Rechtsprechung
FG Sachsen-Anhalt, 30.04.2013 - 4 K 840/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 2 Abs 1 S 1 UStG 2005, § 2 Abs 1 S 3 UStG 2005, UStG VZ 2010, Art 4 Abs 1 EWGRL 388/77, Art 4 Abs 2 S 1 EWGRL 388/77
Keine umsatzsteuerrechtliche Unternehmereigenschaft bei bloß auf Gestellung von Kapital gerichteter Investition auf privater Vermögensebene - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfüllung der Unternehmereigenschaft im Sinne von § 2 UStG für den Erwerb und die Verpachtung eines Blockheizkraftwerkes (BHKW)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG § 2 Abs. 1; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1
Vorsteuerabzug: Abgrenzung zwischen unternehmerischer Tätigkeit und privater Kapitalinvestition bei Erwerb und Verpachtung eines Blockheizkraftwerks - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Vorsteuerabzug: Abgrenzung zwischen unternehmerischer Tätigkeit und privater Kapitalinvestition bei Erwerb und Verpachtung eines Blockheizkraftwerks
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen-Anhalt, 30.04.2013 - 4 K 840/11
- BFH, 05.12.2018 - XI R 8/14
- BFH - XI B 54/13 (anhängig)
Papierfundstellen
- EFG 2013, 1613
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 08.03.2001 - V R 24/98
Vorsteuerabzug bei Gebäudeerrichtung
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.04.2013 - 4 K 840/11
Insoweit ist jeweils der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsbezugs maßgeblich, in dem das Recht auf Vorsteuerabzug entsteht (vgl. z.B. Urteil des BFH vom 08.03.2001 - V R 24/98, BFHE 194, 522, BStBl II 2003, 430, m.w.N.). - BFH, 12.12.1996 - V R 23/93
Zur Unternehmereigenschaft bei der Vermietung eines Wohnmobils
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.04.2013 - 4 K 840/11
Die Vermietung eines körperlichen Gegenstands ist eine wirtschaftliche Tätigkeit, wenn sie zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen vorgenommen wird (vgl. z.B. BFH Urteil vom 12.12.1996 - V R 23/93, BFHE 182, 388, BStBl II 1997, 368). - BFH, 17.09.1998 - V R 28/98
Jahresgesamtumsatz bei Kleinunternehmern
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.04.2013 - 4 K 840/11
Vorbereitungshandlungen im Sinne der genannten Rechtsprechung sind aber nur nach außen und auf Ausführung entgeltlicher Leistungen gerichtete Handlungen, die nach oder mit der Begründung des Unternehmens vorgenommen werden, insbesondere also Leistungsbezüge, die den Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigen (vgl. z.B. BFH Urteil vom 17.09.1998 - V R 28/98, BFHE 187, 67, BStBl II 1999, 146, m.w.N.). - BFH, 28.10.2004 - V R 19/04
Unternehmereigenschaft einer Stadtgemeinde
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.04.2013 - 4 K 840/11
Bei richtlinienkonformer Anwendung des UStG muss ein Unternehmer eine wirtschaftliche Tätigkeit (Art. 4 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 der Richtlinie 77/388/EWG) ausüben (vgl. BFH Urteil vom 28.10.2004 - V R 19/04, BFH/NV 2005, 725). - BFH, 18.12.2008 - V R 80/07
Privater Stromerzeuger als Unternehmer: BFH gewährt Vorsteuerabzug aus der …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.04.2013 - 4 K 840/11
Der BFH habe nach den Grundsätzen des Urteils vom 18.12.2008 - V R 80/07 entschieden, dass der Betrieb eines BHKW eine unternehmerische Tätigkeit darstelle und zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen diene.
- BFH, 07.02.2018 - X R 10/16
Verlustabzug beim Anlagebetrug mit nicht existierenden Blockheizkraftwerken
(1) Soweit sich das FA auf das Urteil des FG Sachsen-Anhalt vom 30. April 2013 4 K 840/11 (EFG 2013, 1613, nicht rechtskräftig, das Revisionsverfahren ist unter dem Az. XI R 8/14 anhängig und bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- im Verfahren C-661/16 ausgesetzt) beruft, ist darauf hinzuweisen, dass diese Entscheidung nicht zum Verwaltungsvertragsmodell, sondern zum Verpachtungsmodell ergangen ist. - FG Baden-Württemberg, 19.09.2014 - 9 K 2914/12
Umsatzsteuerrechtliche Unternehmereigenschaft bei Absicht des Erwerbs und der …
Insoweit schließe er sich der Auffassung des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt im Urteil vom 30. April 2013 (Aktenzeichen 4 K 840/11, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2013, 1613) aus den dort genannten Gründen an.Der erkennende Senat teilt jedenfalls für die hier streitige umsatzsteuerliche Beurteilung nicht die Auffassung des Beklagten, dass es sich bei einer Gesamtwürdigung der im Streitfall abgeschlossenen Verträge insgesamt um eine Kapitalanlage handelt und der Kläger deshalb nicht Unternehmer geworden ist (anders: Urteil des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt Sachsen vom 30. April 2013 4 K 840/11, EFG 2013, 1613).
Die Finanzgerichte Sachsen-Anhalt im Urteil vom 30. April 2013 (4 K 840/11, EFG 2013, 1613) und Münster im Urteil vom 3. April 2014 (5 K 383/12 U, EFG 2014, 877) haben zu einem vergleichbaren Fall jeweils andere Rechtsauffassungen vertreten.
- BFH, 05.12.2018 - XI R 8/14
Unternehmereigenschaft sowie Vorsteuerabzug und -korrektur bei Vorauszahlung für …
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 30. April 2013 4 K 840/11 aufgehoben.Das Urteil vom 30. April 2013 4 K 840/11 ist veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2013, 1613.
- FG Sachsen, 17.06.2015 - 2 K 325/15
Verpachtung eines Blockheizkraftwerkes als unternehmerische Tätigkeit bzgl. …
Soweit der Beklagte sich auf das Urteil des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt vom 30. April 2013 (4 K 840/11 , EFG 2013, 1613 ) bezieht, ist der Sachverhalt schon insoweit nicht vergleichbar, als dort der Liefergegenstand nicht näher bezeichnet war.Es handelt sich bei einer Gesamtwürdigung der im Streitfall abgeschlossenen Verträge nicht um eine Kapitalanlage (ebenso: Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 19. September 2014, anders: Urteil des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt vom 30. April 2013, a.a.O.).
- FG Sachsen, 06.11.2013 - 2 K 1198/13
Umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft bei Erwerb und geplanter, wegen …
Soweit der Beklagte sich auf das Urteil des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt vom 30. April 2013 ( 4 K 840/11, EFG 2013, 1613) bezieht, ist der Sachverhalt schon insoweit nicht vergleichbar, als dort der Liefergegenstand nicht näher bezeichnet war.Die Revision war zuzulassen, da das Finanzgericht Sachsen-Anhalt in seinem Urteil vom 30. April 2013 ( 4 K 840/11, EFG 2013, 1613), das zwar einen nicht ganz vergleichbaren Sachverhalt zu entscheiden hatte, in der Bewertung der Verträge eine andere Auffassung vertreten hat.