Rechtsprechung
   VG Potsdam, 28.01.2000 - 4 K 5172/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,20035
VG Potsdam, 28.01.2000 - 4 K 5172/98 (https://dejure.org/2000,20035)
VG Potsdam, Entscheidung vom 28.01.2000 - 4 K 5172/98 (https://dejure.org/2000,20035)
VG Potsdam, Entscheidung vom 28. Januar 2000 - 4 K 5172/98 (https://dejure.org/2000,20035)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,20035) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu Beiträgen für Straßenbaumaßnahmen; Wirksamkeit einer Straßenbausatzung; Anzweifeln der Richtigkeit eines Ratsbeschlusses ; Wirksamkeit der Veröffentlichung in einem kommunalen Amtsblatt; Erfordernisse bei Bestimmungen über die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2347 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.1995 - 15 A 2402/93

    Teilausbau ; Beitragsfähige Verbesserung

    Auszug aus VG Potsdam, 28.01.2000 - 4 K 5172/98
    Eine Verbesserung liegt vor, wenn durch die Ausbaumaßnahme die Ausstattung der Anlage entsprechend ihrer bisherigen verkehrstechnischen Konzeption, hinsichtlich der funktionalen Aufteilung der Gesamtfläche oder hinsichtlich der Art der Befestigung vorteilhaft verändert wird (vgl. OVG NW, Urteil vom 8.12.1995 - 15 A 2402/93 -, Beschluss vom 18.2.1988, a.a.O.; Dietzel/Hinsen/Kallerhoff, Das Straßenbaubeitragsrecht nach § 8 KAG NW, 4. Aufl., Rn. 50 m.w.N).

    Grundsätzlich können Vorteile, die durch eine Ausbaumaßnahme bewirkt werden, infolge mit ihr einhergehender Verschlechterungen nur dann aufgehoben werden, wenn beide dieselbe Teileinrichtung betreffen (vgl. OVG NW, Urteil vom 8.12.1995, a.a.O., S. 9; vgl. Driehaus, a.a.O, § 32 Rn. 39).

    Eine solche teileinrichtungsübergreifende Kompensation ist nur ausnahmsweise möglich, wenn ein räumlicher und funktionaler Zusammenhang zwischen Verbesserung und Verschlechterung besteht (vgl. OVG NW, Urteil vom 8.12.1995, a.a.O., S. 9, Driehaus, a.a.O., § 32 Rn. 41).

  • BVerwG, 08.07.1992 - 4 NB 20.92

    Rechtswirksamkeit einer Ortssatzung - Diskrepanz Wortlaut der Bekanntmachung und

    Auszug aus VG Potsdam, 28.01.2000 - 4 K 5172/98
    § 4 Nr. 2 BekanntmV als Konkretisierung des Rechtsstaatsprinzipes hat den Sinn und Zweck, dem Bürger unter dem Gesichtspunkt der Publizierung von Normen die Möglichkeit zu geben, von der Tatsache des Normerlasses als solche und den Inhalt der Norm Kenntnis zu nehmen (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 17.6.1999 - 2 A 118/99 - S. 7; BVerwG, Beschluss vom 8.7.1992 - 4 NB 20/92 -, NVwZ-RR 1993, 263).

    Das Rechtsstaatsprinzip enthält nämlich keine in alle Einzelheiten gehenden eindeutigen Gebote und Verbote (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.7.1992 - 4 NB 20/92 -, NVwZ-RR 1993, 262 (263) [BVerwG 08.07.1992 - 4 NB 20/92] ; Jarass/Piroth, GG, 4. Aufl., Art. 20 Rn. 21, Jobs, DÖV 1998, 1039 (1043)).

  • OVG Brandenburg, 19.08.1999 - 2 D 17/98
    Auszug aus VG Potsdam, 28.01.2000 - 4 K 5172/98
    Die Bekanntmachungsvorschrift des § 28 Abs. 3 Hauptsatzung Brandenburg an der Havel vom 29.6.1994 ist - anders als § 20 der Hauptsatzung von 1990 (vgl. dazu OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 19.8.1999 - 2 D 17/98 NE. -) - hinreichend bestimmt.

    Sie müssen den Betroffenen die Möglichkeit geben, sich ohne besondere Schwierigkeiten darüber zu informieren, wie die Satzungen der Gemeinde veröffentlicht werden (OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 19.8.1999, a.a.O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.1995 - 6 M 72/93

    Bekanntmachung; Alternativregelung; Abgabensatzung; Rückwirkende Inkraftsetzung;

    Auszug aus VG Potsdam, 28.01.2000 - 4 K 5172/98
    Nach dem Wortlaut des § 28 Abs. 3 Satz 2 der Hauptsatzung ist nämlich eine Satzung in jedem Fall im Amtsblatt der Stadt Brandenburg an der Havel bekannt zu machen, weshalb sich das Problem, ob eine Bekanntmachungsanordnung hinreichend bestimmt ist, die alternativ zwei Bekanntmachungsformen vorsieht, ohne zu bestimmen, in welchen Fällen jeweils welche Bekanntmachungsform zu wählen ist (vgl. dazu OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10.5.1995 - 6 M 72/93 -, NVwZ-RR 1996, 227), hier nicht stellt.
  • VG Potsdam, 13.10.1998 - 10 K 3173/97

    Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer für ein Wochenendhaus; Formelle

    Auszug aus VG Potsdam, 28.01.2000 - 4 K 5172/98
    Es wird zwar die Ansicht vertreten (vgl. in dieser Richtung: VG Potsdam, Urteil vom 13.10.1998 - 10 K 4761/96 -, Urteil vom 13.10.1998 - 10 K 3173/97 -, Mitt. StGB Bbg. 12/1998 S. 450 (552); VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 30.6.1998 - 1 L 493/96 -, LKV 1999, 286 (287)), dass es sich nicht um ein Verkündungsblatt i. S. der BekanntmV handelt, wenn die konkrete Bezeichnung "Amtsblatt für die Stadt" nicht aufgeführt ist und soweit die Abweichungen nicht auf einem offensichtlichen Versehen wie einer fehlerhaften Schreibweise beruhen.
  • VG Frankfurt/Oder, 30.06.1998 - 1 L 493/96

    Widerspruch gegen die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandslasten des

    Auszug aus VG Potsdam, 28.01.2000 - 4 K 5172/98
    Es wird zwar die Ansicht vertreten (vgl. in dieser Richtung: VG Potsdam, Urteil vom 13.10.1998 - 10 K 4761/96 -, Urteil vom 13.10.1998 - 10 K 3173/97 -, Mitt. StGB Bbg. 12/1998 S. 450 (552); VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 30.6.1998 - 1 L 493/96 -, LKV 1999, 286 (287)), dass es sich nicht um ein Verkündungsblatt i. S. der BekanntmV handelt, wenn die konkrete Bezeichnung "Amtsblatt für die Stadt" nicht aufgeführt ist und soweit die Abweichungen nicht auf einem offensichtlichen Versehen wie einer fehlerhaften Schreibweise beruhen.
  • BVerwG, 15.04.1998 - 2 B 26.98

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Zurückweisung des Einwandes der unrichtigen

    Auszug aus VG Potsdam, 28.01.2000 - 4 K 5172/98
    In Anbetracht der Erwägungen des OVG für das Land Brandenburg im Beschluss vom 10.6.1998 - 2 B 26/98 - (S. 8) ist nämlich auch nach Ansicht der Kammer neben dem Wortlaut auch der Sinn und Zweck dieser Norm zu berücksichtigen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.1991 - 15 A 1046/90

    Ratsfraktion; Auflösung; Funktionsträger; Kostenerstattungsanspruch; Organstreit;

    Auszug aus VG Potsdam, 28.01.2000 - 4 K 5172/98
    § 4 Nr. 2 BekanntmV als Konkretisierung des Rechtsstaatsprinzipes hat den Sinn und Zweck, dem Bürger unter dem Gesichtspunkt der Publizierung von Normen die Möglichkeit zu geben, von der Tatsache des Normerlasses als solche und den Inhalt der Norm Kenntnis zu nehmen (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 17.6.1999 - 2 A 118/99 - S. 7; BVerwG, Beschluss vom 8.7.1992 - 4 NB 20/92 -, NVwZ-RR 1993, 263).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2005 - 6 A 1.05

    Antragsbefugnis in einem Normenkontrollverfahren nach teilweisem

    Dies ermöglicht noch eine verlässliche Zuordnung des Bekanntmachungsblattes zum Landkreis O_____ (vgl. ähnlich zur einer Parallelproblematik zu § 4 Nr. 2 BekanntmV 1994, VG Potsdam, Urteil vom 28. Januar 2000 - 4 K 5172/98 -, LKV 2001, S. 236; OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2000 - 2 A 45/00 -, LKV 2001, S. 34).
  • VG Potsdam, 30.11.2012 - 12 K 1820/10

    Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für

    Dass für die Gemeinde dadurch zusätzliche Einnahmen entstanden wären - etwa weil das Altmaterial einen ohne weiteres ermittelbaren, nicht unerheblichen wirtschaftlichen Wert hätte - ist derzeit nicht ersichtlich (vgl. zur Problematik: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - OVG 9 S 2.06 -, VG Potsdam, Urteil vom 28. Januar 2000 - 4 K 5172/98 -, Urteil vom 7. Februar 2005 - 12 K 2188/02 - , Urteil vom 20. Juli 2011 - 12 K 3780/04 - n. v.).
  • VG Bayreuth, 26.04.2022 - B 1 K 21.34

    Erhebung einer Umlage durch die Jagdgenossenschaft, Beschlussfassung, Berechnung

    Im Urteil des VG Potsdam vom 28. Januar 2000 (Az. 4 K 5172/98 - juris Rn. 32-34) lag der Fall so, dass ausweislich der Niederschrift über die Sitzung der Beschluss angenommen wurde.
  • VG Bayreuth, 26.04.2022 - B 1 K 21.41

    Erhebung einer Umlage durch die Jagdgenossenschaft, Beschlussfassung, Berechnung

    Im Urteil des VG Potsdam vom 28. Januar 2000 (Az. 4 K 5172/98 - juris Rn. 32-34) lag der Fall so, dass ausweislich der Niederschrift über die Sitzung der Beschluss angenommen wurde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht