Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 28.02.2000 - 4 L 135/99   

Volltextveröffentlichungen

  • RA ONLINE , S. 571

    Voraussetzungen für das Abschleppen eines Kfz

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 3 A 14/97
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.02.2000 - 4 L 135/99



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Wird zitiert von ...  

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2002 - 4 L 118/01  

    Parksünder dürfen von Behindertenplatz sofort abgeschleppt werden

    Bei dem Verkehrszeichen 314 i.V.m. mit dem Zusatzzeichen 1044-10 der StVO, das ausschließlich Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinden das Parken an den entsprechend gekennzeichneten Stellen erlaubt, handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der durch öffentliche Bekanntgabe gemäß §§ 45 Abs. 3, 41 Abs. 1 StVO i.V.m. § 110 Abs. 3 Satz 1 LVwG wirksam wird (vgl. Senat, Urteil vom 28.02.2000 - 4 L 135/99 -, NordÖR 2000, 458, 459; VGH Mannheim, Urteil vom 17.09.1990, NJW 1991, 1698; VGH Mannheim, Urteil vom 15.01.1990, NJW 1990, 2270).

    Das genannte Verkehrszeichen beinhaltet nämlich nicht nur eine Verbotsverfügung für Nichtschwerbehinderte, auf dem betreffendem Standort zu parken, sondern für den Fall, dass diesem Verbot zuwider gehandelt wird, auch ein Wegfahrgebot (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.01.1988, NVwZ 1988, 623, 624 -Parkuhr; BVerwG, Beschluss vom 07.11.1977, NJW 1978, 656, 657 - eingeschränktes Halteverbot; VGH Mannheim, Urteil vom 15.01.1990 aaO - eingeschränktes Halteverbot; Senat, Urteil vom 28.02.2000 aaO - eingeschränktes Halteverbot; Hess. VGH, Urteil vom 11.11.1997 - 11 UE 3450/96 -, NVwZ-RR 99, 23 ff. - Parkscheinautomat).

    Es wird den unaufschiebbaren Anordnungen von Polizeivollzugsbeamten gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO gleichgesetzt mit der Folge, dass ein Widerspruch dagegen keine aufschiebende Wirkung entfaltet (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 07.11.1977 und 26.01.1988 aaO; VGH Mannheim, Urteil vom 15.01.1990 aaO; Senat, Urteil vom 28.02.2000 aaO).

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