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   OVG Niedersachsen, 24.06.1992 - 4 L 142/90   

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https://dejure.org/1992,8344
OVG Niedersachsen, 24.06.1992 - 4 L 142/90 (https://dejure.org/1992,8344)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.06.1992 - 4 L 142/90 (https://dejure.org/1992,8344)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Juni 1992 - 4 L 142/90 (https://dejure.org/1992,8344)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 23 Abs. 4 Nr. 2 BSHG; § 37 BSHG
    Hilfe; Kostenaufwendige Ernährung; Ärztliche Verordnung; Mehrbedarfszuschalg

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hilfe; Kostenaufwendige Ernährung; Ärztliche Verordnung; Mehrbedarfszuschalg

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2001 - 12 A 3386/98

    Ausschluss der Geltendmachung eines Bedarfs wegen einer Säumigkeit bei der

    - 4 L 142/90 -, FEVS 43, 161, 162f. (jeweils zur Bewilligung eines Mehrbedarfs für kostenaufwändigere Ernährung, wenn diese in der Vergangenheit nicht durchgeführt worden ist).
  • VGH Bayern, 30.04.2003 - 12 B 98.1814

    Sozialhilfe; Mehrbedarf für Alleinerziehende, alleinige Sorge für das Kind, keine

    Dabei bedarf es hier keiner generellen Klärung, ob diese Ausnahmen auch dann greifen, wenn der Hilfesuchende, der nach Ablehnung seines Hilfebegehrens fristgerecht einen Rechtsbehelf eingelegt hat, seinen Bedarf wegen der rechtswidrig abgelehnten Hilfeleistung nicht decken konnte (so: W. Schellhorn/H. Schellhorn, a.a.O., RdNr. 42 zu § 4; SächsOVG vom 26.11.1997 DÖV 1998, 392 f. = FEVS 48, 462/465; OVG Saarl vom 22.9.2000 Juris-Dokument MWRE 108670100; a.A.: Grube, NVwZ 2002, 1458/1460; ders., NDV 1999, 184/186 f.; OVG NRW vom 20.6.2001 NJW 2002, 1665 = FEVS 53, 84 = ZfSH/SGB 2001, 666; HessVGH vom 20.12.1993 info also 1994, 152; NdsOVG vom 24.6.1992 FEVS 43, 161; die Frage offen lassend: Fichtner in Fichtner, a.a.O., RdNr. 8 zu § 5; Paul, ZfF 2002, 217/220).
  • VGH Hessen, 20.12.1993 - 9 UE 745/90

    Sozialhilferecht: zum Mehrbedarfszuschlag wegen kostenaufwendigerer Ernährung -

    Da eine kostenaufwendigere Ernährung für den vergangenen Zeitraum (vom 26. Juni 1986 bis zum 27. April 1988) jetzt nicht mehr nachgeholt werden kann, sind dafür jetzt keine Leistungen der Sozialhilfe mehr zu erbringen, so daß ein Anspruch auf eine nachträgliche Leistung ausscheidet (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 24. Juni 1992 - 4 L 142/90 - FEVS 43, 161 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 22.11.1996 - 4 L 2826/94

    Mehrbedarf bei Diabetes mellitus; Diabetes mellitus; Ernährung,

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 24. Juni 1992 - 4 L 142/90 - FEVS 43, 161), der sich der ebenfalls für das Sozialverwaltungsrecht zuständige 12. Senat angeschlossen hat (Urteil vom 23. März 1995 - 12 L 994/94 -), kann Hilfe für eine kostenaufwendigere Ernährung nicht nachträglich zugesprochen werden, wenn der Hilfesuchende sich tatsächlich nicht kostenaufwendiger ernährt hat.
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