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   OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2006 - 4 L 250/05   

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OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2006 - 4 L 250/05 (https://dejure.org/2006,38082)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10.03.2006 - 4 L 250/05 (https://dejure.org/2006,38082)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10. März 2006 - 4 L 250/05 (https://dejure.org/2006,38082)
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Wird zitiert von ... (12)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2012 - 4 L 155/09

    Anschlussbeitragserhebung; Verteilungsmaßstab; Bekanntmachung der

    Dass bau(planungs)rechtlich nicht immer die gesamte Grundstücksfläche nutzbar ist, dürfte bei der Betroffenheit durch Altlasten weder dazu führen, dass diese Einschränkungen erst im Rahmen von Billigkeitsentscheidungen zu berücksichtigen sind, noch, dass hinsichtlich derart betroffener Flächen eine Gleichbehandlung mit den einen Verminderungszwang auslösenden öffentlich-rechtlichen Baubeschränkungen (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 10. März 2006 - 4 L 250/05 -, zit. nach JURIS; Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 2178, 2181) vorzunehmen ist (a.M.: VGH Hessen, Urt. v. 17. Dezember 2003 - 5 UE 1734/02 -, zit. nach JURIS).
  • VG Magdeburg, 11.04.2013 - 9 A 158/11

    Anschlussbeiträge und Säumniszuschläge

    Die Tiefenbegrenzung, so das OVG LSA (B. v. 10.03.2006, 4 L 250/05), diene dazu, das bevorteilte Bauland vom nicht bevorteilten Außenbereich typisierend abzugrenzen, wobei die Vermutung gelte, dass die vom Innenbereich in den Außenbereich hinein ragenden Grundstücke ab einer bestimmten Grundstückstiefe dem Außenbereich zuzurechnen und deshalb baulich nicht mehr nutzbar sind.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2014 - 4 K 245/13

    Normenkontrollverfahren - Beiträge für die Herstellung der zentralen

    Sie soll im Interesse der Rechtssicherheit und Verwaltungspraktikabilität ausschließen, dass für konkrete Einzelfälle überprüft wird, in welchem Maß ein Grundstück bebaut werden darf (OVG LSA, Beschl. v. 10.03.2006 - 4 L 250/05 - Beschl. v. 27.04.2006 - 4 L 186/05 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2013 - 4 M 110/13

    Zu den Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März

    Bei den Einschränkungen auf Grund der Zugehörigkeit eines Grundstückes oder von Teilen davon zu einem Landschaftsschutzgebiet handelt es sich lediglich um öffentlich-rechtliche Baubeschränkungen, denen grundsätzlich nicht durch eine Reduzierung der als bevorteilt geltenden Grundstücksfläche Rechnung zu tragen ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 10. März 2006 - 4 L 250/05 -, zit. nach JURIS m.w.N.).

    Darüber hinaus ist weder vorgetragen noch ersichtlich, dass keine einheitliche Nutzungsmöglichkeit der von den Beschränkungen betroffenen Flächen mit den übrigen Grundstücksflächen gegeben ist (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 10. März 2006 a.a.O.).

  • VG Halle, 16.07.2015 - 4 A 47/13

    Schmutzwasseranschlussbeitrag für sog. Altanschließer

    Sie soll im Interesse der Rechtssicherheit und Verwaltungspraktikabilität ausschließen, dass für konkrete Einzelfälle überprüft wird, in welchem Maß ein Grundstück bebaut werden darf (OVG LSA, Beschluss vom 21. Oktober 2014 - 4 K 245/13 - Juris Rn. 19, und Beschluss vom 10. März 2006 - 4 L 250/05 - Juris Rn 4 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2006 - 4 L 255/06

    Zur Flächenermittlung im Anschlussbeitragsrecht bei beplanten Grundstücken

    Soweit der Beklagte auf die Entscheidung des Senats vom 10. März 2006 (- 4 L 250/05 -) abstellt, so sind die darin genannten Grundsätze zur Behandlung von öffentlich-rechtlichen Baubeschränkungen zwar auch in beplanten Gebieten anwendbar (vgl. Driehaus, a.a.O. Bd. III § 8 Rdnr. 1029c; Rdnr. 880; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 7. Mai 2002 - 2 S 519/02 - vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, Urt. v. 3. Februar 1989 - 8 C 66/87 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2006 - 4 L 186/05

    Zur Erhebung eines Anschlussbeitrages für ein mit einem Zementwerk bebautes

    Sie soll im Interesse der Rechtssicherheit und Verwaltungspraktikabilität gerade ausschließen, dass für konkrete Einzelfälle überprüft wird, in welchem Maß ein Grundstück bebaut werden darf (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 10. März 2006 - 4 L 250/05 -, m.w.N.).
  • VG Halle, 18.08.2016 - 4 A 118/15

    Schmutzwassserbeitrag - Wirksamkeit einer Tiefenbegrenzungsregelung

    Sie soll im Interesse der Rechtssicherheit und Verwaltungspraktikabilität ausschließen, dass für konkrete Einzelfälle überprüft wird, in welchem Maß ein Grundstück bebaut werden darf (OVG LSA, Beschluss vom 21. Oktober 2014 - 4 K 245/13 - Juris Rn. 19, und Beschluss vom 10. März 2006 - 4 L 250/05 - Juris Rn 4 f.).
  • VG Magdeburg, 12.09.2013 - 9 A 178/12

    Anschlussbeitragsrecht - Belegenheit eines Grundstücks in einem

    Vergleichbar mit Grundstücken in einem Umlegungsgebiet (§§ 45 ff. BauGB) sind diese in der Weise mit einer öffentlich-rechtlichen Baubeschränkung belastet, die dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht entgegen steht (vgl. zu öffentlich-rechtlichen Baubeschränkungen: BVerwG, Urt. v. 03.02.1989, 8 C 66/87 sowie v. 10.10.1995, 8 C 12.94; OVG LSA, B. v. 10.03.2006, 4 L 250/05 sowie zuletzt: Urt. v. 11.09.2012, 4 L 155/09, juris; zum Umlegungsgebiet: OVG Koblenz, Urt. v. 08.09.2004, 8 A 10380/04, alle juris).
  • VG Halle, 18.08.2016 - 4 A 73/15

    Kommunalrecht: Schmutzwasserbeitrag - Eintritt der Festsetzungsverjährung

    Sie soll im Interesse der Rechtssicherheit und Verwaltungspraktikabilität ausschließen, dass für konkrete Einzelfälle überprüft wird, in welchem Maß ein Grundstück bebaut werden darf (OVG LSA Beschluss vom 21. Oktober 2014 - 4 K 245/13 - Juris Rn. 19, und Beschluss vom 10. März 2006 - 4 L 250/05 - Juris Rn 4 f.).
  • VG Halle, 23.08.2012 - 4 A 159/11

    Unwirksamkeit einer Tiefenbegrenzungsregelung von 50 m

  • VG Halle, 24.04.2018 - 4 A 167/16
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