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   OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2002 - 4 L 107/01   

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https://dejure.org/2002,20794
OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2002 - 4 L 107/01 (https://dejure.org/2002,20794)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31.01.2002 - 4 L 107/01 (https://dejure.org/2002,20794)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31. Januar 2002 - 4 L 107/01 (https://dejure.org/2002,20794)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    LVwG SH § 219; ; LVwG SH § 3 Abs. 1 Nr. 1 a; ; LVwG SH § 110 Abs. 1; ; HafenVO SH § 1 Abs. 3; ; WaStrG § 1 Abs. 1; ; WaStrG § 1 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Ordnungsrecht und Kommunalrecht - Störender Hoheitsträger; öffentliche Einrichtung auf fremdem Eigentum

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.06.1996 - III ZR 116/94

    Zulässigkeit einer Klage auf künftige Leistung; Übertragung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2002 - 4 L 107/01
    Die Hafeneinfahrten gehören demgemäß nur dann nicht zur Seewasserstraße, wenn sie ihrerseits zu einem Hafen führen, der - anders als hier - ebenfalls gerade nicht der Bundeswasserstraße zuzurechnen ist (BGH, NVwZ 1997, 99, 101; Friesecke, Komm. zum Wasserstraßengesetz, 4. Aufl., § 1 Rdnr. 14).

    Soweit also der Hafen Bestandteil der Seewasserstraße ist und somit das Eigentum der Beklagten besteht, stehen der Beklagten die vom Hafenbetreiber erhobenen Gebühren als Nutzungsentgelt zu (BGH, NVwZ 1997, 99, 102).

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.1992 - 2 L 258/91

    Anspruch eines Landes gegen den Bund auf Ersatz von Aufwendungen zur Beseitigung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2002 - 4 L 107/01
    Die hoheitlichen Aufgaben und Pflichten der Beklagten als Träger öffentlicher Verwaltung im Bereich der Bundeswasserstraßen bleiben hiervon unberührt, da sie insofern keine Negation dieser Kompetenz darstellen (OVG Schleswig, Urt. v. 30.04.1992 - 2 L 258/91 -, ZfW 1993, 57, 62; vgl. BVerwGE 29, 59; Kollmann a.a.O., § 88 Erl. 2; Friesecke a.a.O., Einleitung Rdnr. 21).

    Insoweit ist zunächst mit dem Urteil des OVG Schleswig vom 30.04.1992, a.a.O., S. 62 darauf zu verweisen, dass auch eine - hier nur angedachte - Ordnungsverfügung gegen einen Hoheitsträger zulässig wäre, solange die Wirkungen der Verfügung nicht den Grad einer Kompetenznegation des anderen Hoheitsträgers annimmt und die Erfüllung dessen hoheitlicher Aufgaben nicht beeinträchtigt (vgl. Götz, Allg. Polizei- und Ordnungsrecht, 12 Aufl., Rdnr. 238 ff.).

  • BGH, 06.12.1984 - III ZR 147/83

    Erwerb des Eigentums an Teilen einer zur Errichtung eines Hafens in Anspruch

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2002 - 4 L 107/01
    Der BGH definiert im Rahmen der Auslegung des § 1 Abs. 3 Satz 2 WaStrG einen Hafen als denjenigen Gewässerteil, der sich von angrenzenden Gewässerteilen in der Weise abhebt, dass er durch seine natürliche oder künstliche Ausgestaltung den sich dort aufhaltenden Wasserfahrzeugen gesteigerten Schutz gewährt (BGHZ 93, 113, 119; ebenso Friesecke a.a.O., § 45 Rdnr. 4).
  • BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 4.80

    Ordnungspflicht des Bundes - Wasserstraßen - Zustandshaftung - Bundesrechtlicher

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2002 - 4 L 107/01
    Auch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungerichts ist anerkannt, dass die Verantwortlichkeit selbst dann nicht ausgeschlossen sein muss, wenn der Eigentümer aus rechtlichen Gründen gehindert sein sollte, der Gefahr durch eigene Vorsorgemaßnahmen vorzubeugen ( siehe dazu dessen Entscheidung vom 29.10.1982, in NVwZ 1983, 474, 476).
  • BVerwG, 30.11.1990 - 7 C 4.90

    Umfang der schiffahrtspolizeilicher Aufgaben des Bundes auf Bundeswasserstraßen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2002 - 4 L 107/01
    Die allgemeine wasserwirtschaftliche Ordnung, die eine Reinhaltung der Gewässer von Verunreinigungen betrifft, ist nicht Gegenstand der Verwaltungskompetenz des Bundes (BVerwGE 87, 181, 184).
  • VG Kassel, 12.04.1979 - IV E 415/78
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2002 - 4 L 107/01
    Dies ist aber - wie bereits dargelegt - gerade nicht der Fall, da die Beklagte hier "nur" wie jeder andere Eigentümer in Anspruch genommen wird, ohne dass ihre schifffahrtspolizeilichen Kompetenzen berührt würden (so im Erg. auch VG Kassel, NJW 1980, 305, 307; Hess. VGH, NVwZ 1997, 304).
  • BVerwG, 21.12.1998 - 7 B 211.98

    Schädliche Bodenveränderung; Abfall; bewegliche Sache; Abfallbesitz;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2002 - 4 L 107/01
    Diese Erwägungen sind hier schon deshalb rechtlich irrelevant, weil sie im Eigentumsgrundrecht wurzeln und die Beklagte als juristische Person des öffentlichen Rechts sich hierauf ebenso wenig berufen kann wie auf andere Grundrechte (siehe dazu das Urt. des Senats v. 03.04.1998 - 4 L 133/96 -, NordÖR 98, 349 ff., 350 m.w.N., BVerwG, NVwZ 99, 421 ff.).
  • VG Schleswig, 08.12.1998 - 3 A 5/95
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2002 - 4 L 107/01
    Unabhängig von den verschiedenen hierzu vertretenen Rechtsauffassungen muss eine natürliche Einheit zwischen Handlung und Erfolg gefordert werden (VG Schleswig, NVwZ 2000, 464, 465 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.04.1998 - 4 L 133/96

    Zur Zustandsverantwortlichkeit des öffentlich-rechtlichen Grundeigentümers (hier:

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2002 - 4 L 107/01
    Diese Erwägungen sind hier schon deshalb rechtlich irrelevant, weil sie im Eigentumsgrundrecht wurzeln und die Beklagte als juristische Person des öffentlichen Rechts sich hierauf ebenso wenig berufen kann wie auf andere Grundrechte (siehe dazu das Urt. des Senats v. 03.04.1998 - 4 L 133/96 -, NordÖR 98, 349 ff., 350 m.w.N., BVerwG, NVwZ 99, 421 ff.).
  • VGH Hessen, 07.03.1996 - 14 TG 3967/95

    Zur Polizeipflichtigkeit von Hoheitsträgern - Durchsetzung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2002 - 4 L 107/01
    Dies ist aber - wie bereits dargelegt - gerade nicht der Fall, da die Beklagte hier "nur" wie jeder andere Eigentümer in Anspruch genommen wird, ohne dass ihre schifffahrtspolizeilichen Kompetenzen berührt würden (so im Erg. auch VG Kassel, NJW 1980, 305, 307; Hess. VGH, NVwZ 1997, 304).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2013 - 20 A 433/11

    Anwendung der Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag gem. § 677 BGB

    vgl. Schl.-H. OVG, Urteile vom 30. April 1992 - 2 L 258/91 -, ZfW 1993, 57, und vom 31. Januar 2002 - 4 L 107/01 -, juris; Hess. VGH, Urteil vom 15. November 1991 - 7 UE 3372/88 -, ZfW 1993, 38.
  • VG Düsseldorf, 08.03.2012 - 6 K 254/11

    Kein Hausrecht eines Hafenbetreibers an öffentlichen Straßen im Hafengebiet

    Darüber hinaus sind auch die für die Annahme einer besitzähnlichen Position erforderlichen tatsächlichen Anhaltspunkte (Unterhaltungslast, Nutzungsbestimmung und Gestaltungsmöglichkeiten), vgl. OVG SH., Urteil vom 31. Januar 2002 - 4 L 107/01 -, juris Rn. 49, zur Stellung eines Hafenbetreibers bzgl. einer bundeseigenen Seewasserstraße im Hafengebiet, bei der Klägerin für die öffentlichen Straßen im Hafengebiet gerade nicht anzutreffen.

    A.A. offenbar OVG SH, Urteil vom 31. Januar 2002 - 4 L 107/01 -, juris Rn. 52, 54, für die Wasserstraßen im Hafengebiet.

  • VG Würzburg, 06.02.2020 - W 5 K 18.1388

    Kosten für Feuerwehreinsatz, Mineralölverunreinigung auf Main,

    Die Möglichkeit zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt an der fließenden Welle einer Bundeswasser straße wurde in der oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wiederholt anerkannt (OVG Hamburg, U.v. 27.4.1983 - OVG Bf. II 15/79 - NuR 1986, 207; OVG Schleswig-Holstein, U.v. 31.1.2002 - 4 L 107/01 - juris; OVG Lüneburg, U.v. 21.2.2002 - 7 LB 153/01 - juris; OVG Münster, U.v. 12.9.2013 - 20 A 433/11 - juris).

    Als Anhaltspunkte für eine Sachherrschaft an einer Bundeswasser straße und des darin geführten Wassers kommen außerdem die Unterhaltungslast, die Bestimmung der Nutzung und die Gestaltungsmöglichkeiten in Betracht (OVG Schleswig-Holstein, U.v. 31.1.2002 - 4 L 107/01 - juris Rn. 44, 49).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2013 - 4 A 1065/12

    Verpflichtung des Betreibers einer Stadthafens zur Kontrolle oder Sperrung des

    Darüber hinaus sind auch die für die Annahme einer besitzähnlichen Position erforderlichen tatsächlichen Anhaltspunkte (Unterhaltungslast, Nutzungsbestimmung und Gestaltungsmöglichkeiten), vgl. OVG SH., Urteil vom 31. Januar 2002 - 4 L 107/01 -, juris, bei der Klägerin für die öffentlichen Straßen im Hafengebiet gerade nicht anzutreffen.
  • VG Schleswig, 13.06.2019 - 8 B 10/19

    Aufforderung zur Herausgabe von Anschriften der Pächter einer Kleingartenanlage

    Die Ausübung der tatsächlichen Gewalt im Sinne dieser Vorschrift setzt die tatsächliche Einwirkungsmöglichkeit und damit einen entsprechenden Herrschaftswillen über die jeweilige Sache voraus, wobei die Rechtfertigung der Polizeipflicht in der rein tatsächlichen Beziehung zu der störenden Sache besteht und von gewisser Dauer und Festigkeit sein muss (OVG Schleswig, Urt. v. 31. Januar 2002, Az. 4 L 107/01).
  • VG Schleswig, 21.10.2002 - 14 A 184/00

    Gewässerverunreinigung, Bundeswasserstraße, untere Wasserbehörde, Eilkompetenz

    Eine bestehende Ölverunreinigung des Gewässers erfordert hingegen keine Regelungen bezüglich des Hafenbetriebs (vgl. Urteil der Kammer vom 15.10.2001 - 14 A 359/99 - und Urteil des Schl.-Holst. OVG vom 31.01.2002 - 4 L 107/01 - beide m.w.N.).
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