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   OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2006 - 4 K 89/06   

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https://dejure.org/2006,21555
OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2006 - 4 K 89/06 (https://dejure.org/2006,21555)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.04.2006 - 4 K 89/06 (https://dejure.org/2006,21555)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27. April 2006 - 4 K 89/06 (https://dejure.org/2006,21555)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    AG AbwAG LSA § 6 I 1; ; AG AbwAG LSA § 7 I; ; AG AbwAG LSA § 7 II 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Abwälzung von Abwasserabgaben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unmittelbare Abwälzung einer Abwasserabgabe für das Niederschlagswasser auf die Grundstückseigentümer; Rechtmäßigkeit einer rückwirkend in Kraft getretenen Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Abwälzung von Abwasserabgaben

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2006 - 4 L 28/06

    Abwasserabgabe

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2006 - 4 K 89/06
    Eine satzungsrechtliche Bestimmung des Kreises der Abgabepflichtigen, wonach die Abwasserabgabe grundsätzlich auf die Grundstückseigentümer abgewälzt wird, ist nicht mit § 7 Abs. 2 Satz 1 AG AbwAG LSA vereinbar, wonach die Abwälzung auf die Abwassereinleiter erfolgt (so auch OVG LSA, Beschl. v. 21. Februar 2006 - 4 L 28/06 -).

    Diese Bestimmung des Kreises der Abgabepflichtigen ist nicht mit § 7 Abs. 2 Satz 1 AG AbwAG LSA vereinbar (so auch OVG LSA, Beschl. v. 21. Februar 2006 - 4 L 28/06 -), wonach die Abwälzung auf die Abwassereinleiter erfolgt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.1984 - 2 A 2133/83
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2006 - 4 K 89/06
    Wesentlich ist die Sachherrschaft, die nur in der Regel, nicht aber generell mit dem Eigentum zusammenfällt (so Köhler/Meyer, AbwAG 2. A., § 9 Rdnr. 14 m.w.N.; Nisipeanu, Abwasserabgabenrecht, S. 37; OVG LSA, Beschl. v. 1. Februar 2001 - B 3 S 342/99 - in diesem Sinne auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 8. August 1984 - 2 A 2133/83 -, NVwZ 1985, 778).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.02.2001 - B 3 S 342/99
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2006 - 4 K 89/06
    Wesentlich ist die Sachherrschaft, die nur in der Regel, nicht aber generell mit dem Eigentum zusammenfällt (so Köhler/Meyer, AbwAG 2. A., § 9 Rdnr. 14 m.w.N.; Nisipeanu, Abwasserabgabenrecht, S. 37; OVG LSA, Beschl. v. 1. Februar 2001 - B 3 S 342/99 - in diesem Sinne auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 8. August 1984 - 2 A 2133/83 -, NVwZ 1985, 778).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2012 - 4 L 224/11

    Verrechnung von Abwasserabgaben mit Investitionsaufwendungen für Kläranlage;

    Anlagenbetreiber ist - unbeschadet der privatrechtlichen Situation - grundsätzlich derjenige, der die tatsächliche Sachherrschaft über die Anlage besitzt und ausübt sowie als wasserwirtschaftliches Unternehmen in der Lage ist, auf das Einleiten aus ihr nach Menge und Beschaffenheit Einfluss zu nehmen (OVG LSA, Beschl. v. 27.04.2006 - 4 K 89/06 - Köhler/Meyer, AbwAG, 2. Aufl. 2006, § 9 Rdnr. 11).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2011 - 4 L 295/09

    Anwendung von Gesellschaftsrecht bei der Auflösung und Abwicklung von

    Anlagenbetreiber ist - unbeschadet der privatrechtlichen Situation - grundsätzlich derjenige, der die tatsächliche Sachherrschaft über die Anlage besitzt und ausübt sowie als wasserwirtschaftliches Unternehmen in der Lage ist, auf das Einleiten aus ihr nach Menge und Beschaffenheit Einfluss zu nehmen (OVG LSA, Beschl. v. 27.04.2006 - 4 K 89/06 - Köhler/Meyer, AbwAG, 2. Aufl. 2006, § 9 Rdnr. 11).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2007 - 4 L 21/06

    Zur Erhebung einer Abwasserabgabe

    In Anwendung dieser Maßstäbe, gegen deren Geltung keine Bedenken bestehen (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 27. April 2006 - 4 K 89/06 -, zit. nach JURIS), hat das Verwaltungsgericht zu Recht die Klägerin zumindest ab dem 6. Mai 1998 als Einleiterin angesehen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2006 - 4 K 26/06

    Abwälzung von Abwasserabgaben

    Die unmittelbare Verpflichtung des Grundstückseigentümers dagegen ist nach dem Landesrecht nicht möglich (vgl. OVG LSA, Beschlüsse v. 27. April 2006 - 4 K 89/06 - und v. 21. Februar 2006 - 4 L 28/06 -).
  • OVG Sachsen, 23.02.2012 - 5 A 294/09

    Abwasserabgabe, Pacht, Sachherrschaft, ergänzende Vertragsauslegung, planwidrige

    Allerdings kann sich aus privatrechtlichen Verträgen oder sonstigen Besitz- oder Nutzungsverhältnissen Abweichendes ergeben (OVG M-V a. a. O.; OVG LSA, Beschl. v. 27. April 2006 - 4 K 89/06 -, juris Rn. 16/17 = LKV 2007, 285 f.), insbesondere bei privatrechtlicher Übertragung des vollen, die eigene Sachherrschaft ausschließenden Nutzungsrechts an einen Dritten (so für einen Erbbaupachtvertrag für ein Grundstück mit Campingplatz und Strandbad: OVG LSA, Beschl. v. 13. Februar 2007 - 4 L 21/06 -, juris Rn. 3 ff.; vgl. auch Zöllner in: SZDK, Stand: August 2010, § 9 AbwAG Rn. 9; Köhler/Meyer, AbwAG, 2. Aufl. 2006, § 9 Rn. 13 bis 15).
  • VG Gera, 26.04.2010 - 2 K 208/09

    Abwasserabgabepflichtigkeit des Direkteinleiters

    Daher ist es problematisch, in der Satzung zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter den Kreis der Abgabepflichtigen grundsätzlich auf die Grundstückseigentümer zu beschränken und die unmittelbaren Einleiter außen vor zu lassen (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. April 2006, 4 K 89/06, Rn.17 zitiert nach Juris).
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