Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2011

Rechtsprechung
   VG Neustadt, 23.02.2010 - 4 L 103/10.NW   

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VG Neustadt, 23.02.2010 - 4 L 103/10.NW (https://dejure.org/2010,2920)
VG Neustadt, Entscheidung vom 23.02.2010 - 4 L 103/10.NW (https://dejure.org/2010,2920)
VG Neustadt, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - 4 L 103/10.NW (https://dejure.org/2010,2920)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 44b SGB 2, § 8 SGB 10, § 51 Abs 1 Nr 4a SGG, § 40 Abs 1 S 2 VwGO, § 61 Nr 2 VwGO
    Hausverbot für Räume der ARGE; Rechtscharakter und Rechtsweg; Beteiligtenfähigkeit der ARGE

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der für die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs maßgeblichen Rechtsnatur eines durch einen Verwaltungsträger ausgeprochenen Hausverbots; Vorliegen einer den Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnenden Streitigkeit im Zusammenhang mit der Gewährung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Wer in der ARGE pöbelt kann Hausverbot bekommen!

Besprechungen u.ä.

  • ferner-alsdorf.de (Kurzanmerkung)

    ARGE: Hausverbot gegenüber Leistungsempfänger möglich

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (23)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.1998 - 25 E 960/97

    Frist; Rechtsmittelbelehrung; Irreführung; Beschwerde; Zulassungsfreie

    Auszug aus VG Neustadt, 23.02.2010 - 4 L 103/10
    Die Auffassung des Bundessozialgerichts teilt die beschließende Kammer nicht (ebenso LSG Rheinland-Pfalz, LKRZ 2009, 20; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05. März 2007 - L 16 B 3/07 SF -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ-RR 1998, 595; Jutzi, LKRZ 2009, 16; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., § 51 Rdnr. 39; Lowe in: BeckOK SGG, Stand Dezember 2009, § 51 Rdnr. 1 und 6).

    Ebenso wenig, wie beamtenrechtliche Maßnahmen eines Grundsicherungsträgers danach als Angelegenheit der Grundsicherung zu qualifizieren wären (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. November 2005 - 1 M 462/05 -, juris zur Umsetzung eines kommunalen Beamten zu einer Arbeitsgemeinschaft nach § 44 b SGB II), mutiert das öffentlich-rechtliche Hausrecht zu einer Angelegenheit im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 4 a SGG, weil es von einem Grundsicherungsträger erlassen wird (so zutreffend OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ-RR 1998, 595).

    Die Grundsätze, die jeder Träger öffentlicher Verwaltung bei der Durchsetzung seines Hausrechts zu beachten hat, sind identisch, und zwar unabhängig davon, ob die Rechtmäßigkeit der jeweils öffentlich-rechtlich geordneten Aufgabenerledigung im Verwaltungs-, Sozial- oder Finanzrechtsweg überprüft werden kann (s. OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ-RR 1998, 595).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.01.2010 - 1 A 10831/09

    Durchsetzung der Erfüllung der Straßenreinigungspflicht durch einen

    Auszug aus VG Neustadt, 23.02.2010 - 4 L 103/10
    Abgesehen von der Übertragung einer bestimmten Aufgabe muss eine gesetzliche Eingriffskompetenz vorhanden sein; es entspricht einem elementaren rechtsstaatlichen Gebot, dass Verwaltungsbehörden nur im Rahmen der ihnen zugewiesenen Befugnis zum Erlass von Verwaltungsakten befugt sind (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07. Januar 2010 - 1 A 10831/09.OVG -, juris m.w.N.).

    Entweder muss die Ermächtigungsgrundlage im Gesetz geregelt sein oder ihm doch zumindest durch Auslegung entnommen werden können (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07. Januar 2010 - 1 A 10831/09.OVG -, juris m.w.N.).

  • BSG, 01.04.2009 - B 14 SF 1/08 R

    Rechtsweg zur Sozialgerichtsbarkeit bei Streit über ein Hausverbot eines

    Auszug aus VG Neustadt, 23.02.2010 - 4 L 103/10
    Das von einem öffentlich-rechtlichen Verwaltungsträger ausgesprochene Hausverbot hat dann öffentlich-rechtlichen Charakter, wenn es dazu dient, (allgemein) die Erfüllung der staatlichen Aufgaben im Verwaltungsgebäude zu sichern bzw. (konkret) die unbeeinträchtigte Wahrnehmung einer bestimmten staatlichen Sachkompetenz zu gewährleisten (BSG, Beschluss vom 01. April 2009 - B 14 SF 1/08 R -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ-RR 1989, 316 zu Hausverbot in einem städtischen Bibliotheksgebäude; Bay. VGH, NJW 1980, 2722 und OVG Schleswig-Holstein, NJW 1994, 340 zur Anordnung eines Hausverbots durch einen Gerichtspräsidenten).

    Allerdings hat das Bundessozialgericht in seinem Beschluss vom 01. April 2009 (B 14 SF 1/08 R -, juris) die Auffassung vertreten, bei einem Rechtsstreit über ein Hausverbot für die Räume des Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende gegenüber einem Leistungsempfänger sei der Rechtsweg zur Sozialgerichtsbarkeit gegeben, wenn ein enger Sachzusammenhang zu den vom Träger wahrzunehmenden Sachaufgaben bestehe.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.1988 - 15 A 188/86
    Auszug aus VG Neustadt, 23.02.2010 - 4 L 103/10
    Für die Frage, ob ein Hausverbot dem öffentlichen Recht oder dem Privatrecht zuzuordnen ist, stellt die Kammer mit der inzwischen wohl herrschenden Meinung auf den Zweck des Hausverbots und dessen Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung der Einrichtung ab (vgl. Jutzi, LKRZ 2009, 16; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Auflage 2008, § 35 Rdnr. 37; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Auflage 2009, § 40 Rdnr. 22; Sodan in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Auflage 2006, § 40 Rdnr. 389; OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ-RR 1989, 316; Hessischer VGH, NJW 1990, 1250).

    Das von einem öffentlich-rechtlichen Verwaltungsträger ausgesprochene Hausverbot hat dann öffentlich-rechtlichen Charakter, wenn es dazu dient, (allgemein) die Erfüllung der staatlichen Aufgaben im Verwaltungsgebäude zu sichern bzw. (konkret) die unbeeinträchtigte Wahrnehmung einer bestimmten staatlichen Sachkompetenz zu gewährleisten (BSG, Beschluss vom 01. April 2009 - B 14 SF 1/08 R -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ-RR 1989, 316 zu Hausverbot in einem städtischen Bibliotheksgebäude; Bay. VGH, NJW 1980, 2722 und OVG Schleswig-Holstein, NJW 1994, 340 zur Anordnung eines Hausverbots durch einen Gerichtspräsidenten).

  • VG Mainz, 27.02.2007 - 6 L 72/07

    Jetzt auch im Hallenbad - Schwimmbadverbot für Senior

    Auszug aus VG Neustadt, 23.02.2010 - 4 L 103/10
    Dabei kann dahinstehen, ob die hier streitige Anordnung aufgrund von Gewohnheitsrecht in Verbindung mit der Organisationsgewalt des Behördenleiters erlassen werden darf (so z.B. VG Mainz, Beschluss vom 27. Februar 2007 - 6 L 72/07.MZ -) oder ob sie einer formellen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage bedarf.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2005 - 7 B 10104/05
    Auszug aus VG Neustadt, 23.02.2010 - 4 L 103/10
    Dies ist anzunehmen, wenn der Dienstablauf nachhaltig gestört wird, zum Beispiel weil Bedienstete beleidigt werden oder der Besucher in nicht hinnehmbarer Weise aggressiv reagiert und mit einer Wiederholung derartiger Vorfälle zu rechnen ist (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 7. März 2005 - 7 B 10104/05.OVG -).
  • BGH, 30.10.2009 - V ZR 253/08

    Bundesweites Stadionverbot bestätigt

    Auszug aus VG Neustadt, 23.02.2010 - 4 L 103/10
    Im Gegensatz zum zivilrechtlichen Hausrecht, das seinem Inhaber ermöglicht, grundsätzlich frei darüber zu entscheiden, wem er den Zutritt zu der Örtlichkeit gestattet und wem er ihn verwehrt (BGH, NJW 2010, 534), sind an das öffentlich-rechtliche Hausverbot wegen Art. 20 Abs. 3 GG allerdings strengere Anforderungen zu stellen (vgl. Mißling, NdsVBl 2008, 267, 269).
  • BVerwG, 27.02.2002 - 8 C 1.01

    Ausschluss der Rückübertragung; Widmung zum Gemeingebrauch; Sachen im

    Auszug aus VG Neustadt, 23.02.2010 - 4 L 103/10
    Nach der Theorie des modifizierten Privateigentums wird das an öffentlichen Sachen bestehende privatrechtliche Eigentum durch ein öffentlich-rechtliches, gegen jedermann dinglich wirkendes Herrschaftsrecht, ähnlich einer Dienstbarkeit, überlagert, um den Verwaltungszwecken gerecht werden zu können (vgl. BVerwGE 116, 67).
  • BVerwG, 24.05.1972 - I C 33.70
    Auszug aus VG Neustadt, 23.02.2010 - 4 L 103/10
    Nur eine als solche bezeichnete und erkennbare Sonderregelung soll die Zuständigkeit der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit bei öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten ausschließen (BVerwGE 40, 112; Sodan in: Sodan/Ziekow, a.a.O., § 40 Rdnr. 486).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.04.1993 - 3 M 16/93

    Gerichtspräsident; Hausverbot; Sitzungspolizeigewalt; Körperliche Durchsuchung;

    Auszug aus VG Neustadt, 23.02.2010 - 4 L 103/10
    Das von einem öffentlich-rechtlichen Verwaltungsträger ausgesprochene Hausverbot hat dann öffentlich-rechtlichen Charakter, wenn es dazu dient, (allgemein) die Erfüllung der staatlichen Aufgaben im Verwaltungsgebäude zu sichern bzw. (konkret) die unbeeinträchtigte Wahrnehmung einer bestimmten staatlichen Sachkompetenz zu gewährleisten (BSG, Beschluss vom 01. April 2009 - B 14 SF 1/08 R -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ-RR 1989, 316 zu Hausverbot in einem städtischen Bibliotheksgebäude; Bay. VGH, NJW 1980, 2722 und OVG Schleswig-Holstein, NJW 1994, 340 zur Anordnung eines Hausverbots durch einen Gerichtspräsidenten).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2007 - 1 MB 13/07
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2005 - 1 M 462/05
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

  • BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08

    Keine Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch die Versagung vorläufigen

  • LSG Rheinland-Pfalz, 10.11.2008 - L 5 B 371/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg gegen Hausverbot eines

  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04

    Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie

  • VGH Hessen, 29.11.1989 - 6 TH 2982/89

    Öffentlich-rechtliches Hausverbot

  • VG Neustadt, 23.11.2006 - 4 L 1746/06

    Anordnung des Sofortvollzugs eines Hausverbotes.

  • SG Hannover, 25.01.2005 - S 5 AL 32/05

    Anspruch auf vorläufige Teilnahme an einer Umschulungsmaßnahme zum staatlich

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2007 - L 16 B 3/07

    Sonstige Angelegenheiten

  • BVerfG, 29.05.2007 - 2 BvR 695/07

    Verfassungsbeschwerde der Stadt Dresden in Sachen "Waldschlösschenbrücke" ohne

  • VG Lüneburg, 29.11.2006 - 4 A 385/06

    Arbeitsgemeinschaft; Arbeitssuchender; Auslegung; Ausnahmevorschrift;

  • VGH Bayern, 09.07.1980 - 9 CS 80 A.268
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2011 - 16 E 174/11

    Rechtsnatur der Verhängung eines Hausverbots im Falle der Sicherung der

    Im Ergebnis ebenso VG Berlin, Urteil vom 15. März 2010 34 K 78.09 , juris, Rdnr. 13 f. (= NVwZ-RR 2010, 783); VG Neustadt, Beschluss vom 23. Februar 2010 4 L 103/10.NW , juris, Rdnr. 10 ff. (= LKRZ 2010, 178); LSG NRW, Beschluss vom 5. März 2007 L 16 B 3/07 SF , juris, Rdnr. 10; zur Eröffnung des Verwaltungsrechtsweg für eine Klage gegen ein Hausverbot des Vorstehers eines Finanzamts siehe auch FG Münster, Beschluss vom 30. August 2010 14 K 3004/10 , juris, Rdnr. 2 ff. (= EFG 2010, 351).
  • VG Berlin, 25.03.2019 - 1 L 10.19

    Anforderungen an ein öffentlich- rechtliches Hausverbot; Hausverbot gegen einen

    Im Gegensatz zum zivilrechtlichen Hausrecht, das seinem Inhaber ermöglicht, grundsätzlich frei darüber zu entscheiden, wem er den Zutritt zu der Örtlichkeit gestattet und wem er ihn verwehrt (BGH, Urteil vom 30.10.2009 - V ZR 253/08, juris Rn. 11), sind an das öffentlich-rechtliche Hausverbot wegen Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz (- GG -) strengere Anforderungen zu stellen (VG Neustadt/Weinstraße, Beschluss vom 23.2.2010 - 4 L 103/10.NW, juris Rn. 26 m.w.N.).

    Diese Möglichkeit ist ihr vielmehr erst dann eröffnet, wenn es durch das Verhalten des Adressaten zu einer beachtlichen, d.h. mehr als nur leichten und/oder vorübergehenden Beeinträchtigung der öffentlichen Tätigkeit innerhalb der Behörde gekommen ist (VG Neustadt/Weinstraße, Beschluss vom 23.2.2010 - 4 L 103/10.NW, juris Rn. 26 m.w.N.).

    Die sofortige Vollziehung des Hausverbots vom 26. November 2018 ist daher erforderlich, um den ordnungsgemäßen Dienstleistungsbetrieb des Antragsgegners mit sofortiger Wirkung zu gewährleisten (VG Neustadt/Weinstraße, Beschluss vom 23.2.2010 - 4 L 103/10.NW, juris Rn. 36).

  • VG Berlin, 08.09.2020 - 1 L 250.20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Hausverbot

    Im Gegensatz zum zivilrechtlichen Hausrecht, das seinem Inhaber ermöglicht, grundsätzlich frei darüber zu entscheiden, wem er den Zutritt zu der Örtlichkeit gestattet und wem er ihn verwehrt (BGH, Urteil vom 30.10.2009 - V ZR 253/08, juris Rn. 11), sind an das öffentlich-rechtliche Hausverbot wegen Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz (GG) strengere Anforderungen zu stellen (VG Neustadt/Weinstraße, Beschluss vom 23.2.2010 - 4 L 103/10.NW, juris Rn. 26 m.w.N.).

    Hierzu muss eine mehr als nur leichte und/oder vorübergehende Beeinträchtigung der öffentlichen Tätigkeit vorliegen (VG Neustadt/Weinstraße, Beschluss vom 23.2.2010 - 4 L 103/10.NW, juris Rn. 26 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 27.07.2010 - 24 U 230/09

    Rechtsfolgen der Erklärung der ARGE über die Übernahme der Kosten der Unterkunft

    Die Beklagte ist für das vorliegende Verfahren auch parteifähig (vgl. für verwaltungsrechtliche Verfahren VG Neustadt Urteil vom 23.02.2010 zu Az. 4 L 103/10 zit nach juris).
  • VG Frankfurt/Main, 04.04.2023 - 5 K 2493/22

    Zu rechtswidrigenden Voraussetzungen eines öffentlich-rechtlichen Hausverbots

    Im Gegensatz zum zivilrechtlichen Hausrecht, das seinem Inhaber ermöglicht, grundsätzlich frei darüber zu entscheiden, wem er den Zutritt zu der Örtlichkeit gestattet und wem er ihn verwehrt (BGH, Urteil vom 30. Oktober 2009 - V ZR 253/08 -, juris Rn. 11), sind an das öffentlich-rechtliche Hausverbot wegen Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG) strengere Anforderungen zu stellen (VG Berlin, Beschluss vom 25. März 2019 - 1 L 10.19 -, juris Rn. 23; VG München, Beschluss vom 15. Oktober 2018 - M 30 S 18.2854 -, juris Rn. 18 f.; VG Neustadt, Beschluss vom 23. Februar 2010 - 4 L 103/10.NW -, juris Rn. 26).
  • LSG Hamburg, 31.07.2012 - L 4 AS 246/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg gegen Hausverbot eines

    § 51 Abs. 1 Nr. 4a SGG erstreckt sich - ebenso wie die anderen Tatbestände des Zuständigkeitskataloges - nicht auch auf Streitigkeiten um das Hausrecht in den Gebäuden und sonstigen Liegenschaften der Sozialleistungsträger (so bereits LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5.3.2007, L 16 B 3/07 SF; zum Arbeitsamt: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.2.1998, 25 E 960/97; für Hausverbote in Liegenschaften des Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende aus der Zeit nach dem Beschluss des BSG vom 1.4.2009 auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.5.2011, 16 E 174/11; VG Neustadt a.d.W., Beschluss vom 23.2.2010, 4 L 103/10.NW; VG Berlin, Beschluss vom 21.4.2010, 34 K 147.09, und Urteil vom 15.03.2010, 34 K 78.09; VG Hamburg, Beschluss vom 15.12.2011, 5 E 2409/11; zur Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte für Hausverbote in Finanzämtern: FG Münster, Beschluss vom 30.8.2010, 14 K 3004/10).
  • VG Berlin, 15.03.2010 - 34 K 78.09

    JobCenter; Beleidigung; Bedrohung; Gewaltsbereitschaft des Leistungsempfängers;

    Der Verwaltungsrechtsweg ist - unabhängig von der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses des Sozialgerichts Berlin (vgl. § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG) - gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO gegeben, weil es sich bei Streitsachen, die für Liegenschaften eines JobCenters bzw. einer sog. ARGE ausgesprochene Hausverbote betreffen, um öffenlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art handelt, die nicht durch Bundesgesetz ausdrücklich einem anderen Gericht zugewiesen sind (vgl. VG Neustadt, Beschluss vom 23. Februar 2010 - 4 L 103/10.NW -, juris; a.A.: BSG, Beschluss vom 1. April 2009 - B 14 SF 1/08 R -, SozR 4 - 0000).
  • VG Neustadt, 14.06.2011 - 4 L 543/11

    Hausverbot im Gerichtsgebäude

    Als Rechtsgrundlage für das am 9. Mai 2011 ausgesprochene Hausverbot kommen jedenfalls die §§ 858 ff., 903, 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB in entsprechender Anwendung in Betracht, die den Abwehranspruch des Eigentümers bzw. Besitzers gegenüber Störungen durch Dritte regeln (s. auch VG Neustadt, Beschluss vom 23. Februar 2010 - 4 L 103/10.NW, LKRZ 2010, 178; Jutzi, LKRZ 2009, 16, 17).
  • OVG Bremen, 25.03.2013 - 1 B 33/13

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs für Streitigkeiten über ein Hausverbot für

    Aus diesem Grund kommt § 51 Abs. 1 Nr. 4a SGG nicht zur Anwendung (ebenso: LSG Hamburg, B. v. 31.07.2012 - L A AS 246/12 B ER -[...]; OVG Münster, B. v. 13.05.2011 - 16 E 174/11 - NJW 2011, 2379; VG Hamburg, B. v. 15.12.2011 -5 E 2409/11 - NVwZ-RR 2012, 11 ; VG Berlin, U. v. 15.03.2010 - 34 K 78/09 - NVwZ-RR 2010, 783; VG Neustadt, B. v. 23.02.2010 - 4 L 103/10.NW-LKRZ 2010, 178).
  • VG Trier, 22.08.2017 - 7 K 6162/17

    Ausschluss von der Stadtratssitzung

    Hinsichtlich der am 13. März 2017 mündlich sowie im Bescheid vom 31. März 2017 schriftlich angeordneten Hausverbote folgt dies daraus, dass die Hausverbote öffentlichen Zwecken dienen (vgl. OVG RLP, Beschluss vom 14. März 2014 -7 D 10039/14.OVG-, ESOVG; vgl. VG Neustadt, Beschluss vom 23. Februar 2010 -4 L 103/10.NW-, ESOVG m. w. N.), indem sie die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Stadtrates im Rathaussaal der Stadt Trier sichern bzw. gewährleisten sollen.
  • SG Dortmund, 29.07.2013 - S 41 SO 263/13

    Gerechtigkeitslücke bei VRR-SozialTicket

  • VG Berlin, 21.04.2010 - 34 K 147.09

    Rechtsweg; Hausverbote betreffend Gebäude des JobCenters

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2010 - L 15 AS 320/10
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2011 - 4 L 103/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,20516
OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2011 - 4 L 103/10 (https://dejure.org/2011,20516)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03.03.2011 - 4 L 103/10 (https://dejure.org/2011,20516)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03. März 2011 - 4 L 103/10 (https://dejure.org/2011,20516)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Zur Anwendung des § 4 Abs 2 S 1 AbwAGAG ST und des § 7 AbwAGAG ST

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung des Merkmals "allgemein anerkannte Regeln der Technik" im Hinblick auf die Einordung der Bestimmung als landesrechtliche Regelung; Anwendbarkeit des Kommunalabgabengesetzes ( KAG ) auf die als Landesabgabe einzustufende Abwasserabgabe

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Anwendung des § 4 Abs. 2 Satz 1 AG AbwAG LSA und des § 7 AG AbwAG LSA

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auslegung des Merkmals "allgemein anerkannte Regeln der Technik" im Hinblick auf die Einordung der Bestimmung als landesrechtliche Regelung; Anwendbarkeit des Kommunalabgabengesetzes (KAG) auf die als Landesabgabe einzustufende Abwasserabgabe

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2011 - 4 L 103/10
    Eine "absolute Rückwirkung", mit der die Klägerin wohl den Fall einer echten Rückwirkung i. S. d. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschl. v. 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02 u. a. - Beschl. v. 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 -, jeweils zit. nach JURIS m. w. N.) meint, ist von vornherein nicht gegeben.

    Denn eine echte Rückwirkung, die verfassungsrechtlich grundsätzlich unzulässig ist, liegt vor, wenn ihre Rechtsfolge mit belastender Wirkung schon vor dem Zeitpunkt ihrer Verkündung für bereits abgeschlossene Tatbestände gelten soll (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02 u. a. -, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.1998 - B 2 S 433/96
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2011 - 4 L 103/10
    Es handelt sich bei der Abwasserabgabe nicht um eine kommunale Abgabe im Sinne von § 1 Abs. 1 KAG LSA (juris: KAG ST), sondern um eine vom Bund eingeführte Landesabgabe mit einem eigenständigen Festsetzungs- und Erhebungsverfahren, auf die das Kommunalabgabengesetz nicht anwendbar ist (so schon OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 22. Januar 1998 - B 2 S 433/96 -, zit. nach JURIS).

    d) Der "Rechtsgedanke des § 2 Abs. 2 Satz 4 KAG LSA" ist entgegen der Auffassung der Klägerin schon deshalb nicht heranzuziehen, weil es sich bei der Abwasserabgabe nicht um eine kommunale Abgabe im Sinne von § 1 Abs. 1 KAG LSA handelt, sondern um eine vom Bund eingeführte Landesabgabe mit einem eigenständigen Festsetzungs- und Erhebungsverfahren, auf die das Kommunalabgabengesetz nicht anwendbar ist (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 22. Januar 1998 - B 2 S 433/96 -, zit. nach JURIS).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.03.2000 - 12 A 11452/99
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2011 - 4 L 103/10
    Als (allgemein) anerkannte Regeln der Technik lassen sich diejenigen Prinzipien und Lösungen bezeichnen, die in der Praxis erprobt und bewährt sind und sich bei der Mehrheit der Praktiker durchgesetzt haben (so BVerwG, Beschl. v. 30. September 1996 - 4 B 175/96 -, zit. nach JURIS, m. w. N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12. März 2009 - 20 A 1251/07 -, OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 3. März 2000 - 12 A 11452/99 -, jeweils zit. nach JURIS).

    Da es sich bei § 4 Abs. 2 AG AbwAG LSA um eine auf der Ermächtigung des § 7 Abs. 2 AbwAG beruhende landesrechtliche Bestimmung handelt, kommt es auf die im jeweiligen Bundesland (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 3. März 2000, a. a. O.; vgl. weiter OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 9. November 2005 - 9 A 2917/02 -, jeweils zit. nach JURIS) im Veranlagungszeitraum (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 16. Mai 2003 - 9 A 626/00 -, zit. nach JURIS; Köhler, AbwAG, 2. A., § 7 Rdnr. 44) allgemein anerkannten Regeln an.

  • BVerfG, 11.02.2008 - 2 BvR 2575/07

    Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Nichtzulassung der Berufung im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2011 - 4 L 103/10
    Eine solche Bedeutung ist nur dann gegeben, wenn die Rechtssache eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich und im Sinne der Rechtseinheit klärungsbedürftig ist (so BVerfG, Beschl. v. 1. Februar 2008 - 2 BvR 2575/07 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2009 - 4 L 133/09

    Zu einem Grundsteuererlass nach § 32 Abs. 1 Nr 1 GrStG sowie nach § 33 Abs. 1

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2011 - 4 L 103/10
    Eine solche Bezugnahme ist durch das Darlegungserfordernis des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ausgeschlossen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16. September 2009 - 4 L 133/09 -, zit. nach JURIS m. w. N.).
  • BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 16.96

    Abwasserabgabe; Einhaltensfiktion (sog. 4-aus-5-Regelung); Einhaltung des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2011 - 4 L 103/10
    Es kann dabei offen bleiben, ob es sich bei dem Erlass, mit dem "Hinweise zum Vollzug des § 11 i. V. m. § 13 WG LSA" gegeben werden, um eine normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift (vgl. dazu BVerwG, 28. Oktober 1998 - 8 C 16/96 -, zit. nach JURIS m. w. N.; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 114 Rdnr. 64 ff.) zu § 4 Abs. 2 Satz 1 AG AbwAG LSA handelt.
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 3140/06

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Umlagebeträgen für die staatliche Aufsicht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2011 - 4 L 103/10
    Eine "absolute Rückwirkung", mit der die Klägerin wohl den Fall einer echten Rückwirkung i. S. d. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschl. v. 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02 u. a. - Beschl. v. 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 -, jeweils zit. nach JURIS m. w. N.) meint, ist von vornherein nicht gegeben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2009 - 20 A 1251/07

    Voraussetzungen einer Genehmigung innovativer Methoden der Abwasserbehandlung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2011 - 4 L 103/10
    Als (allgemein) anerkannte Regeln der Technik lassen sich diejenigen Prinzipien und Lösungen bezeichnen, die in der Praxis erprobt und bewährt sind und sich bei der Mehrheit der Praktiker durchgesetzt haben (so BVerwG, Beschl. v. 30. September 1996 - 4 B 175/96 -, zit. nach JURIS, m. w. N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12. März 2009 - 20 A 1251/07 -, OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 3. März 2000 - 12 A 11452/99 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2005 - 9 A 2917/02

    Abwasserabgabe und Fremdwasser

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2011 - 4 L 103/10
    Da es sich bei § 4 Abs. 2 AG AbwAG LSA um eine auf der Ermächtigung des § 7 Abs. 2 AbwAG beruhende landesrechtliche Bestimmung handelt, kommt es auf die im jeweiligen Bundesland (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 3. März 2000, a. a. O.; vgl. weiter OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 9. November 2005 - 9 A 2917/02 -, jeweils zit. nach JURIS) im Veranlagungszeitraum (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 16. Mai 2003 - 9 A 626/00 -, zit. nach JURIS; Köhler, AbwAG, 2. A., § 7 Rdnr. 44) allgemein anerkannten Regeln an.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2003 - 9 A 626/00

    Befreiung von der Pflicht zu einer Niederschlagswasserabgabe; Nachrüstpflicht für

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2011 - 4 L 103/10
    Da es sich bei § 4 Abs. 2 AG AbwAG LSA um eine auf der Ermächtigung des § 7 Abs. 2 AbwAG beruhende landesrechtliche Bestimmung handelt, kommt es auf die im jeweiligen Bundesland (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 3. März 2000, a. a. O.; vgl. weiter OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 9. November 2005 - 9 A 2917/02 -, jeweils zit. nach JURIS) im Veranlagungszeitraum (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 16. Mai 2003 - 9 A 626/00 -, zit. nach JURIS; Köhler, AbwAG, 2. A., § 7 Rdnr. 44) allgemein anerkannten Regeln an.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2004 - 9 A 3750/02

    Festsetzung der Abwasserabgabe; Befreiung von der Abgabepflicht; Abgabenfreiheit

  • VGH Hessen, 14.07.2015 - 9 C 1018/12

    Wasserrechtliche Einleitungserlaubnisse für das Kraftwerk Staudinger

    Der demnach hier zugrunde zu legende, den Umfang der Anforderungen an die Einleitung bestimmende Stand der Technik wird durch den zum Zeitpunkt der gültigen Fassung der Vorschriften festzustellenden, dort beschriebenen Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zur Begrenzung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden, zur Gewährleistung der Anlagensicherheit, zur Gewährleistung einer umweltverträglichen Abfallentsorgung oder sonst zur Vermeidung oder Verminderung von Auswirkungen auf die Umwelt zur Erreichung eines allgemein hohen Schutzniveaus insgesamt gesichert erscheinen lässt, typisierend bestimmt (ständige Rechtsprechung, etwa bei der Festsetzung einer Abwasserabgabe unter Berücksichtigung von § 7 a Abs. 5 WHG, OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.03.2011 - 4 L 103/10 - VG Magdeburg, Urteil vom 08.06.2011 - 9 A 307/08 -, [...] Rn. 38).
  • VGH Hessen, 14.07.2015 - 9 C 217/13

    Wasserrechtliche Einleitungserlaubnisse für das Kraftwerk Staudinger

    Der demnach hier zugrunde zu legende, den Umfang der Anforderungen an die Einleitung bestimmende Stand der Technik wird mithin durch den zum Zeitpunkt der gültigen Fassung der Vorschriften festzustellenden, dort beschriebenen Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zur Begrenzung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden, zur Gewährleistung der Anlagensicherheit, zur Gewährleistung einer umweltverträglichen Abfallentsorgung oder sonst zur Vermeidung oder Verminderung von Auswirkungen auf die Umwelt zur Erreichung eines allgemein hohen Schutzniveaus insgesamt gesichert erscheinen lässt, typisierend bestimmt (ständige Rechtsprechung, etwa bei der Festsetzung einer Abwasserabgabe unter Berücksichtigung von § 7 a Abs. 5 WHG, OVG LSA, Beschluss vom 03.03.2011 - 4 L 103/10 - VG Magdeburg, Urteil vom 08.06.2011 - 9 A 307/08 -, [...] Rn. 38).
  • VG Magdeburg, 08.06.2011 - 9 A 307/08

    Ermäßigung einer Abwasserabgabe

    Stand der Technik ist unter Berücksichtigung von § 7 a Abs. 5 WHG, § 13 Abs. 4 WG LSA, in der zum Zeitpunkt der Festsetzung der Abwasserabgabe gültigen Fassung der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zur Begrenzung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden, zur Gewährleistung der Anlagensicherheit, zur Gewährleistung einer umweltverträglichen Abfallentsorgung oder sonst zur Vermeidung oder Verminderung von Auswirkungen auf die Umwelt zur Erreichung eines allgemein hohen Schutzniveaus insgesamt gesichert erscheinen lässt (vgl. OVG LSA, B. v. 03.03.2011, 4 L 103/10).
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