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   OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2007 - 4 L 125/07   

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https://dejure.org/2007,23830
OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2007 - 4 L 125/07 (https://dejure.org/2007,23830)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.08.2007 - 4 L 125/07 (https://dejure.org/2007,23830)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. August 2007 - 4 L 125/07 (https://dejure.org/2007,23830)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    LSA-KAG § 6 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LSA-KAG § 6 Abs. 6
    Zum Entstehen der sachlichen Beitragspflicht bei gemeindeeigenen Grundstücken: Beitragspflicht, sachliche; Grundstück, gemeindeeigenes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zum Entstehen der sachlichen Beitragspflicht bei gemeindeeigenen Grundstücken

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entstehen der sachlichen Beitragspflicht bei gemeindeeigenen Grundstücken; Übertragung des gemeindlichen Eigentums an einen anderen als Voraussetzung für das Entstehen einer Beitragspflicht i.S.d. § 6 Abs. 6 Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zum Entstehen der sachlichen Beitragspflicht bei gemeindeeigenen Grundstücken

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 29.82

    Beitragspflicht - Grundstück - Bebaubarkeit - Gemeinde

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2007 - 4 L 125/07
    Das Entstehen einer Beitragspflicht i. S. d. § 6 Abs. 6 KAG LSA wird vielmehr erst ermöglicht, wenn die Gemeinde das Eigentum an dem Grundstück einem anderen überträgt (Anschluss an BVerwG, Urt. v. 21. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 29.82 -, DVBl. 84, 188 ff.).

    Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 21. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 29.82 -, DVBl. 84, 188 ff.) ist davon auszugehen, dass in Bezug auf ein gemeindeeigenes Grundstück ein Rechtsverhältnis mit dem Inhalt einer abstrakten Beitragspflicht, die durch das Zusammentreffen von Gläubiger und Schuldner innerhalb einer logischen Sekunde wieder entfällt, von vornherein nicht entstehen kann, "da niemand sein eigener Schuldner sein kann" (BGH, Urteil vom 1. Juni 1967 - II ZR 150/66 -, BGHZ 48, 214 [218]).

  • BGH, 01.06.1967 - II ZR 150/66

    Keine Konfusionswirkung bei Testamentsvollstreckung und Vorerbschaft

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2007 - 4 L 125/07
    Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 21. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 29.82 -, DVBl. 84, 188 ff.) ist davon auszugehen, dass in Bezug auf ein gemeindeeigenes Grundstück ein Rechtsverhältnis mit dem Inhalt einer abstrakten Beitragspflicht, die durch das Zusammentreffen von Gläubiger und Schuldner innerhalb einer logischen Sekunde wieder entfällt, von vornherein nicht entstehen kann, "da niemand sein eigener Schuldner sein kann" (BGH, Urteil vom 1. Juni 1967 - II ZR 150/66 -, BGHZ 48, 214 [218]).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.05.1990 - 9 L 390/89

    Kommunalabgabe; Beitragspflicht; Gemeindeeigene Grundstücke; Leistungsgebundene

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2007 - 4 L 125/07
    Soweit das OVG Lüneburg in seiner Entscheidung vom 11. Mai 1990 (- 9 L 390/89 -, NVwZ-RR 1991, 42) für das niedersächsische Landesrecht eine andere Auffassung vertreten hat, schließt sich der erkennende Senat für das Kommunalabgabenrecht in Sachsen-Anhalt dieser Auffassung nicht an (vgl. auch Driehaus, a. a. O., § 19 Rdnr. 18).
  • OVG Thüringen, 17.03.2016 - 4 KO 200/12

    Zur Beitragspflicht gemeindeeigener Grundstücke

    Einige folgen dem Bundesverwaltungsgericht (so z.B. OVG SA, Beschluss vom 20. August 2007 - 4 L 125/07 - ohne nähere Begründung, OVG Saarland, Urteil vom 28. September 2000 - 1 A 313/09 - zum dortigen Landesrecht, das in seiner Ausgestaltung den Regelungen im Erschließungsbeitragsrecht entspricht).
  • VG Magdeburg, 30.11.2015 - 9 A 116/14

    Anschlussbeiträge für gemeindeeigene Grundstücke nach Aufgabenübertragung auf

    Denn bei gemeindeeigenen Grundstücken kann es von vornherein nicht zu einem Rechtsverhältnis kommen, wie es auch das Entstehen einer abstrakten Beitragspflicht voraussetzt (vgl. OVG LSA, B. v. 20.08.2007 - 4 L 125/07 - juris).

    Das Entstehen einer Beitragspflicht wird vielmehr erst ermöglicht, wenn die Gemeinde (der Aufgabenträger) das Eigentum an dem Grundstück einem anderen überträgt (vgl. OVG LSA, B. v. 20.08.2007, a.a.O., m.w.N.) oder - wie hier - das Zusammentreffen des Beitragsgläubigers und -schuldners dadurch aufgelöst wird, dass der vormalige Beitragsgläubiger die Aufgabe der Abwasserbeseitigung auf einen Zweckverband - hier den Beklagten - überträgt, mithin deshalb Beitragsgläubiger und -schuldner sich nicht mehr in einer Person vereinigen.

  • OVG Saarland, 28.09.2009 - 1 A 313/09

    Kanalbaubeitragspflicht; Festsetzungsverjährung; gemeindeeigenes Grundstück

    Diese entsteht vielmehr erst mit der Übereignung an einen Dritten mit der Folge, dass die Gemeinde danach noch vier Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die Übereignung erfolgt ist, Zeit für eine Heranziehung hat ebenso für Kommunalabgabengesetze, deren Bestimmungen zum Beitragsrecht mit der Regelung in § 8 KAG SL ganz oder im Wesentlichen übereinstimmen, u.a. VGH Kassel, Urteil vom 15.12.1994 - 5 UE 2016/94 -, NVwZ-RR 1995, 414, durch zustimmende Bezugnahme auf VG Kassel, Urteil vom 8.3.1994 - 6 E 127/90 (3) -, n.v.; OVG Magdeburg, Beschluss vom 20.8.2007 - 4 L 125/07 -, juris; Dohle, VBlBW 1986, 128 (135); Ruff, KStZ 1986, 9 (10), und Ahlers, KStZ 1988, 81 (82/83); a. A. insbesondere OVG Lüneburg, Urteile vom 11.5.1990 und 20.7.1999, jeweils a.a.O.
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