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   FG Thüringen, 22.03.2011 - 4 K 820/10   

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FG Thüringen, 22.03.2011 - 4 K 820/10 (https://dejure.org/2011,32408)
FG Thüringen, Entscheidung vom 22.03.2011 - 4 K 820/10 (https://dejure.org/2011,32408)
FG Thüringen, Entscheidung vom 22. März 2011 - 4 K 820/10 (https://dejure.org/2011,32408)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Kindergeld bei Überschreiten der Einkünfte eines Kindes bzgl. Grenzbetrags

  • Justiz Thüringen

    § 32 Abs 4 S 2 EStG 2009, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 2 EStG 2009
    Jahresgrenzbetragsberechnung für die Gewährung von Kindergeld: Berufsausbildung mit zwei regelmäßigen Ausbildungsstätten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 S. 2; EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4
    Außerbetriebliches Berufsfortbildungswerk als (weitere) regelmäßige Ausbildungsstätte eines in Berufsausbildung befindlichen Kindes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Außerbetriebliches Berufsfortbildungswerk als (weitere) regelmäßige Ausbildungsstätte eines in Berufsausbildung befindlichen Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 1635
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 11.05.2005 - VI R 25/04

    Keine Entfernungspauschale für Wege zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ab

    Auszug aus FG Thüringen, 22.03.2011 - 4 K 820/10
    Arbeitsstätte (Urteil des BFH vom 11.05.2005 VI R 25/04, BFHE 209, 523, BStBl II 2005, 791).

    Entscheidend sowohl für die Berücksichtigung von Fahrtkosten nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG als auch von Verpflegungsmehraufwendungen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 EStG (i. V. m. § 9 Abs. 5 EStG) ist, ob ein Arbeitnehmer den Betriebssitz des Arbeitgebers oder sonstige ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtungen, denen er zugeordnet ist, nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, d. h. fortdauernd und immer wieder aufsucht (Urteil des BFH vom 11.05.2005 VI R 25/04, a. a. O.).

    Das bfw wurde, wie ein Blick auf den bunt dargestellten Lehrplan zeigt, von C auch nicht nur gelegentlich, sondern mit einer großen Nachhaltigkeit, d. h. fortdauernd und immer wieder aufgesucht, Kriterien, die der BFH für die Qualifizierung als regelmäßige Ausbildungsstätte (z. b. im Urteil vom 11.05.2005 VI R 25/04, a. a. O.) aufgestellt hat.

  • BFH, 10.04.2008 - VI R 66/05

    Ermittlung der Fahrtkosten im Rahmen einer längerfristigen, jedoch befristeten

    Auszug aus FG Thüringen, 22.03.2011 - 4 K 820/10
    Hierher gehören auch die in diesem Verfahren in erster Linie streitigen Fahrtkosten des C von der Wohnung seiner Eltern zu dem bfw X. Fahrkosten sind grundsätzlich gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG in tatsächlicher Höhe zu berücksichtigen (Urteil des BFH vom 10.04.2008 VI R 66/05, BFHE 221, 35, BStBl II 2008, 825).

    Diese Begrenzung ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sachlich gerechtfertigt (Urteile des BFH vom 10.04.2008 VI R 66/05, a. a. O. und vom 11. Mai 2005 VI R 7/02, BFHE 209, 502, BStBl II 2005, 782).

    Dies gilt nicht nur für Auswärtstätigkeiten, sondern - so der BFH in dem von der Klägerin zur Begründung für ihre Rechtsauffassung angeführten Urteil vom 10.04.2008 VI R 66/05, a. a. O. - u. a. auch dann, wenn ein vollbeschäftigter Arbeitnehmer mit regelmäßiger Arbeitsstätte eine - zeitlich befristete bzw. nicht auf Dauer angelegte - Bildungseinrichtung an einem anderen Ort aufsucht.

  • BFH, 14.10.2003 - VIII R 56/01

    Rückforderung von Kindergeld

    Auszug aus FG Thüringen, 22.03.2011 - 4 K 820/10
    Die Behörde hat insoweit keinen Ermessensspielraum (Urteil des BFH vom 14. Oktober 2003 VIII R 56/01, BStBl II 2004, 123, BFHE 203, 472).
  • BFH, 18.12.1998 - VI B 215/98

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung bei Haushaltswechsel

    Auszug aus FG Thüringen, 22.03.2011 - 4 K 820/10
    Auf das Verschulden des Kindergeldberechtigten kommt es nicht an (vgl. Beschluss des BFH vom 18. Dezember 1998 VI R 215/98, BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231).
  • BFH, 22.10.2009 - III R 101/07

    Regelmäßige Arbeitsstätte eines Rechtspflegeranwärters

    Auszug aus FG Thüringen, 22.03.2011 - 4 K 820/10
    Die von vornherein getroffene vertragliche Gestaltung des Ausbildungsverhältnisses mit der Durchführung der Ausbildung in zwei Ausbildungsstätten unterscheidet den vorliegenden Sachverhalt auch von dem Sachverhalt, den der Bundesfinanzhof im Urteil vom 22.10.2009 (III R 101/07, BFH/NV 2010, 200) entschieden hat.
  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus FG Thüringen, 22.03.2011 - 4 K 820/10
    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (Beschluss des BVerfG vom 11.01.2005 - 2 BvR 167/02, Amtliche Sammlung von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -BVerfGE- 112, 164, BFH/NV 2005, Beilage 3, 260) sind im Wege verfassungskonformer Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG Einkünfte nur zu berücksichtigen, soweit sie zur Bestreitung des Unterhalts und der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind.
  • BFH, 11.05.2005 - VI R 7/02

    Fahrtkosten und Übernachtungskosten sowie Verpflegungsmehraufwand bei

    Auszug aus FG Thüringen, 22.03.2011 - 4 K 820/10
    Diese Begrenzung ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sachlich gerechtfertigt (Urteile des BFH vom 10.04.2008 VI R 66/05, a. a. O. und vom 11. Mai 2005 VI R 7/02, BFHE 209, 502, BStBl II 2005, 782).
  • BFH, 26.09.2007 - III R 4/07

    Kindergeld: Lohnsteuer und Versicherungsprämien mindern nicht

    Auszug aus FG Thüringen, 22.03.2011 - 4 K 820/10
    Die vom Arbeitslohn einbehaltene Lohnsteuer ist aber nicht von den Einkünften abzusetzen (Urteil des BFH vom 26.09.2007 III R 4/07, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFHE- 219, 112, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2008, 738).
  • BFH, 06.11.2008 - VI B 54/08

    Vorliegen einer regelmäßigen Arbeitsstätte und Anwendung des § 9 Abs. 1 Satz 3

    Auszug aus FG Thüringen, 22.03.2011 - 4 K 820/10
    (Beschluss des BFH vom 06.11.2008 VI B 54/08, Homepage des BFH, Haufe Steuer Office Kanzlei Edition).
  • BFH, 17.06.2010 - VI R 35/08

    Regelmäßige Arbeitsstätte für Leiharbeitnehmer - Verpflegungsmehraufwand

    Auszug aus FG Thüringen, 22.03.2011 - 4 K 820/10
    Die regelmäßige Arbeitsstätte unterscheidet sich von einer Auswärtstätigkeit nach der neueren Rechtsprechung des BFH (Urteil des BFH vom 17.06.2010 VI R 35/08, BFHE 230, 147, BStBl II 2010, 852) nicht danach, ob der Arbeitnehmer aus einer ex post-Betrachtung tatsächlich an einem bestimmten Ort für längere Zeit tätig gewesen war, sondern danach, ob sich der Arbeitnehmer zu Beginn der jeweiligen Tätigkeit ("ex ante") darauf hatte einrichten können, dort dauerhaft tätig zu sein.
  • BFH, 21.10.2010 - III R 18/10

    Kindergeld: Kein Abzug von Beiträgen zur VBL-Pflichtversicherung sowie zu einer

  • BFH, 18.09.2012 - VI R 65/11

    Kindergeld; regelmäßige Arbeitsstätte

    Nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhob die Klägerin Klage, die das Finanzgericht (FG) mit in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 1635 veröffentlichten Gründen als unbegründet abwies.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des Thüringer FG vom 22. März 2011  4 K 820/10, den Aufhebungsbescheid vom 4. Juni 2010 und die Einspruchsentscheidung vom 26. August 2010 aufzuheben.

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