Weitere Entscheidung unten: FG Sachsen, 18.10.2013

Rechtsprechung
   VG Berlin, 29.04.2014 - 4 K 579.13   

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https://dejure.org/2014,78122
VG Berlin, 29.04.2014 - 4 K 579.13 (https://dejure.org/2014,78122)
VG Berlin, Entscheidung vom 29.04.2014 - 4 K 579.13 (https://dejure.org/2014,78122)
VG Berlin, Entscheidung vom 29. April 2014 - 4 K 579.13 (https://dejure.org/2014,78122)
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Rechtsprechung
   FG Sachsen, 18.10.2013 - 4 K 579/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,43820
FG Sachsen, 18.10.2013 - 4 K 579/13 (https://dejure.org/2013,43820)
FG Sachsen, Entscheidung vom 18.10.2013 - 4 K 579/13 (https://dejure.org/2013,43820)
FG Sachsen, Entscheidung vom 18. Oktober 2013 - 4 K 579/13 (https://dejure.org/2013,43820)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Einkommenssteuer nach Gewinnen aus einer Zwangsversteigerung sowie nach Einkünften aus Vermietung und Verpachtung i. R. der gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bekanntgabe des das insolvenzfreie Vermögen betreffenden Einkommensteuerbescheids nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens an den Insolvenzschuldner Einkommensteuerschulden durch während des Insolvenzverfahrens im Rahmen einer Zwangsverwaltung von Immobilien erzielte ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bekanntgabe des das insolvenzfreie Vermögen betreffenden Einkommensteuerbescheids nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens an den Insolvenzschuldner - Einkommensteuerschulden durch während des Insolvenzverfahrens im Rahmen einer Zwangsverwaltung von Immobilien erzielte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 16.05.2013 - IV R 23/11

    Einkommensteuer als sonstige Masseverbindlichkeit bei Veräußerung von mit

    Auszug aus FG Sachsen, 18.10.2013 - 4 K 579/13
    Anders als im Fall des BFH-Urteils vom 16.05.2013 IV R 23/11 (BFH/NV 2013, 1503) - dort fand eine freihändige Verwertung eines mit Grundpfandrechten belasteten Grundstücks durch den Insolvenzverwalter unter vorrangiger Befriedigung absonderungsberechtigter Grundpfandgläubiger statt - beruhte die Veräußerung der Grundstücke vorliegend gerade nicht auf einer freihändigen Verwertungshandlung des Insolvenzverwalters.

    Denn diese Frage (zur Abgrenzung von Masse- und Insolvenzforderungen vgl. das o.a. BFH-Urteil vom 16.05.2013 IV R 23/11, BFH/NV 2013, 1503) betrifft lediglich die Vollstreckbarkeit des Steuerbescheids im Rahmen des Restschuldbefreiungsverfahrens (§ 294 Abs. 1 InsO ), nicht jedoch die im vorliegenden Klageverfahren allein zu prüfende Rechtmäßigkeit der angefochtenen Steuerfestsetzung.

  • BFH, 14.02.1978 - VIII R 28/73

    Konkursverfahren - Zwangsversteigerung - Einkommensteuer - Massekosten -

    Auszug aus FG Sachsen, 18.10.2013 - 4 K 579/13
    Nichts anderes würde im Übrigen gelten, wenn die absonderungsberechtigten Gläubiger die vor Eröffnung des Verfahrens eingeleitete Zwangsvollstreckung ohne eine Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters betrieben hätten (vgl. BFH-Urteil vom 14.02.1978 VIII R 28/73, BStBl II 1978, 356 ).

    Maßgeblich für die Zuordnung des Steueranspruchs gegen das insolvenzfreie Vermögen der Klägerin ist neben der Überlegung, dass dem Insolvenzverwalter das Verwaltungsrecht durch die Anordnung der Zwangsverwaltung entzogen war, § 148 Abs. 2 ZVG (vgl. auch BFH-Urteil vom 14.02.1978 VIII R 28/73, BStBl II 1978, 356 ), insbesondere der Umstand, dass der Verwalter im Streitfall auch das der Zwangsverwaltung unterliegende Objekt in P. aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben hat (Freigaberklärung vom 03.07.2008, ESt-Akte 2009 Bl. 20/21).

  • BFH, 16.12.2021 - VI R 41/18

    Insolvenzverwaltervergütung keine außergewöhnliche Belastung -

    bb) Folglich sind (Einkommen-)Steuerbescheide während des Nachtragsverteilungsverfahrens nicht an den ehemaligen Insolvenzschuldner, sondern an den Insolvenzverwalter/Treuhänder zu richten und --wie im Streitfall-- diesem gegenüber bekannt zu geben, sofern der begründende Sachverhalt --wie hier-- während des Insolvenzverfahrens verwirklicht worden ist (vgl. BFH-Urteile vom 03.08.2016 - X R 25/14, Rz 23, und vom 06.07.2011 - II R 34/10, Rz 10 f.; Sächsisches FG, Urteil vom 18.10.2013 - 4 K 579/13, Rz 12; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.09.2013 - 2 K 2120/12, EFG 2014, 1404, Rz 18; Roth in: Roth, Insolvenzsteuerrecht, 3. Aufl. 2020, Steuerverfahrensrecht im Insolvenzverfahren, Rz 3.206).
  • FG Rheinland-Pfalz, 14.03.2019 - 4 K 1005/18

    Einkommensteuerschuld als Masseverbindlichkeit - Betriebsveräußerung durch

    Der Kläger sieht vorliegend eine Vergleichbarkeit eines vom Finanzgericht Sachsen entschiedenen Sachverhalts (Urteil vom 18. Oktober 2013 - 4 K 579/13, juris, für den Fall der Freigabe eines Grundstücks), der sich auf eine BFH-Entscheidung vom 14. Februar 1978 (VII R 28/73, BStBl II 1978, 356) zur Konkursordnung gestützt habe.

    Dies war aber vorliegend jedoch gerade nicht der Fall (so der dem Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 18. Oktober 2013, 4 K 579/13 zugrundeliegende Sachverhalt).

  • FG Münster, 25.01.2024 - 10 K 1934/21

    Aus Zwangsversteigerung resultierende Einkommensteuer keine Masseverbindlichkeit

    Mit Urteil vom 14. Februar 1978 (VIII R 28/73, BStBl II 1978, 356) hat der BFH - noch zu der seinerzeit geltenden Konkursordnung - entschieden, dass für den Fall, dass die Zwangsversteigerung durch den absonderungsberechtigten Gläubiger bereits vor der Eröffnung des Konkursverfahrens eingeleitet und das Grundstück beschlagnahmt wurde, die Einkommensteuer, die auf den später während des Konkursverfahrens entstandenen Veräußerungsgewinn anfällt, nicht zu den Massenverbindlichkeiten gehört (s. hierzu auch Sächsisches FG , Urteil vom 18. Oktober 2013 4 K 579/13, juris).
  • FG Baden-Württemberg, 01.07.2015 - 1 K 1231/13

    Rückforderung von Eigenheimzulage im Insolvenzfall

    Mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens endeten gemäß § 215 Abs. 2 InsO die Befugnisse des Insolvenzverwalters und entfallen die insolvenzrechtlichen Beschränkungen (Sächsisches FG, Urteil vom 18. Oktober 2013 4 K 579/13, n.v., juris).
  • FG Baden-Württemberg, 15.07.2015 - 1 K 732/14

    Steht die insolvenzrechtliche strukturelle Unterscheidung der Vermögensmassen

    Nach Beendigung des Insolvenzverfahrens entfallen die insolvenzrechtlichen Beschränkungen und der Bekl kann grundsätzlich nicht befriedigte Steuerforderungen geltend machen und verrechnen (Sächsisches FG, Urteil vom 18. Oktober 2013 4 K 579/13, Juris).
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