Weitere Entscheidung unten: OVG Schleswig-Holstein, 05.10.1993

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 24.02.1993 - 4 L 151/92   

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https://dejure.org/1993,2008
OVG Niedersachsen, 24.02.1993 - 4 L 151/92 (https://dejure.org/1993,2008)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.02.1993 - 4 L 151/92 (https://dejure.org/1993,2008)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Februar 1993 - 4 L 151/92 (https://dejure.org/1993,2008)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialhilferecht: Ermessensausübung bei der Rückforderung gewährter Hilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 123 Abs. 3 VwGO; § 45 SGB X; § 50 SGB X; § 945 ZPO
    Sozialhilfeträger; Leistung; Einstweilige Anordnung; Beschwerde; Einzelfall; Vertrauensschutz; Sozialhifeträger; Erstattungsanspruch; Leistungsklage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sozialhilfeträger; Leistung; Einstweilige Anordnung; Beschwerde; Einzelfall; Vertrauensschutz; Sozialhifeträger; Erstattungsanspruch; Leistungsklage

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 43.82

    Verwaltungsrecht - Öffentliches Recht - Aufrechnung - Rückgängigmachung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.02.1993 - 4 L 151/92
    Es kann im Ergebnis dahinstehen, ob eine sozialrechtliche Leistungsbeziehung im Sinne dieser Rechtsprechung auch dann vorliegt, wenn der Träger der Sozialhilfe nicht aus eigenem Entschluß und materiell-rechtlicher Einsicht (wenn auch in Unkenntnis der Rechtswidrigkeit), sondern - wie hier - aus Anlaß eines zwischen den Beteiligten anhängig gewesenen Gerichtsverfahrens nur auf vorläufige Anordnung des Gerichts etwas geleistet hat, und ob deshalb die §§ 50, 45 SGB X als spezialgesetzliche Rechtsgrundlage vor der allgemeinen Rechtsgrundlage aus dem Prozeßrecht zu prüfen sind (in zwei vergleichbaren Fällen aus dem Beamtenrecht hat das Bundesverwaltungsgericht, gegen die Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, die Anwendbarkeit der spezialgesetzlichen Rückforderungsvorschriften bejaht und die des § 123 Abs. 3 VwGO in Verbindung mit § 945 ZPO offengelassen: Urteil vom 13.6.1985 - 2 C 43.82 -, DVBl. 1986 S. 146, und Urteil vom selben Tage - 2 C 56.82 -, BVerwGE 71 S. 354); gegen eine Anwendung des § 50 SGB X auf Fälle, in denen die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu Leistungen geführt hatte, wohl das Urteil des Bundessozialgerichts vom 9.3.1988 in BSGE 63 S. 74 = Breithaupt 1989 S. 46; die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Rückabwicklung sogenannter Urteilsrenten betrifft nicht vergleichbare Sachverhalte und kann hier außer Betracht bleiben).

    Insoweit gilt nichts anderes, als wenn eine Behörde eine einstweilige Anordnung "schlicht" befolgt hat, ohne einen Ausführungsbescheid zu erlassen; einer Prüfung und Aufhebung nach § 45 SGB X bedarf es nicht (vgl. OVG Münster, Beschluß vom 3.4.1992 in NWVBl. 1992 S. 368; vgl. zum Wegfall des Rechtsgrundes für die Zahlungen auch die genannten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vorn 13.6.1985, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.1992 - 16 E 363/91

    Rückzahlung; Ausbildungsförderung; Einstweilige Anordnung; Vorbehalt;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.02.1993 - 4 L 151/92
    Insoweit gilt nichts anderes, als wenn eine Behörde eine einstweilige Anordnung "schlicht" befolgt hat, ohne einen Ausführungsbescheid zu erlassen; einer Prüfung und Aufhebung nach § 45 SGB X bedarf es nicht (vgl. OVG Münster, Beschluß vom 3.4.1992 in NWVBl. 1992 S. 368; vgl. zum Wegfall des Rechtsgrundes für die Zahlungen auch die genannten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vorn 13.6.1985, a.a.O.).
  • BVerwG, 21.11.1968 - V C 153.66

    Vertrauensschutz gegenüber dem Vertreter des Bundesinteresses im Rahmen des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.02.1993 - 4 L 151/92
    Anders als das Oberverwaltungsgericht Hamburg (Urteil vom 1.11.1989, NVwZ 1990 S. 686, zu einem Fall aus dem Recht der Ausbildungsförderung) meint auch der Senat, daß der durch eine später aufgehobene einstweilige Anordnung Begünstigte nicht schon deshalb Vertrauensschutz beanspruchen kann, weil die Voraussetzungen des § 45 Abs. 2 Satz 3 Nrn. 1 bis 3 SGB X nicht gegeben sind, er insbesondere - so auch der Kläger - geltend macht, auf die Rechtmäßigkeit der einstweiligen Anordnung und damit der auf ihr beruhenden Leistungen vertraut zu haben (ebenso BSG, a.a.O., BVerwGE 31 S. 67 [69]).
  • OVG Hamburg, 01.11.1989 - Bf V 47/86
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.02.1993 - 4 L 151/92
    Anders als das Oberverwaltungsgericht Hamburg (Urteil vom 1.11.1989, NVwZ 1990 S. 686, zu einem Fall aus dem Recht der Ausbildungsförderung) meint auch der Senat, daß der durch eine später aufgehobene einstweilige Anordnung Begünstigte nicht schon deshalb Vertrauensschutz beanspruchen kann, weil die Voraussetzungen des § 45 Abs. 2 Satz 3 Nrn. 1 bis 3 SGB X nicht gegeben sind, er insbesondere - so auch der Kläger - geltend macht, auf die Rechtmäßigkeit der einstweiligen Anordnung und damit der auf ihr beruhenden Leistungen vertraut zu haben (ebenso BSG, a.a.O., BVerwGE 31 S. 67 [69]).
  • BGH, 23.09.1980 - VI ZR 165/78

    Ansprüche des Bauherrn aufgrund eines Baustopps infolge aufschiebender Wirkung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.02.1993 - 4 L 151/92
    Dabei kann der Senat dahinstehen lassen, ob überhaupt ein Rückgriff auf § 123 Abs. 3 VwGO in Verbindung mit § 945 ZPO zulässig ist, wenn - wie hier - spezielle Vorschriften für das Rechtsgebiet einen besonderen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch vorsehen, und wenn ja, ob unter dem Begriff "Schadensersatz" im Sinne von § 945 ZPO auch die Erstattung einer Geldleistung fällt, um deren vorläufige Bewilligung (Zahlung) im Verfahren auf Erlaß der einstweiligen Anordnung gerade gestritten worden ist (anderer Meinung für einen beamtenrechtlichen Fall Rückforderung, von Dienstbezügen, die aufgrund einer einstweiligen Anordnung fortgezahlt worden waten - offenbar BGH in BGHZ 78 S. 127 unter II 1 b am Ende; ebenso wohl Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Auflage, Rdnrn. 423 ff.).
  • BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 56.82

    Studienreferendarin - Rückzahlungsanspruch nach § 12 Abs. 2 BBesG, § 820 BGB bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.02.1993 - 4 L 151/92
    Es kann im Ergebnis dahinstehen, ob eine sozialrechtliche Leistungsbeziehung im Sinne dieser Rechtsprechung auch dann vorliegt, wenn der Träger der Sozialhilfe nicht aus eigenem Entschluß und materiell-rechtlicher Einsicht (wenn auch in Unkenntnis der Rechtswidrigkeit), sondern - wie hier - aus Anlaß eines zwischen den Beteiligten anhängig gewesenen Gerichtsverfahrens nur auf vorläufige Anordnung des Gerichts etwas geleistet hat, und ob deshalb die §§ 50, 45 SGB X als spezialgesetzliche Rechtsgrundlage vor der allgemeinen Rechtsgrundlage aus dem Prozeßrecht zu prüfen sind (in zwei vergleichbaren Fällen aus dem Beamtenrecht hat das Bundesverwaltungsgericht, gegen die Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, die Anwendbarkeit der spezialgesetzlichen Rückforderungsvorschriften bejaht und die des § 123 Abs. 3 VwGO in Verbindung mit § 945 ZPO offengelassen: Urteil vom 13.6.1985 - 2 C 43.82 -, DVBl. 1986 S. 146, und Urteil vom selben Tage - 2 C 56.82 -, BVerwGE 71 S. 354); gegen eine Anwendung des § 50 SGB X auf Fälle, in denen die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu Leistungen geführt hatte, wohl das Urteil des Bundessozialgerichts vom 9.3.1988 in BSGE 63 S. 74 = Breithaupt 1989 S. 46; die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Rückabwicklung sogenannter Urteilsrenten betrifft nicht vergleichbare Sachverhalte und kann hier außer Betracht bleiben).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.12.2005 - L 8 AS 3441/05

    Vorläufiger Rechtsschutz - Regelleistung für allein Stehende - keine

    Damit wäre die (höhere) Leistung rechtsgrundlos erbracht worden und könnte vom Antragsgegner unter entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 2 SGB X zurückgefordert werden (Wiesner in von Wulffen, SGB X, § 50 RdNr. 14 m.w.N.; vgl. OVG Lüneburg 24.02.1993 - 4 L 151/92 - ; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen 03.04.1992 - 16 E 363/91 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.1996 - 24 A 2781/91

    Sozialhilfegewährung an Ausländer; Durchsetzung der Rückzahlung erbrachter

    Offengelassen etwa von OVG Lüneburg, Urteil vom 24. Februar 1993 - 4 L 151/92 -, FEVS 44, 423.

    Verfährt die Behörde in entsprechender Weise, so kann sie - auch bei einem eventuellen Obsiegen in der Hauptsache - ihr Verlangen auf Rückzahlung der erbrachten Leistung zwar möglicherweise auf eine entsprechende Anwendung des § 50 Abs. 1 bzw. 2 SGB X stützen, vgl. OVG NW, Beschluß vom 3. April 1992 - 16 E 363/91 -, NWVBl 1992, 368(369), aus den oben genannten Gründen - abgesehen von zusätzlichen Bedenken, die etwa die Auslegung des Begriffs "Schadensersatz" im Sinne des § 945 ZPO mit sich bringen mag -, vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 24. Februar 1993 - 4 L 151/92 -, aaO. S.428, hingegen nicht auf eine unmittelbare Anwendung des § 123 Abs. 3 i. V. m. § 945 ZPO.

  • VG Sigmaringen, 18.07.2002 - 4 K 953/01

    Rückforderung von Sozialleistungen; Rechtskraftwirkung einer einstweiligen

    Hierbei kann offen bleiben, ob sich die Ermächtigung zur Rückforderung solcher Sozialleistungen, die aufgrund einstweiliger Anordnung eines Gerichts geleistet worden sind, aus § 50 Abs. 2 SGB X in direkter Anwendung (so OVG Niedersachsen, Urt. v. 24.02.1993 - 4 L 151/92 -, FEVS 44, 423 ff.), aus § 50 Abs. 1 und 2 SGB X analog (so OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 03.04.1992 - 16 E 363/91 -, NWVBl 1992, 368 f.; Giese/Krahmer - Wahrendorf, Sozialgesetzbuch, Band X/1, Stand: Januar 2002, § 50 SGB X Rn. 11), aus dem allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch, der dem System des SGB X jedoch fremd sein soll, weil die Vorschriften als abschließende Regelung konzipiert sein sollen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.04.1992 - 5 C 29/88 -, DVBl 1992, 1483 ff.), aus § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 945 ZPO (so OVG Berlin, Urt. v. 09.07.1992 - 6 B 58/90 - zitiert nach juris; OVG Hamburg, Urt. v. 01.11.1989 - Bf V 47/86 -, NVwZ 1990, 686 f.; vgl. auch Eyermann/Happ, VwGO, 11. Aufl. 2000, § 123 Rn. 86) oder direkt aus der darlehensweisen Gewährung und dem damit notwendigerweise verbundenen Rückgewährsanspruch bei Fälligkeit (vgl. § 607 Abs. 1 BGB i.d.F.v. 01.01.1964 und § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB i.d.F.v. 02.01.2002) ergibt, da keiner der Tatbestände der möglichen Ermächtigungsgrundlagen erfüllt ist.

    Vielmehr handelt es sich um einen bloßen "Ausführungsbescheid" (vgl. OVG Niedersachsen, Urt. v. 24.02.1993 - 4 L 151/92 -, a.a.O.).

  • VG Berlin, 11.02.2010 - 16 K 117.09

    Rückforderung von Subventionen - öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch,

    Ferner besteht Einigkeit, dass der Schadenersatzanspruch gem. § 123 Abs. 3 i.V.m. § 945 ZPO nicht durch Leistungsbescheid geltend gemacht werden kann (OVG Hamburg, Urteil vom 1. November 1989 - Bf V 47/86 -, NVwZ 1990, 686 [687]; Nds. OVG, Urteil vom 24. Februar 1993 - 4 L 151/92 -, zitiert nach juris, Rn. 28; Happ, in: Eyermann/Fröhler, VwGO, 12. Aufl. 2006, § 123 Rn. 85; Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: 17. EL 2008, § 123 Rn. 199 m.w.N.).
  • VG Berlin, 11.02.2010 - 16 K 118.09

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch - Verzugszinsen aufgrund eines

    Ferner besteht Einigkeit, dass der Schadenersatzanspruch gem. § 123 Abs. 3 i.V.m. § 945 ZPO nicht durch Leistungsbescheid geltend gemacht werden kann (OVG Hamburg, Urteil vom 1. November 1989 - Bf V 47/86 -, NVwZ 1990, 686 [687]; Nds. OVG, Urteil vom 24. Februar 1993 - 4 L 151/92 -, zitiert nach juris, Rn. 28; Happ, in: Eyermann/Fröhler, VwGO, 12. Aufl. 2006, § 123 Rn. 85; Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: 17. EL 2008, § 123 Rn. 199 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.09.2013 - L 11 KR 2895/13

    Krankenversicherung - Versorgung mit dem Produkt "REPAMUN plus" im Wege einer

    Damit wären die Leistungen rechtsgrundlos erbracht worden und könnten von der Antragsgegnerin unter entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 2 SGB X zurückgefordert werden (LSG Baden-Württemberg 05.12.2005, L 8 AS 3441/05 ER-B, juris; vgl auch OVG Lüneburg vom 24.2.1993 - 4 L 151/92 = FEVS 44, 423 und OVG Münster vom 3.4.1992 - 16 E 363/91 = NWVBl 1992, 368).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.03.2020 - 3 M 739/19

    Rücknahme einer Fahrerlaubnis; Aufhebung einer stattgebenden erstinstanzlichen

    Hat die Behörde mit dem Erlass eines entsprechenden Verwaltungsaktes nur die einstweilige Anordnung befolgt bzw. befolgen wollen, ist der in diesem Sinne "unselbstständige" Bescheid ("Ausführungsbescheid") dieser Art ohne weiteres gegenstandslos oder hinfällig geworden, wenn und soweit die ihm zugrunde liegende einstweilige Anordnung aufgehoben worden ist (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 24.02.1993 - 4 L 151/92 -, juris, Rn. 23; BVerwG, Urt. v. 13.06.1985 - 2 C 56.82 -, BVerwGE 71, 354 - zitiert nach juris, Rn. 22; OVG Münster, Beschl. v. 03.04.1992 - 16 E 363/91 -, juris, Rn. 4).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2011 - L 15 AS 230/10
    Eine Erledigung des Rechtstreits über die einstweilige Leistungspflicht tritt insoweit durch ihre Erfüllung nicht ein, da die etwaige Aufhebung der zugrunde liegenden einstweiligen Anordnung im Beschwerdeverfahren den Leistungsempfänger schon vor einer bestands- oder rechtkräftigen Entscheidung in der Hauptsache zur Rückerstattung verpflichtet (vgl. etwa zum Sozialhilferecht OVG Lüneburg, Urt. v. 24. Februar 1993, Az. 4 L 151/92).
  • VGH Hessen, 25.04.1995 - 9 UE 1867/94

    Ausbildungsförderungsrecht: im Einzelfall abgelehnte Stundung einer

    Im vorliegenden Verfahren kann dahinstehen, ob der Ersatzanspruch nach § 123 Abs. 3 VwGO i. V. m. § 945 ZPO rechtmäßig durch Leistungsbescheid geltend gemacht werden kann (verneinend OVG Hamburg, Urteil vom 1. November 1989 - Bf V 47/86 - NVwZ 1990, 686; bejahend OVG Lüneburg, Urteil vom 24. Februar 1993 - 4 L 151/92 -, NDMBl.
  • OVG Thüringen, 25.04.2001 - 3 ZEO 196/01

    Zu den Anforderungen an die Interessenabwägung bei einem Antrag auf Aussetzung

    Die Verpflichtung zur vorläufigen Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt begründet kein Recht des Leistungsempfängers zum Behaltendürfen, vielmehr lässt sie einen Anspruch auf Rückforderung für den Fall, dass zu Unrecht geleistet worden ist, unberührt (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 24. Februar 1993, - 4 L 151/92 - FEVS 44, 423 ff.).
  • VG Braunschweig, 11.04.2002 - 3 D 59/02

    Einstweilige Anordnung; Erledigung; Rechtsschutzbedürfnis; Umzugskosten;

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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 05.10.1993 - 4 L 151/92   

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https://dejure.org/1993,15435
OVG Schleswig-Holstein, 05.10.1993 - 4 L 151/92 (https://dejure.org/1993,15435)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05.10.1993 - 4 L 151/92 (https://dejure.org/1993,15435)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. Oktober 1993 - 4 L 151/92 (https://dejure.org/1993,15435)
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Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 15 A 45/92
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.10.1993 - 4 L 151/92
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 18.09.1979 - VI ZR 140/78

    Ansprüche einzelner Personen bei Beleidigung unter einer Kollektivbezeichnung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.10.1993 - 4 L 151/92
    Solche Kritik wäre kein Angriff auf eine Person, da niemand in seinem persönlichen Geltungsanspruch dadurch herabgesetzt werde, daß ein anderer ein anderes Geschichtsbild in der Öffentlichkeit vertritt als er selbst und dem auch mit starken Worten Nachdruck verleiht (BGHZ 75/160, 161, 162).

    Danach fällt unabhängig von der seit jeher umstrittenen Frage, ob bzw. inwieweit auch Tatsachenbehauptungen unter dem Meinungsbegriff zu subsumieren sind, jedenfalls die bewußte Behauptung unrichtiger Tatsachen aus dem Schutzbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit heraus (BVerfGE 61/1, 8; BVerwGE 55/232, 241; BGHZ 75/160, 161).

    Auch in der Auseinandersetzung über eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage hat niemand ein geschütztes Interesse daran, unwahre Behauptungen aufzustellen (BGHZ 75/160, 161).

  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.10.1993 - 4 L 151/92
    Aus dem Wesenselement der Wissenschaft als Erkenntnissuche folgt, daß Art. 5 Abs. 3 GG dort keinen Schutz mehr gewährt, wo bestimmte Erkenntnisse oder theoretisch formulierte Zielsetzungen in politische oder weltanschauliche Aktionen umgemünzt werden (vgl. BVerfGE 5/85, 145 f.; 25/44, 63).

    Die eindeutig bestimmbare Grenze zwischen der Verbreitung wissenschaftlicher Lehre und politisch bestimmtem Handeln liegt dort, wo betrachtend gewonnene Erkenntnisse von einer politischen - also einer ihrem Wesen nach zu aktivem Handeln im staatlichen Leben entschlossenen - Gruppierung in ihren Willen aufgenommen und zu Bestimmungsgründen ihres "politischen" Handelns gemacht werden (BVerfGE 5/85, 146; vgl. auch OVG Berlin in JZ 1973/209i 210).

  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.10.1993 - 4 L 151/92
    Der Begriff der Wissenschaft stellt den Oberbegriff für Forschung und Lehre dar (BVerfGE 35/79, 113).

    Forschung ist der "nach Inhalt und Form ... ernsthafte und planmäßige versuch zur Ermittlung der Wahrheit" (BVerfGE 35/79, 113; 47/327, 367), was einen gewissen Kenntnisstand sowie ein methodisch geordnetes Vorgehen voraussetzt (Jarass/ Pieroth, GG, 2. Aufl., Art. 5 Rdnr. 77 mwN.).

  • RG, 20.03.1928 - I 963/27

    1. Kann der Strafantrag auf einen Teil von mehreren in einem Schriftstück

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.10.1993 - 4 L 151/92
    Bei diesem Rechtfertigungsgrund handelt es sich um einen Fall der Güterabwägung (vgl. schon RGSt 62/83, 93).

    Da die Interessenwahrnehmung mit den Mitteln der Lüge nicht angemessen sein kann, ist es grundsätzlich auch unangemessen, eigene Interessen durch unwahre Behauptungen zu verfolgen (vgl. dazu RGSt 62/83, 93; 63/202, 204; 74/257; BGHSt 14/48; BGH in NJW 1953/1722).

  • BGH, 28.02.1958 - 1 StR 387/57
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.10.1993 - 4 L 151/92
    Danach sind zumindest seit der Sondergesetzgebung des nationalsozialistischen Staates die jüdischen Staatsbürger der Bundesrepublik zu einer in jeder Beziehung scharf abgegrenzten Volksgruppe geworden; das ihnen vom Nationalsozialismus auferlegte Schicksal verbindet sie zu einer Einheit, die sie aus der Allgemeinheit hervortreten läßt und personell in jedem ihr Zugehörenden verkörpert wird (vgl. dazu etwa BGHSt 11/207, 208 ff.; 13/32, 38; 16/49, 57; 17/28, 35; sowie BGH in NJW 1952/392; 1952/1183, 1184; 1963/2034).
  • BGH, 28.02.1959 - 1 StE 1/59

    Jugendverfolgung, Hetzschrift, Verfassungsgrundsätze, § 185 StGB

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.10.1993 - 4 L 151/92
    Danach sind zumindest seit der Sondergesetzgebung des nationalsozialistischen Staates die jüdischen Staatsbürger der Bundesrepublik zu einer in jeder Beziehung scharf abgegrenzten Volksgruppe geworden; das ihnen vom Nationalsozialismus auferlegte Schicksal verbindet sie zu einer Einheit, die sie aus der Allgemeinheit hervortreten läßt und personell in jedem ihr Zugehörenden verkörpert wird (vgl. dazu etwa BGHSt 11/207, 208 ff.; 13/32, 38; 16/49, 57; 17/28, 35; sowie BGH in NJW 1952/392; 1952/1183, 1184; 1963/2034).
  • BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 553/64

    Durchsetzung von Parteiverboten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.10.1993 - 4 L 151/92
    Aus dem Wesenselement der Wissenschaft als Erkenntnissuche folgt, daß Art. 5 Abs. 3 GG dort keinen Schutz mehr gewährt, wo bestimmte Erkenntnisse oder theoretisch formulierte Zielsetzungen in politische oder weltanschauliche Aktionen umgemünzt werden (vgl. BVerfGE 5/85, 145 f.; 25/44, 63).
  • BGH, 08.05.1952 - 5 StR 182/52
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.10.1993 - 4 L 151/92
    Danach sind zumindest seit der Sondergesetzgebung des nationalsozialistischen Staates die jüdischen Staatsbürger der Bundesrepublik zu einer in jeder Beziehung scharf abgegrenzten Volksgruppe geworden; das ihnen vom Nationalsozialismus auferlegte Schicksal verbindet sie zu einer Einheit, die sie aus der Allgemeinheit hervortreten läßt und personell in jedem ihr Zugehörenden verkörpert wird (vgl. dazu etwa BGHSt 11/207, 208 ff.; 13/32, 38; 16/49, 57; 17/28, 35; sowie BGH in NJW 1952/392; 1952/1183, 1184; 1963/2034).
  • BGH, 12.12.1961 - 3 StR 35/61

    Einziehung der Schrift "Vernichtung der Freimaurerei durch Enthüllung ihrer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.10.1993 - 4 L 151/92
    Danach sind zumindest seit der Sondergesetzgebung des nationalsozialistischen Staates die jüdischen Staatsbürger der Bundesrepublik zu einer in jeder Beziehung scharf abgegrenzten Volksgruppe geworden; das ihnen vom Nationalsozialismus auferlegte Schicksal verbindet sie zu einer Einheit, die sie aus der Allgemeinheit hervortreten läßt und personell in jedem ihr Zugehörenden verkörpert wird (vgl. dazu etwa BGHSt 11/207, 208 ff.; 13/32, 38; 16/49, 57; 17/28, 35; sowie BGH in NJW 1952/392; 1952/1183, 1184; 1963/2034).
  • BGH, 21.04.1961 - 3 StR 55/60

    Einziehung der Schrift "Die Bankierverschwörung von Jekyl Island" - Einordnung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.10.1993 - 4 L 151/92
    Danach sind zumindest seit der Sondergesetzgebung des nationalsozialistischen Staates die jüdischen Staatsbürger der Bundesrepublik zu einer in jeder Beziehung scharf abgegrenzten Volksgruppe geworden; das ihnen vom Nationalsozialismus auferlegte Schicksal verbindet sie zu einer Einheit, die sie aus der Allgemeinheit hervortreten läßt und personell in jedem ihr Zugehörenden verkörpert wird (vgl. dazu etwa BGHSt 11/207, 208 ff.; 13/32, 38; 16/49, 57; 17/28, 35; sowie BGH in NJW 1952/392; 1952/1183, 1184; 1963/2034).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.1965 - II A 1696/64
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

  • BGH, 22.09.1953 - 5 StR 213/53
  • BVerwG, 16.10.1989 - 7 B 108.89

    Rechtsschutzgarantie - Verpflichtung zur Sachentscheidung -

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

  • BVerfG, 09.06.1992 - 1 BvR 824/90

    Juden - Mord - Tötung - Ausschwitz - Beleidigung - Ausschwitz-Lüge

  • BGH, 08.12.1959 - 2 StR 486/59

    FDP-Fraktion / FDP - Fraktion

  • BVerwG, 16.02.1978 - 5 C 33.76

    Träger der freien Jugendhilfe - Grundsätze der freiheitlichen Demokratie -

  • BVerwG, 06.12.1983 - 7 C 39.83

    Nichtversetzung eines Schülers - Berechtigtes Interesse an der Feststellung der

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 333/75

    Hessisches Universitätsgesetz

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