Weitere Entscheidung unten: OVG Schleswig-Holstein, 18.09.2000

Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 01.11.2000 - 4 L 105/00 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12604
OVG Schleswig-Holstein, 01.11.2000 - 4 L 105/00 (1) (https://dejure.org/2000,12604)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01.11.2000 - 4 L 105/00 (1) (https://dejure.org/2000,12604)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01. November 2000 - 4 L 105/00 (1) (https://dejure.org/2000,12604)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer unbefristeten Arbeitserlaubnis; Glaubhaftmachung von Hinderungsgründen; Ablehnung eines Terminverlegungsantrages; Anspruch auf rechtliches Gehör; Sachgerechte Ermessensausübung; Schwerer Verfahrensmangel; Teilnahme an mündlicher Verhandlung

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; VwGO § 130 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 227 Abs. 1; ; ZPO § 227 Abs. 2; ; ZPO § 227 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 154
 
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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 18.09.2000 - 4 L 105/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,18938
OVG Schleswig-Holstein, 18.09.2000 - 4 L 105/00 (https://dejure.org/2000,18938)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18.09.2000 - 4 L 105/00 (https://dejure.org/2000,18938)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18. September 2000 - 4 L 105/00 (https://dejure.org/2000,18938)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    VwGO § 84 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 101 Abs. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 5; ; ZPO § 227 Abs. 1; ; ZPO § 227 Abs. 2; ; ZPO § 294 Abs. 1; ; BRAO § 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 23.01.1995 - 9 B 1.95

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Voraussetzungen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.09.2000 - 4 L 105/00
    Das verfassungsrechtliche Erfordernis des rechtlichen Gehörs - Art. 103 Abs. 2 GG - umfasst unter anderem das Recht eines Beteiligten, sich durch einen rechtskundigen Prozessbevollmächtigten in der mündlichen Verhandlung vertreten zu lassen (BVerwG, Beschl. v. 23.01.1995 - 9 B 1.95 -, NJW 95, 1231).
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