Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 13.01.2005 - 4 L 241/03   

Volltextveröffentlichungen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Zweckverband, Kündigung, Austritt, Feststellung, Verwaltungsakt, feststellender Anfechtungsklage, Feststellungsklage, Verpflichtungsklage, Kündigungserklärung, Gemeinderatsbeschluss, Mitteilung, Umdeutung, Abwicklung, Alternativkonzept, Abwasserbeseitigung,

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wkdis.de (Kurzinformation)

    Austritt aus Abwasserzweckverband unwirksam

  • nomos.de , S. 45 (Leitsatz)

    §§ 5, 8a Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit LSA; §§ 42, 43 VwGO
    Versagung des Austritts einer Gemeinde aus Abwasserzweckverband

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ...  

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.01.2007 - 4 L 732/04  

    Austritt; Zweckverband; Abwasserbeseitigung

    Dass ein Austritt aus einem (Wasser- und Abwasser-)Zweckverband vom Vorliegen eines wichtigen Grundes abhängig gemacht werden darf, ist in der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt geklärt (vgl. Urt. v. 13. Januar 2005 - 4 L 241/03 - Urt. v. 12. Dezember 2002 - A 2 S 464/98 -).

    Zudem ist der wichtige Grund i.S.d. § 8a Abs. 3 Satz 2 GKG LSA nicht nur unter Berücksichtigung der Interessen des Zweckverbandes und der übrigen Mitglieder, sondern insbesondere auch des Allgemeininteresses an einer dauerhaft gesicherten, umweltverträglichen Abwasserbeseitigung auszulegen (vgl. OVG LSA, Urt. v. 13. Januar 2005 - 4 L 241/03 -).

    In Anlehnung an den Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2004 (NVwZ 2004, 1327) II. Nr. 22.5 ist bei kommunalaufsichtsrechtlichen Streitigkeiten, mit denen das vorliegende Verfahren hinsichtlich der Feststellung des Austritts aus einem Zweckverband vergleichbar ist, regelmäßig ein Streitwert von 15.000,- EUR anzunehmen (vgl. auch OVG LSA, Urt. v. 13. Januar 2005 - 4 L 241/03 -).

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