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   VG Neustadt, 18.01.2005 - 4 L 22/05.NRW   

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https://dejure.org/2005,18316
VG Neustadt, 18.01.2005 - 4 L 22/05.NRW (https://dejure.org/2005,18316)
VG Neustadt, Entscheidung vom 18.01.2005 - 4 L 22/05.NRW (https://dejure.org/2005,18316)
VG Neustadt, Entscheidung vom 18. Januar 2005 - 4 L 22/05.NRW (https://dejure.org/2005,18316)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus VG Neustadt, 18.01.2005 - 4 L 22/05
    Art und Ausmaß der Ermittlungen hängen insbesondere von der Art des jeweiligen Verkehrsverstoßes und der Bereitschaft des Kraftfahrzeughalters zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrers ab (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 1986 - 11 B 84.96 - und BayVBl 1983, 310).

    Das gilt besonders dann, wenn es - wie bei der hier begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung - um die Aufklärung von Verkehrsordnungswidrigkeiten geht, die nur einen Sinn hat, wenn der Täter vor Ablauf der dreimonatigen Verjährungsfrist des § 26 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes - StVG -  und deren in Betracht kommenden Unterbrechungen (§ 33 Abs. 1 - 3 OWiG) so rechtzeitig bekannt ist, dass die Verkehrsordnungswidrigkeit mit Aussicht auf Erfolg geahndet werden kann und die daran anknüpfenden verkehrspolizeilichen Maßnahmen eingeleitet werden können (BVerwG, BayVBl 1983, 310).

  • BVerwG, 03.02.1989 - 7 B 18.89

    Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG Neustadt, 18.01.2005 - 4 L 22/05
    Die Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, ist ein Dauerverwaltungsakt (vgl. BVerwG, NJW 1989, 1624).

    Auch die Erstreckung der Fahrtenbuchauflage auf sämtliche, auf die Person des Antragstellers zugelassene Fahrzeuge ist offensichtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, NJW 1989, 1624).

  • BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 7.95

    Das Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts bewahrt nicht vor einer

    Auszug aus VG Neustadt, 18.01.2005 - 4 L 22/05
    Die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage ist auch nicht deshalb rechtswidrig, weil sie infolge der Wahrnehmung eines Zeugnisverweigerungsrechts erfolgt ist (vgl. BVerwG, BayVBl 1996, 156, OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 6. Oktober 2003- 7 A 11515/03.OVG- ; VGH Baden-Württemberg, VBlBW 2000, 201).

    Ein solches "Recht" widerspräche dem Zweck des § 31 a StVZO, nämlich der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs zu dienen, die auch der Antragsteller für sich gegenüber anderen in Anspruch nimmt (BVerwG, BayVBl 1996, 156).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.1998 - 10 S 2673/98

    Fahrtenbuchauflage wegen Nichtfeststellbarkeit des Fahrers - Mitwirkungspflichten

    Auszug aus VG Neustadt, 18.01.2005 - 4 L 22/05
    Die Kausalität zwischen der verzögerten Anhörung und der Nichtfeststellung des Fahrzeugführers ist insbesondere dann zu verneinen, wenn dem Fahrzeughalter ein zur Identifizierung des Fahrers ausreichendes Foto vorgelegt worden ist, da es in einem solchen Falle in erster Linie nicht auf das Erinnerungsvermögen, sondern auf das Erkenntnisvermögen ankommt (s. z.B. VGH Baden-Württemberg, NZV 1999, 224 f.).
  • OVG Niedersachsen, 08.11.2004 - 12 LA 72/04

    Erfordernis weiterer Ermittlungen zur Identität des Fahrers eines Fahrzeug, mit

    Auszug aus VG Neustadt, 18.01.2005 - 4 L 22/05
    Verzögerte Ermittlungshandlungen der Behörde schließen die Fahrtenbuchanordnung allerdings nicht aus, wenn feststeht, dass die Verzögerung für die unterbliebene Ermittlung des Täters nicht ursächlich gewesen ist (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 8. November 2004 - 12 LA 72/04 - ; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 6. Oktober 2003 - 7 B 11557/03.OVG - ; BVerwG, Buchholz 442.16 § 31 Nr. 17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.1975 - XIII A 602/74
    Auszug aus VG Neustadt, 18.01.2005 - 4 L 22/05
    Diese Voraussetzung liegt vor, wenn die Behörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage ist, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen Maßnahmen ergriffen hat.  Zwar reicht die - hier erfolgte - Einstellung eines wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit eingeleiteten Bußgeldverfahrens, die auf die Begründung gestützt ist, der Täter sei nicht zu ermitteln, für sich allein nicht aus, um festzustellen, dass alle gemäß § 31 a StVZO angemessenen und zumutbaren Aufklärungsmaßnahmen tatsächlich durchgeführt worden sind; denn Ermittlungen, die eine Verkehrsordnungswidrigkeit aufklären sollen, können gemäß §§ 47 Abs. 1 Satz 1, 53 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten -  OWiG - auch aus Gründen der Zweckmäßigkeit eingestellt werden, ohne dass die Möglichkeiten angemessener Ermittlungen voll ausgeschöpft sind (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, NJW 1976, 308, 309).
  • BVerwG, 23.12.1996 - 11 B 84.96

    Revisionsgerichtliche Bestimmung der Anforderungen an die Ermittlungen der

    Auszug aus VG Neustadt, 18.01.2005 - 4 L 22/05
    Art und Ausmaß der Ermittlungen hängen insbesondere von der Art des jeweiligen Verkehrsverstoßes und der Bereitschaft des Kraftfahrzeughalters zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrers ab (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 1986 - 11 B 84.96 - und BayVBl 1983, 310).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VG Neustadt, 18.01.2005 - 4 L 22/05
    Das Bundesverwaltungsgericht (NJW 1995, 2866) hat bereits unter der Geltung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 15 b StVZO angenommen, dass der Verstoß gegen eine Verkehrsvorschrift, der zur Eintragung des Kraftfahrers in das Verkehrszentralregister mit wenigstens einem Punkt führt, generell als so gewichtig einzustufen ist, dass ohne zusätzliche Umstände die Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches verhältnismäßig ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.1999 - 10 S 2436/99

    Fahrtenbuchauflage - zumutbarer Ermittlungsaufwand der Behörde

    Auszug aus VG Neustadt, 18.01.2005 - 4 L 22/05
    Die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage ist auch nicht deshalb rechtswidrig, weil sie infolge der Wahrnehmung eines Zeugnisverweigerungsrechts erfolgt ist (vgl. BVerwG, BayVBl 1996, 156, OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 6. Oktober 2003- 7 A 11515/03.OVG- ; VGH Baden-Württemberg, VBlBW 2000, 201).
  • VG Mainz, 22.11.2010 - 3 L 1381/10

    Fahrtenbuchauflage - Kein Zeugnisverweigerungsrecht bezüglich Fahrer

    Bereits ein erstmaliger unaufgeklärter, mit einem Punkt bewerteter Verkehrsverstoß reicht regelmäßigfür die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage aus, ohne dass es auf die Feststellung der näheren Umstände der Verkehrsordnungswidrigkeit ankommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. September 1999 - 3 B 94.99 -, NZV 2000, 386 = juris [Rdnr. 2]; VG Neustadt/Wstr., Beschluss vom 18. Januar 2005 - 4 L 22/05.NW -, ESRIA).
  • VG Mainz, 14.05.2012 - 3 L 298/12

    93 Fahrzeuge - Keine Fahrtenbuchauflage für gesamten Fuhrpark

    Bereits ein erstmaliger unaufgeklärter, mit einem Punkt bewerteter Verkehrsverstoß reicht regelmäßig für die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage aus, ohne dass es auf die Feststellung der näheren Umstände der Verkehrsordnungswidrigkeit ankommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. September 1999 - 3 B 94.99 -, NZV 2000, 386 = juris [Rdnr. 2]; VG Neustadt/Wstr., Beschluss vom 18. Januar 2005 - 4 L 22/05.NW -, ESRIA).
  • VG Neustadt, 16.07.2014 - 3 L 568/14

    Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsmessung mit dem Gerät Poliscan speed

    Die Auferlegung einer Fahrtenbuchauflage ist somit gerechtfertigt (vgl. VG Neustadt, Beschluss vom 18. Januar 2005 - 4 L 22/05.NW -) und auch hinsichtlich der verfügten Dauer von sechs Monaten bestehen in Anbetracht der Erheblichkeit des Verkehrsverstoßes keine Bedenken.
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