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   OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2006 - 4 L 127/06   

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https://dejure.org/2006,28776
OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2006 - 4 L 127/06 (https://dejure.org/2006,28776)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13.07.2006 - 4 L 127/06 (https://dejure.org/2006,28776)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13. Juli 2006 - 4 L 127/06 (https://dejure.org/2006,28776)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    KAG LSA § 6 I 1; ; KAG LSA § 6 VI 3; ; KAG LSA § 6 VI 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Entstehung der sachlichen Beitragspflicht bei dem besonderen Herstellungsbeitrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erforderlichkeit von Maßnahmen zur Erneuerung am Entwässerungssystem zur Entstehung der sachlichen Beitragspflicht; Besonderer Herstellungsbeitrag

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Entstehung der sachlichen Beitragspflicht bei dem besonderen Herstellungsbeitrag

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2003 - 1 L 226/03

    Herstellung, Investitionen, Abwasserbeseitigung, Beitragsrecht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2006 - 4 L 127/06
    Bei dem sog. besonderen Herstellungsbeitrag bzw. Herstellungsbeitrag II (vgl. dazu OVG LSA, Urt. v. 19. Mai 2005 - 1 L 252/04 - Beschl. v. 18. November 2004 - 1 M 61/04 - Urt. v. 4. Dezember 2003 - 1 L 226/03 - vgl. auch Driehaus, Kommunalabgabenrecht Bd. III, § 8 Rdnr. 1057b) handelt es sich dem Grunde nach um einen Herstellungsbeitrag i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA, der sich lediglich wegen der Regelung in § 6 Abs. 6 Satz 3 KAG LSA von einem "normalen" Herstellungsbeitrag unterscheidet.

    Bei dem sog. besonderen Herstellungsbeitrag bzw. Herstellungsbeitrag II (vgl. dazu OVG LSA, Urt. v. 19. Mai 2005 - 1 L 252/04 - Beschl. v. 18. November 2004 - 1 M 61/04 - Urt. v. 4. Dezember 2003 - 1 L 226/03 - vgl. auch Driehaus, Kommunalabgabenrecht Bd. III, § 8 Rdnr. 1057b) handelt es sich dem Grunde nach um einen Herstellungsbeitrag i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA, der sich lediglich wegen der Regelung in § 6 Abs. 6 Satz 3 KAG LSA von einem "normalen" Herstellungsbeitrag unterscheidet.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2005 - 1 L 252/04
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2006 - 4 L 127/06
    Bei dem sog. besonderen Herstellungsbeitrag bzw. Herstellungsbeitrag II (vgl. dazu OVG LSA, Urt. v. 19. Mai 2005 - 1 L 252/04 - Beschl. v. 18. November 2004 - 1 M 61/04 - Urt. v. 4. Dezember 2003 - 1 L 226/03 - vgl. auch Driehaus, Kommunalabgabenrecht Bd. III, § 8 Rdnr. 1057b) handelt es sich dem Grunde nach um einen Herstellungsbeitrag i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA, der sich lediglich wegen der Regelung in § 6 Abs. 6 Satz 3 KAG LSA von einem "normalen" Herstellungsbeitrag unterscheidet.

    Bei dem sog. besonderen Herstellungsbeitrag bzw. Herstellungsbeitrag II (vgl. dazu OVG LSA, Urt. v. 19. Mai 2005 - 1 L 252/04 - Beschl. v. 18. November 2004 - 1 M 61/04 - Urt. v. 4. Dezember 2003 - 1 L 226/03 - vgl. auch Driehaus, Kommunalabgabenrecht Bd. III, § 8 Rdnr. 1057b) handelt es sich dem Grunde nach um einen Herstellungsbeitrag i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA, der sich lediglich wegen der Regelung in § 6 Abs. 6 Satz 3 KAG LSA von einem "normalen" Herstellungsbeitrag unterscheidet.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2016 - 4 L 119/15

    Erhebung des Herstellungsbeitrags II auch im Hinblick auf die aktuelle

    Für den sog. besonderen Herstellungsbeitrag bzw. Herstellungsbeitrag II gilt nichts anderes, da es sich dem Grunde nach um einen Herstellungsbeitrag i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA handelt (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 13. Juli 2006 - 4 L 127/06 -, zit. nach JURIS; Haack, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 2228).

    Zum anderen folgt aus der Regelung, dass bei der Bemessung des besonderen Herstellungsbeitrages für die Grundstücke, die bereits vor Inkrafttreten des Kommunalabgabengesetzes angeschlossen waren oder angeschlossen werden konnten, d.h. bei der Ermittlung der nach dem 15. Juni 1991 getätigten Investitionen, der Aufwand für die nach diesem Zeitpunkt neu erschlossenen oder zu erschließenden Gebiete unberücksichtigt bleiben muss (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 13. Juli 2006, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2018 - 4 L 97/17

    Erfordernis der subjektiven Rechtsverletzung in VwGO § 113 Abs 1 S 1 bei

    Für den sog. besonderen Herstellungsbeitrag bzw. Herstellungsbeitrag II gilt nichts anderes, da es sich dem Grunde nach um einen Herstellungsbeitrag i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA handelt (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 13. Juli 2006 - 4 L 127/06 -, zit. nach JURIS; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 2228).

    Für Grundstücke, denen bereits vor Inkrafttreten des Kommunalabgabengesetzes am 15. Juni 1991 eine Anschlussmöglichkeit durch eine zentrale leitungsgebundene Einrichtung geboten war, können allgemeine Herstellungsbeiträge auf Grund der Regelung des § 6 Abs. 6 Satz 3 KAG LSA nicht erhoben werden (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 13. Juli 2006 - 4 L 127/06 -, zit. nach JURIS, m.w.N.).

    Weiter zu prüfen wäre, ob es - wovon der Beklagte selbst ausgeht - ausreicht, dass mit Entstehen des Verbandes möglicherweise auch eine faktische Widmung der Einrichtung selbst vorlag (vgl. VG Magdeburg, Urt. v. 12. April 2006 - 9 A 163/04 - vgl. auch Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 2116) oder ob es (vgl. VG Halle, Urt. v. 25. Januar 2016 - 4 A 10/15 - unter Hinweis auf einen Beschluss des Senats vom 13. Juli 2006 - 4 L 127/06 - vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 22. November 2004 - 1 L 41/03 - und v. 24. Juni 2015 - 4 L 32/15 -, zit. nach JURIS) insoweit auf die erst im Dezember 1997 erfolgte Bekanntmachung der Entwässerungssatzung des Abwasserzweckverbandes W. ankommt.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2019 - 4 L 134/17

    Nochmalige Heranziehung zu Anschlussbeiträgen nach Übertragung der Aufgabe der

    Dies gilt auch dann, wenn in der neuen Einrichtung Teile der alten Einrichtung weiterverwendet werden, weil § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG-LSA nicht auf die Einrichtung im technischen Sinne, sondern auf die öffentlichen Einrichtung im Rechtssinne abstellt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteile vom 4. Dezember 2003 - 1 L 226/03 -, juris, Rn. 19, und vom 19. Mai 2005 - 1 L 252/04 -, juris, Rn 20; Beschluss vom 13. Juli 2006 - 4 L 127/06 -, juris, Rn. 5).
  • VG Magdeburg, 26.03.2015 - 9 A 253/14

    Zu den Voraussetzungen der Erhebung eines besonderen Herstellungsbeitrags

    Auch für Grundstücke, die dem besonderen Herstellungsbeitrag unterliegen, gilt deshalb, dass die sachliche Beitragspflicht gem. § 6 Abs. 6 Satz 2 KAG LSA - neben dem dort normierten Satzungserfordernis - entsteht, sobald das Grundstück an die Einrichtung angeschlossen werden kann (vgl. OVG LSA, B. v. 17.03.2006, 4 L 127/06, juris).

    Stellen (auch) die übernommenen Altkanäle eine hinreichende und dauerhafte Inanspruchnahmemöglichkeit für die Altanschlussnehmer sicher (vgl. OVG LSA, B. v. 17.03.2006, a. a. O.), so muss die öffentliche Einrichtung im Übrigen jedoch einen solchen Ausbauzustand erreicht haben, wie er für die Entstehung eines allgemeinen Herstellungsbeitrages erforderlich ist.

    Dies gilt auch in den Fällen des sog. besonderen Herstellungsbeitrags (vgl. VG Magdeburg, Urt. v. 22.11.2005, 9 A 118/04, juris; OVG LSA, B. v. 18.11.2004, 1 M 61/04; B. v. 17.03.2006, 4 L 127/06, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2020 - 4 L 7/19

    Erhebung eines Herstellungsbeitrages II; dauerhafte Sicherung des Anschlusses;

    Für den sog. besonderen Herstellungsbeitrag bzw. Herstellungsbeitrag II gilt nichts anderes, da es sich dem Grunde nach um einen Herstellungsbeitrag i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA handelt (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Juli 2006 - 4 L 127/06 -, juris; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 2228).

    a) Für Grundstücke, denen bereits vor Inkrafttreten des Kommunalabgabengesetzes am 15. Juni 1991 eine Anschlussmöglichkeit durch eine zentrale leitungsgebundene Einrichtung geboten war, können allgemeine Herstellungsbeiträge auf Grund der Regelung des § 6 Abs. 6 Satz 3 KAG LSA nicht erhoben werden (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Juli 2006 - 4 L 127/06 -, juris, m.w.N.).

  • VG Magdeburg, 05.12.2018 - 9 A 301/17

    Nacherhebung von Anschlussbeiträgen für die Herstellung von Anlagen zur

    Vom insoweitigen Entstehen der sachlichen Beitragspflicht ist selbst für den Fall auszugehen, dass (Versorgungs-)Leitungen vor dem Grundstück noch nicht erneuert worden sind (dazu OVG LSA, B. v. 13.07.2006 - 4 L 127/06 -).

    Da solche Maßnahmen jedoch nicht einmal zum Entstehen der sachlichen Beitragspflicht erforderlich sind (vgl. OVG LSA, B. v. 13.07.2006 - 4 L 127/06 -), kann darauf für das Entstehen der Vorteilslage rechtserheblich nicht abgestellt werden.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2019 - 4 L 93/17

    Einstufung einer Kläranlage als Behelfslösung im Rahmen der Erhebung des

    Insoweit sind verminderte Herstellungsbeiträge zu erheben (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 2. Oktober 2018 - 4 L 97/17 -, zit. nach JURIS; Beschl. v. 5. Oktober 2011 - 4 L 172/11 - Beschl. v. 12. Dezember 2007 - 4 L 324/06 - Beschl. v. 13. Juli 2006 - 4 L 127/06 -, zit. nach JURIS; Urt. v. 4. Dezember 2003 - 1 L 226/03 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.04.2008 - 4 L 53/06

    Rechtsstaatliche Mindestanforderungen an die Bekanntmachung einer

    Dies gilt auch, wie vorliegend, in den Fällen des sogenannten besonderen Herstellungsbeitrages (OVG LSA, Beschl. v. 13.07.2006 - 4 L 127/06 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2021 - 4 L 159/19

    Zu den erforderlichen anschlussbeitragsrechtlichen Regelungen in einer

    Für den sog. besonderen Herstellungsbeitrag bzw. Herstellungsbeitrag II gilt nichts anderes, da es sich bei ihm dem Grunde nach um einen Herstellungsbeitrag i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA handelt (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Juli 2006 - 4 L 127/06 -, juris; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 2228).
  • VG Halle, 16.08.2018 - 4 A 73/17

    Fehlen einer beitragsrechtlichen Vorteilslage bei mangelnder Bebaubarkeit eines

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung des Landes Sachsen-Anhalt wird im Zusammenhang mit dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht für Altanschlussnehmer (besonderer Herstellungsbeitrag) angenommen, dass das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht nicht voraussetze, dass die der Fortleitung des Abwassers dienenden Leitungen bereits erneuert worden sind, auch wenn dies im Zuge der Herstellung der öffentlichen Einrichtung beabsichtigt sei (VG Magdeburg, Urteil vom 22. November 2005 - 9 A 118/04 - Juris Rn. 13, und Urteil vom 26. März 2015 - 9 A 253/14 - Juris Rn. 90; VG Halle, Urteil vom 20. Februar 2006 - 9 A 85/06 -, bestätigt durch OVG LSA, Beschluss vom 13. Juli 2006 - 4 L 127/06 -, Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2013 - 4 L 242/10

    Schmutzwasserbeitrag; Anschluss; Gebäude ohne Anschlussbedarf

  • VG Halle, 16.08.2018 - 4 A 277/16

    Beitrag für die Herstellung der zentralen öffentlichen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2022 - 4 K 127/21

    Normenkontrolle einer Beitragssatzung; Erhebung allgemeiner Herstellungsbeiträge

  • VG Magdeburg, 08.08.2018 - 9 A 645/16

    Erhebung eines besonderen Herstellungsbeitrages für die Trinkwasserversorgung

  • VG Magdeburg, 12.06.2012 - 9 B 91/12

    Beitragsrecht: Anschlussbeiträge; vorläufiger Rechtsschutz

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