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   VG Stuttgart, 20.07.2006 - 4 K 921/06   

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VG Stuttgart, 20.07.2006 - 4 K 921/06 (https://dejure.org/2006,7669)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 20.07.2006 - 4 K 921/06 (https://dejure.org/2006,7669)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Juli 2006 - 4 K 921/06 (https://dejure.org/2006,7669)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlängerung einer erteilten Aufenthaltsbefugnis sowie einer erteilten Aufenthaltserlaubnis; Unmöglichkeit einer Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen; Unwahrscheinlichkeit des Wegfalls der Ausreisehindernisse in absehbarer Zeit; Berücksichtigung der ...

  • Wolters Kluwer
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 25 Abs. 5; AufenthV § 56 Nr. 1; EMRK Art. 8 Abs. 1; BAföG § 8 Abs. 2; AufenthG § 2 Abs. 3
    D (A), Ausreisehindernis, Aufenthaltserlaubnis, Passlosigkeit, Passausstellung, Pass, Pakistan, Ahmadiyya, Passbeschaffung, Mitwirkungspflichten, Ausländerbehörde, Integration, Aufenthaltsdauer, Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK, Privatleben, Eltern, Kinder, ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.2006 - 11 S 2354/05

    Zum Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs 5 AufenthG

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.07.2006 - 4 K 921/06
    Denn ein unerlaubter Aufenthalt und die damit verbundene Unsicherheit des Aufenthaltsstatus stehen tendenziell der Führung eines schutzwürdigen Privatlebens im Sinne des Art. 8 Abs. 1 EMRK entgegen (vgl. VGH Bad.-Württ., B. v. 10.5.2006 - 11 S 2354/05) .

    Gerade in diesen Fällen wären, wenn, wie hier, bei den Eltern der gebotene Integrationsstand nicht erreicht ist, erhebliche einwanderungspolitische Interessen berührt, wenn gewissermaßen in umgekehrter Richtung das minderjährige Kind mittelbar seinen Eltern ein Aufenthaltsrecht verschaffen würde und damit im Ergebnis die Eltern das aufenthaltsrechtliche Schicksal des Kindes teilen würden (vgl. zu alledem VGH Baden-Württemberg, B.v. 10.05.2006 - 11 S 2354/05).

  • EGMR, 16.09.2004 - 11103/03

    M. C. G. gegen Deutschland

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.07.2006 - 4 K 921/06
    Im Rahmen dieser Vorschrift ist die aus Art. 8 Abs. 1 EMRK folgende Rechtsposition gegen das Recht des Konventionsstaates zur Einwanderungskontrolle abzuwägen (vgl. EGMR, Entscheidung vom 16.9.2004 NVwZ 2005, 1046).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1991 - 16 A 1577/91

    Ausbildungsförderung; Erwerbstätigkeit; Entrichtung von Steuern; Entrichtung von

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.07.2006 - 4 K 921/06
    Auf die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts kommt es - entgegen er ursprünglichen Fassung des Gesetzes v. 26.08.1971 (BGBl. I 1409) nicht mehr an (vgl. zu den Anforderungen an Art und Umfang der Erwerbstätigkeit OVG Nordrhein-Westfalen, U.v. 30.10.1991 - 16 A 1577791 - FamRZ 1992, 867).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.1985 - 16 B 1211/85
    Auszug aus VG Stuttgart, 20.07.2006 - 4 K 921/06
    Würden die Eltern allerdings das Land verlassen müssen (vgl. hierzu auch OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 20.08.1985 - 16 B 1211/85 - InfAuslR 1986, 15) würde sie nicht mehr zusammen mit ihren Eltern leben und daher eine förderungsfähige Ausbildung vorliegen.
  • Drs-Bund, 18.03.1971 - BT-Drs VI/1975
    Auszug aus VG Stuttgart, 20.07.2006 - 4 K 921/06
    Wenn das Gesetz in § 8 Abs. 2 (nicht privilegierten) Ausländern nach bestimmten Mindestbeschäftigungszeiten gesetzliche Förderungsansprüche einräumt, so kommt darin zum Ausdruck, dass dieser Personenkreis nach der Wertung des Gesetzgebers deshalb förderungswürdig ist, weil er in bestimmtem Umfang durch seine Erwerbstätigkeit mit dazu beigetragen hat, dass Sozialinvestitionen wie die Ausbildungsförderung möglich sind (vgl. ausdrücklich BT-Drucks. VI/1975 zu § 8).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2006 - 7 B 10020/06

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Integration, Kinder, in

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.07.2006 - 4 K 921/06
    Da der Kläger Ziffer 5 jedoch noch minderjährig ist, und seine Trennung von den Eltern mit Art. 6 GG nicht vereinbar wäre, steht ihnen aus Art. 6 GG ein rechtliches Abschiebungshindernis zur Seite (vgl. zum Aspekt der rechtlichen Unmöglichkeit im Hinblick auf vorrangige Bestimmungen des Grundgesetzes oder der anderweitigen Bestimmungen der EMRK VGH Baden-Württemberg, U.v. 22.02.2006 - 13 S 2250/05 - juris; OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 24.02.2006 - 7 B 10020/06.OVG -juris; HessVGH, B.v. 15.02.2006 - TG 106/06 - juris).
  • BVerwG, 10.07.2000 - 9 B 298.00

    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde bei fehlender Darlegung der geltend

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.07.2006 - 4 K 921/06
    Die hiergegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht durch Beschluss vom 10.07.2000 (9 B 298.00) verworfen.
  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 8.96

    Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.07.2006 - 4 K 921/06
    Eine den Schutz des Privatlebens nach Art. 8 Abs. 1 EMRK auslösende Verbindung mit der Bundesrepublik Deutschland als Aufenthaltsstaat kommt danach insbesondere für solche Ausländer in Betracht, die auf Grund eines Hineinwachsens in die hiesigen Verhältnisse mit gleichzeitiger Entfremdung von ihrem Heimatland so eng mit der Bundesrepublik Deutschland verbunden sind, dass sie quasi deutschen Staatsangehörigen gleichzustellen sind, während sie mit ihrem Heimatland im Wesentlichen nur noch das formale Band ihrer Staatsangehörigkeit verbindet (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.9.1998 - 1 C 8.96 - NVwZ 1999, 303; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.2.2005, a.a.O, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • EGMR, 16.06.2005 - 60654/00

    SYSSOYEVA ET AUTRES c. LETTONIE

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.07.2006 - 4 K 921/06
    Dessen ungeachtet kann nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR, Urt. v. 16.6.2005 - 60654/00 - , auszugsweise abgedr. in InfAuslR 2005, 349) auch eine Aufenthaltsbeendigung bzw. die Verweigerung eines Aufenthaltsrechts einen - rechtfertigungsbedürftigen - Eingriff in das Privatleben darstellen, wenn der Ausländer über starke persönliche, soziale und wirtschaftliche Bindungen im Aufenthaltsstaat verfügt.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2010 - 11 S 2359/10

    Zum Anspruch auf Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels nach § 25 Abs 5

    Die familien- und aufenthaltsrechtliche Stellung minderjähriger Kinder gebietet es, dass diese prinzipiell aufenthaltsrechtlich das Schicksal der Eltern teilen (zu dieser sog. familienbezogenen Gesamtbetrachtung VGH Bad.-Württ., Urteile vom 09.12.2009 - 13 S 2092/09 - juris Rn. 31, vom 22.07.2009 - 11 S 1622/07 -juris Rn. 81 und vom 27.06.2006 - 11 S 951/06 - VBlBW 2006, 442 sowie Beschlüsse vom 18.01.2006 - 13 S 2220/05 - juris und vom 10.05.2006 - 11 S 2354/05 - NdsOVG, Beschluss vom 16.03.2010 - 8 ME 47/10 - juris Rn. 3; VG Stuttgart, Urteile vom 20.07.2006 - 4 K 921/06 - juris Rn. 57 und vom 26.10.2006 - 4 K 1753/06 - juris Rn. 39, 47; VG Koblenz, Urteile vom 11.01.2010 - 3 K 74/09.KO - juris Rn. 64 und vom 08.02.2010 - 3 K 206/09.KO - juris Rn. 79; GK-AufenthG, § 60a Rn. 179, 192; ein dogmatisch anderer Ansatz findet sich - allerdings in anderer Konstellation - in der Rechtsprechung des EuGH, vgl. Urteil vom 19.10.2004 - Rs. C-200/02 - InfAuslR 2004, 413).
  • VG Stuttgart, 26.10.2006 - 4 K 1753/06

    Eröffnung des Schutzbereichs des Art. 8 EMRK bei einem langjährigen faktischen

    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Eltern diese Leistungen im Herkunftsland nicht erbringen können (Bestätigung von VG Stuttgart, U.v. 20.07.2006 - 4 K 921/06).

    Es ist hier in Anbetracht der Tatsache, dass die minderjährigen Kinder sich nicht nur familienrechtlich alle Maßnahmen der Personensorge zurechnen lassen müssen, sondern auch grundsätzlich aufenthaltsrechtlich das Schicksal ihrer Eltern teilen, nicht gerechtfertigt, den Kindern diese Maßnahmen im Regelfall nicht zuzurechnen (vgl. VGHBW, B.v. 10.05.2006 - 11 S 2354/05 - juris; VG Stuttgart, U.v. 20.07.2006 - 4 K 921/06 - InfAuslR 2006, 409; so aber wohl RhPfOVG, B.v. 24.02.2006 - 7 B 10020/06.OVG - InfAuslR 2006, 274; VG Stuttgart, U.v. 24.06.2004 - 11 K 4809/03 - InfAuslR 2005, 106; U.v. 11.10.2005 - 11 K 5363/03 - InfAuslR 2006, 14), zumal ohnehin - gewissermaßen als Kehrseite - davon auszugehen ist, dass die minderjährigen Kinder mit ihren Eltern zurückkehren (müssen), sofern nicht den Eltern selbst die Rückkehr nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. hierzu noch im Folgenden).

    Der Einwand, man habe in der Vergangenheit tatsächlich ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen leben können, vermag die Feststellung einer unzureichenden wirtschaftlichen Integration nicht in Frage zu stellen, zumal jederzeit Ansprüche geltend gemacht werden könnten, was im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht von vornherein von geringem Gewicht ist (vgl. zum Bezug von Leistungen nach § 8 Abs. 2 BAföG VG Stuttgart, U.v. 20.07.2006 - 4 K 921/06 - InfAuslR 2006, 409).

    Deshalb kann nur in ganz besonderen Ausnahmefällen auch in diesen Fallkonstellationen von einem unverhältnismäßigen Eingriff ausgegangen werden, wenn etwa offenkundig kein Elternteil die erforderliche Unterstützung im Herkunftsland leisten kann (vgl. VG Stuttgart, U.v. 20.7.2006 - 4 K 921/06 - InfAuslR 2006, 409).

    Es wäre auch nicht sachgerecht, letztlich den (unzulänglich integrierten) Eltern über die jedenfalls unter dem wirtschaftlichen Aspekt in keiner Weise integrierten minderjährigen Kindern mittelbar ein Aufenthaltsrecht zuzuerkennen, weil sie für den Unterhalt der Kinder aufkommen müssen (vgl. hierzu auch VG Stuttgart, U.v. 20.07.2006 - 4 K 921/06 - a.a.O.).

  • VG Saarlouis, 30.11.2006 - 10 K 31/06

    Abschiebungsverbot wegen Integration eines Minderjährigen in die Verhältnisse der

    etwa: BVerwG, Urteil vom 29.9.1998, 1 C 8.96, Buchholz 402.240 § 45 AuslG Nr. 16 = InfAuslR 1999, 54; OVG Lüneburg, Urteil vom 21.7.2006, 3 A 263/05, InfAuslR 2006, 407; VG Stuttgart, Urteil vom 20.7.2006, 4 K 921/06, InfAuslR 2006, 409; ferner dessen Urteile vom 24.06.2004, 11 K 4809/03, und vom 22.11.2005; 12 K 2469/04 sowie vom 11.10.2005, 11 K 5363/03, VG Braunschweig, Beschluss vom 10.1.2006, 6 B 432/05, jeweils zitiert nach juris; VG Darmstadt, Beschluss vom 21.12.2005, 8 G 2120/05(2), und Urteil vom 22.11.2005, 4 E 2800/03(1), jeweils in Asylmagazin, 1-2/2006, S. 39 und 40; a.A. z.B. VGH Kassel, Urteil vom 7.7.2006, 7 UE 509/06, zitiert nach juris.

    So auch das VG Stuttgart im Urteil vom 20.7.2006, 4 K 921/06, InfAuslR 2006, 409; vgl. auch das Urteil der Kammer vom 3.5.2006, 10 K 94/05.

    etwa den Beschluss der Kammer vom 30.5.2006, 10 F 18/06, bestätigt durch den Beschluss des OVG des Saarlandes vom 11.8.2006, 2 W 18/06; vgl. ferner das Urteil der Kammer vom 3.5.2006, 10 K 94/05, veröffentlicht in juris; ähnlich VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.5.2006, 11 S 2354/05, zitiert nach juris, und VG Stuttgart, Urteil vom 20.7.2006, 4 K 921/06, InfAuslR 2006, 409.

    So auch VG Braunschweig, Urteil vom 19.9.2006, 6 A 474/04, zitiert nach juris, sowie OVG Koblenz, Beschluss vom 24.2.2006, 7 B 10020/06.OVG, InfAuslR 2006, 274; a. A. z.B. grundsätzlich: VGH Kassel, Urteil vom 7.7.2006, 7 UE 509/06, zitiert nach juris, VG Stuttgart, Urteil vom 20.7.2006, 4 K 921/06, InfAuslR 2006, 409; ferner offenbar: OVG Lüneburg, Urteil vom 21.7.2006, 3 A 263/05, InfAuslR 2006, 407; VGH Mannheim, Urteil vom 18.1.2006, 13 S 2220/05, VGH München, Beschluss vom 21.2.2006, 24 CS 05.3197, jeweils zitiert nach juris.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2009 - 13 S 519/09

    Aussetzung des Verfahrens zur Einholung einer Entscheidung des

    Die acht und vier Jahre alten Kläger Ziffer 2 und 3 sind auch noch in einer relativ frühen Lebensphase, in der - zusammen mit ihren Eltern und deren Hilfestellungen - eine erstmalige Integration in die Lebensverhältnisse in Serbien oder dem Kosovo möglich sein wird (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, B. v. 10. Mai 2006 - 11 S 2354/05 - VBlBW 2006, 438; VG Stuttgart, U. v. 20. Juli 2006 - 4 K 921/06 - InfAuslR 2006, 409; v. 26. Oktober 2006 - 4 K 1753/06 - juris).
  • VG Aachen, 29.05.2009 - 9 K 44/08

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Altfallregelung, Schulbesuch, Schulpflicht,

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 1. Juni 2005 - 18 B 677/05 -, juris; Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 20. Juli 2006 - 4 K 921/06 -, juris; Zeitler, HTK-AuslR/§ 25 AufenthG/zu Abs. 5 - rechtliche Unmöglichkeit 01/2009 Nr. 5.2.
  • VG Saarlouis, 24.02.2010 - 10 K 177/09

    Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen, Ausschlusstatbestand des § 104 a Abs. 1

    VG des Saarlandes, Urteil vom 03.05.2006, 10 K 94/05; VG Stuttgart, Urteil vom 20.07.2006, 4 K 921/06, InfAuslR 2006, 409.
  • VG Saarlouis, 27.01.2010 - 10 K 579/09

    Inlandsbezogenes Abschiebungshindernis wegen Suizidgefahr sowie der Integration

    VG des Saarlandes, Urteil vom 03.05.2006, 10 K 94/05; VG Stuttgart, Urteil vom 20.07.2006, 4 K 921/06, InfAuslR 2006, 409.
  • VG Düsseldorf, 10.05.2007 - 27 L 297/07

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, abgelehnte Asylbewerber, Ablehnungsbescheid,

    vgl. einerseits OVG NRW Beschluss vom 6.10.2006 - 18 B 1768/06 - wonach gegebenenfalls von einem Schüler der Verzicht auf das Abitur zugunsten einer Erwerbstätigkeit zur Verhinderung der Sozialhilfebedürftigkeit verlangt werden können soll; andererseits VG Stuttgart Urteil vom 20.7.2006 - 4 K 921/06 -, in InfAuslR 2006, 409 412 wonach ein höherer Schulabschluss gerade langfristig auf eine bessere Integration führt, weil das wirtschaftliche Fundament bei besserer Ausbildung solider sein kann.
  • VG Saarlouis, 08.09.2010 - 10 K 2031/09

    Erteilung von Aufenthaltserlaubnis sowie Ausstellung von Reiseausweis an

    Urteil der Kammer vom 03.05.2006, 10 K 94/05; VG Stuttgart, Urteil vom 20.07.2006, 4 K 921/06, InfAuslR 2006, 409.
  • VG Hannover, 20.06.2008 - 11 A 8034/06

    D (A), Niederlassungserlaubnis, Untätigkeitsklage, Aufenthaltsdauer, Duldung,

    Ebenso wie Fördermaßnahme nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BAFöG stellt diese Förderung keine für die Sicherung des Lebensunterhalts im Sinne von § 2 Abs. 3 AufenthG schädliche öffentliche Leistung dar (VG Stuttgart, Urt. v. 20.07.2006 - 4 K 921/06 - Juris).
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