Weitere Entscheidung unten: FG Düsseldorf, 01.09.2004

Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 29.06.2001 - 4 K 5787/00   

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https://dejure.org/2001,12085
VG Stuttgart, 29.06.2001 - 4 K 5787/00 (https://dejure.org/2001,12085)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 29.06.2001 - 4 K 5787/00 (https://dejure.org/2001,12085)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 29. Juni 2001 - 4 K 5787/00 (https://dejure.org/2001,12085)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Tätigkeit als Ethik-Kommission; Vorliegen eines konkreten Rechtsverhältnisses; Einschränkung beruflicher Tätigkeit; Beeinträchtigung der Berufsausübungsfreiheit; Bestehen eines Auftragsrückgangs; Einnahme einer marktbeherrschenden Stellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 529
  • NJW 2003, 992 (Ls.)
  • DÖV 2002, 174
  • DÖV 2002, 174 KuR 985, 106 (red. Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.06.2001 - 4 K 5787/00
    Der Streit der Beteiligten muss in Beziehung zu Bedeutung und Tragweite einer Vorschrift des öffentlichen Rechts im Hinblick auf einen konkreten Sachverhalt stehen (so BVerwG, Urt. v. 26.11.1996 - BVerwGE 100, 262-275).
  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84

    Transparenzliste

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.06.2001 - 4 K 5787/00
    Denn hierin liegt zunächst lediglich eine systemimmanente Verschärfung des marktwirtschaftlichen Konkurrenzdrucks (vgl. BVerwGE 71, 183, 193).
  • BVerwG, 22.02.1972 - I C 24.69

    Öffentlicher Zweck bei kommunalen Unternehmen

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.06.2001 - 4 K 5787/00
    Art. 12 Abs. 1 GG wird jedoch verletzt, wenn infolge spezifischer, durch die öffentlich-rechtliche Organisation und Verfassung bedingter Wettbewerbsvorteile für eine private Konkurrenz kein nennenswertes und sinnvolles wirtschaftliches Betätigungsfeld mehr verbleibt oder eine private Konkurrenz sogar gänzlich unmöglich gemacht wird (vgl. BVerwGE 39, 329, 336).
  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 32.94

    Nebentätigkeitsgenehmigung - § 43 VwGO, Erfordernis einer Klagebefugnis für die

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.06.2001 - 4 K 5787/00
    Dieses Interesse schließt über ein rechtliches Interesse hinaus jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse auch wirtschaftlicher oder ideeller Art ein, wobei jedoch zur Vermeidung der dem Verwaltungsprozess fremden Popularklage die Vorschrift des § 42 Abs. 2 VwGO entsprechend anzuwenden ist (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 29.06.1995, BVerwGE 99, 64-69).
  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 50.89

    Anforderungen an das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses -

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.06.2001 - 4 K 5787/00
    Es müssen sich also aus dieser Rechtsbeziehung heraus bestimmte Rechtsfolgen ergeben können, was die Anwendung von bestimmten Normen auf den konkreten Sachverhalt voraussetzt (so exemplarisch und umfassend Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.01.1992, BVerwGE 89, 327-334 mit weitgehenden und umfassenden Hinweisen auf die vorausgegangene Rechtsprechung).
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.06.2001 - 4 K 5787/00
    Dabei kann die Berufsfreiheit nicht nur durch Regelungen mit Berufsbezug beeinträchtigt werden, d.h. durch Regelungen, die sich unmittelbar auf einen oder mehrere Berufe beziehen und die berufliche Tätigkeit ganz oder teilweise unterbinden oder sonst bewirken, dass sie "nicht in der gewünschten Weise ausgeübt werden kann" (BVerfGE 82, 209, 223).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2002 - 9 S 2506/01

    Berufsfreiheit einer privaten Ethikkommission - Konkurrenz zu staatlicher

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 29. Juni 2001 - 4 K 5787/00 - teilweise geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 29.06.2001 - 4 K 5787/00 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

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Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 01.09.2004 - 4 K 5787/00 VSt   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,28249
FG Düsseldorf, 01.09.2004 - 4 K 5787/00 VSt (https://dejure.org/2004,28249)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.09.2004 - 4 K 5787/00 VSt (https://dejure.org/2004,28249)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. September 2004 - 4 K 5787/00 VSt (https://dejure.org/2004,28249)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Überlassung von Schlachthofräumen und -einrichtungen einschließlich Wartung, Stromversorgung und Kühlung keine zur Entnahme begünstigten Stroms berechtigende Haupttätigkeit des produzierenden Gewerbes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

    Auszug aus FG Düsseldorf, 01.09.2004 - 4 K 5787/00
    Vielmehr hat das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 20.04.2004, 1 BvR 1748/99 und 905/00, BFH/NV Beilage 2004, 305 ff., 309 ff., 311, die Bevorzugung des produzierenden Gewerbes in der Gesetz gewordenen Fassung des StromStG für vereinbar mit dem GG, insbesondere mit Art. 3 Abs. 1 GG gehalten.
  • FG München, 19.03.2003 - 3 K 3722/00

    Stromsteuerermäßigung bei Entnahme von Strom durch ein Unternehmen des

    Auszug aus FG Düsseldorf, 01.09.2004 - 4 K 5787/00
    Da in der Praxis die Tätigkeiten der Produktionseinheiten zumeist gemischter Art sind, ist die Bestimmung einer Haupttätigkeit erforderlich, um eine Einheit einer bestimmten Unterklasse der WZ 93 zuordnen zu können, Vorbemerkung 3.1 Abs. 1 und 2 WZ 93 (s. FG München Urteil v. 19.03.2003, 3 K 3722/00, ZfZ 2004, 28 f.).
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