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   VG Cottbus, 10.06.2016 - 4 L 248/16   

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https://dejure.org/2016,13479
VG Cottbus, 10.06.2016 - 4 L 248/16 (https://dejure.org/2016,13479)
VG Cottbus, Entscheidung vom 10.06.2016 - 4 L 248/16 (https://dejure.org/2016,13479)
VG Cottbus, Entscheidung vom 10. Juni 2016 - 4 L 248/16 (https://dejure.org/2016,13479)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Verwaltungsgericht Cottbus (Pressemitteilung)

    Abgewählter Bürgermeister der Stadt Mittenwalde scheitert mit Eilantrag gegen Bürgermeisterneuwahl

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abgewählter Bürgermeister der Stadt Mittenwalde scheitert mit Eilantrag gegen Bürgermeisterneuwahl

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Neuwahl des Bürgermeisters von Mittenwalde findet statt

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Meiningen, 16.12.2008 - 1 E 613/08

    Recht der Landesbeamten; Einstweiliger Rechtsschutz gegen die beabsichtigte

    Auszug aus VG Cottbus, 10.06.2016 - 4 L 248/16
    Soweit der Antragsteller auf die Entscheidung des VG Meiningen (Beschluss vom 16. Dezember 2008 -1 E 613/08-, juris) verweist, so übersieht er, dass diese Entscheidung in einem -vorliegend nicht bestehenden- Verhältnis zwischen zwei Mitbewerbern um ein kommunales Wahlamt ergangen ist.
  • VG Potsdam, 29.01.2002 - 2 L 1135/01
    Auszug aus VG Cottbus, 10.06.2016 - 4 L 248/16
    Aus dem Gesamtzusammenhang der Regelungen über den Verlust der kommunalrechtlichen Rechtsstellung eines hauptamtlichen Bürgermeisters unmittelbar kraft Gesetzes (§ 82 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BbgKWahlG), über den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung der Wahlanfechtung gemäß § 55 Abs. 5 BbgKWahlG, über die Gültigkeit der Amtshandlungen trotz Anfechtung gemäß § 80 Abs. 3 BbgKWahlG und schließlich - korrespondierend - über die Nichtigkeit einer Ernennung im Falle der Feststellung der Ungültigkeit der Wahl gemäß § 82 Abs. 6 BbgKWahlG ergibt sich zwingend, dass die dem Mehrheitswillen der Gemeindebürger entsprechende Entscheidung über die Abberufung und dann folgende Neuwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters (vgl. § 74 Abs. 2 BbgKWahlG) ungeachtet einer Wahlanfechtung sofort umgesetzt werden soll (vgl. zum Ganzen: OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 20. September 1996 -1 B 139/96-, juris und VG Potsdam, Beschluss vom 29. Januar 2002 -2 L 1135/01-, juris).
  • OVG Brandenburg, 20.09.1996 - 1 B 139/96

    (Wahl-)Anfechtung der Abberufung vom Bürgermeisteramt; Grundsatz der

    Auszug aus VG Cottbus, 10.06.2016 - 4 L 248/16
    Aus dem Gesamtzusammenhang der Regelungen über den Verlust der kommunalrechtlichen Rechtsstellung eines hauptamtlichen Bürgermeisters unmittelbar kraft Gesetzes (§ 82 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BbgKWahlG), über den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung der Wahlanfechtung gemäß § 55 Abs. 5 BbgKWahlG, über die Gültigkeit der Amtshandlungen trotz Anfechtung gemäß § 80 Abs. 3 BbgKWahlG und schließlich - korrespondierend - über die Nichtigkeit einer Ernennung im Falle der Feststellung der Ungültigkeit der Wahl gemäß § 82 Abs. 6 BbgKWahlG ergibt sich zwingend, dass die dem Mehrheitswillen der Gemeindebürger entsprechende Entscheidung über die Abberufung und dann folgende Neuwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters (vgl. § 74 Abs. 2 BbgKWahlG) ungeachtet einer Wahlanfechtung sofort umgesetzt werden soll (vgl. zum Ganzen: OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 20. September 1996 -1 B 139/96-, juris und VG Potsdam, Beschluss vom 29. Januar 2002 -2 L 1135/01-, juris).
  • OVG Niedersachsen, 08.03.2017 - 5 LB 156/16

    Abwahl; Beamtenverhältnis auf Lebenszeit; Beamtenverhältnis auf Zeit;

    Denn wenn sich die Entlassungsverfügung als rechtswidrig erwiese und aufzuheben wäre, hätte die Klägerin nicht nur ihr Funktionsamt, sondern auch ihre beamtenrechtliche Rechtsstellung als Beamtin auf Zeit beibehalten (vgl. OVG Bbg., Beschluss vom 20.9.1996 - 1 B 139/96 -, juris Rn. 3 zur Anfechtung der Wahl eines kommunalen Wahlbeamten - hauptamtlichen Bürgermeisters - durch den vormaligen Amtsinhaber; zu dieser Fallkonstellation auch VG Potsdam, Beschluss vom 29.1.2002 - 2 L 1135/01 -, juris Rn. 19ff.; VG Cottbus, Beschluss vom 10.6.2016 - 4 L 248/16 -, juris Rn. 6ff.).

    Die sich in solchen Fällen ergebende Schwierigkeit, die bei singulären Ämtern - wie hier dem der hauptberuflichen Vizepräsidentin/des hauptberuflichen Vizepräsidenten der Beigeladenen - komplex und vielleicht nicht völlig befriedigend zu lösen ist, hat der Dienstherr im Rahmen der dienstrechtlichen Vorschriften (vgl. § 33 Abs. 2 Satz 3 des Niedersächsischen Beamtengesetzes - NBG -) zu bewältigen (vgl. OVG Bbg., Beschluss vom 20.9.1996, a. a. O., Rn. 3; VG Potsdam, Beschluss vom 29.1.2002, a. a. O., Rn. 22f.; VG Cottbus, Beschluss vom 10.6.2016, a. a. O., Rn. 8).

    Den Grundsatz der Ämterstabilität muss sich nur derjenige Bewerber um ein Amt entgegenhalten lassen, dem - vielleicht zu Unrecht - ein anderer Bewerber vorgezogen worden ist, sobald dieser Bewerber ernannt ist (vgl. OVG Bbg., Beschluss vom 20.9.1996, a. a. O., Rn. 3; VG Potsdam, Beschluss vom 29.1.2002, a. a. O., Rn. 24f.; VG Cottbus, Beschluss vom 10.6.2016, a. a. O., Rn. 9), es sei denn, der Bewerber ist unter Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG daran gehindert worden, seine Rechtsschutzmöglichkeiten vor der Ernennung auszuschöpfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn. 36f.).

  • VG Freiburg, 31.05.2017 - 3 K 2065/17

    Erfolgreicher Eilantrag des Frittlinger Bürgermeisters gegen sofortige Entlassung

    Dem Antragsteller könnte nicht entgegengehalten werden, dass die Stelle nunmehr neu besetzt sei (vgl. für die Versetzung eines Regierungspräsidenten in den einstweiligen Ruhestand: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.08.2016 - 4 S 1472/16 -, VBlBW 2017, 73; für die Versetzung eines Direktors bei der Bürgerschaft in den einstweiligen Ruhestand BVerwG, Urt. v. 13.09.2001 - 2 C 39.00 -, BVerwGE 115, 89; sowie für die Abwahl eines Bürgermeisters nach Brandenburgischem Recht: VG Cottbus, Beschl. v. 10.06.2016 - 4 L 248/16 -, juris).
  • VG Cottbus, 30.03.2017 - 1 K 563/16

    Abwahl des ehemaligen Bürgermeisters von Mittenwalde Uwe Pfeiffer gültig

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten des vorliegenden Klageverfahrens und des beendeten Eilverfahrens des Klägers VG 4 L 248/16 einschließlich der Beiakten Bezug genommen.
  • VG Cottbus, 01.08.2019 - 1 L 387/19

    Verlust der Rechtsstellung eines Vertreters im Kreistag bei fehlenden Wohnsitz

    Dem Antrag kann auch nicht mit der Erwägung das Rechtsschutzinteresse abgesprochen werden, der Kreistag des Landkreises O... habe bisher nicht über den Wahleinspruch des Antragstellers vom 22. Juli 2019 befunden und die eventuelle Berufung einer Ersatzperson für den Antragsteller verliere mit einem Erfolg des Wahleinspruchs seine Gültigkeit (zu einer entsprechenden Konstellation: Beschl. der 4. Kammer vom 10. Juni 2016 - VG 4 L 248/16 -, juris [Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des abgewählten Bürgermeisters gegen die Neubesetzung]).
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