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   VG Minden, 08.05.2014 - 4 K 96/14   

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https://dejure.org/2014,23180
VG Minden, 08.05.2014 - 4 K 96/14 (https://dejure.org/2014,23180)
VG Minden, Entscheidung vom 08.05.2014 - 4 K 96/14 (https://dejure.org/2014,23180)
VG Minden, Entscheidung vom 08. Mai 2014 - 4 K 96/14 (https://dejure.org/2014,23180)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    VG Minden nimmt Gesetzgeber beim Wort - Mehr Unterhaltsbeihilfe für NRW-Referendare

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    Erfolg für Referendare - Zur Falschberechnung der Unterhaltsbeihilfe

Sonstiges

  • lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Nach erfolgreicher Referendars-Klage: LBV NRW startet Nachzahlungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 15.11.2012 - 8 AZR 146/10

    Schadensersatz - Vereinbarung über die Abführung von Rentenversicherungsbeiträgen

    Auszug aus VG Minden, 08.05.2014 - 4 K 96/14
    So BAG, Urteil vom 15. November 2012 - 8 AZR 146/10 -, juris, Rdn. 23.
  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

    Auszug aus VG Minden, 08.05.2014 - 4 K 96/14
    Eine Auslegung ist auch nicht wegen einer möglicherweise relevanten Änderung der Rahmenbedingungen vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 30. März 1993 - 1 BvR 1045/89 u.a. -, juris, insb.
  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus VG Minden, 08.05.2014 - 4 K 96/14
    Zwar gilt nach dem vom Bundesverfassungsgericht (vgl. Beschluss vom 24. November 1998 - 2 BvL 26/91 u.a. -) im Zusammenhang mit der nicht amtsangemessenen Besoldung kinderreicher Beamter entwickelten und vom Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urteil vom 28. Juni 2011 - 2 C 40.10 -) aufgegriffenen Grundsatz der zeitnahen Geltendmachung, dass Ansprüche, die über die gesetzlich vorgesehene Besoldung hinausgehen, von Beamten stets zeitnah, mithin spätestens bis zum Ende des laufenden Haushaltsjahres geltend zu machen sind, damit der Dienstherr sich darauf einstellen kann.
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus VG Minden, 08.05.2014 - 4 K 96/14
    BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a. -, juris, Rdn. 66 mit zahlreichen weiteren Nachweisen.
  • BVerwG, 28.06.2011 - 2 C 40.10

    Zeitnahe Geltendmachung kinderbezogener Besoldungsanteile; Verzugszinsen

    Auszug aus VG Minden, 08.05.2014 - 4 K 96/14
    Zwar gilt nach dem vom Bundesverfassungsgericht (vgl. Beschluss vom 24. November 1998 - 2 BvL 26/91 u.a. -) im Zusammenhang mit der nicht amtsangemessenen Besoldung kinderreicher Beamter entwickelten und vom Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urteil vom 28. Juni 2011 - 2 C 40.10 -) aufgegriffenen Grundsatz der zeitnahen Geltendmachung, dass Ansprüche, die über die gesetzlich vorgesehene Besoldung hinausgehen, von Beamten stets zeitnah, mithin spätestens bis zum Ende des laufenden Haushaltsjahres geltend zu machen sind, damit der Dienstherr sich darauf einstellen kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2011 - 1 A 2825/09

    Bei Verwendung als verantwortlicher Luftfahrzeugführer mit

    Auszug aus VG Minden, 08.05.2014 - 4 K 96/14
    Dazu hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 30. Mai 2011 - 1 A 2825/09 -, juris, Rdn. 86 ff., ausgeführt:.
  • VG Köln, 22.01.2014 - 3 K 2993/13

    Anspruch eines Rechtsreferendars auf Neuberechnung seiner Unterhaltsbeihilfe

    Auszug aus VG Minden, 08.05.2014 - 4 K 96/14
    Urteile vom 22. Januar 2014 - 3 K 962 u.a./11, 3 K 2993/13 -, juris, geht das erkennende Gericht nicht davon aus, dass die hier entscheidende Norm des § 1 Abs. 1 RRefBeihV NW auslegungsfähig und -bedürftig ist.
  • VG Köln, 22.01.2014 - 3 K 962/11

    Höhe der im Land Nordrhein-Westfalen jeweils maßgeblichen höchsten Anwärterbezüge

    Auszug aus VG Minden, 08.05.2014 - 4 K 96/14
    Auch wenn dies wegen der vorrangigen Ressortzuständigkeit des Ministers für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz übersehen worden sein sollte, bestand im März 2010, als sich die ersten Rechtsreferendare an das LBV wandten und eine Auszahlung ihrer Unterhaltsbeihilfe in Höhe von 85 v.H. der höchsten Anwärterbezüge nach dem BBesG beantragten (vgl. den Hinweis in VG Köln, Urteil vom 22. Januar 2014 - 3 K 962/11 -, juris, Rdn. 2), erneut Veranlassung, die Verordnung so wie angeblich gewollt zu ändern.
  • VG Saarlouis, 12.08.2011 - 2 K 181/10

    Anpassung der Höhe der Unterhaltsbeihilfe für saarländische Rechtsreferendare -

    Auszug aus VG Minden, 08.05.2014 - 4 K 96/14
    in seinem Urteil vom 12. August 2011 - 2 K 181/10 -, juris, das in einem parallel gelagerten Fall ergangen ist, und das VG Köln.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2014 - 3 A 1217/14

    Rechtsreferendare in NRW haben Anspruch auf Gehaltsnachzahlung

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 8. Mai 2014 - 4 K 96/14 - entsprechend den erstinstanzlichen Klageanträgen abzuändern und wie folgt neu zu fassen:.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 8. Mai 2014 - 4 K 96/14 - insoweit aufzuheben und die Klage abzuweisen, als der Beklagte verurteilt wurde, dem Kläger - über weitere 0, 90 EUR für die Monate Oktober 2012 bis Dezember 2013 hinaus - für die Monate.

  • VG Minden, 08.05.2014 - 4 K 2692/13

    Bundesbesoldungsgesetz maßgeblich für Grundbetrag der Unterhaltsbeihilfe eines

    Nach längerer Erörterung der Frage der Gleichbehandlung zwischen Forst- und Rechtsreferendaren hat sich der Kläger die Argumente des Klägers im Verfahren 4 K 96/14 dazu ausdrücklich zu eigen gemacht und zum Ausdruck gebracht, dass er seinen Antrag entsprechend verstanden wissen wolle.

    Auch unter Berücksichtigung der vom Kläger des Verfahrens 4 K 96/14 in seinem Schriftsatz vom 21. März 2014 (Blatt 81 ff der dortigen Akte) dargelegten zahlreichen Gemeinsamkeiten zwischen dem Rechts- und dem Forstreferendariat und der weiteren Argumente in dem Schriftsatz vom 28. April 2014 (Blatt 172 f. der dortigen Akte) gibt es nach Auffassung der Kammer hinreichende Unterschiede, die eine Ungleichbehandlung der verschiedenen Referendargruppen rechtfertigen.

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