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   VG Stuttgart, 10.04.2017 - 4 K 671/17   

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VG Stuttgart, 10.04.2017 - 4 K 671/17 (https://dejure.org/2017,11159)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 10.04.2017 - 4 K 671/17 (https://dejure.org/2017,11159)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 10. April 2017 - 4 K 671/17 (https://dejure.org/2017,11159)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 81 Abs 4 S 3 AufenthG 2004, § 81 Abs 5 AufenthG 2004, § 53 Abs 1 AufenthG 2004, § 53 Abs 2 AufenthG 2004, § 54 Abs 1 Nr 1 AufenthG 2004
    Zur Fortgeltung eines Aufenthaltstitels nach § 81 Abs 4 S 3 AufenthG 2004

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortgeltungsanordnung; Fiktionsbescheinigung; verspäteter Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fortgeltungsanordnung nach § 81 Abs. 4 Satz 3 AufenthG

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2016 - 11 S 393/16

    Ausweisung - Jugendstrafe wegen versuchten Totschlags

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.04.2017 - 4 K 671/17
    Eine schematische und alleine den gesetzlichen Typisierungen und Gewichtungen verhaftete Betrachtungsweise, die einer umfassenden Bewertung der den Fall prägenden Umstände, jeweils entsprechend deren konkreten Gewicht, zuwiderlaufen würde, verbietet sich ebenso (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.05.2007 - 2 BvR 304/07 -, juris) wie eine "mathematische" Abwägung im Sinne eines bloßen Abzählens von Umständen, die das Ausweisungsinteresse einerseits und das Bleibeinteresse andererseits begründen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.04.2016 - 11 S 393/16 -, juris Rn. 30).

    Diese Umstände waren auch zuvor bei der erforderlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung zu bewerten und zu berücksichtigen und sind insbesondere auch im Rahmen der Gefahrenprognose auch vor der Gesetzesänderung von erheblicher Bedeutung gewesen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.04.2016 - 11 S 393/16 -, juris Rn. 33 f.; zur Problematik dieses Tatbestandsmerkmals: Bauer/Beichel-Benedetti, NVwZ 2016, 416 ).

    Diesen Beziehungen kommt bei fortschreitender Dauer des Aufenthalts wachsende Bedeutung zu (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.05.2007 - 2 BvR 304/07 -, juris Rn. 33; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.04.2016 - 11 S 393/16 -, juris Rn. 37).

    Fehlen Bindungen an den Herkunftsstaat, kann sich daraus eine Unverhältnismäßigkeit der Ausweisung - selbst bei langjährigen Freiheitsstrafen und zahlreichen Verurteilungen - ergeben (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.04.2016 - 11 S 393/16 -, juris Rn. 37 m.w.N.).

  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.04.2017 - 4 K 671/17
    Eine schematische und alleine den gesetzlichen Typisierungen und Gewichtungen verhaftete Betrachtungsweise, die einer umfassenden Bewertung der den Fall prägenden Umstände, jeweils entsprechend deren konkreten Gewicht, zuwiderlaufen würde, verbietet sich ebenso (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.05.2007 - 2 BvR 304/07 -, juris) wie eine "mathematische" Abwägung im Sinne eines bloßen Abzählens von Umständen, die das Ausweisungsinteresse einerseits und das Bleibeinteresse andererseits begründen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.04.2016 - 11 S 393/16 -, juris Rn. 30).

    Diesen Beziehungen kommt bei fortschreitender Dauer des Aufenthalts wachsende Bedeutung zu (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.05.2007 - 2 BvR 304/07 -, juris Rn. 33; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.04.2016 - 11 S 393/16 -, juris Rn. 37).

  • VG Aachen, 24.05.2016 - 8 L 1025/15

    Unzulässig; verspäteter Verlängerungsantrag; Fiktionswirkung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.04.2017 - 4 K 671/17
    Selbst wenn der Ausländerbehörde bei Ausstellung der Fiktionsbescheinigung die verspätete Antragstellung bewusst war, muss ein eindeutiger Wille der Ausländerbehörde zur Anordnung der Fortgeltungswirkung nach § 81 Abs. 4 Satz 3 AufenthG vorliegen, der sich beispielsweise aus einer aktenmäßigen Dokumentation oder aus den sonstigen Umständen ergeben kann (vgl. VG Stuttgart, Beschl. v. 14.02.2017 - 4 K 4407/16 -, nicht veröffentlicht; VG Aachen, Beschl. v. 24.05.2016 - 8 L 1025/15 -, juris Rn. 6; Samel, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Aufl. 2016, AufenthG § 81 Rn. 24; Funke-Kaiser, in: Fritz/Vormeier, GK-AufenthG, Lfg. 81, § 81 Rn. 112).

    Das ist der Fall, wenn der Betroffene unverschuldet oder lediglich aufgrund von Fahrlässigkeit an der rechtzeitigen Beantragung der Erteilung oder Verlängerung gehindert war, die Fristüberschreitung nur geringfügig ist und bei summarischer Prüfung davon ausgegangen werden kann, dass - eine rechtzeitige Antragstellung vorausgesetzt - bei ordnungsgemäßer Prüfung der Aufenthaltstitel verlängert oder ein anderer Aufenthaltstitel erteilt werden kann (vgl. VG Stuttgart, Beschl. v. 14.02.2017 - 4 K 4407/16 -, nicht veröffentlicht; VG Aachen, Beschl. v. 24.05.2016 - 8 L 1025/15 -, juris Rn. 6).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2004 - 10 S 1610/03

    Unanwendbarkeit der EWGRL 221/64 auf türkische Staatsangehörige; maßgeblicher

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.04.2017 - 4 K 671/17
    In der Rechtsprechung des EGMR wird hinsichtlich des Gewichts der für eine Ausweisung sprechenden Gründe bei Straftaten im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln insbesondere danach unterschieden, ob es um den bloßen Besitz/Gebrauch von Drogen geht oder um den Handel mit Betäubungsmitteln (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.01.2004 - 10 S 1610/03 -, juris Rn. 43).
  • BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06

    Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.04.2017 - 4 K 671/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich bei langjährigem rechtmäßigen Inlandsaufenthalt aus Gründen der Verhältnismäßigkeit, dass die Dauer des Aufenthalts im Bundesgebiet, die Integration in die deutsche Gesellschaft, auch soweit sie keinen familiären Bezug hat, und das Fehlen tatsächlicher Bindungen an den Staat seiner Staatsangehörigkeit bei einer Ausweisung angemessen zu gewichten sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.08.2007 - 2 BvR 535/06 -, juris Rn. 29).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2008 - 11 S 2765/07

    Keine über die unmittelbar durch eine Aufenthaltserlaubnis gestattete

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.04.2017 - 4 K 671/17
    Dieser Streitwert ist für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu halbieren (vgl. Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs), da dem Antragsteller keine gesicherte aufenthaltsrechtliche Position genommen wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.01.2008 - 11 S 2765/07 -, juris Rn. 8).
  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.04.2017 - 4 K 671/17
    Der mit der Ausweisung verbundene Eingriff in das Recht auf Achtung des Privatlebens aus Art. 8 Abs. 1 EMRK ist gemessen an den vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aufgestellten Anforderungen (zu den Kriterien vgl. insbesondere EGMR, Urteile v. 18.10.2006 - 46410/99 -, NVwZ 2007, 1279 und v. 02.08.2001 - 54273/00 -, InfAuslR 2001, 476; ausführlich Bauer, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Aufl. 2016, AufenthG Vorb §§ 53-56 Rn. 95 ff.) mit Blick auf die erheblichen vom Aufenthalt des Antragstellers ausgehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gerechtfertigt.
  • EGMR, 02.08.2001 - 54273/00

    BOULTIF v. SWITZERLAND

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.04.2017 - 4 K 671/17
    Der mit der Ausweisung verbundene Eingriff in das Recht auf Achtung des Privatlebens aus Art. 8 Abs. 1 EMRK ist gemessen an den vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aufgestellten Anforderungen (zu den Kriterien vgl. insbesondere EGMR, Urteile v. 18.10.2006 - 46410/99 -, NVwZ 2007, 1279 und v. 02.08.2001 - 54273/00 -, InfAuslR 2001, 476; ausführlich Bauer, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Aufl. 2016, AufenthG Vorb §§ 53-56 Rn. 95 ff.) mit Blick auf die erheblichen vom Aufenthalt des Antragstellers ausgehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gerechtfertigt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2006 - 18 B 130/06

    Ausweisung Ausweisungsschutz Verlöbnis nichteheliche Lebensgemeinschaft

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.04.2017 - 4 K 671/17
    Denn eine Verlobte ist weder Familienangehörige noch unterfällt sie dem Begriff der Lebenspartnerin im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 08.03.2006 - 18 B 130/06 -, juris Rn. 2 ff).
  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 7.96

    Ausländerrecht - Voraussetzungen für einen gesetzlichen Anspruch auf

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.04.2017 - 4 K 671/17
    Ihr kommt lediglich deklaratorische Wirkung zu, sie stellt nicht konstitutiv einen bestimmten Rechtsstatus fest (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.06.1997 - 1 C 7.96 -, juris Rn. 27; Funke-Kaiser, in: Fritz/Vormeier, GK-AufenthG, Lfg. 81, § 81 Rn. 115).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2008 - 11 S 2439/07

    Aufklärungspflicht der Ausländerbehörde bei Hinweisen auf Verschlechterung des

  • BVerwG, 22.06.2011 - 1 C 5.10

    Aufenthaltserlaubnis; Auslandsvertretung; Ehegattennachzug; ehegattenunabhängiges

  • OVG Saarland, 27.08.2014 - 2 D 282/14

    Ausweisung wegen wiederholter Straftaten; Ausweisungsschutz nach § 56 Abs. 1 Satz

  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.2016 - 11 S 889/15

    Ausweisung eines die PKK in herausgehobener Funktion unterstützenden türkischen

  • VG Schleswig, 09.04.2021 - 1 B 34/21

    Aufenthaltserlaubnis: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn sich aus der Bescheinigung oder sonstigen Umständen der eindeutige Wille der Ausländerbehörde zur Anordnung der Fortgeltungswirkung nach § 81 Abs. 4 Satz 3 AufenthG ergibt (siehe VG Aachen, Beschl. v. 24. Mai 2016 - 8 L 1025/15 -, juris Rn. 6; VG Stuttgart, Beschl. v. 10. April 2017 - 4 K 671/17 -, juris Rn. 6).
  • VG Schleswig, 04.08.2017 - 1 B 74/17

    Einstweilige Anordnung gegen eine Abschiebungsanordnung; Abschiebung eines

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich aus der Bescheinigung oder sonstigen Umständen der eindeutige Wille der Ausländerbehörde zur Anordnung der Fortgeltungswirkung ergibt (siehe VG Aachen, Beschl. v. 24.05.2016 - 8 L 1025/15 -, juris Rn. 6; VG Stuttgart, Beschl. v. 10.04.2017 - 4 K 671/17 -, juris Rn. 6).
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