Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 10.08.1999 - 4 K 98/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtfertigung einer pauschalen Streitwertermittlung im Falle einer gesonderten und einheitlichen Feststellung von Einkünften; Möglichkeit eines Abzugs von Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 18.05.1983 - I R 263/82
Körperschaftsteuerveranlagung - Verlusthöhe - Streitwert
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Düsseldorf, 12.10.1995 - 14 K 2199/93 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- FG Düsseldorf, 25.07.2003 - 11 K 3813/99
Streitwert; Gesonderte Gewinnfeststellung; Verlustvortrag; Schätzung - Schätzung …
Diesem Prozentsatz liegt die Annahme zu Grunde, dass sich die festgestellten negativen Einkünfte über den in § 2 Abs. 3 EStG geregelten Verlustausgleich ("Summe der Einkünfte") im Folgebescheid des Verlustentstehungsjahr auf die Höhe der festzusetzenden Einkommensteuer tatsächlich auswirken (vgl. Finanzgericht Baden-Württemberg-Beschluss vom 10.08.1999 4 K 98/96, EFG 1999, 1251).Der Senat hält daher eine Begrenzung des Streitwerts auf 10 v. H. der streitigen Verlustbeträge für zutreffend (vgl. zu Verlusten im Rahmen einer Körperschaftsteuerveranlagung: BFH - Beschluss vom 18.05.1983 I R 263/82, BFHE 138, 409, BFHE 139, 409BStBl II 1983, 602; und zu § 10d EStG: Finanzgericht Baden-Württemberg - Beschluss vom 10.08.1999 4 K 98/96, EFG 1999, 1251).
- FG Köln, 13.03.2008 - 10 Ko 3739/07
Erledigungsgebühr als zusätzliche Vergütung für Verhandlungen eines …
c) Vor diesem Hintergrund folgt der beschließende Senat bei Streitigkeiten über die Höhe von festzustellenden Verlusten nicht generell der im Anschluss an den BFH-Beschluss vom 18. Mai 1983 I R 263/82, BFHE 138, 409, BStBl II 1983, 602 zu § 47 Abs. 2 KStG 1977 ergangenen Rechtsprechung, den Streitwert im Wege der Schätzung mit 10% des geltend gemachten Erhöhungsbetrages zu bemessen (vgl. insoweit Sächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 10. Januar 2001 5 K 1731/98, EFG 2001, 1464 betreffend § 47 Abs. 2 KStG 1977; ferner Finanzgericht Baden- Württemberg, Beschluss vom 10. August 1999 4 K 98/96, EFG 1999, 1251), und auch nicht der im angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluss vertretenen Auffassung, den Streitwert im Falle der gleichzeitigen Anfechtung der für die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer ergangenen Verlustfeststellungsbescheide mit jeweils 20% des streitigen Verlustbetrages zu bestimmen. - FG Brandenburg, 16.03.2004 - 2 K 2408/00
Streitwert des Verfahrens wegen der gesonderten Verlustfeststellung nach § 10d …
Hiernach ist im Regelfall bei begehrter Verlusterhöhung der Streitwert im Wege der Schätzung mit 10 v. H. des geltend gemachten Erhöhungsbetrages festzusetzen (Sächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 10.08.2001 - 5 K 1731/98, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 2001, 1464; Finanzgericht Baden- Württemberg, Beschluss vom 10.08.1999 - 4 K 98/96, EFG 1999, 1251).
Rechtsprechung
FG Brandenburg, 17.04.1997 - 4 K 98/96 Kfz |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Prüfung einer Steuerbefreiung eines Kraftfahrzeugs in Form eines mobilen Großstaubsaugers; Bewertung eines mobilen Großstaubsaugers als selbstfahrende Arbeitsmaschine im Straßenverkehr; Bindung an die Beurteilung eines Kraftfahrzeugs durch die Zulassungsstelle für ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 30.09.1981 - II R 56/78
Packwagen - Schausteller - Zulassungsverfahren - Kraftfahrzeugsteuer - …
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