001 - 4 K 4920/97
    Nachdem die Erb gesetzlich nicht das Noterbenrecht ihrer Tochter durch Vorschenkungen beeinträchtige durfte, ist die spätere Gegenleistung des bedachten Erben mit der Vermögenshingabe rechtlich verknüpft Anders hingegen falls ein deutscher Pflichtteilsergänzungsanspruch erfüllt werden muss (s. dazu Urteil des FG Nürnberg vom 05.10.2000 IV 47/2000, EFG 2001, 149).
  • BFH, 11.12.1991 - II B 47/91

    Keine Haftung gem. § 20 Abs. 6 Satz 2 ErbStG, wenn der Erlös aus der Veräußerung

    Auszug aus FG München, 21.02.2001 - 4 K 4920/97
    Selbst wenn man § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG auf Surrogate (zum Begriff dazu s. z.B. §§ 2041, 2374 BGB ; nach BFH-Beschluss vom 11.12.1991 II B 47/91, BStBl II 1992, 348 ist das Entgelt für die Übertragung eines Erbanteils kein Surrogat) entsprechend anwenden würde (so Troll/Gebel/Jülicher a.a.O.), wurden hier nicht die Verkaufserlöse der geschenkten Grundstücke entsprechend zurückbezahlt.
  • BFH, 12.04.1989 - II R 37/87

    Besteuerung einer Auflagenschenkung

    Auszug aus FG München, 21.02.2001 - 4 K 4920/97
    Nach der BFH-Rspr., der Senat folgt, sind Leistungen des Beschenkten die diesem Aufwendungen im Sinn von Geld- oder Sachleistungen verursachen, wie bei einer gemischten Schenkung zu berücksichtigen (s. BFH a.a.O. NV 94/373, 374 sowie im Urteil vom 12.04.1989 II R 37/87, BStBl II 1989, 524).
  • BVerfG, 15.11.1989 - 1 BvR 728/89
    Auszug aus FG München, 21.02.2001 - 4 K 4920/97
    Dass diese Ungleichbehandlung der vom Erben zu erbringenden Leistungen bei der ErbSt und SchenkSt nicht gegen Art. 3 GG verstößt, hat das BVerfG mit Beschluss vom 15.11.1989 (1 BvR 728/89 n. v. s. Moench ErbStG § 7 Rz. 62) entschieden.
  • BFH, 25.01.2001 - II R 52/98

    Kein Freibetrag bei Einräumung atypisch stiller Beteiligung

    Auszug aus FG München, 21.02.2001 - 4 K 4920/97
    Zwar verlor dieser Sachleistungsanspruch nicht seinen dinglichen Charakter dadurch, dass er durch Leistung in Geld gem. Art. 972 Abs. 2 Niederländisches BGB abgefunden wurde, weil nach der Entstehung des Steueranspruchs getroffene Erfüllungsabreden zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigtem nichts an der Rechtsnatur des des mit dem Erbfall entstanden Anspruchs ändern (s. BFH-Urteil vom 07.10.1998 II R 52/98, BStBl II 1999, 23).
  • BFH, 08.10.2003 - II R 46/01

    Zahlung zur Abwendung des Pflichtteilsherausgabeanspruchs

    In gleicher Weise sind auch den Beschenkten nach § 2329 BGB treffende Verbindlichkeiten aus geltend gemachten Pflichtteilen, die mit der zur Ausgleichspflicht führenden Schenkung zusammenhängen und dieser als Folge der durch die Schenkung herbeigeführten Pflichtteilsbeeinträchtigung von Beginn an als "potentielle Verpflichtungslage" (vgl. BGH in BGHZ 80, 205, NJW 1981, 1446) anhaften, vom Wert der schenkweisen Zuwendung abzuziehen (wie hier: Meincke, a.a.O., § 10 Rdnr. 41; Jülicher, ZEV 2001, 428, 431; s.a. Urteil des FG München vom 21. Februar 2001 4 K 4920/97, EFG 2001, 843, nrkr.).

    Denn den Zahlungen eines Beschenkten zur Abwendung der Herausgabe nach § 2329 Abs. 2 BGB liegt keine Austauschvereinbarung mit dem Schenker zugrunde, bei der nur der die Gegenleistung übersteigende Wert schenkungsteuerrechtlich relevant ist; vielmehr ändert die Inanspruchnahme des Beschenkten durch den Pflichtteilsberechtigten am Charakter der mit dem Ergänzungsanspruch belasteten Schenkung als Vollschenkung nichts (a.A. FG München in EFG 2001, 843, nrkr.).

  • FG München, 25.10.2006 - 4 K 3039/05

    Niederländisches Pflichtteilsrecht bzw. Ergänzungsanspruch bei der

    Rechtszug (früher Az.: 4 K 4920/97).

    Wegen des Sachverhalts wird auf das Urteil des Finanzgerichts vom 21.02.2001 4 K 4920/97, EFG 2001, 843 verwiesen.

  • BFH, 11.05.2005 - II R 12/02

    Pflichtteil: Abzugsfähigkeit von Zahlungen zur Abwendung eines nach

    Das Finanzgericht (FG) hat die Klage, mit der der Kläger den Abzug der an H geleisteten Zahlung vom Steuerwert des ihm übertragenen Vermögens begehrte, mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 843 veröffentlichten Urteil abgewiesen.
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