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   OVG Niedersachsen, 05.05.1998 - 4 L 1544/98   

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OVG Niedersachsen, 05.05.1998 - 4 L 1544/98 (https://dejure.org/1998,15210)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.05.1998 - 4 L 1544/98 (https://dejure.org/1998,15210)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. Mai 1998 - 4 L 1544/98 (https://dejure.org/1998,15210)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Osnabrück - 4 A 284/95
  • OVG Niedersachsen, 05.05.1998 - 4 L 1544/98
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.04.1995 - 5 M 25/95

    Anspruch in Rahmen der einstweiligen Anordnung auf Übernahme der Beiträge zur

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.05.1998 - 4 L 1544/98
    Es hat sich damit der in der Rechtsprechung - soweit ersichtlich - jetzt nicht mehr umstrittenen Auffassung angeschlossen, daß ein in eheähnlicher Gemeinschaft lebender Hilfesuchender gemäß § 122 Satz 1 BSHG auch für die Übernahme der von ihm aufgewendeten freiwilligen Krankenversicherungsbeiträge auf das Einkommen und Vermögen seiner Partnerin (oder die Partnerin auf das ihres Partners) verwiesen werden kann (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschl. v. 3. Juni 1988 - 4 OVG B 421/87; Beschl. v. 20. März 1992 - 4 M 2126/91, V.n.b.; vgl. ferner OVG Hbg., Beschl. v. 22. März 1990, FEVS 41, S. 21; OVG NW, Beschl. v. 14. November 1991; FEVS 42, 160; OVG Schl.-Holst., Beschl. v. 12. April 1995, FEVS 46, 213).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.1985 - 6 S 1510/85

    Übernahme von Behandlungskosten durch den Sozialhilfeträger bei Unterlassen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.05.1998 - 4 L 1544/98
    Dem steht nicht entgegen, daß das Verwaltungsgericht sich ausdrücklich nicht der vom VGH Baden Württemberg im Urteil vom 11. September 1985 (6 S 1510/85, FEVS 35, 108) vertretenen Rechtsansicht angeschlossen hat.
  • OVG Hamburg, 22.03.1990 - Bs IV 92/90

    Sozialhilferecht: Begriff der eheähnlichen Gemeinschaft,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.05.1998 - 4 L 1544/98
    Es hat sich damit der in der Rechtsprechung - soweit ersichtlich - jetzt nicht mehr umstrittenen Auffassung angeschlossen, daß ein in eheähnlicher Gemeinschaft lebender Hilfesuchender gemäß § 122 Satz 1 BSHG auch für die Übernahme der von ihm aufgewendeten freiwilligen Krankenversicherungsbeiträge auf das Einkommen und Vermögen seiner Partnerin (oder die Partnerin auf das ihres Partners) verwiesen werden kann (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschl. v. 3. Juni 1988 - 4 OVG B 421/87; Beschl. v. 20. März 1992 - 4 M 2126/91, V.n.b.; vgl. ferner OVG Hbg., Beschl. v. 22. März 1990, FEVS 41, S. 21; OVG NW, Beschl. v. 14. November 1991; FEVS 42, 160; OVG Schl.-Holst., Beschl. v. 12. April 1995, FEVS 46, 213).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.1997 - 6 S 856/96

    Sozialhilfeleistungen für eheähnliche Gemeinschaft: Übernahme freiwilliger

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.05.1998 - 4 L 1544/98
    Der VGH Baden Württemberg hat seine zitierte Rechtsprechung mit Urteil vom 8. Juli 1997 (6 S 856/96, FEVS 48, 219) ausdrücklich aufgegeben.
  • OVG Niedersachsen, 23.07.2003 - 4 LB 71/03

    Besuchsfahrten gehören zum notwendigen Lebensunterhalt; Besuchsfahrten zur

    § 122 BSHG gebietet es nicht, diese gesetzliche Benachteiligung der Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft gegenüber Ehegatten wiederum auszugleichen und Hilfe zum Lebensunterhalt durch Übernahme von Krankenversicherungsbeiträgen nach § 13 BSHG unabhängig vom Einkommen und Vermögen des Partners zu gewähren (Senat, Beschl. v. 5.5. 1998 - 4 L 1544/98 - veröffentl. in juris, m. w. N. aus der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung).
  • SG Oldenburg, 06.11.2006 - S 21 AY 46/06
    Dies ist nach dem Ergebnis des gerichtlichen Verfahrens dem Vater der Tochter der Klägerin als Unterhaltsverpflichtetem (vgl. hierzu grds. OVG Lüneburg, Beschl. vom 5.5.198 - 4 L 1544/98 -) deshalb unstreitig möglich gewesen, weil die zuständigen Sachbearbeiter der Sozialbehörde des Beklagten den Vater innerhalb der Anmeldefrist auf diese Möglichkeit hingewiesen haben: er müsse "umgehend den Versicherungsschutz über seine Krankenkasse herstellen".
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