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   VG Gera, 22.07.2004 - 4 K 631/04 Ge   

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https://dejure.org/2004,34363
VG Gera, 22.07.2004 - 4 K 631/04 Ge (https://dejure.org/2004,34363)
VG Gera, Entscheidung vom 22.07.2004 - 4 K 631/04 Ge (https://dejure.org/2004,34363)
VG Gera, Entscheidung vom 22. Juli 2004 - 4 K 631/04 Ge (https://dejure.org/2004,34363)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürBO § 77; BauGB § 35; ThürVwVfG § 38; GG Art 3 Abs 1
    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Beseitigungsverfügung; Außenbereich; Ermessen; Vertrauensschutz; Zusage; Duldung Schwarzbau; Gleichheitssatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Thüringen, 07.07.1994 - 1 EO 182/93

    Bauaufsichtsbehörde; Beseitigungsanordnung; Bauliche Anlage; Formelle und

    Auszug aus VG Gera, 22.07.2004 - 4 K 631/04
    Das würde wiederum einen verstärkten Anreiz zur Umgehung des Baugenehmigungsverfahrens schaffen (vgl. hierzu ThürOVG, Beschl. v. 7. Juni 1994, 1 EO 182/93, ThürVBl. 1994, S. 291/292 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.1990 - 11 A 1938/87

    Kein Vertrauensschutz bei falschen Auskünften der Baubehörde

    Auszug aus VG Gera, 22.07.2004 - 4 K 631/04
    Dann wäre der Erlass einer Beseitigungsverfügung wegen eines Verstoßes gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens rechtlich nicht zulässig (vgl. dazu OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25. September 1990, 11 A 1938/87, BRS 52 Nr. 149).
  • OVG Thüringen, 24.10.2007 - 1 KO 645/06

    Unzulässigkeit einer Beseitigungsanordnung bei entgegenstehender Zusage;

    Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Gera vom 22. Juli 2004 - 4 K 631/04 Ge - abgeändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Gera vom 22.07.2004 - 4 K 631/04 Ge - abzuändern und die Beseitigungsanordnung der Beklagten vom 30.06.2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28.04.2004 aufzuheben.

  • OVG Thüringen, 10.10.2007 - 20.12.2007

    Unzulässigkeit einer Beseitigungsanordnung bei entgegenstehender Zusage

    Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Gera vom 22. Juli 2004 - 4 K 631/04 Ge - abgeändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Gera vom 22.07.2004 - 4 K 631/04 Ge - abzuändern und die Beseitigungsanordnung der Beklagten vom 30.06.2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28.04.2004 aufzuheben.

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