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   FG Köln, 23.09.1998 - 4 K 9294/97   

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FG Köln, 23.09.1998 - 4 K 9294/97 (https://dejure.org/1998,11951)
FG Köln, Entscheidung vom 23.09.1998 - 4 K 9294/97 (https://dejure.org/1998,11951)
FG Köln, Entscheidung vom 23. September 1998 - 4 K 9294/97 (https://dejure.org/1998,11951)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachträgliche Vorlage einer Steuerbescheinigung als rückwirkendes Ereignis; Anrechnung von Beträgen auf Einkommensteuerschuld; Verknüpfung von Vorlage und Anrechnung; Erhalt von Gewinnausschüttungen; Anrechnung von Körperschaftsteuer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 6
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

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  • BFH, 27.09.1988 - VIII R 432/83

    Bei der Gewährung des Verlustrücktrags sind innerhalb des Korrekturspielraums

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  • BFH, 06.10.1993 - I R 101/92

    Materiell-rechtlich vorgeschriebene Steuerbelastung - Bescheinigung -

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  • BFH, 18.04.2000 - VIII R 75/98

    Nachträgliche Körperschaftsteuerbescheinigung

    Die Voraussetzungen dieser Bestimmungen sind mit der nachträglichen Vorlage der Steuerbescheinigung erstmals und mit Wirkung für die Streitjahre erfüllt (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 188, 532, BStBl II 1999, 527, unter II. 2. a der Gründe, m.w.N., und ganz herrschende Meinung im Schrifttum, vgl. dazu FG Köln, Urteil vom 23. September 1998 4 K 9294/97, EFG 1999, 6).
  • FG Düsseldorf, 13.02.2003 - 15 K 7799/00

    Kapitaleinkünfte; Verdeckte Gewinnausschüttung; Eigenkapital-Verwendung;

    Diesen Rechtsgrundsätzen folgend ist anerkannt, dass die nachträgliche Vorlage einer Steuerbescheinigung nach § 44 KStG ein rückwirkendes Ereignis darstellen kann, das zur Änderung der zuvor ergangenen Steuerbescheide berechtigt (Urteil des BFH vom 18.04.2000, VIII R 75/98, BStBl II 2000, 423 ; Urteil des FG Baden-Württemberg vom 01.04.1999 14 K 219/97, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1999, 757 ; Urteil des Finanzgericht Köln 4 K 9294/97, EFG 1999, 6).
  • FG Düsseldorf, 13.02.2002 - 15 K 7799/00

    Voraussetzungen der Berücksichtigung von Einkünften aus Kapitalvermögen i.R.d.

    Diesen Rechtsgrundsätzen folgend ist anerkannt, dass die nachträgliche Vorlage einer Steuerbescheinigung nach § 44 KStG ein rückwirkendes Ereignis darstellen kann, das zur Änderung der zuvor ergangenen Steuerbescheide berechtigt (Urteil des BFH vom 18.04.2000, VIII R 75/98, BStBl II 2000, 423; Urteil des FG Baden-Württemberg vom 01.04.1999 14 K 219/97, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1999, 757; Urteil des Finanzgericht Köln 4 K 9294/97, EFG 1999, 6).
  • FG Düsseldorf, 11.01.2000 - 6 K 6281/99

    Erfassung der anrechenbaren Körperschaftsteuer als Einnahme; Ausschluss der

    Eine Änderung des Einkommensteuerbescheides für 1986 gem. § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO aufgrund der Vorlage der Steuerbescheinigung (vgl. hierzu Urteil des Finanzgerichts Köln vom 23. September 1998 4 K 9294/97, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1999, 6 m. w. N. sowie - zur vergleichbaren Problematik bei der Anwendung von § 36a EStG - BFH - Urteil vom 24. März 1999 I R 48/98, BFHE 188, 532, BStBl II 1999, 527) ist inzwischen auch nicht mehr möglich, denn die insoweit gem. § 175 Abs. 1 Satz 2 AO mit Ablauf des Jahres 1995 erneut angelaufene vierjährige Festsetzungsfrist (§ 169 Abs. 2 Nr. 2 AO) ist zum Jahresende 1999 ausgelaufen.
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