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   FG Nürnberg, 18.02.2010 - 4 K 843/2009   

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FG Nürnberg, 18.02.2010 - 4 K 843/2009 (https://dejure.org/2010,14762)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 18.02.2010 - 4 K 843/2009 (https://dejure.org/2010,14762)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 18. Februar 2010 - 4 K 843/2009 (https://dejure.org/2010,14762)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs bei offenkundigen Widersprüchen zwischen Tankbelegen und Fahrleistung bzw. Ortsangaben

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuchs bei Fehlen von Angaben über Reisezeit, Reiseroute, Gesprächspartner und Tankbelegen; Verwerfung eines Fahrtenbuchs bei kleineren Mängeln und Anwendung der 1%-Regelung bei insgesamt plausiblen Angaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anforderungen an ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • streifler.de (Kurzanmerkung)

    Fahrtenbuch: Keine Anerkennung bei widersprüchlichen Tankbelegen

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Fahrtenbuch
    Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs
    Grundsätzliches
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 10.04.2008 - VI R 38/06

    Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs trotz kleinerer Mängel

    Auszug aus FG Nürnberg, 18.02.2010 - 4 K 843/09
    Weiter beantragt er für den Fall des Unterliegens die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung im Hinblick auf das BFH-Urteil vom 10.04.2008 VI R 38/06.

    Dabei ist jede einzelne berufliche Verwendung grundsätzlich für sich und mit dem bei Abschluss der Fahrt erreichten Gesamtkilometerstand des Fahrzeugs aufzuzeichnen (vgl. BFH-Urteil vom 10.04.2008 VI R 38/06, BStBl II 2008, 768; BMF-Schreiben vom 18.11.2009 IV C 6 - S 2177/07/10004, BStBl I 2009, 1326 Rz. 24).

    Maßgeblich ist, ob trotz der Mängel noch eine hinreichende Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben gegeben und der Nachweis des zu versteuernden Privatanteils an der Gesamtfahrleistung des Dienstwagens möglich ist (vgl. BFH-Urteil vom 10.04.2008 VI R 38/06, BStBl II 2008, 768; BFH-Beschluss vom 13.10.2008 VIII B 203/07, juris).

    So wurden in der Rechtsprechung Fahrtenbücher anerkannt, bei denen eine Fahrt, für die eine Tankquittung vorliegt, nicht aufgezeichnet war oder der Kilometerstand laut Fahrtenbuch nicht mit dem Kilometerstand nach einer Werkstattrechnung übereinstimmt oder die Kilometeraufzeichnung mit der Kilometerangabe laut Routenplaner nicht übereinstimmt (BFH-Urteil vom 10.04.2008 in BStBl II 2008, 768) oder Rechenfehler vorliegen (FG Düsseldorf, Urteil vom 07.11.2008 12 K 4479/07 E, EFG 2009, 324).

  • BFH, 16.03.2006 - VI R 87/04

    Erforderliche Angaben in ordnungsgemäßem Fahrtenbuch

    Auszug aus FG Nürnberg, 18.02.2010 - 4 K 843/09
    Durch die Rechtsprechung des BFH sind jedoch die Voraussetzungen, die an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zu stellen sind, im Wesentlichen geklärt (vgl. BFH-Urteile vom 09.11.2005 VI R 27/05, BStBl II 2006, 408; vom 16.11.2005 VI R 64/04, BStBl II 2006, 410, und vom 16.03.2006 VI R 87/04, BStBl II 2006, 625).

    Das Fahrtenbuch muss Angaben über Reisezweck , Zielort und aufgesuchte Geschäftspartner enthalten (BFH-Urteil vom 16.03.2006 VI R 87/04, BStBl II 2006, 625; Schmidt/Glanegger, EStG, § 6 Rz. 422; Blümich/Glenk, EStG, § 8, Rz 120).

    Weist das Fahrtenbuch inhaltliche Unregelmäßigkeiten auf, kann dies die materielle Richtigkeit der Kilometerangaben in Frage stellen (BFH-Urteil in BStBl II 2006, 625).

  • VG Neustadt, 13.08.2009 - 4 K 844/09

    Klageerhebung unter der Bedingung der Prozesskostenhilfegewährung; keine

    Auszug aus FG Nürnberg, 18.02.2010 - 4 K 843/09
    Für das Jahr 2006 ist beim Finanzgericht Nürnberg unter dem Aktenzeichen 4 K 844/2009 ein Klageverfahren zwischen den Beteiligten anhängig, in dem ebenfalls streitig ist, ob das Fahrtenbuch ordnungsgemäß geführt wurde.

    Im Übrigen war das Fahrtenbuch für das Jahr 2006 wegen ähnlicher Mängel zu verwerfen (vgl. Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 18.02.2010; 4 K 844/2009).

  • BFH, 09.11.2005 - VI R 27/05

    Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch - zeitnahe Führung in geschlossener Form

    Auszug aus FG Nürnberg, 18.02.2010 - 4 K 843/09
    Durch die Rechtsprechung des BFH sind jedoch die Voraussetzungen, die an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zu stellen sind, im Wesentlichen geklärt (vgl. BFH-Urteile vom 09.11.2005 VI R 27/05, BStBl II 2006, 408; vom 16.11.2005 VI R 64/04, BStBl II 2006, 410, und vom 16.03.2006 VI R 87/04, BStBl II 2006, 625).

    Die zu erfassenden Fahrten einschließlich des an ihrem Ende erreichten Gesamtkilometerstandes müssen im Fahrtenbuch vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergegeben werden (BFH-Urteil in BStBl II 2006, 408).

  • FG Düsseldorf, 07.11.2008 - 12 K 4479/07

    Einkommensteuerrechtliche Bewertung einer Befugnis zur privaten Nutzung eines

    Auszug aus FG Nürnberg, 18.02.2010 - 4 K 843/09
    So wurden in der Rechtsprechung Fahrtenbücher anerkannt, bei denen eine Fahrt, für die eine Tankquittung vorliegt, nicht aufgezeichnet war oder der Kilometerstand laut Fahrtenbuch nicht mit dem Kilometerstand nach einer Werkstattrechnung übereinstimmt oder die Kilometeraufzeichnung mit der Kilometerangabe laut Routenplaner nicht übereinstimmt (BFH-Urteil vom 10.04.2008 in BStBl II 2008, 768) oder Rechenfehler vorliegen (FG Düsseldorf, Urteil vom 07.11.2008 12 K 4479/07 E, EFG 2009, 324).
  • BFH, 16.11.2005 - VI R 64/04

    Computerdatei als ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

    Auszug aus FG Nürnberg, 18.02.2010 - 4 K 843/09
    Durch die Rechtsprechung des BFH sind jedoch die Voraussetzungen, die an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zu stellen sind, im Wesentlichen geklärt (vgl. BFH-Urteile vom 09.11.2005 VI R 27/05, BStBl II 2006, 408; vom 16.11.2005 VI R 64/04, BStBl II 2006, 410, und vom 16.03.2006 VI R 87/04, BStBl II 2006, 625).
  • BFH, 13.10.2008 - VIII B 203/07

    Grundsätzliche Bedeutung - Rechtsfortbildung - Ordnungsmäßigkeit eines

    Auszug aus FG Nürnberg, 18.02.2010 - 4 K 843/09
    Maßgeblich ist, ob trotz der Mängel noch eine hinreichende Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben gegeben und der Nachweis des zu versteuernden Privatanteils an der Gesamtfahrleistung des Dienstwagens möglich ist (vgl. BFH-Urteil vom 10.04.2008 VI R 38/06, BStBl II 2008, 768; BFH-Beschluss vom 13.10.2008 VIII B 203/07, juris).
  • FG Hessen, 30.06.2009 - 3 K 1810/05

    Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs - Fahrten zwischen Wohnung und

    Auszug aus FG Nürnberg, 18.02.2010 - 4 K 843/09
    Ebenso wurde ein Fahrtenbuch verworfen, wenn kleinere Widersprüche bestehen und das Fahrtenbuch ein ziemlich einheitliches Schriftbild aufweist (Hessisches FG, Urteil vom 30.06.2009 3 K 1810/05, juris).
  • FG München, 14.05.2009 - 15 K 2945/07

    Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuches - Betriebliche doppelte Haushaltsführung:

    Auszug aus FG Nürnberg, 18.02.2010 - 4 K 843/09
    Verworfen wurde ein Fahrtenbuch, bei dem an bestimmten Tagen die Zielorte regional erheblich von den zeitgleich ausgestellten Tankquittungen abweichen, da dies ein systematischer, über alle Streitjahre sich erstreckender Eintragungsmangel sei (FG München, Urteil vom 14.05.2009 15 K 2945/09, EFG 2009, 1449).
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