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   FG Düsseldorf, 09.02.2005 - 4 K 5532/03 VTa, Z, EU   

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https://dejure.org/2005,7727
FG Düsseldorf, 09.02.2005 - 4 K 5532/03 VTa, Z, EU (https://dejure.org/2005,7727)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.02.2005 - 4 K 5532/03 VTa, Z, EU (https://dejure.org/2005,7727)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Februar 2005 - 4 K 5532/03 VTa, Z, EU (https://dejure.org/2005,7727)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einfuhr; Zigaretten; Beschlagnahme; Verbringen; Zollschuld - Auch bei subjektiver Unkenntnis kann vorschriftswidriges Verbringen i.S.d. § 19 Satz 1 TabStG anzunehmen sein

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Auch bei subjektiver Unkenntnis kann vorschriftswidriges Verbringen i.S.d. § 19 Satz 1 TabStG anzunehmen sein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Festsetzung von Einfuhrabgaben für unverzollt und unversteuert in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbrachte Zigaretten; Erlöschen der Zollschuld und Umsatzsteuerschuld; Folgen einer vor Beendigung des vorschriftswidrigen Verbringens durchgeführten Beschlagnahme; Verstoß ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • FG Düsseldorf, 06.04.2001 - 4 K 4702/99

    Versteigerung von unverzollten und unversteuerten Zigaretten im Internet;

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.02.2005 - 4 K 5532/03
    So kann eine Beteiligung beim Verbringen beispielsweise in einem Fall angenommen werden, wo nur eine Halle zur Zwischenlagerung der Ware zur Verfügung gestellt worden ist (vgl. Finanzgericht Düsseldorf (FG) Düsseldorf, Urteil vom 6. April 2001 - 4 K 4702/99 - Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern (ZfZ) 2001, 244 (245) und BFH, Beschluss vom 21. Dezember 2001 - VII S 13/01 - ZfZ 2002, 168 (169 f.) sowie Witte, Zollkodex.

    Das Stadium nach Erreichen des Bestimmungsorts im Zollgebiet der Gemeinschaft fällt daher nicht mehr unter den Begriff des Verbringens; das Verbringen ist in diesen Fällen bereits beendet (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 6. April 2001, a.a.O., 245; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. November 1996 - 11 K 81/95 - ZfZ 1997, 91 (92) sowie Witte, a.a.O., Art. 233 Rn. 18, Dorsch, Zollrecht, Loseblatt, Stand: Januar 2005, Art. 233 Rn. 8)).

  • BFH, 05.02.1998 - VII B 192/97

    Rechtsweg für eine Klage auf Auskunftserteilung über eine Informationsperson

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.02.2005 - 4 K 5532/03
    Auch der Bundesfinanzhof hat in seinem Beschluss vom 5. Februar 1998 - VII B 192/97 - ZfZ 1998, 270 zum Ausdruck gebracht, dass ein Erlöschen der Zollschuld in den Fällen nicht mehr in Betracht kommt, wo die Beschlagnahme nach Erreichen des Bestimmungsortes der Ware erfolgt, ohne dies allerdings weiter auszuführen, weil es im konkreten Fall nicht darauf ankam.

    Der zitierte Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 5. Februar 1998 - VII B 192/97, a.a.O., befasst sich mit der Frage der Beschlagnahme beim vorschriftswidrigen Verbringen nur am Rande, ohne dass erkennbar wäre, dass damit eine abschließende Klärung der hier aufgeworfenen Rechtsfrage erfolgen sollte.

  • BFH, 21.12.2001 - VII S 13/01

    PKH; Maßgeblichkeit der Feststellungen eines rechtskräftig gewordenen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.02.2005 - 4 K 5532/03
    So kann eine Beteiligung beim Verbringen beispielsweise in einem Fall angenommen werden, wo nur eine Halle zur Zwischenlagerung der Ware zur Verfügung gestellt worden ist (vgl. Finanzgericht Düsseldorf (FG) Düsseldorf, Urteil vom 6. April 2001 - 4 K 4702/99 - Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern (ZfZ) 2001, 244 (245) und BFH, Beschluss vom 21. Dezember 2001 - VII S 13/01 - ZfZ 2002, 168 (169 f.) sowie Witte, Zollkodex.

    Ein solches Verständnis liegt offenbar ebenfalls dem Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 21. Dezember 2001 - VII S 13/01 - ZfZ 2002, 168 (170) zur Frage der Beteiligung beim Verbringen zu Grunde, wonach das vorschriftswidrige Verbringen mit der fehlenden Gestellung der Ware vollendet, aber noch nicht beendet ist, weil die Ware noch nicht ihren Bestimmungsort erreicht hat.

  • FG Brandenburg, 29.10.2003 - 4 K 2980/00
    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.02.2005 - 4 K 5532/03
    Sofern das Finanzgericht Brandenburg in seinem Urteil vom 29. Oktober 2003 - 4 K 2980/00 - (juris.doc-Nr: STRE200470967) nunmehr die Auffassung vertreten hat, das Verbringen sei auf den unmittelbaren Bereich des Grenzübertritts mit anschließender Beförderung zur ersten zuständigen Zollstelle beschränkt, kann sich der Senat dem nicht anschließen.

    Der Senat hat die Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 FGO zugelassen, weil die Sache wegen des Erlöschens der Zollschuld nach Art. 233 Unterabsatz 1 Buchstabe d) ZK grundsätzliche Bedeutung hat und der Senat mit der vorliegenden Entscheidung im Übrigen auch vom Urteil des Finanzgerichts Brandenburg vom 29. Oktober 2003 - 4 K 2980/00 - (juris.doc-Nr.: STRE200470967; Rev. eingelegt (Az. beim BFH: VII R 23/04)) abgewichen ist und daher die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs erfordert.

  • BFH, 07.03.2006 - VII R 23/04

    Vorschriftswidriges Verbringen; Hinterziehung von Einfuhrabgaben - Beteiligung am

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.02.2005 - 4 K 5532/03
    Der Senat hat die Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 FGO zugelassen, weil die Sache wegen des Erlöschens der Zollschuld nach Art. 233 Unterabsatz 1 Buchstabe d) ZK grundsätzliche Bedeutung hat und der Senat mit der vorliegenden Entscheidung im Übrigen auch vom Urteil des Finanzgerichts Brandenburg vom 29. Oktober 2003 - 4 K 2980/00 - (juris.doc-Nr.: STRE200470967; Rev. eingelegt (Az. beim BFH: VII R 23/04)) abgewichen ist und daher die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs erfordert.
  • FG Düsseldorf, 23.06.2004 - 4 K 1162/04

    Zollschuldner

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.02.2005 - 4 K 5532/03
    Ihm muss das Wissen oder Wissenmüssen nach den objektiven, nicht fernliegenden Umständen des Falles zur Last gelegt werden können, wobei auf die Sicht eines "Durchschnittsbeteiligten" abzustellen ist; dies wiederum folgt aus dem Merkmal "vernünftigerweise" (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 23. Juni 2004 - 4 K 1162/04 - ZfZ 2005, 25 sowie Witte, a.a.O., Art. 201 Rn. 11; Art. 202 Rn. 20).
  • BFH, 06.10.1998 - VII R 20/98

    Anforderungen an die Gewährung von Prozesskostenhilfe - Hinreichende Aussicht der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.02.2005 - 4 K 5532/03
    Darüber hinaus ist es unerheblich, dass nicht im Einzelnen bekannt ist, wie die Zigaretten in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht worden sind (vgl. etwa: Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 6. Oktober 1998 - VII R 20/98 - Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH/NV) 1999, 530 (531)).
  • BFH, 25.11.1997 - VII B 86/97
    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.02.2005 - 4 K 5532/03
    Das Finanzgericht macht sich insoweit die strafgerichtlichen Feststellungen im rechtskräftig gewordenen Urteil des Amtsgerichts vom 16. Mai 2002 zu Eigen, weil diese vom Kläger im finanzgerichtlichen Verfahren nicht substantiiert bestritten und keine entsprechenden Beweisanträge gestellt worden sind (vgl. etwa: BFH, Urteil vom 26. April 1988 - VII R 124/85 - Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFHE) 153, 463 (467); Beschluss vom 25. April 1997 - VII B 86/97 - BFH/NV 1998, 738 (739); Beschluss vom 29. Juli 1998 - VII B 4/97 - BFH/NV 1999, 324; Beschluss vom 29. Januar 1999 - V B 112/97 - BFH/NV 1999, 1103).
  • BFH, 06.05.1997 - VII B 4/97

    Person des Gestellungspflichtigen bei Einfuhr von Waren im LKW - auch versteckte

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.02.2005 - 4 K 5532/03
    Das Finanzgericht macht sich insoweit die strafgerichtlichen Feststellungen im rechtskräftig gewordenen Urteil des Amtsgerichts vom 16. Mai 2002 zu Eigen, weil diese vom Kläger im finanzgerichtlichen Verfahren nicht substantiiert bestritten und keine entsprechenden Beweisanträge gestellt worden sind (vgl. etwa: BFH, Urteil vom 26. April 1988 - VII R 124/85 - Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFHE) 153, 463 (467); Beschluss vom 25. April 1997 - VII B 86/97 - BFH/NV 1998, 738 (739); Beschluss vom 29. Juli 1998 - VII B 4/97 - BFH/NV 1999, 324; Beschluss vom 29. Januar 1999 - V B 112/97 - BFH/NV 1999, 1103).
  • BFH, 20.07.2004 - VII R 38/01

    Erlöschen von Eingangsabgaben bei Einziehung von geschmuggelten Zigaretten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.02.2005 - 4 K 5532/03
    Es besteht aber Einigkeit darin, dass die Ware nicht nur objektiv in das Zollgebiet der Gemeinschaft gelangen darf, sondern dies auch willentlich geschieht (vgl. nur BFH, Urteil vom 20. Juli 2004 - VII R 38/01 - ZfZ 2005, 13 (14); Witte, a.a.O., Art. 37 Rn. 3).
  • FG Baden-Württemberg, 26.11.1996 - 11 K 81/95

    PKH; vorschriftwidriges Verbringen von Zigaretten in das Zollgebiet der

  • BFH, 29.07.1998 - VII B 4/98

    Strafurteil; Verwertung von Feststellungen im finanzgerichtlichen Verfahren

  • BFH, 29.01.1999 - V B 112/97

    Vorschriftswidriges Verbringen von Zigaretten; Ort und Zeitpunkt des Verbringens;

  • BFH, 26.04.1988 - VII R 124/85
  • BFH, 07.03.2006 - VII R 23/04

    Vorschriftswidriges Verbringen; Erlöschen von Einfuhrabgaben durch Beschlagnahme

    Entgegen der Auffassung des Klägers und der in Teilen der Literatur, der Rechtsprechung und der Verwaltung vertretenen Meinungen (vgl. z.B. Witte, a.a.O., Art. 233 Rz. 18; Lichtenberg in Dorsch, Zollrecht, Art. 233 Rz. 8; Deimel in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Art. 233-234 ZK Rz. 33; Österreichischer Verwaltungsgerichtshof, Erkenntnis vom 24. April 2002 2001/16/0410, 0443, Beilage zur Österreichischen Steuerzeitung --ÖStZB-- 2003, 145; FG Düsseldorf, Urteil vom 9. Februar 2005 4 K 5532/03 VTa, Z, EU, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2005, 421; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. November 1996 11 K 81/95, ZfZ 1997, 91; Vorschriftensammlung der Bundesfinanzverwaltung --VSF-- Z 09 01 Abs. 69) ist es nach dem Wortlaut der Vorschrift, aus systematischen und teleologischen Erwägungen und nicht zuletzt auch aus Gründen der Rechtsklarheit und -sicherheit nicht gerechtfertigt, die Frage des Erlöschens der Zollschuld von völlig unbestimmten Begriffen ("Eingang in den Wirtschaftskreislauf", "Zur-Ruhe-Kommen") oder subjektiven Vorstellungen der Tatbeteiligten ("Bestimmungsort") abhängig zu machen.

    Selbst wenn --entgegen der Senatsauffassung-- das vorschriftswidrige Verbringen und die grenzüberschreitende Beförderung der Ware als einheitlicher Lebensvorgang anzusehen sein sollte mit der Folge, dass das Verbringen erst dann als beendet anzusehen wäre, wenn der Transport mit der Ware an seinem ersten Bestimmungsort eingetroffen ist (Witte, a.a.O., Art. 233 Rz. 18; VSF Z 09 01 Abs. 69; Österreichischer Verwaltungsgerichtshof in ÖStZB 2003, 145), wäre dieser Zeitpunkt im Streitfall spätestens mit dem Beginn der Entladung des für die grenzüberschreitende Beförderung verwendeten LKW erreicht (Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2006, 628 und 631; a.A. Urteil des FG Düsseldorf in ZfZ 2005, 421).

  • BFH, 07.03.2006 - VII R 24/04

    Erlöschen von durch vorschriftswidriges Verbringen entstandenen Einfuhrabgaben

    Entgegen der Auffassung des Klägers und der in Teilen der Literatur, der Rechtsprechung und der Verwaltung vertretenen Meinungen (vgl. z.B. Witte, a.a.O., Art. 233 Rz. 18; Lichtenberg in Dorsch, Zollrecht, Art. 233 Rz. 8; Deimel in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Art. 233-234 ZK Rz. 33; Österreichischer Verwaltungsgerichtshof, Erkenntnis vom 24. April 2002 2001/16/0410, 0443, Beilage zur Österreichischen Steuerzeitung --ÖStZB-- 2003, 145; FG Düsseldorf, Urteil vom 9. Februar 2005 4 K 5532/03 VTa, Z, EU, ZfZ 2005, 421; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. November 1996 11 K 81/95, ZfZ 1997, 91; Vorschriftensammlung der Bundesfinanzverwaltung --VSF-- Z 09 01 Abs. 69) ist es nach dem Wortlaut der Vorschrift, aus systematischen und teleologischen Erwägungen und nicht zuletzt auch aus Gründen der Rechtsklarheit und -sicherheit nicht gerechtfertigt, die Frage des Erlöschens der Zollschuld von völlig unbestimmten Begriffen ("Eingang in den Wirtschaftskreislauf", "Zur-Ruhe-Kommen") oder subjektiven Vorstellungen der Tatbeteiligten ("Bestimmungsort") abhängig zu machen.

    Selbst wenn --entgegen der Senatsauffassung-- das vorschriftswidrige Verbringen und die grenzüberschreitende Beförderung der Ware als einheitlicher Lebensvorgang anzusehen sein sollte mit der Folge, dass das Verbringen erst dann als beendet anzusehen wäre, wenn der Transport mit der Ware an seinem ersten Bestimmungsort eingetroffen ist (Witte, a.a.O., Art. 233 Rz. 18; VSF Z 09 01, Abs. 69; Österreichischer Verwaltungsgerichtshof in ÖStZB 2003, 145), wäre dieser Zeitpunkt im Streitfall spätestens mit dem Beginn der Entladung des für die grenzüberschreitende Beförderung verwendeten LKW erreicht (Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2006, 628 und 631; a.A. Urteil des FG Düsseldorf in ZfZ 2005, 421).

  • BFH, 07.03.2006 - VII R 30/04

    Vorschriftswidriges Verbringen von Ware

    Entgegen der Auffassung des Klägers und der in Teilen der Literatur, der Rechtsprechung und der Verwaltung vertretenen Meinungen (vgl. z.B. Witte, a.a.O., Art. 233 Rz. 18; Lichtenberg in Dorsch, Zollrecht, Art. 233 Rz. 8; Deimel in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Art. 233-234 ZK Rz. 33; Österreichischer Verwaltungsgerichtshof, Erkenntnis vom 24. April 2002 2001/16/0410, 0443, Beilage zur Österreichischen Steuerzeitung --ÖStZB-- 2003, 145; FG Düsseldorf, Urteil vom 9. Februar 2005 4 K 5532/03 VTa, Z, EU, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2005, 421; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. November 1996 11 K 81/95, ZfZ 1997, 91; Vorschriftensammlung der Bundesfinanzverwaltung --VSF-- Z 09 01 Abs. 69) ist es nach dem Wortlaut der Vorschrift, aus systematischen und teleologischen Erwägungen und nicht zuletzt auch aus Gründen der Rechtsklarheit und -sicherheit nicht gerechtfertigt, die Frage des Erlöschens der Zollschuld von völlig unbestimmten Begriffen ("Eingang in den Wirtschaftskreislauf", "Zur-Ruhe-Kommen") oder subjektiven Vorstellungen der Tatbeteiligten ("Bestimmungsort") abhängig zu machen.

    Selbst wenn --entgegen der Senatsauffassung-- das vorschriftswidrige Verbringen und die grenzüberschreitende Beförderung der Ware als einheitlicher Lebensvorgang anzusehen sein sollte mit der Folge, dass das Verbringen erst dann als beendet anzusehen wäre, wenn der Transport mit der Ware an seinem ersten Bestimmungsort eingetroffen ist (Witte, a.a.O., Art. 233 Rz. 18; VSF Z 09 01, Abs. 69; Österreichischer Verwaltungsgerichtshof in ÖStZB 2003, 145), wäre dieser Zeitpunkt im Streitfall spätestens mit dem Beginn der Entladung des für die grenzüberschreitende Beförderung verwendeten LKW erreicht (Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2006, 628 und 631; a.A. Urteil des FG Düsseldorf in ZfZ 2005, 421).

  • BFH, 13.10.2005 - VII S 13/04

    PKH: keine Erfolgsaussicht trotz Zulassung der Revision

    Es besteht aber Einigkeit darin, dass die Ware nicht nur objektiv in das Zollgebiet der Gemeinschaft gelangen darf, sondern dass dies auch willentlich geschieht (vgl. u.a. BFH-Urteil in BFHE 207, 81; Urteil des FG Düsseldorf vom 9. Februar 2005 4 K 5532/03 VTa, Z, EU; Witte, Zollkodex, 3. Aufl., Art. 37 Rn. 3).
  • BFH, 13.10.2005 - VII S 46/05

    PKH - keine Erfolgsaussicht trotz Zulassung der Revision; Beteiligung am

    Es besteht aber Einigkeit darin, dass die Ware nicht nur objektiv in das Zollgebiet der Gemeinschaft gelangen darf, sondern dass dies auch willentlich geschieht (vgl. u.a. BFH-Urteil in BFHE 207, 81; Urteil des FG Düsseldorf vom 9. Februar 2005 4 K 5532/03 VTa, Z, EU; Witte, a.a.O., Art. 37 Rn. 3).
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