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BVerwG, 12.04.2001 - 4 KSt 2.01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Streitwert - Bauvorbescheid - Doppelhaus - Streitwertkatalog
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 13 Abs. 1 S. 1, § 14 Abs. 3
Gerichtskosten - Streitwert; Bauvorbescheid; Doppelhaus; Streitwertkatalog. - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 20.07.1998 - M 8 K 98.47
- VGH Bayern, 13.10.2000 - 2 B 98.2546
- BVerwG, 31.01.2001 - 4 B 3.01
- BVerwG, 12.04.2001 - 4 KSt 2.01
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2001, 802
- BauR 2001, 1565
- ZfBR 2002, 280
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 03.04.1996 - 4 B 253.95
Verwaltungsprozeßrecht: Tatrichterlicher Verstoß gegen Denkgesetze; …
Auszug aus BVerwG, 12.04.2001 - 4 KSt 2.01
Dem entsprechend hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 3. April 1996 - BVerwG 4 B 253.95 - (Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 269) entschieden, dass der Streitwert in einem Verfahren auf Erteilung eines Bauvorbescheids, in dem sämtliche Fragen, die in einem Bauantragsverfahren ernsthaft streitig sein können, geklärt werden sollen, auf 75 % des Werts einer auf Erteilung einer Baugenehmigung gerichteten Klage festgesetzt werden kann. - BVerwG, 31.01.2001 - 4 B 3.01
Beschwerde wegen Nichtzulassung einer Revision
Auszug aus BVerwG, 12.04.2001 - 4 KSt 2.01
BVerwG 4 KSt 2.01 (4 B 3.01).
- OVG Saarland, 24.11.2005 - 2 R 6/05
Einfügen eines Mehrfamilienhauses in die Eigenart der näheren Umgebung unter dem …
Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 50.625,- EUR festgesetzt (§§ 72 Nr. 1 GKG 2004, 25 Abs. 2, 13 Abs. 1, 14 GKG a. F., vgl. allgemein in dem Zusammenhang BVerwG, Beschluss vom 12.4.2001 - 4 KSt 2.01 -, BauR 2001, 1565), wobei aus den vom Verwaltungsgericht genannten Gründen für den Vorbescheidsantrag ein Wertansatz von 3/4 gegenüber einem entsprechenden Baugenehmigungsbegehren gerechtfertigt erscheint. - OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.2008 - 8 E 10988/08
Gerichtskostenrecht-Streitwert bei Bauvorbescheid
Sind die Fragen, die in einem Bauantragsverfahren ernsthaft streitig sein können, bereits Gegenstand des Bauvorbescheidsverfahrens - wie hier die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens -, hält der Senat es in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für angemessen, den Streitwert auf 75 % des Werts einer auf die Erteilung einer Baugenehmigung gerichteten Klage festzusetzen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. April 2001, NVwZ-RR 2001, 802). - OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2003 - 22 E 1265/02
Streitwert bzgl. der Erteilung einer Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus
vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. April 2001 - 4 KSt 2.01 -, BauR 2001, 1565; OVG NRW, Beschluss vom 31. Mai 2001 - 10 E 315/01 - sowie Abschnitt II Nr. 7.2.