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   LG Düsseldorf, 23.08.2013 - 4 KLs 24/12, 4 KLs - 90 Js 6363/12 - 24/12   

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LG Düsseldorf, 23.08.2013 - 4 KLs 24/12, 4 KLs - 90 Js 6363/12 - 24/12 (https://dejure.org/2013,22110)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.08.2013 - 4 KLs 24/12, 4 KLs - 90 Js 6363/12 - 24/12 (https://dejure.org/2013,22110)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. August 2013 - 4 KLs 24/12, 4 KLs - 90 Js 6363/12 - 24/12 (https://dejure.org/2013,22110)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Freiburg, 21.12.2010 - 20 Ls 620 Js 8165/08
    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.08.2013 - 4 KLs 24/12
    Der Gesetzgeber wollte mit dem Erfordernis des "Verhandelns" erreichen, dass die häufig nur sehr kurzen reinen Haftbefehlsverkündungstermine nicht von Nr. 4102 VV RVG erfasst werden und die Teilnahme des Rechtsanwalts an derartigen Terminen nicht gesondert honoriert wird (KG, Beschluss v. 31.10.2008, Az. (1) 2 StE 6/07-6 (6/07), (1) 2 StE 6-07/6 (6/07); AG Freiburg, Beschluss v. 21.12.2010, Az. 20 Ls 620 Js 8165/08 - AK 32/09, 20 Ls 620 Js 8165/08; OLG Hamm, Beschluss v. 18.12.2005, Az. …
  • KG, 31.10.2008 - 2 StE 6/07

    Vergütung des Pflichtverteidigers: Terminsgebühr bei einem

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.08.2013 - 4 KLs 24/12
    Der Gesetzgeber wollte mit dem Erfordernis des "Verhandelns" erreichen, dass die häufig nur sehr kurzen reinen Haftbefehlsverkündungstermine nicht von Nr. 4102 VV RVG erfasst werden und die Teilnahme des Rechtsanwalts an derartigen Terminen nicht gesondert honoriert wird (KG, Beschluss v. 31.10.2008, Az. (1) 2 StE 6/07-6 (6/07), (1) 2 StE 6-07/6 (6/07); AG Freiburg, Beschluss v. 21.12.2010, Az. 20 Ls 620 Js 8165/08 - AK 32/09, 20 Ls 620 Js 8165/08; OLG Hamm, Beschluss v. 18.12.2005, Az. …
  • AG Bersenbrück, 01.02.2013 - 7 Gs 224/12

    Vorliegen einer Gebühr eines Verteidigers für die Wahrnehmung des Termins zur

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.08.2013 - 4 KLs 24/12
    Zum einen gilt, dass ein "Verhandeln" in diesem Sinne auch dann nicht vorliegt, wenn der Verteidiger in einem Haftbefehlsverkündungstermin seine Beiordnung als Pflichtverteidiger, Akteneinsicht oder die Durchführung einer mündlichen Haftprüfung beantragt (AG Bersenbrück, Beschluss v. 01.02.2013, Az. 7 Gs - 950 Js 46602/12 (224/12), 7 Gs 224/12; Mayer/Kroiß, Vorbem. 4, Nr.?4100-4103 VV RVG, Rn. 36).
  • LG Düsseldorf, 25.08.2022 - 17 Qs 22/22

    Vernehmungsterminsgebühr, Verhandeln, Hafttermin

    Gegen diesen ihm urschriftlich mit Akten zugeleiteten Beschluss richtet sich der Bezirksrevisor bei dem Landgericht Düsseldorf mit seiner Beschwerde vom 24.05.2022 unter Bezugnahme auf seine bisherigen Stellungnahmen sowie auf die Entscheidungen des Landgerichts Düsseldorf vom 23.08.2013 - 4 KLs 24/12 und vom 25.03.2005 - 1 Qs 9/04.

    Mit diesem Erfordernis wollte der Gesetzgeber erreichen, dass die häufig nur sehr kurzen reinen Haftbefehlsverkündungstermine nicht von diesem Gebührentatbestand erfasst werden und die Teilnahme des Rechtsanwalts an derartigen Terminen nicht gesondert honoriert wird (vgl. amtliche Begründung BT-Drucks. 15/1971, S. 223; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.06.2014 - 1 Ws 85/14 - OLG Bamberg, Beschuss vom 19.01.2021 - 1 Ws 692/20; OLG Hamm, Beschluss vom 18.12.2005 - 2 (s) Sbd VIII - 224/05 - KG Berlin, Beschluss vom 31.10.2008 - (1) 2 StE 6/07 - 6 (6/07) - Thüringer OLG, Beschluss vom 15.10.2013 - 1 Ws 344/13 -, LG Düsseldorf, Beschluss vom 23.08.2013 - 4 KLs 24/12, jew. zitiert nach juris), es sei denn an die Verkündung des Haftbefehls schließt sich eine Verhandlung über die Fortdauer der Untersuchungshaft an (vgl. amtliche Begründung BT-Drucks. 15/1971, S. 223).

    Sinn der Nr. 4102 Ziff. 3 VV RVG ist es demnach, den Zeitaufwand desjenigen Anwalts zu vergüten, der anlässlich eines Haftprüfungstermins oder Haftbefehlserörterungstermins sachbezogene Stellungnahmen abgibt und damit zur Verfahrensförderung und -beschleunigung beiträgt (vgl. LG Düsseldorf, Beschluss vom 23.08.2013 - 4 KLs 24/12 -, zitiert nach juris; LG Düsseldorf, Beschluss vom 25.03.2005, Az. 1 Qs 9/04).

    Das bedeutet, dass der Verteidiger im Termin für den Beschuldigten in der Weise tätig geworden sein muss, dass er Erklärungen oder Stellungnahmen abgegeben oder Anträge gestellt hat, die dazu bestimmt waren, die Fortdauer der Untersuchungshaft abzuwenden (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 31.10.2008 - (1) 2 StE 6/07 - 6 (6/07); OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.06.2014 - 1 Ws 85/14; LG Düsseldorf, Beschluss vom 23.08.2013 - 4 KLs 24/12, jew. zitiert nach juris).

    Insofern begründet insbesondere der Antrag des Beschwerdegegners, als Pflichtverteidiger beigeordnet zu werden, keine Verhandlung im gebührenrechtlichen Sinn (vgl. LG Düsseldorf, Beschluss vom 23.08.2013 - 4 KLs 24/12; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.06.2014 - 1 Ws 85/14 -, zitiert nach juris).

  • LG Osnabrück, 28.06.2018 - 15 KLs 35/16

    Entstehung der Terminsgebühr für die Teilnahme an Terminen außerhalb der

    Sinn der Vorschrift ist es insbesondere, den Zeitaufwand des Anwalts zu vergüten, der anlässlich eines Haftprüfungstermins über diesen hinausgehende sachbezogene Stellungnahmen abgibt und hiermit zur Verfahrensförderung und -beschleunigung beiträgt (vgl. LG Düsseldorf, Beschluss vom 23.08.2013 - 004 KLs -90 Js 6363/12-24/12B).
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