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   OVG Schleswig-Holstein, 24.11.1998 - 4 L 18/95   

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OVG Schleswig-Holstein, 24.11.1998 - 4 L 18/95 (https://dejure.org/1998,289)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.11.1998 - 4 L 18/95 (https://dejure.org/1998,289)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. November 1998 - 4 L 18/95 (https://dejure.org/1998,289)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 16 a Abs. 1; AuslG § 51 Abs. 1
    Türkei, Kurden, Gruppenverfolgung, Notstandsgebiete, Verfolgungsdichte, Vertreibung, Dorfzerstörung, Razzien, Sicherheitskräfte, Misshandlungen, Dorfschützer, Gebietsgewalt, Interne Fluchtalternative, Westtürkei, Verfolgungssicherheit, Polizeigewahrsam, Folter, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.11.1998 - 4 L 18/95
    Politische Verfolgung liegt vor, wenn dem Einzelnen durch den Staat oder durch Maßnahmen Dritter, die dem Staat zuzurechnen sind, in Anknüpfung an seine politische Überzeugung, seine religiöse Grundentscheidung oder für ihn unverfügbare Merkmale wie Volkszugehörigkeit, Geschlecht oder Alter gezielt Rechtsgutsverletzungen zugefügt werden, die nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen und ihn aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (BVerfG, Beschluß vom 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 u.a. -, E 80, 315 ff.).

    Hat der Asylbewerber zuvor noch keine politische Verfolgung erlitten, so ist darauf abzustellen, ob ihm im Fall der Rückkehr politische Verfolgung mit beachtlicher, d.h. überwiegender, Wahrscheinlichkeit droht (BVerfGE 80, 315, 334; BVerwG, Urteil vom 25.09.1984 - 9 C 17.84 - E 70, 169 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 26 = InfAuslR 1985, 51: BVerwG, Urteil vom 23.02.1988 - 9 C 85.87 -, E 79, 79 = NVwZ 1988, 635 = DVBl. 1988, 648 = InfAuslR 1988, 194).

    Zwar können staatliche Maßnahmen den Charakter asylerheblicher Verfolgung dann verlieren, wenn ein Guerillabürgerkrieg die staatliche Gebietsgewalt nachhaltig und nicht nur vorübergehend in Frage stellt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 u.a. -, E 80, 315, 341).

    Eine derartige inländische Fluchtalternative setzt voraus, daß der Asylsuchende in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (vgl. BVerfG, Beschluß vom 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 u.a. -, E 80, 315, 342 ff.).

    Dies setzt voraus, daß der vor Verfolgung Geflohene in diesen Landesteilen nicht nur vor politischer Verfolgung, sondern auch vor denjenigen Nachteilen und Gefahren hinreichend sicher ist, die ihm in Zeitpunkt seiner Flucht ein Ausweichen unzumutbar machten, und daß ihm auch keine sonstigen Nachteile und Gefahren drohen, durch die er in eine ausweglose Lage geriete (vgl. BVerfG, Beschluß vom 10.07.1989, aaO, Seite 345).

    Der Grundsatz des gewöhnlichen Prognosemaßstabes hinsichtlich der wirtschaftlichen Voraussetzungen einer inländischen Fluchtalternative gilt auch und erst recht, wenn der Asylsuchende seinen Heimatstaat unverfolgt verlassen hat und Nachfluchttatbestände sich nur auf einen Teil des Heimatstaates beziehen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 10.07.1989, aaO, Seite 345 f.).

    Es bedarf einer besonderen Begründung, die sich an bestimmten Abgrenzungskriterien orientiert, sie gleichwohl aus dem Bereich politischer Verfolgung herausfallen zu lassen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 u.a. -, E 80, 315, 337).

    Politische Verfolgung liegt indes vor bei Aktionen eines bloßen Gegenterrors, die zwar der Bekämpfung des Terrorismus und seines ihn aktiv unterstützendes Umfeldes gelten mögen, aber darauf ausgerichtet sind, die an dem bestehenden Konflikt nicht unmittelbar beteiligte zivile Bevölkerung - im Gegenzug zu den Aktionen des Terrorismus - unter den Druck brutaler Gewalt zu setzen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 10.07.1989, aaO, Seite 339 f.).

    Im übrigen sind Maßnahmen der staatlichen Terrorismusabwehr dann als politische Verfolgung zu werten, wenn objektive Umstände - wie etwa die besondere Intensität der Verfolgungsmaßnahmen - darauf schließen lassen, daß der Betroffene wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt wird (vgl. BVerfG, Beschluß vom 10.07.1989, aaO, Seite 339).

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.11.1998 - 4 L 18/95
    Eine solche staatliche Gruppenverfolgung kann ohne Feststellung entsprechender Referenz- oder Vergleichsfälle schon dann anzunehmen sein, wenn hinreichend sicher Anhaltspunkte für ein staatliches Verfolgungsprogramm vorliegen, was etwa der Fall sein kann, wenn der Heimatstaat ethnische Minderheiten physisch vernichten und ausrotten oder aus seinem Staatsgebiet vertreiben will (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.07.1994 - 9 C 158.94 -, DVBl 1994, 1409 = DÖV 1995, 96 = InfAuslR 1994, 424 = NVwZ 1995, 175; Urteil vom 30.04.1996 - 9 C 170.95 -, DVBl 1996, 1257 = NVwZ 1996, 1110).

    Die Verfolgungshandlungen müssen vielmehr im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder zielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, daß daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.07.1994, aaO; Urteil vom 30.04.1996, aaO).

    Der pauschale Verdacht separatistischer Aktivitäten einer ganzen Volksgruppe kann auf die ganze Volksgruppe durchschlagen und eine "Separatismus-Verfolgung" je nach den Umständen des Falles als "ethnische" Gruppenverfolgung erscheinen lassen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 09.12.1993 - 2 BvR 1638/93 - InfAuslR 1994, 105, 108; BVerwG, Urteil vom 05.07.1994, aaO, Beschluß vom 07.02.1996 - 9 B 27.96 -).

    Denn eine bestimmte Anzahl von Eingriffen, die sich für eine kleine Gruppe von Verfolgten bereits als bedrohlich erweist, kann gegenüber einer großen Gruppe vergleichsweise geringfügig erscheinen, weil sie - gemessen an der Zahl der Gruppenmitglieder - nicht ins Gewicht fällt und sich deshalb nicht als Bedrohung der Gruppe darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.07.1994, aaO sowie Urteil vom 20.04.1996 - 9 C 171.95 -, DVBl 1996, 1260 = NVwZ 1996, 1113 = InfAuslR 1996, 324).

  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.11.1998 - 4 L 18/95
    In diesem Zusammenhang läßt sich das Bestehen einer inländischen Fluchtalternative auch nicht mit der Erwägung in Frage stellen, daß der von regionaler Verfolgung Bedrohte bei generalisierender Betrachtung auf Dauer ein Leben unter dem Existenzminimum zu erwarten habe (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 08.02.1989 - 9 C 30.87 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 104; Urteil vom 23.07.1991 - 9 C 154.90 -, DVBl. 1991, 1090, 1092; Urteil vom 31.03.1992 - 9 C 40.91 -, NVwZ-RR 1992, 583, 584; Urteil vom 14.12.1993 - 9 C 45.92 -, DVBl. 1994, 524, 526).

    Für sie gilt der gewöhnliche Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit; die hier in Rede stehenden existentiellen Nachteile und Gefahren drohen daher, wenn bei der vorzunehmenden zusammenfassenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts die für deren Realisierung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.07.1991 - 9 C 154.90 -, DVBl. 1991, 1089, 1093; Urteil vom 05.11.1991 - 9 C 118.90 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 147).

  • BVerwG, 30.04.1991 - 9 C 105.90

    Asylantrag eines afghanischen Lehrers auf Grund staatlicher politischer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.11.1998 - 4 L 18/95
    Dies ist bei erwerbsfähigen Personen grundsätzlich der Fall, wenn es ihnen trotz Bereitschaft zur Ausübung auch wenig attraktiver Tätigkeiten selbst längerfristig nicht gelingen wird, ein Einkommen zu erzielen, das - mag es auch im unteren Bereich des am Ort der Fluchtalternative üblichen liegen - das wirtschaftliche Überleben gewährleistet (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.04.1991 - 9 C 105.90 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 145; Beschluß vom 24.03.1995 - 9 B 747.94 -, NVwZ 1996, 85).

    Zur Bejahung des Existenzminimums am Ort der inländischen Fluchtalternative genügt vielmehr bereits die Feststellung, daß den Asylsuchenden dort kein Leben erwartet, das zu Hunger, Verelendung und schließlich zum Tode führt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.04.1991 - 9 C 105.90 - Buchholz § 1 AsylVfG Nr. 145, Seite 298, 300).

  • BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 170.95

    Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Asylbegehren von Kurden

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.11.1998 - 4 L 18/95
    Eine solche staatliche Gruppenverfolgung kann ohne Feststellung entsprechender Referenz- oder Vergleichsfälle schon dann anzunehmen sein, wenn hinreichend sicher Anhaltspunkte für ein staatliches Verfolgungsprogramm vorliegen, was etwa der Fall sein kann, wenn der Heimatstaat ethnische Minderheiten physisch vernichten und ausrotten oder aus seinem Staatsgebiet vertreiben will (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.07.1994 - 9 C 158.94 -, DVBl 1994, 1409 = DÖV 1995, 96 = InfAuslR 1994, 424 = NVwZ 1995, 175; Urteil vom 30.04.1996 - 9 C 170.95 -, DVBl 1996, 1257 = NVwZ 1996, 1110).

    Die Verfolgungshandlungen müssen vielmehr im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder zielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, daß daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.07.1994, aaO; Urteil vom 30.04.1996, aaO).

  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.11.1998 - 4 L 18/95
    Wer durch eigenes zumutbares Verhalten die Gefahr politischer Verfolgung abwenden kann, bedarf des Schutzes vor politischer Verfolgung im Ausland nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.11.1992 - 9 C 21.92 -, NVwZ 1993, 486 = DVBl. 1993, 324 = InfAuslR 1993, 150).
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.11.1998 - 4 L 18/95
    Dies ist zum Beispiel dann anzunehmen, wenn der Verfolgte in der Polizeihaft mit Mißhandlungen rechnen muß, die über das Maß dessen hinausgehen, was Personen zu erwarten haben, die dort wegen krimineller Delikte inhaftiert sind (vgl. BVerfG, Beschluß vom 20.12.1989 - 2 BvR 958/86 -, E 180, 142, 151; BVerwG, Urteil vom 10.01.1995 - 9 C 276.94 -, DVBl. 1995, 572 = NVwZ 1996, 86 = InfAuslR 1995, 302).
  • BVerwG, 24.03.1995 - 9 B 747.94

    Begründung der Zurechnung von Drittverfolgungsmaßnahmen dem Staat auf Grund einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.11.1998 - 4 L 18/95
    Dies ist bei erwerbsfähigen Personen grundsätzlich der Fall, wenn es ihnen trotz Bereitschaft zur Ausübung auch wenig attraktiver Tätigkeiten selbst längerfristig nicht gelingen wird, ein Einkommen zu erzielen, das - mag es auch im unteren Bereich des am Ort der Fluchtalternative üblichen liegen - das wirtschaftliche Überleben gewährleistet (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.04.1991 - 9 C 105.90 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 145; Beschluß vom 24.03.1995 - 9 B 747.94 -, NVwZ 1996, 85).
  • BVerwG, 10.01.1995 - 9 C 276.94

    Bestehen eines Asylanspruchs eines Beigeladenen als Ünterstützer der Organisation

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.11.1998 - 4 L 18/95
    Dies ist zum Beispiel dann anzunehmen, wenn der Verfolgte in der Polizeihaft mit Mißhandlungen rechnen muß, die über das Maß dessen hinausgehen, was Personen zu erwarten haben, die dort wegen krimineller Delikte inhaftiert sind (vgl. BVerfG, Beschluß vom 20.12.1989 - 2 BvR 958/86 -, E 180, 142, 151; BVerwG, Urteil vom 10.01.1995 - 9 C 276.94 -, DVBl. 1995, 572 = NVwZ 1996, 86 = InfAuslR 1995, 302).
  • BVerwG, 14.12.1993 - 9 C 45.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.11.1998 - 4 L 18/95
    In diesem Zusammenhang läßt sich das Bestehen einer inländischen Fluchtalternative auch nicht mit der Erwägung in Frage stellen, daß der von regionaler Verfolgung Bedrohte bei generalisierender Betrachtung auf Dauer ein Leben unter dem Existenzminimum zu erwarten habe (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 08.02.1989 - 9 C 30.87 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 104; Urteil vom 23.07.1991 - 9 C 154.90 -, DVBl. 1991, 1090, 1092; Urteil vom 31.03.1992 - 9 C 40.91 -, NVwZ-RR 1992, 583, 584; Urteil vom 14.12.1993 - 9 C 45.92 -, DVBl. 1994, 524, 526).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.05.1995 - 2 L 50/95
  • BVerwG, 08.09.1992 - 9 C 62.91

    Asylrecht - Verfolgungsprognose - Tamilen

  • BVerfG, 09.12.1993 - 2 BvR 1916/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung einer Bürgerkriegs- bzw.

  • BVerwG, 31.03.1992 - 9 C 40.91

    Materielles Asylrecht; Begriff der politischen Verfolgung; Inländische

  • BVerwG, 04.06.1996 - 9 C 91.95

    Tatsächliche Verfolgunsbetroffenheit junger Tamilen in Sri Lanka - Anerkennung

  • BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 91.90

    Asylanspruch bei einer Verfolgungsmaßnahme "im Bereich des Möglichen"

  • BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 20.85

    Anspruch eines kurdischen Volkszugehörigen auf Anerkennung als Asylberechtigter;

  • Drs-Bund, 09.04.1996 - BT-Drs 13/4303

    Jeziden

  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Existenzgrundlage des Asylbewerbers - Verfolgung - Menschenwürdiges

  • BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 30.87

    Türkei, Kurden, Aleviten, TDKP, Sympathisanten, Haft, Folter, Glaubwürdigkeit,

  • BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 171.95

    Asylrecht: Asylberechtigung von Kurden aus der Türkei, Nachfluchtgrund einer

  • BVerwG, 07.02.1996 - 9 B 27.96

    Asylrecht: Kurden in der Türkei, Unterscheidung zwischen einer Verfolgung allein

  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 85.87

    Mittelbare staatliche Verfolgung - Gruppenverfolgung - Ahmadis - Moslems -

  • BVerwG, 05.07.1994 - 1 C 13.91

    Berufsfreiheit - Seelotsen

  • BVerfG, 28.09.1995 - 2 BvR 902/95

    Widerruf der Genehmigung zum Besitz von Gegenständen im Strafvollzug -

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.05.2000 - 4 L 129/96

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung für einen afghanischen

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.01.1993 - 1 L 111/92

    Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Beurteilung der asylrechtlichen Relevanz

  • BVerfG, 09.12.1993 - 2 BvR 1638/93
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1999 - A 12 S 1891/97

    Türkei: inländische Fluchtalternative für Kurden bejaht; keine Rückkehrgefährdung

    Daß Kurden in der Türkei derzeit und auf absehbare Zukunft einer staatlichen Gruppenverfolgung ausgesetzt sind, läßt sich nicht feststellen (ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.10.1998 - 10 A 12577/97; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.10.1998 - 25 A 1284/96.A; Sächsisches OVG, Urteil vom 27.02.1997 - A 4 S 293/96; Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 24.11.1998 - 4 L 18/95; OVG Bremen, Urteil vom 18.03.1998 - 2 BA 30/96; anderer Ansicht Hessischer VGH, Urteile vom 14.10.1998 - 6 UE 214/98.A -, und 07.12.1998 - 12 UE 232/97.A und 12 UE 2091/98.A -: Verfolgung der Kurden (nur) in den Notstandsprovinzen; offen OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 29.07.1998 - 3 L 2/96; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 22.01.1998 - 11 L 4300/96; Hamburgisches OVG, Urteil vom 03.06.1998 - Bf V 26/92).

    Zum Kreis der von einer - möglichen - Gruppenverfolgung betroffenen Personen hat der Senat im Urteil vom 02.04.1998 - A 12 S 1092/96 - festgestellt, daß es sich hier um eine örtlich begrenzte und nicht um eine regionale Gruppenverfolgung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteile vom 30.04.1996 - 9 C 171.95 -, BVerwGE 101.134, und 09.09.1997 - 9 C 43.96 -, BVerwGE 105, 204) handelt (ebenso Hessischer VGH, Urteile vom 14.10.1998 - 6 UE 214/98.A - und 07.12.1998 - 12 UE 232/97.A und 12 UE 2091/98.A; regionale Gruppenverfolgung dagegen z.B.: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.10.1998 - 25 A 1284/96.A; Sächsisches OVG, Urteil vom 27.02.1997 - A 4 S 293/96; Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 24.11.1998 - 4 L 18/95).

    Kurden steht nämlich - wie bislang - außerhalb der Südosttürkei (im folgenden zur Vereinfachung "Westtürkei" genannt), insbesondere in den Großstädten, gegenwärtig und auf absehbare Zukunft eine inländische Fluchtalternative zur Verfügung (ständige Senatsrechtsprechung, zuletzt Senatsurteil vom 02.04.1998 - A 12 S 1092/96; ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.10.1998 - 25 A 1284/96.A; Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 24.11.1998 - 4 L 18/95; Hamburgisches OVG, Beschluß vom 25.02.1999 - Bf V 15/95; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 28.01.1999 - 11 L 2551/96; Sächsisches OVG, Urteil vom 27.02.1997 - A 4 S 293/96; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.10.1998 - 10 A 12577/97.OVG; OVG Bremen, Urteil vom 18.03.1998 - 2 BA 30/96; Hessischer VGH, Urteile vom 14.10.1998 - 6 UE 214/98.A - und vom 07.12.1998 - 12 UE 232/97.A und 12 UE 2091/98.A).

    Diese Maßnahmen richten sich gegen Personen, die sich aktiv für das Selbstbestimmungsrecht der kurdischen Bevölkerung einsetzen, sowie gegen den in den westlichen Städten ausgebildeten Unterstützerkreis der PKK; sie sind von der Absicht getragen, der für jene politischen Aktivitäten bzw. Vorfälle Verantwortlichen möglichst rasch habhaft zu werden (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 24.11.1998 - 4 L 18/95).

    Dasselbe gilt für einen Kurden, der zweisprachig aufgewachsen ist, also die türkische Sprache neben der kurdischen Sprache von Geburt an erlernt hat (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 24.11.1998 - 4 L 18/95).

    Ebensowenig läßt sich dies daraus herleiten, daß in Einzelfällen im Tourismussektor arbeitende Kurden entlassen wurden (Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 24.11.1998 - 4 L 18/95).

    Dafür sprechen die insoweit maßgeblichen Indikatoren: Das zehnmal höhere Pro-Kopf-Einkommen, der höhere Beschäftigungsstand, die wesentlich geringere Analphabetenrate und der höhere Grad der medizinischen Versorgung (vgl. z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.10.1998 - 25 A 1284/96.A; Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 24.11.1998 - 4 L 18/95; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 28.01.1999 - 11 L 2551/96).

    Mit dieser Einschätzung befindet sich der Senat in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung, soweit sie hier bekannt ist (Hamburgisches OVG, Beschluß vom 25.02.1999 - Bf V 15/95; Niedersächsisches OVG, Urteile vom 28.01.1999 - 11 L 2551/96 - und 22.01.1998 - 11 L 4300/96; Hessischer VGH, Urteile vom 07.12.1998 - 12 UE 232/97.A und 12 UE 2091/98.A - sowie vom 14.10.1998 - 6 UE 214/98.A; Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 24.11.1998 - 4 L 18/95; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.10.1998 - 10 A 12577/97.OVG; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.10.1998 - 25 A 1284/96.A; OVG Bremen, Urteil vom 18.03.1998 - 2 BA 30/96; Sächsisches OVG, Urteil vom 27.02.1997 - A 4 S 293/96).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2000 - 8 A 1292/96

    Keine Gruppenverfolgung der Kurden in der Türkei

    Die eine Gruppenverfolgung von Kurden in den Notstandsprovinzen ebenfalls bejahende frühere Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts, vgl. Urteil vom 26. April 1995 - 4 L 18/95 -, S. 11 ff.; Urteil vom 22. Juni 1995 - 4 L 30/94 -, S. 12 ff., hat der revisionsgerichtlichen Überprüfung nicht standgehalten.

    vgl. Urteil vom 24. November 1998 - 4 L 18/95 -, S. 8 ff.

    Die entgegenstehende frühere Rechtsprechung des SchlHOVG, vgl. Urteil vom 26. April 1995 - 4 L 18/95 - Urteil vom 22. Juni 1995 - 4 L 30/94 -, hat der Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht nicht standgehalten.

    vgl. Urteil vom 24. November 1998 - 4 L 18/95 -, S. 27 ff.

    OVG, Urteil vom 24. November 1998 - 4 L 18/95 -, S. 58 ff.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2000 - 8 A 2221/96

    Anerkennung eines Kurden aus Ostanatolien als Asylberechtigter; Bestehen einer

    Die eine Gruppenverfolgung von Kurden in den Notstandsprovinzen ebenfalls bejahende frühere Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts, vgl. Urteil vom 26. April 1995 - 4 L 18/95 -, S. 11 ff.; Urteil vom 22. Juni 1995 - 4 L 30/94 -, S. 12 ff., hat der revisionsgerichtlichen Überprüfung nicht standgehalten.

    vgl. Urteil vom 24. November 1998 - 4 L 18/95 -, S. 8 ff.

    Die entgegenstehende frühere Rechtsprechung des SchlHOVG, vgl. Urteil vom 26. April 1995 - 4 L 18/95 - Urteil vom 22. Juni 1995 - 4 L 30/94 -, hat der Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht nicht standgehalten.

    vgl. Urteil vom 24. November 1998 - 4 L 18/95 -, S. 27 ff.

    OVG, Urteil vom 24. November 1998 - 4 L 18/95 -, S. 58 ff.

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