Rechtsprechung
| VG Aachen, 14.02.2008 - 4 K 715/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Erhöhte Hundesteuer für Haltung eines Rottweilers zulässig
Wird zitiert von ... (3)
- VG Aachen, 26.11.2009 - 4 K 1077/09 Denn damit legt die Hundesteuersatzung angesichts der vom Satzungsgeber als vergleichbar erkannten Gefährlichkeit der in § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 LHundG genannten Hunderassen beanstandungsfrei den unterschiedslos gleichen mit der Hundesteuersatzung verfolgten Lenkungszweck zugrunde, vgl. auch u.a. VG Münster, Urteil vom 17. Oktober 2007 - 9 K 2925/04 -, juris und Urteile der Kammer vom 11. Februar 2008 - 4 K 1225/06 -, 4 K 715/06 -.
- VG Aachen, 07.11.2011 - 4 K 186/11 Denn damit legt die Hundesteuersatzung angesichts der vom Satzungsgeber als vergleichbar erkannten Gefährlichkeit der in § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 LHundG genannten Hunderassen beanstandungsfrei den unterschiedslos gleichen mit der Hundesteuersatzung verfolgten Lenkungszweck zugrunde, vgl. auch u.a. VG Münster, Urteil vom 17. Oktober 2007 - 9 K 2925/04 -, juris und Urteile der Kammer vom 11. Februar 2008 - 4 K 1225/06 -, 4 K 715/06 -.".
- VG Kassel, 15.12.2010 - 4 K 763/10
Erhöhter Hundesteuersatz für gefährliche Hunde auch dann zulässig, wenn der …
Willkürlich wäre eine Regelung, wenn für sie jeder sachliche Grund fehlte und damit die äußersten Grenzen der ortsgesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit verletzt wären, wobei allerdings zu berücksichtigen ist, dass die Gestaltungsfreiheit des Normgebers im Recht der Gefahrenvorsorge unter dem Blickwinkel des Gleichheitssatzes tendenziell umso größer wird, je schwerer der Schutzzweck der Regelung zu gewichten ist und je weniger empfindlich in die Grundrechte des Betroffenen eingegriffen wird (BVerwG, Urteil vom 19.01.2000 - 11 C 8.99 -, NVwZ 2000, 929 ff., m. w. N.; VG Aachen, Urteil vom 14.02.2008 - 4 K 715/06 -, juris).
