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   VG Neustadt, 25.02.2016 - 4 K 810/15.NW, 4 K 843/15.NW   

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VG Neustadt, 25.02.2016 - 4 K 810/15.NW, 4 K 843/15.NW (https://dejure.org/2016,3693)
VG Neustadt, Entscheidung vom 25.02.2016 - 4 K 810/15.NW, 4 K 843/15.NW (https://dejure.org/2016,3693)
VG Neustadt, Entscheidung vom 25. Februar 2016 - 4 K 810/15.NW, 4 K 843/15.NW (https://dejure.org/2016,3693)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • esovgrp.de

    AO § 169,AO § ... 169 Abs 2,AO § 226,AO § 226 Abs 3,BGB § 839,GG Art 3,GG Art 14,GG Art 14 Abs 1,GG Art 34,GG Art 34 S 3,GVG § 13,GVG § 17a,GVG § 17a Abs 2,GVG § 17a Abs 3,GVG § 17a Abs 3 S 2,GVG § 71,GVG § 71 Abs 2,GVG § 71 Abs 2 Nr 2,KAG § 3,KAG § 3 Abs 1,KAG § 3 Abs 1 Nr 5,KAG § 7,KAG § 7 Abs 1,VwGO § 40,VwGO § 40 Abs 2,VwGO § 40 Abs 2 S 1
    Abfall, Abfallbeseitigung, Abfallbeseitigungsgebühr, Abfallentsorgung, Abfallentsorgungsgebühr, Abfallgebühr, Abfallgebührenrecht, Abgabenschuldner, Amtshaftung, Aufrechnung, Auskunft, Auskunftspflicht, Beschluss, Eigentümer, Entscheidungsform, Ersatzanspruch, ...

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieter zahlen Abfallentsorgungsgebühren nicht: Eigentümer haftet!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Hauseigentümer haften für Nichtzahlung von Abfallbeseitigungsgebühren durch ihre Mieter

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Wenn Mieter die Abfallgebühren nicht bezahlen...

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Hauseigentümer haften für Nichtzahlung von Abfallbeseitigungsgebühren durch ihre Mieter

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Hauseigentümer haften für Nichtzahlung von Abfallbeseitigungsgebühren durch ihre Mieter

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Grundstückseigentümer als Schuldner der Müllgebühren

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mieter zahlten zu wenig für die Müllabfuhr - Hauseigentümer haften für ausstehende "Abfallbeseitigungsgebühren"

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Grundstückseigentümer als Schuldner der Müllgebühren

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Hauseigentümer haften für Nichtzahlung von Abfallbeseitigungsgebühren durch ihre Mieter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mieter zahlten zu wenig Müllgebühr - Haftung der Vermieter?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hauseigentümer haften für nicht gezahlte Abfallbeseitigungsgebühren ihrer Mieter - Verantwortlichkeit der Hauseigentümer stellt keine unzumutbare Belastung dar

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mieter zahlt Abfallentsorgungsgebühren nicht: Eigentümer haftet! (IMR 2016, 220)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Neustadt, 21.03.2013 - 4 K 866/12

    Vermieter muss sich selbst über Rückstände seiner Mieter bei Abfallgebühren

    Auszug aus VG Neustadt, 25.02.2016 - 4 K 810/15
    Er kann nämlich nicht nur zivilrechtlich Rückgriff gegen seinen Mieter oder Pächter nehmen, sondern hat es grundsätzlich auch in der Hand, eine vertragliche Gestaltung des Mietverhältnisses zu wählen, die das "Ausfallrisiko' angemessen reduziert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. August 1996 - 8 B 23/96 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19. März 2002 - 12 A 10107/02.OVG -, juris und Beschluss vom 27. März 2007 - 7 A 10014/07.OVG -, VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 14. Juni 2010 - 4 K 311/10.NW - und Urteil vom 21. März 2013 - 4 K 866/12.NW -, beide juris).
  • BVerwG, 13.08.1996 - 8 B 23.96

    Kommunalabgaben - Müllabfuhrgebühren, Abrechnung der Gebühren zwischen Mieter und

    Auszug aus VG Neustadt, 25.02.2016 - 4 K 810/15
    Er kann nämlich nicht nur zivilrechtlich Rückgriff gegen seinen Mieter oder Pächter nehmen, sondern hat es grundsätzlich auch in der Hand, eine vertragliche Gestaltung des Mietverhältnisses zu wählen, die das "Ausfallrisiko' angemessen reduziert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. August 1996 - 8 B 23/96 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19. März 2002 - 12 A 10107/02.OVG -, juris und Beschluss vom 27. März 2007 - 7 A 10014/07.OVG -, VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 14. Juni 2010 - 4 K 311/10.NW - und Urteil vom 21. März 2013 - 4 K 866/12.NW -, beide juris).
  • BGH, 29.09.1993 - XII ZR 43/92

    Nutzung eines Hauses nach Ehescheidung

    Auszug aus VG Neustadt, 25.02.2016 - 4 K 810/15
    Damit war auch über die Rechtswegzuständigkeit mit Urteil zu entscheiden, da die Abhängigkeit von dem Misserfolg des Hauptantrages bis zur Rechtskraft der Entscheidung über diesen bestehen bleiben musste (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 1993 - XII ZR 43/92 -, NJW 1993, 3326 und OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Juli 2006 - 8 C 10590/06 -, juris).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 82.87

    Grundstückseigentum - Sachherrschaft - Abfallbesitz - Aufgedrängter Abfall -

    Auszug aus VG Neustadt, 25.02.2016 - 4 K 810/15
    Sie ist die finanzielle Fortsetzung der in § 17 des Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG - normierten Überlassungspflicht, denn auch der Grundstückseigentümer ist - gegebenenfalls neben seinen Mietern, Pächtern oder ähnlichen Nutzern - Abfallbesitzer (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1989 - 7 C 82/87 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2002 - 12 A 10107/02

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu Abfallentsorgungsgebühren, die für

    Auszug aus VG Neustadt, 25.02.2016 - 4 K 810/15
    Er kann nämlich nicht nur zivilrechtlich Rückgriff gegen seinen Mieter oder Pächter nehmen, sondern hat es grundsätzlich auch in der Hand, eine vertragliche Gestaltung des Mietverhältnisses zu wählen, die das "Ausfallrisiko' angemessen reduziert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. August 1996 - 8 B 23/96 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19. März 2002 - 12 A 10107/02.OVG -, juris und Beschluss vom 27. März 2007 - 7 A 10014/07.OVG -, VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 14. Juni 2010 - 4 K 311/10.NW - und Urteil vom 21. März 2013 - 4 K 866/12.NW -, beide juris).
  • BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 11.13

    Streitgegenstand; Beschränkung des ~; Klageerweiterung; Berufungsbegründung;

    Auszug aus VG Neustadt, 25.02.2016 - 4 K 810/15
    Es müssen vielmehr besondere Umstände hinzutreten, die die späte Geltendmachung als treuwidrig erscheinen lassen, insbesondere weil der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde, er tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. März 2014 - 4 C 11/13 -, juris ).
  • VG Neustadt, 14.06.2010 - 4 K 311/10

    Wohnungseigentümer haftet für Abfallentsorgungsgebühren

    Auszug aus VG Neustadt, 25.02.2016 - 4 K 810/15
    Er kann nämlich nicht nur zivilrechtlich Rückgriff gegen seinen Mieter oder Pächter nehmen, sondern hat es grundsätzlich auch in der Hand, eine vertragliche Gestaltung des Mietverhältnisses zu wählen, die das "Ausfallrisiko' angemessen reduziert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. August 1996 - 8 B 23/96 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19. März 2002 - 12 A 10107/02.OVG -, juris und Beschluss vom 27. März 2007 - 7 A 10014/07.OVG -, VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 14. Juni 2010 - 4 K 311/10.NW - und Urteil vom 21. März 2013 - 4 K 866/12.NW -, beide juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2006 - 8 C 10590/06

    Verweisung eines gegen eine Umlegung gerichteten Normenkontrollantrags an das

    Auszug aus VG Neustadt, 25.02.2016 - 4 K 810/15
    Damit war auch über die Rechtswegzuständigkeit mit Urteil zu entscheiden, da die Abhängigkeit von dem Misserfolg des Hauptantrages bis zur Rechtskraft der Entscheidung über diesen bestehen bleiben musste (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 1993 - XII ZR 43/92 -, NJW 1993, 3326 und OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Juli 2006 - 8 C 10590/06 -, juris).
  • VG Freiburg, 05.02.2020 - 4 K 3733/19

    Selbstständige Anfechtung der Entscheidung über die Widerspruchsgebühr

    Dies stellt die (zumutbare) Kehrseite der wirtschaftlichen Nutzung des Grundstücks dar (vgl. dazu insgesamt, BVerwG, Urt. v. 19.01.1989 - 7 C 82.87 -, juris Rn. 8, m.w.N.; Beschl. v. 13.08.1996 - 8 B 23.96 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 07.12.2012 - 9 BN 3.12 -, juris Rn. 6; VG Neustadt, Urt. v. 25.02.2016 - 4 K 810/15.NW -, juris Rn. 20, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   VG Neustadt, 25.02.2016 - 4 K 843/15.NW   

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VG Neustadt, 25.02.2016 - 4 K 843/15.NW (https://dejure.org/2016,4437)
VG Neustadt, Entscheidung vom 25.02.2016 - 4 K 843/15.NW (https://dejure.org/2016,4437)
VG Neustadt, Entscheidung vom 25. Februar 2016 - 4 K 843/15.NW (https://dejure.org/2016,4437)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Hauseigentümer haften für Nichtzahlung von Abfallbeseitigungsgebühren durch ihre Mieter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mieter zahlten zu wenig Müllgebühr - Haftung der Vermieter?

 
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Wird zitiert von ...

  • VG Wiesbaden, 17.10.2016 - 6 K 412/15

    Entscheidungsform: TEILANERKENNTNIS- UND SCHLUSSURTEIL

    Abseits der Billigkeitsentscheidung und der Aufrechnung sieht das Abgabenrecht keine Möglichkeit vor, ein potenzielles Mitverschulden oder eine Schadensersatzpflicht der Behörde zu berücksichtigen (so wohl auch VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 25. Februar 2016 - 4 K 843/15.NW -, juris Rn. 25; VG Kassel, Urteil vom 30. Januar 2001 - 6 E 2566/98 -, juris Rn. 26f).
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