Weitere Entscheidung unten: FG Düsseldorf, 23.09.2006

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   FG Düsseldorf, 23.08.2006 - 4 K 5272/05 VTa, EU   

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FG Düsseldorf, 23.08.2006 - 4 K 5272/05 VTa, EU (https://dejure.org/2006,11001)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.08.2006 - 4 K 5272/05 VTa, EU (https://dejure.org/2006,11001)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. August 2006 - 4 K 5272/05 VTa, EU (https://dejure.org/2006,11001)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme für Tabaksteuer; Schmuggel von Zigaretten über die Grenze von Polen nach Deutschland; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Klagefrist; Rechtswidrigkeit eines Steueränderungsbescheides

  • Judicialis

    AO § 122 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 222 Abs. 2; ; FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § 56 Abs. 2 S. 4; ; FGO § 68 S. 1; ; FGO § 100 Abs. 1 S. 1; ; TabStG § 19 S. 1; ; TabStG § 19 S. 2; ; TabStG § 20

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tabaksteuer; Verbringen; Gewerblicher Zweck - Steuerpflichtiges Verbringen von Zigaretten nur bei Kenntnis des gewerblichen Zwecks

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerpflichtiges Verbringen von Zigaretten nur bei Kenntnis des gewerblichen Zwecks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Düsseldorf, 01.08.2005 - 4 V 2072/05

    Unzulässiges Verbringen von Zigaretten im Gemeinschaftsgebiet - Tabaksteuer;

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.08.2006 - 4 K 5272/05
    An der im Senatsbeschluss vom 1. August 2005, 4 V 2072/05 A (VTa,Z,EU), FGReport 2005, 79, geäußerten gegenteiligen Rechtsansicht kann daher nicht mehr festgehalten werden.
  • EuGH, 04.03.2004 - C-238/02

    Viluckas

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.08.2006 - 4 K 5272/05
    Gründe, das Verbringen nach § 19 TabStG wie in Art. 202 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften - ZK - rein objektiv auszulegen und dabei inkaufzunehmen, dass auch derjenige Fahrer oder Frachtführer, dem die verbrauchsteuerpflichtigen Waren ohne dessen Kenntnis untergeschoben werden, Abgabenschuldner wird (so EuGH Urteil v. 4. März 2004 C-238/02, C-246/02, Rz. 27 - 30, ZfZ 2004, 159 f., 160 zum Zollschuldrecht), gibt es nicht.
  • BFH, 09.12.2004 - VII B 17/04

    Übernahme tatsächlicher Feststellungen aus Strafverfahren

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.08.2006 - 4 K 5272/05
    Von der Möglichkeit, strafgerichtliche Feststellungen ohne eigene Ermittlungen zu übernehmen (BFH Beschluss v. 9. Dezember 2004 VII B 17/04, BFH/NV 2005, 935 f.), macht der Senat im Streitfall hinsichtlich des Urteils des Amtsgerichts ......... vom 15.09.2005 keinen Gebrauch.
  • BFH, 20.07.2004 - VII R 38/01

    Person des Gestellungspflichtigen bei Einfuhr von Waren im LKW - auch versteckte

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.08.2006 - 4 K 5272/05
    Anders als im Zollrecht, das im Grundsatz von einer gänzlichen Überwachung und Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs und Warenflusses ausgeht und das deshalb den Führern von Beförderungsmitteln im grenzüberschreitenden Verkehr eine Garantiehaftung auferlegt (so BFH Urteil v. 20. Juli 2004 VII R 38/01, BFHE 207, 81, ZfZ 2005, 13 ff., 15 zu einer möglichen Begründung des o.a. EuGH-Urteils vom 4. März 2004), ist dies auf den Verkehr mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren nicht zu übertragen.
  • BGH, 01.02.2007 - 5 StR 372/06

    Begriff des "Verbringers" einfuhrabgabenpflichtiger Ware (Schmuggelware;

    Ob der Begriff des "Verbringens" in gleicher Weise auszulegen ist wie bei Art. 38, 40 ZK (ablehnend FG Düsseldorf ZfZ 2006, 380, 381), bedarf jedoch keiner vertieften Erörterung.
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 24.05.2007 - 3 V 27/07

    Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung: Schuldner der Tabaksteuer bei

    Zur Begründung bezieht er sich auf sein Vorbringen im vorgerichtlichen Verfahren und verweist ergänzend auf das Urteil des FG Düsseldorf vom 23. August 2006 (4 K 5272/05 VTa, EU, ZfZ 2006, 380).

    Soweit das FG Düsseldorf in ZfZ 2006, 380 sein Urteil auf eine gemeinschaftskonforme Auslegung der 19, 20 TabStG gemäß Art. 6 bis 10 der Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 über das Allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren, ABlEG Nr. 1 76/1 - RL 92/12 - stütze, könne dem nicht gefolgt werden.

    Auch der Antragsgegner geht zutreffend davon aus, dass gemeinschaftsrechtlich keine andere Auslegung geboten ist (vgl. FG Düsseldorf in ZfZ 2006, 380).

    Denn das TabStG folgt der RL 92/12, welche grundsätzlich vom Bestimmungslandprinzip ausgeht (vgl. den 8. Erwägungsgrund der Richtlinie; sowie FG Düsseldorf, Urteil vom 23. August 2006 - 4 K 5272/05 - VTa, ZfZ 2006, 380).

  • BFH, 01.10.2007 - VII B 130/07

    Aussetzung der Vollziehung aufgrund Rechtsprechung zweier Instanzgerichte ohne

    Außer dem angefochtenen Beschluss hat das FG Düsseldorf in seinem dort bereits angeführten Urteil vom 23. August 2006 4 K 5272/05 VTa (Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 2006, 380) die Auffassung vertreten, dass eine Person, die von der Existenz der in dem von ihr geführten Fahrzeug versteckten Waren keine Kenntnis hat, diese Waren nicht im Sinne jener Vorschrift in einen Mitgliedstaat "verbringt", so wie es gemäß Art. 202 Abs. 3 1. Spiegelstrich des Zollkodex bzw. bei einer entsprechenden Anwendung dieser Vorschrift nach § 21 TabStG bei einer Einfuhr von Zigaretten in das Zollgebiet der Gemeinschaft der Fall wäre (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 4. März 2004 Rs. C-238/02 und 246/02, EuGHE 2004, I-2141).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 04.09.2007 - 3 V 72/07

    Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung: Schuldner der Tabaksteuer bei

    Denn das TabStG folgt der RL 92/12, welche grundsätzlich vom Bestimmungslandprinzip ausgeht (vgl. den 8. Erwägungsgrund der Richtlinie; sowie FG Düsseldorf, Urteil vom 23. August 2006 - 4 K 5272/05 - VTa, ZfZ 2006, 380).
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