Rechtsprechung
VG Karlsruhe, 02.12.2013 - 4 K 971/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 4 Abs 2 S 3 StVG, § 4 Abs 3 S 1 Nr 1 StVG, § 4 Abs 3 S 1 Nr 3 StVG
Keine Verwarnung nach Neuerteilung einer Fahrerlaubnis für Punkte, die zwischen Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis "erwirtschaftet" wurden - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fahrerlaubnis - Entziehung; Wiedererteilung; Punktestand
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nur bei Ausräumung der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nur bei Ausräumung der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- VG Berlin, 17.02.2010 - 20 A 200.07
Frage der Löschung der Punkte im Verkehrszentralregister bei Wiedererteilung der …
Auszug aus VG Karlsruhe, 02.12.2013 - 4 K 971/12
Die 18 Punkte, die dem Kläger wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in drei Fällen nach der Entziehung der Fahrerlaubnis in den Jahren 2004 und 2005 auferlegt wurden, können ihm - entgegen der Auffassung des Beklagten - nicht mehr vorgehalten werden (vgl. VG Berlin, Urt. v. 17.02.2010 - 20 A 200.07, juris).
- VG München, 06.05.2015 - M 6a S 15.413
Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem seit dem 1. Mai 2014 geltenden …
Zur Begründung des Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung wird unter Bezugnahme auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 2. Dezember 2013, Az. 4 K 971/12, vorgetragen, nach dem Willen des Gesetzgebers solle der Betroffene nach Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht mehr mit Punkten belastet sein.Der Hinweis des Antragstellers auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 2. Dezember 2013 (a.a.O.) verhilft seinem Antrag nicht zum Erfolg.
- VGH Bayern, 22.04.2016 - 11 CS 16.399
Keine Punktelöschung durch Erteilung einer Fahrerlaubnis vor dem 1. Mai 2014
Es besteht auch kein übergeordneter sachlicher Grund, auch unter der Geltung von § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG in der bis 30. April 2014 anwendbaren Fassung die Punkte, die sich vor Erteilung der Fahrerlaubnis angesammelt haben, nicht mehr als berücksichtigungsfähig anzusehen, wie der Antragsteller in seiner Beschwerdeerwiderung unter Bezugnahme auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 2. Dezember 2013 (4 K 971/12 - juris) meint.