Rechtsprechung
   FG Münster, 13.02.1992 - 4 Ko 3188/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,31337
FG Münster, 13.02.1992 - 4 Ko 3188/91 (https://dejure.org/1992,31337)
FG Münster, Entscheidung vom 13.02.1992 - 4 Ko 3188/91 (https://dejure.org/1992,31337)
FG Münster, Entscheidung vom 13. Februar 1992 - 4 Ko 3188/91 (https://dejure.org/1992,31337)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,31337) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1992, 623
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • FG München, 11.05.2001 - 15 K 2443/95

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Verzicht auf Geschäftsführergehalt mit

    Da die Klägerin mit ihrem gegen den Ansatz der verdeckten Gewinnausschüttungen nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG gerichteten Klagebegehren keinen Erfolg hatte und sich die körperschaftsteuerliche Auswirkung im Streitjahr 1988 im wesentlichen aus der Verlagerung der Ausschüttungsbelastung in das Streitjahr 1989 ergibt, ist das Finanzamt nur zu einem geringen Teil unterlegen (vgl. zum Streitwert bei verdeckten Gewinnausschüttungen, FG Düsseldorf, Beschluss vom 26.03.1992, EFG 1992, 623; FG des Saarlandes, Beschluss vom 1.09.1993, EFG 1994, 124; zum Streitwert für Feststellungen nach § 47 KStG (a.F.), FG Hamburg Beschluss vom 31.10.1997, EFG 1998, 409).
  • BFH, 11.11.1997 - VII E 6/97

    Keine Gerichtsgebührenfreiheit für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau.

    Soweit finanzgerichtliche Entscheidungen existieren, ist eine Kostenbefreiung abgelehnt worden (Beschluß des FG Münster vom 13. Februar 1992 4 Ko 3188/91, EFG 1992, 623, und Beschluß des Hessischen FG vom 13. April 1968 B II 132/66, EFG 1968, 531).
  • FG Hamburg, 29.10.2001 - II 202/00

    Streitwertberechnung

    Das wahre Anliegen der Körperschaft besteht aber darin, die streitige Ausschüttung zu beseitigen und das EK 56 für spätere Ausschüttungen aufzusparen (vgl. FG Düsseldorf - Beschluss vom 26. März 1992, 6 K 324/90 K, EFG 1992, 623).
  • FG Hessen, 23.04.1997 - 12 Ko 2966/96

    Voraussetzung der Gerichtskostenfreiheit einer Körperschaft des öffentlichen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht