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   FG Sachsen, 18.09.2009 - 4 K 645/09   

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https://dejure.org/2009,21389
FG Sachsen, 18.09.2009 - 4 K 645/09 (https://dejure.org/2009,21389)
FG Sachsen, Entscheidung vom 18.09.2009 - 4 K 645/09 (https://dejure.org/2009,21389)
FG Sachsen, Entscheidung vom 18. September 2009 - 4 K 645/09 (https://dejure.org/2009,21389)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermäßigung der tariflichen Einkommensteuer um Erhaltungsmaßnahmen und Modernisierungsmaßnahmen zum Zwecke der Förderung von Wachstum und Beschäftigung; Erreichung des Zweckes der Förderung von Wachstum und Beschäftigung durch Zahlung der Handwerkerleistung in einem ...

  • Judicialis

    EStG § 35a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 35a Abs. 2 S. 5
    Berücksichtigung von im abgekürzten Zahlungsweg geleisteten Aufwendungen für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 2 EStG; ein eventueller Anrechnungsüberhang geht verloren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berücksichtigung von im abgekürzten Zahlungsweg geleisteten Aufwendungen für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 2 EStG - ein eventueller Anrechnungsüberhang geht verloren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    § 35a EStG -Steuerermäßigung auch bei abgekürztem Zahlungsweg

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Gesponserte Handwerker

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Bezahlen von Handwerkern

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 15.11.2005 - IX R 25/03

    Abziehbarkeit von Aufwendungen bei abgekürztem Vertragsweg

    Auszug aus FG Sachsen, 18.09.2009 - 4 K 645/09
    So kann der Steuerpflichtige Aufwendungen selbst dann abziehen, wenn ein Dritter ihm den entsprechenden Betrag zuvor geschenkt hat, oder statt ihm den Geldbetrag unmittelbar zu geben, in seinem Einvernehmen seine Schuld tilgt (BFH-Urteil 15. November 2005 IX R 25/03, BStBl II 2006, 623 m.w.N.).
  • BFH, 29.01.2009 - VI R 44/08

    Verfall eines nicht ausgenutzten Steuerermäßigungsbetrags für

    Auszug aus FG Sachsen, 18.09.2009 - 4 K 645/09
    Im Übrigen kann der insoweit nicht ausgeschöpfte Anrechnungsüberhang weder zur Festsetzung einer negativen Einkommensteuer noch zur Feststellung eines rück- oder vortragsfähigen Anrechnungsüberhangs führen (dazu BFH-Urteil vom 29. Januar 2009 VI R 44/08, BStBl II 2009, 411).
  • BFH, 23.08.1999 - GrS 2/97

    Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Sachsen, 18.09.2009 - 4 K 645/09
    Wie dem Steuerpflichtigen gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 und § 8 EStG nur solche Einnahmen zuzurechnen sind, die seine persönliche Leistungsfähigkeit erhöhen, so sind entsprechend nur solche Aufwendungen als Werbungskosten zu berücksichtigen, die seine persönliche Leistungsfähigkeit mindern (BFH-Beschluss vom 23. August 1999 GrS 2/97, BStBl II 1999, 782 m.w.N.).
  • BFH, 20.11.2008 - VI R 14/08

    Keine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei Barzahlung der Rechnung

    Auszug aus FG Sachsen, 18.09.2009 - 4 K 645/09
    Denn die Vorschrift entspricht - typisierend - dem Erfahrungssatz, dass Barzahlungen regelmäßig wesentliches Kennzeichen der Schwarzarbeit im Privathaushalt sind (BFH-Urteil vom 20. November 2008 VI R 14/08, BStBl II 2009, 307).
  • BFH, 20.04.2023 - VI R 23/21

    Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen gemäß § 35a

    cc) Der Streitfall bietet des Weiteren keinen Anlass zu der Frage Stellung zu nehmen, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen der Rückfluss, der Ersatz oder die (zweckgerichtete) Erstattung der vom Steuerpflichtigen geleisteten Aufwendungen oder (sonstigen) Zuwendungen Dritter an den Steuerpflichtigen anzurechnen sind und zu einer Minderung der Steuerermäßigung nach § 35a EStG führen können (s. dazu BMF-Schreiben in BStBl I 2016, 1213, Rz 41 bis 43, 51; Sächsisches FG, Urteile vom 18.09.2009 - 4 K 645/09, und vom 08.11.2016 - 3 K 218/16, EFG 2017, 654; FG Münster, Urteile vom 06.04.2016 - 13 K 136/15 E, und vom 28.04.2016 - 3 K 3025/14 E, EFG 2023, 98).
  • FG Niedersachsen, 16.01.2013 - 2 K 239/12

    Voraussetzung für die Geltendmachung von Steuerermäßigungen für

    b) Die Zahlung der auf den Namen des Steuerpflichtigen lautenden Rechnung durch einen Dritten im Rahmen eines abgekürzten Zahlungsweges steht der Gewährung der Steuerermäßigung hingegen nicht entgegen (vgl. Sächsisches Finanzgericht Urteil vom 18. September 2009, 4 K 645/09, zit. n. juris; Rz. 47 des v.g. BMF-Schreibens, Kratzsch, a.a.O., Rz. 97f.; Bode, a.a.O., Rz. C33; Plenker/Schaffhausen, a.a.O., S. 195).
  • FG Münster, 28.04.2016 - 3 K 3025/14

    Ausgehen von einem groben Verschulden bzgl. des nachträglichen Bekanntwerdens der

    Zwar unterscheiden sich die bislang ergangenen finanzgerichtlichen Urteile im Sachverhalt vom hier zu entscheidenden Fall dahingehend, dass dort die Leistungen dem den Abzug begehrenden Steuerpflichtigen selbst gegenüber erbracht wurden (vgl. Urteile des Sächsischen Finanzgerichts vom 18.09.2009 4 K 645/09, juris, und des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 16.01.2013 2 K 239/12, EFG 2013, 785).
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