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   FG Sachsen-Anhalt, 12.11.2007 - 4 KO 1391/07   

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https://dejure.org/2007,23611
FG Sachsen-Anhalt, 12.11.2007 - 4 KO 1391/07 (https://dejure.org/2007,23611)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12.11.2007 - 4 KO 1391/07 (https://dejure.org/2007,23611)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12. November 2007 - 4 KO 1391/07 (https://dejure.org/2007,23611)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Zugrundelegung des Mindeststreitwertes für die Berechnung der zu erstattenden Gebühren; Anspruch auf Erstattung der entstandenen außergerichtlichen Aufwendungen; Entstehung einer Terminsgebühr bei einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; ...

  • Judicialis

    RVG § 2 Abs. 2 S. 1; ; RVG § ... 13 Abs. 1; ; RVG Anm. 1 zu VV RVG Nr. 3104; ; RVG Anm. 1 zu VV RVG Nr. 3202; ; RVG Anm. 2 zu VV RVG Nr. 3202; ; GKG § 52 Abs. 1; ; GKG § 52 Abs. 4 Hs. 1; ; FGO § 79a Abs. 2; ; FGO § 90a; ; FGO § 94a

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Streitwert bei einheitlicher und gesonderter Feststellung von Einkünften - Keine Terminsgebühr bei Abhilfebescheid und einvernehmlicher Hauptsacheerklärung während des Klageverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 641
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.11.1987 - VIII R 346/83

    Beschluß des BFH - Antrag auf Ergänzung eines Beschlusses - Zweiwochenfrist -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.11.2007 - 4 KO 1391/07
    Aus diesem Grund ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes als Streitwert ein Pauschalsatz von 25 v.H. der streitigen positiven oder negativen Einkünfte bzw. Einkünfteanteile in Ansatz zu bringen (BFH, Beschluss vom 17. November 1987 - VIII R 346/83 - BStBl. II 1988, S. 287, 289, Beschluss vom 06. September 2001 - VIII S 6/01 - BFH/NV 2002, S. 207).
  • BFH, 06.09.2001 - VIII S 6/01

    Rechtsanwaltsgebühren - Gewinnverteilungsschlüssel - Gesellschaft -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.11.2007 - 4 KO 1391/07
    Aus diesem Grund ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes als Streitwert ein Pauschalsatz von 25 v.H. der streitigen positiven oder negativen Einkünfte bzw. Einkünfteanteile in Ansatz zu bringen (BFH, Beschluss vom 17. November 1987 - VIII R 346/83 - BStBl. II 1988, S. 287, 289, Beschluss vom 06. September 2001 - VIII S 6/01 - BFH/NV 2002, S. 207).
  • BFH, 22.01.2001 - IV S 10/00

    Streitwert - Antrag auf Änderung der Festsetzung - Änderung von Amts wegen -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.11.2007 - 4 KO 1391/07
    Denn die nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes möglichen Abweichungen betreffen ersichtlich Fallgestaltungen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass die streitigen Feststellungen in einem Umfang ertragssteuerliche Auswirkungen haben, die über den mit dem Pauschsatz von 25 v.H. typisierend erfassten Regelfall deutlich hinausgehen (vgl. z.B. BFH, Beschluss vom 22. Januar 2001 - IV S 10/00 - JurBüro 2001, 593).
  • FG Hessen, 22.04.2008 - 12 Ko 3799/06

    Ansatz einer Terminsgebühr - Kosten des Vorverfahrens - Befugnisse des

    Zwar ist ein derartiger Beschluss, der gemäß § 90 Abs. 1 Satz 2 FGO ohne mündliche Verhandlung ergehen kann (und regelmäßig ergeht), weder unter den von Nr. 3202 Anm. Abs. 2 VV RVG erfassten Verfahren ohne mündliche Verhandlung aufgeführt noch fällt er in den Anwendungsbereich der Nr. 3104 VV RVG (vgl. dazu den Beschluss des FG des Landes Sachsen-Anhalt vom 12.11.2007 4 KO 1391/07, [...] - insbesondere zur Frage, ob ein der Anm. Abs. 1 Nr. 3 dieser Bestimmung vergleichbarer Fall gegeben ist).
  • FG Sachsen-Anhalt, 14.01.2014 - 3 KO 987/13

    Voraussetzungen der Entstehung einer Terminsgebühr - Darlegungslast und

    Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 3 VV RVG genannten Fall des Anerkenntnisses gibt es im finanzgerichtlichen Verfahren nicht (Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. November 2007 4 KO 1391/07, EFG 2008, 641).
  • FG Sachsen-Anhalt, 14.01.2014 - 3 KO 986/13

    Nachweis des Entstehens einer Terminsgebühr

    Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 3 VV RVG genannten Fall des Anerkenntnisses gibt es im finanzgerichtlichen Verfahren nicht (Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. November 2007 4 KO 1391/07, EFG 2008, 641).
  • FG Thüringen, 14.10.2014 - 4 Ko 557/13

    Zulässigkeit einer Erinnerung gegen die Streitwertberechnung in

    Nr. 3202 Anmerkung Abs. 2 VV-RVG meint jedoch ebenso wie Nr. 3104 Anmerkung Abs. 1 Ziff. 1 VV-RVG den Fall, dass streitig in der Sache und nicht lediglich über die Kosten entschieden worden ist (Beschlüsse des FG des Landes Sachsen vom 27. April 2009 - 3 Ko 635/09, zitiert nach Haufe Steuer Office Professional, und des FG des Landes Sachsen-Anhalt vom 12. November 2007 - 4 KO 1391/07, EFG 2008, 641).
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