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   FG Hamburg, 09.08.2006 - 4 K 72/05   

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https://dejure.org/2006,23924
FG Hamburg, 09.08.2006 - 4 K 72/05 (https://dejure.org/2006,23924)
FG Hamburg, Entscheidung vom 09.08.2006 - 4 K 72/05 (https://dejure.org/2006,23924)
FG Hamburg, Entscheidung vom 09. August 2006 - 4 K 72/05 (https://dejure.org/2006,23924)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TabStG § 21 Abs. 2; VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 239
    Erlass der Tabaksteuer aus persönlichen Billigkeitsgründen bei Zigarettenschmuggel

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erlass der Tabaksteuer aus persönlichen Billigkeitsgründen bei Zigarettenschmuggel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erlass der Tabaksteuer aus persönlichen Billigkeitsgründen bei Zigarettenschmuggel; Voraussetzungen der Erlassbedürftigkeit und der Erlasswürdigkeit

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 18.08.1988 - V B 71/88

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen unter Berücksichtigung der vorangemeldeten

    Auszug aus FG Hamburg, 09.08.2006 - 4 K 72/05
    Erlasswürdigkeit setzt ein Verhalten voraus, das nicht in eindeutiger Weise gegen die Interessen der Allgemeinheit verstößt und bei dem die mangelnde Leistungsfähigkeit nicht auf einem Verhalten des Steuerpflichtigen selbst beruht, d.h. schon wenn der Steuerpflichtige eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, kann die Erlasswürdigkeit entfallen (vgl. BFH, Urteile vom 14.11.1957, IV 418/56 U; vom 29.4.1981, IV R 23/78; Beschlüsse v. 18.8.1988, V B 71/88 und vom 30.9.1996, X B 131/96).
  • BFH, 26.07.1972 - I R 158/71

    Gerichtliche Prüfung - Ablehnung eines Billigkeitserlasses - Unterlassung eines

    Auszug aus FG Hamburg, 09.08.2006 - 4 K 72/05
    Behördliche Ermessensentscheidungen kann das Gericht nach § 102 FGO grundsätzlich nur daraufhin überprüfen, ob ein Ermessensausfall, eine Ermessensüber- oder -unterschreitung oder ein Ermessensfehlgebrauch vorliegt (vgl. z.B. BFH, Urteil v. 7.5.1981, VII R 64/79), und zwar bezogen auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (BFH, Urteil v. 26.7.1972, I R 158/71).
  • BFH, 15.10.1992 - X B 152/92

    Kriterien für die Annahme einer Aussicht auf Erfolg bei einer beabsichtigten

    Auszug aus FG Hamburg, 09.08.2006 - 4 K 72/05
    Steuerliches Fehlverhalten, insbesondere Steuerunehrlichkeit (Bestrafung wegen Steuerhinterziehung), reicht aber für sich gesehen nicht aus, die Erlasswürdigkeit zu verneinen (BFH, Urteil vom 2.3.1961, IV 126/60 U; Beschluss vom 15.10.1992. X B 152/92; FG München, Urteil vom 28.5.1998, 13 K 1411/97).
  • BFH, 02.03.1961 - IV 126/60 U

    Würdigung aller Umstände des Einzelfalls beim Erlass von Steuerschulden

    Auszug aus FG Hamburg, 09.08.2006 - 4 K 72/05
    Steuerliches Fehlverhalten, insbesondere Steuerunehrlichkeit (Bestrafung wegen Steuerhinterziehung), reicht aber für sich gesehen nicht aus, die Erlasswürdigkeit zu verneinen (BFH, Urteil vom 2.3.1961, IV 126/60 U; Beschluss vom 15.10.1992. X B 152/92; FG München, Urteil vom 28.5.1998, 13 K 1411/97).
  • BFH, 07.05.1981 - VII R 64/79

    Schonfrist - Säumniszuschläge - Billigkeitsrichtlinien

    Auszug aus FG Hamburg, 09.08.2006 - 4 K 72/05
    Behördliche Ermessensentscheidungen kann das Gericht nach § 102 FGO grundsätzlich nur daraufhin überprüfen, ob ein Ermessensausfall, eine Ermessensüber- oder -unterschreitung oder ein Ermessensfehlgebrauch vorliegt (vgl. z.B. BFH, Urteil v. 7.5.1981, VII R 64/79), und zwar bezogen auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (BFH, Urteil v. 26.7.1972, I R 158/71).
  • BFH, 19.01.1965 - VII 22/62 S

    Mineralölsteuererlass oder Steuererstattung aus Billigkeitsgründen

    Auszug aus FG Hamburg, 09.08.2006 - 4 K 72/05
    Dem Gericht steht es nicht zu, an die Stelle der nach Recht und Billigkeit vertretbaren Verwaltungsentscheidungen als Ausfluss eigenen Ermessens eine ebenso gut mögliche, für den Steuerpflichtigen günstigere Entscheidung zu setzen (vgl. BFH, Urteil v. 19.1.1965, VII 22/62 S).
  • BFH, 30.09.1996 - X B 131/96
    Auszug aus FG Hamburg, 09.08.2006 - 4 K 72/05
    Erlasswürdigkeit setzt ein Verhalten voraus, das nicht in eindeutiger Weise gegen die Interessen der Allgemeinheit verstößt und bei dem die mangelnde Leistungsfähigkeit nicht auf einem Verhalten des Steuerpflichtigen selbst beruht, d.h. schon wenn der Steuerpflichtige eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, kann die Erlasswürdigkeit entfallen (vgl. BFH, Urteile vom 14.11.1957, IV 418/56 U; vom 29.4.1981, IV R 23/78; Beschlüsse v. 18.8.1988, V B 71/88 und vom 30.9.1996, X B 131/96).
  • FG München, 28.05.1998 - 13 K 1411/97

    Betrieb eines Einzelhandels mit Gebraucht- und Unfallfahrzeugen; Anspruch auf

    Auszug aus FG Hamburg, 09.08.2006 - 4 K 72/05
    Steuerliches Fehlverhalten, insbesondere Steuerunehrlichkeit (Bestrafung wegen Steuerhinterziehung), reicht aber für sich gesehen nicht aus, die Erlasswürdigkeit zu verneinen (BFH, Urteil vom 2.3.1961, IV 126/60 U; Beschluss vom 15.10.1992. X B 152/92; FG München, Urteil vom 28.5.1998, 13 K 1411/97).
  • BFH, 29.04.1981 - IV R 23/78

    Betriebsaufgabe - Billigkeitsgründe - Steuererlaß

    Auszug aus FG Hamburg, 09.08.2006 - 4 K 72/05
    Erlasswürdigkeit setzt ein Verhalten voraus, das nicht in eindeutiger Weise gegen die Interessen der Allgemeinheit verstößt und bei dem die mangelnde Leistungsfähigkeit nicht auf einem Verhalten des Steuerpflichtigen selbst beruht, d.h. schon wenn der Steuerpflichtige eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, kann die Erlasswürdigkeit entfallen (vgl. BFH, Urteile vom 14.11.1957, IV 418/56 U; vom 29.4.1981, IV R 23/78; Beschlüsse v. 18.8.1988, V B 71/88 und vom 30.9.1996, X B 131/96).
  • BFH, 14.11.1957 - IV 418/56 U

    Voraussetzungen für einen Erlass von Steuerschulden - Erlasswürdigkeit des

    Auszug aus FG Hamburg, 09.08.2006 - 4 K 72/05
    Erlasswürdigkeit setzt ein Verhalten voraus, das nicht in eindeutiger Weise gegen die Interessen der Allgemeinheit verstößt und bei dem die mangelnde Leistungsfähigkeit nicht auf einem Verhalten des Steuerpflichtigen selbst beruht, d.h. schon wenn der Steuerpflichtige eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, kann die Erlasswürdigkeit entfallen (vgl. BFH, Urteile vom 14.11.1957, IV 418/56 U; vom 29.4.1981, IV R 23/78; Beschlüsse v. 18.8.1988, V B 71/88 und vom 30.9.1996, X B 131/96).
  • BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2733/04

    Nach Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig Verfassungsbeschwerde zur

    Da nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen als oberster Zollbehörde die ihm nachgeordneten Behörden jedoch - der entsprechenden Anregung des Bundesfinanzhofs in der hier angegriffenen Entscheidung folgend - im Fall des gutgläubigen Verbringers regelmäßig die Tabaksteuerschuld aus Billigkeitsgründen erlassen und auch die Finanzgerichte in diesem Fall die Voraussetzungen eines Billigkeitserlasses bejahen (vgl. Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 9. August 2006 - 4 K 72/05 -, JURIS), besteht kein Bedürfnis, die durch die Verfassungsbeschwerde ursprünglich aufgeworfene Frage dennoch zu entscheiden, ob es mit Verfassungsrecht, insbesondere dem rechtsstaatlichen Gebot der Verhältnismäßigkeit und dem Grundrecht der Berufsfreiheit, vereinbar ist, den gutgläubigen Verbringer von Tabakwaren ungeachtet ihrer Einziehung mit der Tabaksteuer zu belasten.
  • FG Berlin-Brandenburg, 09.08.2011 - 1 K 1369/07

    (Erlass von hinterzogener Tabaksteuer aus persönlichen Billigkeitsgründen:

    Steuerliches Fehlverhalten insbesondere in Form der Steuerhinterziehung ist dabei ein im Rahmen der Abwägung besonders gewichtiger Aspekt, führt jedoch nicht zu einer Reduzierung des Ermessens dergestalt, dass in jedem Fall einer Bestrafung wegen Steuerhinterziehung die Erlasswürdigkeit zu verneinen wäre (BFH, Urteile vom 02. März 1961 IV 126/60 U, BStBl III 1961, 288; vom 11. März 1988 III R 236/84, BFH/NV 1989, 432; Beschluss vom 15. Oktober 1992 X B 152/92, BFH/NV 1993, 80; FG München, Urteil vom 28. Mai 1998 13 K 1411/97, EFG 1998, 1242; FG Hamburg, Urteil vom 9. August 2006 4 K 72/05, juris; Sauer in: Beermann/Gosch, AO, FGO, § 163 AO Rn. 36; Klein/Rüsken, AO, 10. A., § 163 Rn. 100).
  • FG Hamburg, 22.02.2012 - 3 K 165/11

    Rückgängigmachung i. S. des § 16 Abs. 1 GrEStG bei Vorliegen eines gesetzlichen

    Erlasswürdig ist der Steuerpflichtige, der seine mangelnde Leistungsfähigkeit nicht selbst herbeigeführt oder durch sein Verhalten nicht in eindeutiger Weise gegen die Interessen der Allgemeinheit verstoßen hat (BFH-Urteil vom 07.05.1993 III R 43/89, BFH/NV 1994, 144; FG Hamburg, Urteil vom 09.08.2006 4 K 72/05, juris).
  • FG München, 13.10.2011 - 14 K 3642/08

    Steuerschuldnerschaft des Busfahrers für nicht zuordenbare Zigaretten im Laderaum

    Diese Praxis wird von der finanzgerichtlichen Rechtsprechung gestützt (vgl. Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 9. August 2006, 4 K 72/05).
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