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   OVG Schleswig-Holstein, 11.03.1992 - 4 L 215/91   

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https://dejure.org/1992,3833
OVG Schleswig-Holstein, 11.03.1992 - 4 L 215/91 (https://dejure.org/1992,3833)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.03.1992 - 4 L 215/91 (https://dejure.org/1992,3833)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. März 1992 - 4 L 215/91 (https://dejure.org/1992,3833)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Abstinenznachweis zur Wiederherstellung der Fahreignung nach Alkohol- und Drogenkonsum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Trunkenheitsfahrt; Fahrerlaubnis; Rückfallwahrscheinlichkeit; Gewohnheitstrinker; Abstinenz; Suchtberatung

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 3 A 103/91
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.03.1992 - 4 L 215/91

Papierfundstellen

  • NZV 1992, 379
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 87.84

    Eignung zur Führung eines Fahrzeugs - Trunkenheitsdelikte - Kraftfahrer -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.03.1992 - 4 L 215/91
    Mit Blick auf die Gefährlichkeit der unter Alkoholeinfluß begangenen Verkehrsdelikte gilt dies in besonderem Maße für das Rückfallrisiko bei einem wegen Trunkenheitsdelikten bereits vorbestraften Kraftfahrer (BVerwG, Urteil vom 20.02.1987 - 7 C 87.84 -, NJW 1987, 2246 f).
  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 46.87

    Keine Bindungswirkung des Strafurteils, wenn von der Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.03.1992 - 4 L 215/91
    Sie stimmen im übrigen mit dem überein, was von der Rechtsprechung auch bisher schon angenommen wurde (vgl. BVerwG, aaO, sowie Urteil vom 15.07.1988 - 7 C 46.87 -, Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 83).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1983 - 19 A 1110/82

    Alkohol; Trunkenheit im Verkehr; Fahrerlaubnis; Führerschein

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.03.1992 - 4 L 215/91
    Der Senat vertritt dabei die Auffassung, daß angesichts der Gefährlichkeit der Teilnahme alkoholbedingt fahruntüchtiger Kraftfahrer am öffentlichen Straßenverkehr von fehlender Eignung jedenfalls dann ausgegangen werden muß, wenn die individuelle Rückfallwahrscheinlichkeit des Betroffenen deutlich höher liegt als die eines Kraftfahrers, der bisher noch nicht mit einer Trunkenheitsfahrt aufgefallen ist (so auch OVG Münster, Urteil vom 09.12.1983 - 19 A 1110/82 -, StVE § 2 StVG Nr. 5).
  • VGH Bayern, 07.10.2010 - 11 CS 10.1380

    Zweimalige Straßenverkehrsteilnahme mit einer jeweils über 1,6 ‰ liegenden

    Zur Rückfallgefahr von Personen, die mit einer Blutalkoholkonzentration von über 1, 6 â?° als Kraftfahrer in Erscheinung getreten sind, hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein im Urteil vom 11. März 1992 (NZV 1992, 379/380) unter Auswertung eines am 20. Januar 1992 von Prof. Dr. Stephan erstatteten Gutachtens ausgeführt:.
  • VGH Bayern, 13.03.2008 - 11 CS 08.235

    Alkoholmissbrauch; Wiedergewinnung der Fahreignung

    Das Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein habe in seiner Entscheidung vom 11. März 1992 (NZV 1992, 379) bei Personen, die ein Kraftfahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration von 1, 6 Promille oder mehr geführt hätten, die Wiedergewinnung der Fahreignung dann bejaht, wenn sich die Betroffenen glaubhaft zu vollständiger Alkoholabstinenz entschlossen hätten, dieser Entschluss sechs Monate lang in die Tat umgesetzt worden sei und die Bereitschaft bestehe, eine Suchtberatungs- oder psychosoziale Beratungsstelle aufzusuchen und/oder regelmäßig an Sitzungen einer Selbsthilfegruppe teilzunehmen.

    Der Hinweis auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Schleswig-Holstein vom 11. März 1992 (a.a.O.) rechtfertigt kein anderes Ergebnis.

  • VGH Bayern, 23.11.2010 - 11 BV 09.3093

    Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis der Klasse B unter Verstoß gegen das

    Die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland trägt durch diese strengen Anforderungen der Tatsache Rechnung, dass bei Personen, die trotz einer derart hohen Blutalkoholkonzentration als Fahrzeugführer am Straßenverkehr teilnehmen, in aller Regel ein massives, zudem seit vielen Jahren bestehendes und entsprechend verfestigtes Alkoholproblem vorliegt, bei dem - wie die fahrerlaubnisrechtliche Biografie des Klägers zeigt - die außerordentlich hohe Gefahr neuer Trunkenheitsfahrten besteht (Zur Aussagekraft von Blutalkoholwerten, die bei oder über 1, 6 Promille liegen, vgl. das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Schleswig-Holstein vom 11. März 1992 NZV 1992, 379/380).
  • LG Flensburg, 08.04.2005 - II Qs 36/05

    Entzug der Fahrerlaubnis: Voraussetzungen der Wiedererlangung der Eignung zum

    Dem folgt die Kammer grundsätzlich und weist unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Landgerichts Hildesheim (NStZ-RR 2003, 312 ff.) und des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (NZV 1992, 379) ergänzend auf folgende Überlegungen hin:.
  • VG Saarlouis, 09.11.2016 - 5 K 872/16

    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU nach strafrechtlicher Entziehung der

    Ein Kraftfahrer nach einer Trunkenheitsfahrt sei ungeeignet, wenn ein Rückfall wahrscheinlich sei.(OVG Schleswig, NZV 1992, 379; VGH Mannheim, NZV 1998, 175) Auch eine erstmalige Trunkenheitsfahrt könne insbesondere dann eine Ungeeignetheit begründen, wenn besondere Anzeichen für eine überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung oder gar -abhängigkeit sprächen.(OVG Lüneburg, DAR 1985, 95 = ZfS 1995, 438; OVG Münster, NZV 1992, 127) Von der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen dürfe eine Behörde nach § 11 Abs. 8 FeV ausgehen, wenn sich diese Person weigere, der Behörde das Ergebnis der durchgeführten MPU vorzulegen bzw. eine MPU durchführen zu lassen.
  • VGH Bayern, 17.10.2006 - 11 CE 06.974

    Vorläufige Erteilung der Fahrerlaubnis

    Zur Rückfallgefahr von Personen, die mit einer Blutalkoholkonzentration von über 1, 6 ? als Kraftfahrer in Erscheinung getreten sind, hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein im Urteil vom 11. März 1992 (NZV 1992, 379/380) unter Auswertung eines in jenem Verfahren am 20. Januar 1992 durch Prof. Dr. Stephan erstatteten Gutachtens ausgeführt: "Jedenfalls der Kraftfahrer, der mit einem derartigen Blutalkoholgehalt oder gar mit Werten, die über 2 ? liegen, überhaupt noch in der Lage ist, ein Fahrzeug im Verkehr zu bewegen, muss als jemand angesehen werden, der über Jahre hinweg chronischen Alkoholmissbrauch getrieben hat.
  • VGH Bayern, 10.05.2012 - 11 CS 12.822

    Verkehrsteilnahme mit einem Fahrrad unter Alkoholeinfluss (BAK mindestens 1,66

    Das Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein hat im Urteil vom 11. März 1992 (NZV 1992, 379/380) diesbezüglich ausgeführt:.
  • VGH Bayern, 03.04.2007 - 11 CS 06.2371

    Straßenverkehrsrecht: Wiedererlangung der Fahreignung nach Alkoholabhängigkeit

    Nimmt man hinzu, dass selbst bei im Normbereich liegenden Laborwerten mit der Möglichkeit gerechnet werden muss, dass der Betroffene doch Alkohol - ggf. sogar in erheblichem Umfang - konsumiert (vgl. Himmelreich/Janker, MPU-Begutachtung, 2. Aufl. 1999, RdNr. 285), so erscheint die Forderung, der Proband müsse sich innerhalb des nach der Nummer 8.4 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung regelmäßig zurückzulegenden Einjahreszeitraums monatlichen Laboruntersuchungen unterziehen, von der Sache her vielmehr als unverzichtbar, um zumindest einigermaßen aussagekräftige Ergebnisse zu erzielen (vgl. zur Notwendigkeit einmonatiger Abstände zwischen der Überprüfung der Leberfunktionswerte auch OVG SH vom 11.3.1992 NZV 1992, 379/380 unter Bezugnahme auf ein von diesem Gericht eingeholtes Sachverständigengutachten).
  • VG Minden, 27.10.2006 - 3 L 711/06

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt,

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung ist nämlich davon auszugehen, dass Personen - wie der Antragsteller -, die Blutalkoholwerte über 1, 6 erreichen, regelmäßig bereits an einer dauerhaften, ausgeprägten Alkoholproblematik leiden - vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1988 - 7 C 46/87 -, in: NJW 1989, 116; OVG Schleswig, Urteil vom 11. März 1992 - 4 L 215/91 -, in: NZV 1992, 379 -.
  • LG Flensburg, 04.11.2005 - II Qs 35/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis: Voraussetzungen der Verkürzung der Sperrfrist bei

    Dem folgt die Kammer grundsätzlich und weist unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Landgerichts Hildesheim (NStZ-RR 2003, 312 ff.) und des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (NZV 1992, 379) ergänzend auf folgende Überlegungen hin:.
  • LG Stade, 24.11.2004 - 11 Qs 82/04

    Ausgleich von Eignungsmängeln; Eignungsmangel; Entziehung der Fahrerlaubnis;

  • VG Augsburg, 26.08.2003 - Au 3 S 03.1035
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